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Sich krankmelden per E-Mail oder Telefon: Muster + Regeln

Wer krank und arbeitsunfähig ist, muss sich beim Arbeitgeber umgehend krankmelden. Die Krankmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben, bewahrt Arbeitnehmer vor einer Abmahnung wegen Blaumachens und sichert zugleich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wir erklären, wie Sie sich für die Arbeit richtig krankmelden – per Telefon oder per E-Mail…



Sich krankmelden per E-Mail oder Telefon: Muster + Regeln

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Wann muss ich mich krankmelden? Rechte + Pflichten

Für die Krankmeldung beim Arbeitgeber gibt es keine formalen Vorgaben. Wer im Krankheitsfall nicht zur Arbeit erscheinen kann, kann sich sich ganz einfach bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Das Arbeitsrecht unterscheidet bei der Mitteilung jedoch zwei Begriffe, die häufig synonym verwendet werden:

1. Krankmeldung

Wer krank und arbeitsunfähig ist, muss sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden – auch ohne Attest. Idealerweise direkt am Morgen und spätestens zum erwarteten Arbeitsbeginn. Das geht informell und einfach per Telefon, per E-Mail, persönlich oder über eine dritte Person. Idealerweise teilen Sie dem Arbeitgeber dabei gleich die voraussichtliche Krankheitsdauer mit.

Krank melden oder krankmelden?

Das Verb „krankmelden“ schreiben Sie immer zusammen, die Getrenntschreibung ist falsch. Das gilt für alle Formen des Wortes – also zum Beispiel auch für „Er hat sich krankgemeldet“ Oder: „Ich muss mich krankmelden.“ Dieselbe korrekte Rechtschreibung gilt laut Duden auch für das Verb „krankschreiben“. Ausnahme: „Ich meldete mich krank.“

2. Krankschreibung

Die offizielle Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt muss hingegen ab dem vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen (Anzeige- und Nachweispflicht). Zur sog. Drei-Tages-Frist zählen ebenso Feiertage und das Wochenende. Der Arbeitgeber darf die Krankschreibung allerdings auch schon am ersten Tag verlangen. Das muss jedoch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

💡 Gut zu wissen: Mit der offiziellen Krankschreibung nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG), bekommen Arbeitnehmer für 6 Wochen weiterhin ihr Gehalt gezahlt. Dauert die Krankheit länger, übernimmt danach die Krankenkasse die Bezahlung des Krankengeldes. Das sind in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts.

Was ist eine Folgebescheinigung?

Dauer und Verlauf der Erkrankung lassen sich nicht vorhersehen. Sind Sie zum Beispiel für eine Woche krankgeschrieben, danach aber noch nicht gesund, benötigen Sie ein neues ärztliches Attest – die sogenannte Folgebescheinigung.

Die Folgebescheinigung muss lückenlos an den vorherigen Krankenschein anschließen. Gehen Sie deshalb rechtzeitig zum Arzt, damit dieser einen neuen Krankenschein (AU) ausstellen kann.

Diese elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Sie allerdings nicht beim Arbeitgeber einreichen: Seit Januar 2023 geschieht dies automatisch: Die Arztpraxis informiert Ihre Krankenkasse über die Krankmeldung, anschließend leitet die Krankenkasse die AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber weiter.

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Richtig krankmelden: Wie geht das?

Idealerweise melden sich Arbeitnehmer beim direkten Vorgesetzten krank. So ist dieser informiert und kann besser planen. Wir empfehlen, aus formalen Gründen auch die Personalabteilung zu informieren. Entscheidend ist: Der Empfänger muss befugt sein, die Krankmeldung entgegenzunehmen, Sie können sich also nicht nur bei einem Kollegen krankmelden.

