Definition: Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist die abschließende, schriftliche Beurteilung eines Arbeitnehmers und beinhaltet wichtige Tätigkeiten sowie die Bewertung von Leistungen und Sozialverhalten des Mitarbeiters. Das qualifizierte Arbeitszeugnis eine deshalb eine hohe Bedeutung bei der Jobsuche und Bewerbung.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss stets schriftlich auf Papier ausgestellt und eigenhändig unterschrieben werden. Die digitale Form als PDF ist nicht zulässig – §630 BGB: „Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis – Unterschied?
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben zu Tätigkeit, Art und Dauer der Beschäftigung. Es ist vor allem eine neutrale Tätigkeitsbeschreibung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis bewertet zusätzlich Leistungen und Sozialverhalten. Dabei geht es meist um die Arbeitsweise, Arbeitseinsatz sowie das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden – in dieser Reihenfolge.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis Vorlage
Die folgende Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis können Sie gleich hier online im Generator editieren und kopieren. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Arbeitszeugnis
Frau Muster, geboren am TT.MM.JJJJ, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ als Altenpflegerin bei uns tätig.
Die Schöner Leben GmbH widmet sich der Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen. Unser mit familiärem Geist geführtes Haus existiert seit JJJJ und verfügt über 70 Pflegeplätze.
Zu Frau Musters Aufgaben gehörte die Betreuung der Bewohner unserer Einrichtung, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind:
- Durchführen der Körperpflege und Hilfestellung
- Versorgung der Bewohner mit Mahlzeiten
- Anziehen der Bewohner
- Durchführen und Teilnahme an Pflegevisiten
- Pflegedokumentation
- Erledigung von Behördengängen
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Wechseln von Verbänden
- Verabreichung von Medikamenten
- Psychosoziale Betreuung der Bewohner
- Kontaktpflege mit Angehörigen der Bewohner
- Mitarbeit beim Qualitätsmanagement
Frau Muster erledigte ihre Arbeit stets selbständig und eigenverantwortlich. Sie unterstand der Pflegedienstleitung und der Wohnbereichsleitung und brachte in der Betreuung desorientierter und an Demenz erkrankten Bewohnern ihre umfangreichen Fähigkeiten ein.
Frau Muster zeichnet sich durch außergewöhnliche Zuverlässigkeit, größte Sorgfalt und Effizienz aus. Zusätzlich ist ihr eine sehr hohe Arbeitsmoral eigen, die sie jederzeit unter Beweis stellte, indem sie zusätzliche Schichten oder anderweitige – auch schwierige Arbeit – übernahm.
Während ihrer Tätigkeit in unserer Einrichtung hat Frau Muster sich kontinuierlich mit großem Erfolg weitergebildet und das Erlernte hervorragend umgesetzt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Bewohnern war stets einwandfrei. Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Frau Muster verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, mit ihr eine exzellente Fachkraft und geschätzte Kollegin zu verlieren und danken ihr für die stets vorbildliche Mitarbeit in unserer Pflegeeinrichtung. Wir wünschen ihr für ihre persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Ort, Datum
Unterschrift
Disclaimer: Die Vorlage dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Sie ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis Vorlage herunterladen
Die Vorlage zum qualifizierten Arbeitszeugnis können Sie sich hier kostenlos als Word-Datei herunterladen, falls Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben sollen:
Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis müssen Sie als Arbeitnehmer aktiv und explizit anfordern. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Holschuld: Ohne entsprechenden Antrag muss der Arbeitgeber nur ein „einfaches Zeugnis“ ausstellen.
Formulieren Sie den Zeugniswunsch schriftlich. Für den Antrag reicht ein einfacher Zweizeiler per E-Mail. Hier eine Beispiel-Formulierung:
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit bitte ich höflich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ.
Mit besten Grüßen
Unterschrift
Wer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Alle Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet (§ 109 Gewerbeordnung). Unternehmen müssen ein schriftliches Zeugnis ausstellen – dabei können Mitarbeiter ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und müssen dieses dann auch bekommen.
