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Smartphone am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Das Handy ist ständiger Begleiter im Alltag. Doch dürfen Arbeitnehmer das Smartphone am Arbeitsplatz nach Lust und Laune benutzen? Das ist Entscheidung des Arbeitgebers – und der kann das Smartphone am Arbeitsplatz durchaus verbieten. Mitarbeiter sollten deshalb wissen, ob sie im Job aufs Handy schauen dürfen. Wir erklären, wann die Handynutzung im Job verboten ist und welche Rechte Arbeitgeber sowie Mitarbeiter haben…



Smartphone am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

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Ist das Smartphone am Arbeitsplatz generell verboten?

Die gute Nachricht für diejenigen, die kaum eine halbe Stunde ohne das Handy auskommen: Das Smartphone am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten. Sie können es mitbringen und – solange der Chef keine anderen Vorgaben macht – auch benutzen. Die meisten Unternehmen dulden die gelegentliche Nutzung für Mitteilungen oder sogar ein schnelles Telefonat. Angestellte sollten es jedoch nicht übertreiben und die Arbeitszeit mit dem Handy verschwenden – Arbeitsrechtler halten bis zu zehn Minuten pro Tag für vertretbar. Sonst wird ihnen das Recht möglicherweise entzogen.

Denn: Smartphones am Arbeitsplatz halten von der Arbeit ab, für die Sie bezahlt werden. Das muss Ihr Chef weder dulden noch erlauben. Das gilt ebenso, wenn Sie eine Smartwatch tragen, mit der Sie telefonieren und Nachrichten empfangen können.

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Darf der Arbeitgeber das Handy am Arbeitsplatz verbieten?

Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber das sogenannte Direktionsrecht. Er darf Mitarbeitern Anweisungen geben und dabei nicht nur sagen, welche Aufgaben übernommen werden müssen, sondern auch, wie diese zu erledigen sind. Darunter fällt auch ein mögliches Verbot vom Smartphone am Arbeitsplatz. So kann der Chef vorschreiben, dass das private Handy während der Arbeitszeit nicht zur Hand genommen werden darf.

Dieser Schritt kommt zum Einsatz, damit Mitarbeiter sich tatsächlich auf ihre Arbeit konzentrieren. Mögliche weitere Gründe, warum das Smartphone am Arbeitsplatz verboten wird, sind:

  • Datenschutz

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmer dazu, besonders sorgfältig auf die Sicherheit der Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zu achten. Dabei kann es notwendig sein, das Smartphone am Arbeitsplatz zu verbieten. Rein theoretisch könnten Mitarbeiter Fotos sensibler Daten machen oder Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, könnten bei einem privaten Telefonat unbeabsichtigt nach außen gelangen.

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz für Mitarbeiter gewährleistet ist. Die private Nutzung des Handys kann dabei ein Problem sein. Wer bei der Bedienung von Maschinen abgelenkt ist, stellt eine Gefahr für sich und andere dar. Hier wird die Nutzung untersagt, da sonst bei einem Arbeitsunfall Probleme mit der Berufsgenossenschaft drohen.

Der Arbeitgeber kann die Handynutzung untersagen, muss aber gleichzeitig eine Möglichkeit schaffen, damit Mitarbeiter im Notfall erreichbar sind. Häufiges Beispiel ist ein krankes Kind, das von der Schule oder der KiTa abgeholt werden muss. Für solche Notfälle kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Wird das Smartphone am Arbeitsplatz grundsätzlich untersagt, kann der Festnetzanschluss des Büros als Alternative genutzt werden.

Wie wird das Smartphone am Arbeitsplatz verboten?

Eine gute Möglichkeit um verbindliche und allgemeine Regelungen für das Smartphone am Arbeitsplatz zu treffen, ist die Betriebsvereinbarung. In Absprache mit dem Betriebsrat einigen sich beide Seiten auf eine akzeptable Lösung.

Verstoßen Mitarbeiter gegen die Vereinbarungen können Sie abgemahnt und im Wiederholungsfall sogar gekündigt werden.

Es ist aber auch möglich, Mitarbeitern per direkter Anweisung die Handynutzung zu verbieten. Diese sollte schriftlich erfolgen und vom Arbeitnehmer bestätigt werden.