Sich krankmelden können Arbeitnehmer – je nach betrieblicher Übung und Regelung – per Telefon, E-Mail, SMS, Whatsapp, persönlich oder durch einen Vertreter. Bewährt hat sich aber ein kurzer Anruf. Orientieren sollten Sie sich bei der Krankmeldung an den fünf W-Fragen:

  1. Wer sind Sie? Vorname und Nachname sind ausreichend, wenn Sie nicht beim Chef, sondern in der Personalabteilung anrufen. Hilfreich können Abteilung und Personalnummer sein.
  2. Warum rufen Sie an? Beispiel: „Ich muss mich krankmelden und kann nicht zur Arbeit kommen.“
  3. Wie lange fallen Sie aus? Geben Sie die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung an.
  4. Was machen Sie jetzt? Je nach Erkrankung ist das ein Arztbesuch oder Sie ruhen sich einen Tag lang zuhause aus, um gesund zu werden.
  5. Wann melden Sie sich wieder? Das kann im Anschluss an den Arztbesuch oder am nächsten Tag sein.
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Krankmelden beim Arbeitgeber: Muster + Beispiele

Wer sich auf der Arbeit krankmelden muss, hat verschiedene Optionen und Formulierungen zur Auswahl. Hier finden Sie einige konkrete Tipps und Beispiele:

Krankmelden per E-Mail (oder Whatsapp)

Verlangt der Arbeitgeber keine telefonische Krankmeldung, können Sie sich per E-Mail krankmelden. In diesem Fall schreiben Sie in der Krankmeldung zum Beispiel:

Hallo Bea Beispiel, ich muss mich leider krankmelden. Die Praxis meines Hausarztes ist ab 8 Uhr besetzt. Ich werde dort umgehend anrufen und um einen Termin bitten. Im Anschluss daran teile ich Ihnen mit, wie lange ich voraussichtlich krankgeschrieben bin. Die Kollegen habe ich ebenfalls informiert und alle notwendigen Informationen zum aktuellen Projekt weitergeleitet.

Kostenlos: Krankmelden Muster (Word)

Krankmelden per Telefon

Schneller und vor allem persönlicher (und glaubwürdiger) können Sie sich beim Arbeitgeber per Telefon krankmelden. Wie meldet man sich krank, was sagen? Ganz einfach:

Guten Morgen! Hier ist Max Muster. Leider fühle ich mich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Einen Termin beim Arzt habe ich gleich um 9 Uhr. Im Anschluss daran melde ich mich nochmal und sage Ihnen wie lange ich krankgeschrieben bin. Ich hoffe aber, dass es mir morgen wieder besser geht.

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Was passiert, wenn ich mich nicht krankmelden kann?

Wer sich nicht krankmeldet und trotzdem nicht zur Arbeit erscheint, riskiert ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das verspätete Krankmelden – zum Beispiel, weil Sie vorher erst noch zum Arzt gehen –, kann schon einen Pflichtverstoß darstellen, weil Sie bis dahin unentschuldigt fehlen.

Falls Sie die Frist versäumen und sich zu spät krankmelden oder das Attest verspätet vorlegen, darf der Arbeitgeber für diesen Zeitraum die Lohnfortzahlung verweigern. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung wegen Blaumachens bzw. Krankfeiern. Im Wiederholungsfall kann es sogar zu einer Kündigung kommen.

Kann ich mich rückwirkend krankmelden?

Arbeitnehmer können sich nur rückwirkend krankschreiben lassen, aber nicht rückwirkend krankmelden. Die rückwirkende Krankschreibung („Gelber Schein“) ist im Krankheitsfall nur ausnahmsweise und nur für maximal 3 Kalendertage möglich – Wochenende und Feiertage zählen hierbei mit.

Dazu müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arzt muss „gewissenhaft prüfen“ und nachvollziehen können, ob der Patient tatsächlich schon vorher arbeitsunfähig war. Und Sie brauchen einen glaubhaften Grund, warum Sie nicht schon früher in die Praxis kommen konnten – zum Beispiel, weil diese am Wochenende geschlossen war.