Der rechtliche Anspruch ist unabhängig von der Beschäftigungsform und gilt zum Beispiel für:
- Arbeitnehmer in Festanstellung
- Teilzeitkräfte
- Minijobber
- Auszubildende (gemäß § 16 BBiG)
- Praktikanten
- Werkstudenten
Freelancer haben hingegen keinen Anspruch auf ein Zeugnis. Sie sind keine Angestellten und erhalten somit auch kein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Frist: Bis wann muss ich das Arbeitszeugnis bekommen?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. In der Regel gilt eine Frist von 2-4 Wochen als angemessen. Damit das Zeugnis für die Jobsuche genutzt werden kann, sollte es spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist an Mitarbeiter übergeben werden.
Der allgemeine Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt spätestens nach 3 Jahren – bis zu diesem Zeitpunkt können Mitarbeiter die Ausstellung verlangen. Durch Arbeits- oder Tarifvertrag können kürzere Fristen gesetzt sein (z.B. 3-6 Monate).
Wie ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aufgebaut?
Der genaue Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist gesetzlich nicht geregelt. Ein vollständiges Zeugnis sollte aber nach folgendem Schema aufgebaut sein:
- „Frau Sabine Muster, geboren am TT.MM.JJJJ, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ als Marketing Managerin in unserem Unternehmen tätig.“
- „Zu ihren Aufgaben gehörten die Konzeption und Umsetzung von Online-Marketing-Kampagnen, die Betreuung der Social-Media-Kanäle sowie die Budgetplanung.“
- „Frau Muster überzeugte durch umfassende Fachkenntnisse, die sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte.“
- „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“
- „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die stets hervorragenden Leistungen und wünschen ihr beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
1. Überschrift
Das Zeugnis beginnt mit einer klaren Überschrift als Titel, zum Beispiel „Arbeitszeugnis“ oder „Qualifiziertes Arbeitszeugnis“.
2. Stammdaten
Hier stehen die persönlichen Angaben zur Person und Beschäftigungsdauer. Beispiel:
3. Tätigkeitsbeschreibung
Dieser Teil beschreibt die Aufgaben und den Verantwortungsbereich möglichst detailliert. Die Tätigkeit sollte vollständig und genau beschrieben werden, ohne wichtige Aufgaben auszulassen. Beispiel:
4. Leistungsbeurteilung
Wichtiger Teil im qualifizierten Arbeitszeugnis ist die Leistungsbeurteilung. Hier bewertet der Arbeitgeber Fachwissen und die Arbeitsqualität. Beispiel:
5. Sozialverhalten
Neben fachlicher Kompetenz wird auch das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden (in dieser Reihenfolge!) bewertet. Hier werden oft verschiedene Bereiche angesprochen und beurteilt. Beispiel:
6. Schlussformel
Das Zeugnis endet oft mit einer Angabe zum Trennungsgrund (wer hat gekündigt?) und einer Schlussformel – diese enthält einen Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters und Zukunftswünsche. Beispiel:
7. Unterschrift
Formal endet das qualifizierte Arbeitszeugnis mit der Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers – hier unterzeichnet der Chef oder zuständige Personalverantwortliche.
Ein formal korrektes qualifiziertes Arbeitszeugnis muss auf Firmenpapier ausgestellt werden – mit Einwilligung des Arbeitnehmers ist aber auch die elektronische Form erlaubt. Überdies haben Arbeitnehmer das Recht auf ein fehlerfreies Dokument in ordentlichen Zustand. Bei Knicken, unzulässigen Sonderzeichen oder Rechtschreibfehlern können Sie eine Korrektur verlangen.
