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Nachtschicht: Ihre Rechte und Vorteile

Arbeiten, wenn andere schlafen und schlafen, wenn andere arbeiten: So sieht es für Arbeitnehmer aus, die in Nachtschicht arbeiten. Das muss nicht immer der Fall sein, je nach Arbeitsvertrag und Branche kann sich die Arbeit sehr unterschiedlich gestalten. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, gut auf sich und ihre Gesundheit Acht zu geben, denn eine Nachtschicht bringt einige Herausforderungen mit sich. Selbst ausgewiesene „Nachteulen“ gehen irgendwann nachts schlafen – die Arbeitsschicht ist dann meistens noch nicht zu Ende. Was Sie über die Arbeit im Nachtdienst wissen sollten und welche Vorteile sie hat…



Nachtschicht: Ihre Rechte und Vorteile

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Leben mit Nachtschicht: Was bedeutet das?

Als Nachtschicht (im öffentlichen Dienst bis heute häufig auch: Nachtdienst) wird die Arbeit bezeichnet, die nachts verrichtet wird. Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geht es um Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr, für Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit zwischen 22 und 5 Uhr.

Fallen mindestens zwei Stunden der Nachtzeit in die Arbeitszeit, wird von Nachtarbeitszeit gesprochen. Nachtarbeitnehmer sind alle Arbeitnehmer, die „Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der Anteil der erwerbstätigen Frauen und Männer mit „unüblichen Arbeitszeiten“ seit 2005 in allen Bereichen erhöht. Ohne den Einsatz von 17 Millionen Schichtdienstlern – allein 3,5 Millionen davon arbeiten in Nachtschicht – sähe es für viele Menschen düster aus.

Denn die unüblichen Arbeitszeiten ermöglichen nicht nur Einkäufe und Entspannung für die tagsüber arbeitende Bevölkerung nach 20 Uhr, sie retten Leben. Arbeitnehmer in Branchen, die jederzeit für die Gesellschaft Einsatz zeigen, sind:

  • Angestellte bei Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Justizvollzug und Rettungsdienst
  • Personal in Krankenhäusern, Apotheken und wichtigen Pflegediensten
  • Angestellte von Energieversorgern und wichtigen Entsorgungs-Betrieben
  • Personal im Verkehrswesen, beispielsweise in Bussen, Bahnen oder Flugzeugen
  • Angestellte von Industriebetrieben (vor allem aus dem Bereich Stahl, Papier, Chemie)
  • Angestellte in Funk- und Zeitdiensten, meteorologischen Wetterdiensten
  • Angestellte im Securitybereich, Hotellerie, Gastronomie (ebenso Nachtclubs, Diskotheken)
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Welche Folgen kann Nachtschicht für die Gesundheit haben?

Das größte Problem bei der Nachtschicht ist vermutlich, dass eine Vielzahl an Menschen gegen ihren Biorhythmus anarbeitet. Der sieht nämlich in Einklang mit der Natur vor: Bei Licht, also tagsüber, wird gearbeitet. Bei Dunkelheit, also nachts, wird geschlafen.

Durch den Wechsel von Licht und Dunkelheit wird wahlweise das Hormon Serotonin beziehungsweise Melatonin ausgeschüttet. Serotonin macht uns bei Helligkeit leichter wach und hebt die Stimmung, Melatonin macht uns träge und fördert den Schlaf. Dummerweise werden diese Hormone auch ausgeschüttet, wenn Sie entgegen Ihrer inneren Uhr arbeiten müssen.

Das konstante Ankämpfen gegen den Tag-Nacht-Rhythmus kann zu Schlafmangel und Schlafstörungen führen, denn nach der Nachtschicht versuchen die meisten Arbeitnehmer wieder in den normalen Schlafrhythmus zu kommen.

Das kann gesundheitliche Folgen haben:

  • Kopfschmerzen
  • Depressionen
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Diabetes
  • Krebs
  • Übergewicht

Weiterführende Infos für Ihre Gesundheit

Was Sie tun können, um etwaige gesundheitliche Folgen der Nachtschichten auszugleichen, erfahren Sie hier in weiteren umfangreichen Dossiers:

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Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?

Wie lange so eine Nachtschicht dauert, ist unterschiedlich. Grundsätzlich gelten für die Nachtschicht dieselben Arbeitszeiten wie für Früh- oder Spätdienst, heißt: Eine Arbeitszeit von acht Stunden sollte nicht überschritten werden.

Allerdings ist laut § 3 ArbZG eine Überschreitung der Arbeitszeit von acht Stunden unter bestimmten Bedingungen möglich:

Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Auch gelten einerseits dieselben Regelungen für Pausen und Ruhezeiten. Bedeutet: Spätestens nach sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitgeber Ihnen eine Pause gewähren.

Wird mehr als sechs und bis zu neun Stunden gearbeitet, steht Ihnen eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, hat Anrecht auf 45 Minuten. Das Arbeitszeitgesetz sieht hier eine Unterteilung in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten vor.

Auch bei Nachtschicht gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden, weshalb beispielsweise ein Wechsel innerhalb des Schichtdienstes von Nachtschicht auf Frühschicht nicht rechtens ist. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen. § 5 Absatz 2 ArbZG lässt die Verkürzung um bis zu eine Stunde zu, sofern diese innerhalb des Kalendermonats ausgeglichen wird oder oder Sie innerhalb von vier Wochen Ihre Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert bekommen.

Betroffen sind Arbeitnehmer…

in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung (…).

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Welche Vorteile hat die Nachtschicht?

