Insolvenzgeld: Anspruch, Höhe, Dauer + Steuererklärung

Ein Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht, wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Arbeitgeber eröffnet wird und dieser keinen Lohn mehr zahlt. Das Insolvenzgeld wird dann zum Lohnersatz. Alles, was Sie wissen müssen – zu Anspruch, Höhe und Dauer der Zahlung…

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Definition: Was ist Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer bei Insolvenzen des Arbeitgebers, um Einkommen und Existenz finanziell abzusichern.

Gezahlt wird das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit als Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber überschuldet und zahlungsunfähig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit für maximal 3 Monate gezahlt.
  • Es ist steuerfrei, wird aber bei der Einkommensteuer berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
  • Der Antrag dazu muss innerhalb von 2 Monaten nach der Insolvenz gestellt werden.
  • Bei einer Kündigung vor der Insolvenz wird das Geld rückwirkend gezahlt.
  • Die Agentur für Arbeit leistet einen Gehaltsvorschuss, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wurde und ein Anspruch auf Insolvenzgeld sehr wahrscheinlich besteht.
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Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld wird in der Regel nicht als feste monatliche Zahlung gezahlt, sondern als einmalige Ersatzleistung für ausgefallenes Gehalt.

Eine einheitliche Insolvenzgeld-Tabelle existiert nicht. Die genaue Höhe des Geldes hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Das Geld wird in der Regel rückwirkend für die vergangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe des Nettogehalts gezahlt.
  • Es können auch Überstundenvergütungen oder Provisionen berücksichtigt werden.
  • Es gibt Obergrenzen für die maximale Höhe netto des Lohnersatzes. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland.
  • Für die genaue Berechnung muss die zuständige Agentur für Arbeit kontaktiert werden.
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Wie Insolvenzgeld beantragen?

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, haben Arbeitnehmer sowie geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten oder Praktikanten einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Der Anspruch kann auch Dritten zustehen, wenn diese einen unmittelbaren Anspruch auf Lohn oder Gehalt haben.

Der Antrag muss online oder in Papierform innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Für Familienangehörige und geschäftsführende Gesellschafter gelten besondere Voraussetzungen und zusätzliche Formulare.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf den Lohnersatz beizufügen:

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Wie Insolvenzgeld in der Steuererklärung angeben?

Das Insolvenzgeld selbst ist grundsätzlich steuerfrei und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Obwohl es steuerfrei ist, erhöht es aber wegen des „Progressionsvorbehaltes“ den persönlichen Steuersatz.

Das Finanzamt berücksichtigt den Lohnersatz bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes. Es wird als zusätzliches Einkommen behandelt. Auch wenn es selbst steuerfrei ist, muss es bei der Steuererklärung angegeben werden. Eine Steuererklärung ist verpflichtend.

Beispiel zur Berechnung des Progressionsvorbehalts

Ohne Insolvenzgeld würde eine Person mit einem Einkommen von 22.500 Euro einen bestimmten Steuersatz zahlen. Mit dem zusätzlichen Lohnersatz von 4.800 Euro erhöht sich der zu versteuernde Betrag auf 27.300 Euro, was zu einem höheren Steuersatz führt. Das Insolvenzgeld selbst wird zwar nicht versteuert, aber das übrige Einkommen von 22.500 Euro unterliegt dann einem höheren Steuersatz.

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3 Monate Insolvenzgeld – und danach?

Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld dürfen parallel bezogen werden. Es wird dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verkürzt sich nicht durch die Dauer des Insolvenzgeldbezugs.

Das Insolvenzgeld ist eine bessere Leistung als das Arbeitslosengeld I, da es das Nettoentgelt grundsätzlich in voller Höhe und nicht nur in Höhe von 60 oder 67 Prozent ersetzt. Der Lohnersatz bei Insolvenzen wird auch von Arbeitnehmern bezogen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.


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