Voraussetzungen für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss bestimmte rechtliche und formale Kriterien erfüllen. Es gilt der Grundsatz: wahr, wohlwollend und vollständig. Hier die Kriterien in der Übersicht:
-
Wahrheitsgemäß
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss grundsätzlich „wahr“ sein (Wahrheitspflicht). Angaben müssen den tatsächlichen Leistungen und dem Verhalten entsprechen. Übertreibungen, Behauptungen oder falsche Aussagen sind unzulässig.
-
Wohlwollend
Die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis müssen wohlwollend sein (Wohlwollenspflicht). Mitarbeiter dürfen nicht diskreditiert werden. Offen negative Anmerkungen sind verboten, weil diese die künftigen Bewerbungschancen schmälern.
-
Klar formuliert
Unternehmen müssen ein klar und verständlich formuliertes Arbeitszeugnis verfassen. Doppeldeutigkeiten und negativ besetzte Zeugniscodes sollen so verhindert werden. Trotzdem gibt es eine Zeugnissprache für verschiedene Bewertungen.
-
Vollständig
Wesentliche Aufgaben, Leistungen und Erfolge müssen enthalten sein – das gilt besonders für Tätigkeiten, die für Ihre Position typisch sind. Hier dürfen zentrale Aspekte nicht einfach ausgelassen werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 9 AZR 584/13) hat zudem entschieden: Qualifizierte Abschlusszeugnisse müssen mindestens der Note „befriedigend“ entsprechen. Eine schlechtere Benotung muss der Arbeitgeber mit triftigen Gründen rechtfertigen und beweisen. Wer mit einem schlechten Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, kann Nachbesserung verlangen oder es per Anwalt vor Gericht anfechten.
Wer muss das Arbeitszeugnis schreiben?
Wer das Arbeitszeugnis schreibt, ist nicht gesetzlich festgelegt. Das können der eigene Vorgesetzte oder Mitarbeiter der Personalabteilung schreiben. Auch Sie selbst dürfen Ihr Arbeitszeugnis schreiben, wenn der Chef oder ein Personalverantwortlicher den Vorschlag später übernimmt, auf Firmenpapier ausdruckt und unterschreibt.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis – wichtige Formulierungen
Viele Formulierungen klingen netter, als sie gemeint sind. Durch die Wohlwollenspflicht haben sich zahlreiche Codes in den Arbeitszeugnis Formulierungen etabliert, auf die Personaler achten und daraus Rückschlüsse über den Kandidaten ziehen.
Wollen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verstehen, müssen Sie genau auf Worte und Adverbien wie „stets“, „jederzeit“, „sehr“, „immer“ oder „zur vollsten“ achten. Beispiele für typische Zeugnisnoten und deren Formulierungen:
Zeugnisnote
Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…
- Note 1 (sehr gut):
„…stets zur vollsten Zufriedenheit.“ - Note 2 (gut):
„…zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.“ - Note 2-3 (voll-befriedigend):
„…zur vollen Zufriedenheit.“ - Note 3 (befriedigend):
„…stets zur Zufriedenheit.“ - Note 4 (ausreichend):
„…zur Zufriedenheit.“ - Note 5 (mangelhaft):
„…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“ - Note 6 (ungenügend):
„…Er/Sie hat sich bemüht.“ - „Er war bei Kunden schnell beliebt.“
= Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse. - „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
= Der Mitarbeiter war eine Null. - „Sie machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben.“
= Aber frag nicht, wie chaotisch das war! - „Sie setzte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ein.“
= Sie ist leider komplett unfähig. - „Durch ihre Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.“
= Mehr als Pünktlichkeit war da aber leider nicht. - „Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“
= Sie war faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab. - „Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.“
= Nur gearbeitet hat er nicht. - „Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.“
= Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität. - „Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“
= Sie machte nur, was man ihr sagt und zeigte keinerlei Initiative. - „Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.“
= Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft. - „Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“
= Mangelhaftes Fachwissen glich er mit einer großen Klappe aus. - „Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.“
= Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf. - „Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.“
= Der Typ ist arroganter als eine Diva. - „Sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.“
= Sie flirtete mehr als sie arbeitete. - „Mit seinen Vorgesetzten kam er gut zurecht.