Über die gesundheitlichen Folgen und Besonderheiten der Nachtschicht wurde bereits geschrieben. Fragt sich, warum Menschen dennoch dieser Arbeit nachgehen? Es gibt einige Vorteile bei der Nachtschicht, die für einige Arbeitnehmer die Nachteile aufwiegen.

  • Flexibilität

    Ein Argument für viele ist die Flexibilität. Wer Kinder hat, kann tagsüber oft nicht arbeiten, weil die Betreuung fehlt – vor allem dann, wenn der Partner tagsüber arbeitet. Nachtdienst zu machen heißt, die Kinder in der sicheren Obhut des Partners zu wissen und gleichzeitig zum Lebensunterhalt beitragen zu können.

  • Ruhe

    Das Arbeiten in der Nacht ist ein anderes Arbeiten. Der Verkehr ist deutlich geringer und die Mehrzahl der Arbeitnehmer mit klassischen Arbeitszeiten von 8 bis 17 Uhr liegen im Bett. Wo tagsüber ständig das Telefon klingeln würde, ruft nachts meistens nur im Notfall jemand an. Selbst bei der Nachtschicht im Krankenhaus geht es ruhiger zu, weil die Mehrheit der Patienten schläft. Ausnahmen sind natürlich sehr betreuungsintensive Patienten oder Neuaufnahmen.

  • Ausgleich

    Wer in Nachtschicht arbeitet, erhält im Anschluss daran freie Tage, um die Mehrbelastung auszugleichen. Je nach Gestaltung der Arbeitszeit können Sie beispielsweise nach einer Woche Nachtschicht mit mehreren freien Tagen rechnen, die der persönlichen Erholung und Freizeit dienen.

  • Zuschläge

    Eins der wohl wichtigsten Argumente für Nachtschichten sind die Zuschläge. Wer nachts arbeitet, soll das auch im Portemonnaie spüren, schließlich trägt er oder sie zum Komfort und zur Sicherheit derer bei, die tagsüber arbeiten und/oder dringende Hilfe benötigen. Zuschläge haben einen weiteren Vorteil: Je nach Höhe und persönlicher Lebenssituation kann der Arbeitnehmer die Schichtzahl verringern und verdient dennoch ebenso viel wie ein Arbeitnehmer mit mehr Schichten im Tagesdienst.

Welche Zuschläge stehen bei Nachtschicht zu?

Nachtschicht kann nicht nur gesundheitliche Konsequenzen haben, auch die sozialen Kontakte leiden darunter, weil etwa eine Teilnahme an Festivitäten nicht so möglich ist wie bei normalen Jobs am Tag.

Nachtschichtzulagen oder eine angemessene Zahl zusätzlicher freier Tage sind daher gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings schweigt sich das Arbeitszeitgesetz darüber aus, wie genau Nachtzuschläge aussehen sollen. Wie viel Geld oder wie viele Ausgleichstage können Sie verlangen? Was ist angemessen, was ist eher gering?

Gerade für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten oft Tarifverträge, die auf einer einheitlichen Lohnstruktur basieren, auf die sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geeinigt haben.

Pauschale Beantwortungen sind nicht möglich, denn längst nicht jeder, der Nachtschichten macht, arbeitet im öffentlichen Dienst; in vielen Branchen wurde privatisiert. Einen ersten Anhaltspunkt bietet der Arbeitsvertrag. Üblicherweise einigen sich beide Vertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auf eine entsprechende Vergütung im Gegenzug für die geforderte Arbeitsleistung.

Enthält dieser keine Regelungen, klären im Einzelfall Gerichte die Ansprüche. Wie Armin Dieter Schmidt, Syndikus und Redakteur von Anwalt.de, ausführt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende 2015 Grundsätze zur Zuschlagshöhe aufgestellt, an denen sich orientiert werden kann.

Ein Mitarbeiter eines Logistikunternehmens hatte zuvor geklagt, der regelmäßig für seinen Arbeitgeber in Nachtschicht arbeitete. Die Arbeitszeiten lagen zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens, es existierten keine verbindlichen arbeits- oder tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen.

Der Fahrer bekam ab 9 Uhr abends einen Zuschlag von 20 Prozent auf den Bruttolohn, den er als zu gering empfand. Er forderte 30 Prozent oder für je neunzig Nachtarbeitsstunden zwei freie Ausgleichstage.

Schmidt dazu:

Zunächst stellte das BAG klar, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge grundsätzlich nur für Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr besteht. Wer regelmäßig innerhalb dieser Zeiten arbeiten muss, kann in der Regel einen Lohnzuschlag von 25 Prozent verlangen. Für dauerhafte Nachtarbeit hielt das BAG sogar einen 30-prozentigen Zuschlag für angemessen.

Heißt das, dass nun jeder Arbeitnehmer mit 30 Prozent Zuschlag für Nachtschicht rechnen kann? Auch dazu Schmidt:

Es handelt sich dabei lediglich um Richtwerte, von denen sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden kann. Bereitschaftsdienste beispielsweise werden als weniger belastend angesehen als durchgehende Nachtarbeiten, sodass hierfür meist nur geringere Zuschläge zu zahlen sind. Letztlich kommt es für die Höhe der geschuldeten Zuschläge, solange diese nicht ausdrücklich vertraglich geregelt sind, auf den Einzelfall an. (BAG, Urteil v. 09.12.2015, Az.: 10 AZR 423/14)

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[Bildnachweis: Altitude Visual by Shutterstock.com]

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