Muster für Arbeitgeber: Smartphone am Arbeitsplatz verbieten

Das nachfolgende Muster zeigt Ihnen beispielhaft, wie eine Anweisung an Mitarbeiter mit einem Handyverbot aussehen kann. Bitte beachten Sie, dass der genaue Inhalt an die jeweilige Situation angepasst werden muss.


Fantasie GmbH
Claus Chef
Hauptstraße 1, 98765 Neustadt

Manuela Muster
Personalnummer 08/15
Hafenweg 99, 98765 Neustadt

Handyverbot am Arbeitsplatz

Sehr geehrte Frau Muster,

hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass in unserem Betrieb ab dem TT.MM.JJJJ sämtliche Nutzung privater Smartphones sowie Smartwatches und ähnlicher Geräte während der Arbeitszeit verboten ist. Leider sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen, da es bereits mehrfach zu Störungen im Betriebsablauf und sogar gefährlichen Situationen aufgrund der Ablenkung am Handy gekommen ist.

Wir hoffen durch das Handyverbot einen sicheren und reibungslosen Ablauf am Arbeitsplatz gewährleisten zu können. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese Anweisung zur Abmahnung oder Kündigung führen kann. Bestätigen Sie den Erhalt sowie den Inhalt dieses Schreibens bitte durch Ihre Unterschrift und reichen Sie das Dokument in der Personalabteilung ein. Zur Aufbewahrung wird es Ihrer Personalakte beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Claus Chef


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Grenzen: Wann ist kein Verbot möglich?

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hat Grenzen und nicht alle Verbote und Regelungen sind erlaubt. So gilt grundsätzlich: In den Pausen und außerhalb der Betriebsräume kann der Chef das Smartphone nicht verbieten. Hier können Angestellte frei entscheiden, wie sie ihre Zeit nutzen.

Keine Regel ohne Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer in einem Betrieb arbeitet und seine Pausen verbringt, in dem die Abläufe durch Handystrahlung gestört werden könnten, darf der Arbeitgeber das Smartphone generell untersagen. Denkbar ist das in Krankenhäusern oder radiologischen Arztpraxen, in denen Geräte empfindlich auf Störstrahlung reagieren können.

Erlaubnis durch betriebliche Übung

Auch können Unternehmen das Smartphone am Arbeitsplatz nicht einfach verbieten, nachdem sie es über einen längeren Zeitraum geduldet und erlaubt haben. Nach Monaten oder gar Jahren wird die Umgangsregelung mit dem Handy zur betrieblichen Übung, die nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann. Durch betriebliche Übung werden aus anfangs freiwilligen Leistungen im Laufe der Zeit Verpflichtungen, die Arbeitgeber einhalten müssen.

Mitarbeiter dürfen dann weiterhin Smartphones nutzen. Es ist ähnlich einer Ergänzung und Verbesserung zum Arbeitsvertrag, der nicht einseitig angepasst werden kann.

Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die Nutzung möglichst frühzeitig zu regeln. Gibt es kein Verbot oder eine offizielle Einschränkung, können Mitarbeiter das Handy benutzen und von einer Duldung des Chefs ausgehen.

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Welche Regelungen gelten für ein Diensthandy?

Während der Arbeitszeit dürfen Sie ein Diensthandy natürlich für berufliche Zwecke nutzen. Genau dafür wurde es Ihnen zur Verfügung gestellt. Private Nutzung ist jedoch in der Regel untersagt. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 581/04) hervor. Ausnahme: Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich, darf der Mitarbeiter das auch tun, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Allerdings nur, solange er sich angemessen verhält.

Ständige Privatgespräche oder kostspielige Sondernummern muss der Chef nicht akzeptieren und kann einschreiten.

Übrigens: Mit einem Diensthandy sparen Arbeitnehmer nicht nur im Hinblick auf die Telefongebühren, es hat noch einen weiteren Vorteil: Anders als ein Firmenwagen muss ein dienstliches Telefon nicht als geldwerter Vorteil bei der Steuererklärung angegeben werden.

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[Bildnachweis: Lemberg Vector studio by Shutterstock.com]

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