= Er ist ein Mitläufer und passt sich überall an. - „Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
= Er trank gerne mal einen Schnaps während der Arbeit. - „Er war tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten.
= Er kann keinerlei Kritik vertragen. - „Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.“
= Sie ist frech und hat keinerlei Manieren. - „Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“
= Sie war eine impertinente Wichtigtuerin. - „Er war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege.“
= Keiner konnte ihn leiden. - „Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.“
= Er/Sie hat selber gekündigt. - „Er/Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen.“
= Er/Sie kam damit einer Kündigung zuvor. - „Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.“
= Hinweis auf häufigere Krankheiten. - „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Erfolg.“
= Erfolg hatte der Arbeitnehmer im vorherigen Job noch nicht.
Leistungsbeurteilung
Verhaltensbeurteilung
Schlussformel
Arbeitszeugnis Formulierungen: 200 Codes entschlüsselt
Ob Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung oder Schlussformel: Nutzen Sie unsere Code Tabelle mit den häufigsten negativen Botschaften und Geheimcodes im Arbeitszeugnis – und was sie wirklich bedeuten! Jetzt kostenlos herunterladen:
Qualifiziertes Zeugnis – Checkliste
Mithilfe der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob Ihr Zeugnis formal korrekt und inhaltlich möglichst vorteilhaft für Sie ist. Haken Sie diese gleich online ab:
- Das Zeugnis wurde auf dem offiziellem Firmenpapier ausgedruckt.
- Das Zeugnis hat keine Knicke, Flecken, Rechtschreibfehler.
- Die Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind alle korrekt.
- Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wurde richtig angegeben.
- Die berufliche Tätigkeit ist vollständig und korrekt beschrieben.
- Relevante berufliche Fortbildungen sind ebenfalls genannt.
- Das Zeugnis ist insgesamt wahr und wohlwollend formuliert.
- Die Leistungen sind darin „gut“ und richtig bewertet.
- Das Führungs- oder Sozialverhalten ist korrekt beurteilt.
- Das Arbeitszeugnis ist frei von negativen Codes.
- Es enthält eine wohlwollende Schlussformulierung mit Zukunftswünschen.
- Ein Kündigungsgrund wird nur als „auf eigenen Wunsch“ genannt.
- Das Ausstellungsdatum ist aktuell.
- Das Zeugnis ist eigenhändig von einem Berechtigten unterschrieben.
- Das Dokument enthält keine unzulässigen Zeichen.
- Das Zeugnis hat einen für die Position und Verweildauer angemessenen Umfang.
Wie kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?
Falls das Zeugnis formale Kriterien nicht erfüllt oder ungerechtfertigt schlecht ausfällt, können Sie das Arbeitszeugnis anfechten. Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten:
-
Direkte Ansprache
Suchen Sie ein freundliches und klärendes Gespräch mit dem Chef. Oft ist ein schlechtes Zeugnis kein böser Wille. Bitten Sie um Korrekturen oder Anpassungen und finden Sie eine gemeinsame Lösung.
-
Schriftlicher Widerspruch
Gibt es keine Einigung, können Sie schriftlichen Widerspruch gegen das qualifizierte Arbeitszeugnis einlegen. Benennen Sie konkret die Passagen, die Sie anfechten und schlagen Sie Alternativen vor. Setzen Sie dabei eine Frist für die Korrektur von 2 Wochen.
-
Gerichtliche Klage
In letzter Instanz können Sie sich einen Anwalt nehmen und eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Das Arbeitsgericht entscheidet, ob die Korrekturen durchgeführt werden müssen. Wollen Sie eine bessere Bewertung erzielen, sollten Sie Nachweise über Ihre guten Leistungen vorweisen.
Prüfen Sie im Vorfeld das qualifizierte Arbeitszeugnis genau. Auch missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen sowie Tippfehler müssen Sie nicht akzeptieren und können Nachbesserung verlangen.
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