Sich Krankmelden Regeln Richtig Beispiel

Muss ich Gründe zum Krankmelden angeben?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, den Grund für Ihren Ausfall oder die genaue Krankheit anzugeben. Auch die Krankenkasse darf Ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren – das gehört zur Privatsphäre. Viele Arbeitnehmer geben allerdings freiwillig den Grund an, um nicht als Simulant zu gelten.

Keine Regel ohne Ausnahme: Wer an einer hochansteckenden Krankheit leidet, muss den Arbeitgeber informieren. Seine Fürsorgepflicht gilt auch gegenüber den anderen Mitarbeitern. Wurden durch Sie möglicherweise Kollegen oder Kunden angesteckt, muss er eine weitere Ansteckung vermeiden. Im Zweifelsfall ist sogar das Gesundheitsamt einzuschalten – wie etwa bei der Corona-Pandemie.

Darf der Chef die Krankmeldung kontrollieren?

Zweifelt der Chef daran, dass Sie wirklich krank sind, steht es ihm grundsätzlich frei, Ihnen einen Besuch abzustatten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Beobachtungen des Chefs ein ärztliches Attest widerlegen. Hat Ihr Arzt Sie krankgeschrieben, gilt das weiter – auch wenn der Chef anderer Meinung ist. Bei großen Zweifeln kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Dieser kann die Arbeitsunfähigkeit überprüfen.

Wie muss man sich krankmelden im Urlaub?

Der Urlaub dient der Erholung. Wer im Urlaub krank wird, erholt sich nicht von der Arbeit. Deshalb werden die Krankentage gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie zum Arzt gehen und sich für die Zeit krankschreiben lassen. Zudem müssen Sie dem Arbeitgeber die Krankmeldung umgehend mitteilen und das Attest zusenden – am ersten Tag! Selbst wenn eine längere Frist gilt. Überdies sind Sie gemäß § 5 Abs. 2 EntgFG verpflichtet, beim Krankheitsfall im Ausland Ihre Adresse und Telefonnummer anzugeben, unter der Sie am Urlaubsort erreichbar sind.

Urlaubstage, in denen Sie erkrankt waren, dürfen auch nicht einfach an den Urlaub „drangehängt“ und dieser so verlängert werden. Wenn Sie diese Tage im Anschluss an die Erkrankung nehmen wollen, müssen Sie neuen Urlaub beantragen und die Zustimmung des Chefs einholen. Alles andere wäre eine sogenannte „Selbstbeurlaubung“ – und die ist abmahnfähig!

Was dürfen Arbeitnehmer, wenn sie krankgeschrieben sind?

Während Arbeitnehmer krankgeschrieben sind, dürfen Sie alles tun, was der Genesung nicht im Wege steht. Sie müssen nicht im Bett liegen. Erlaubt sind ebenso Einkäufe, der Gang zur Apotheke oder Spaziergänge an der frischen Luft.

Wann kann ich wieder zur Arbeit kommen?

Arbeitnehmer dürfen wieder zur Arbeit gehen, wenn Sie sich gesund fühlen. Die Krank­schreibung ist kein Arbeits­verbot. Der Arzt kann nur die maximale Dauer einer Erkrankung abschätzen. Bedeutet: Wer früher fit ist, darf auch früher wieder arbeiten, ohne sich dafür „gesundschreiben“ zu müssen. Sie sollten dazu aber wirklich gesund und keinesfalls ansteckend sein!

Häufige Fragen zur Krankmeldung

Wann muss ich mich krankmelden?

Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.

Muss ich sofort ein Attest vorlegen?

Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Mail krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.

Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.

Muss ich meine Erkrankung nennen?

Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.

Kann mich jemand anders krankmelden?

Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.

Muss ich mit Krankschreibung zuhause bleiben?

Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.

Darf der Chef meine Krankmeldung kontrollieren?

Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.


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