Wann kann man einen Verein gründen?
Wenn Sie zusammen mit mehreren Personen ein gemeinsames Interesse oder einen nicht kommerziellen Zweck verfolgen wollen, ist es sinnvoll, einen Verein zu gründen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- Gemeinnützigkeit
Für gemeinnützige Zwecke – zum Beispiel Tierschutzverein oder Naturschutzverein. - Ehrenamt
Wenn Sie eine Organisation für ehrenamtliches Engagement gründen möchten – zum Beispiel Förderverein für Schulen oder kulturelle Zwecke. - Gemeinschaft
Wenn Sie eine Initiative starten möchten, die von mehreren Personen gemeinsam betrieben werden soll – zum Beispiel Sportverein oder Freizeitverein. - Wohlfahrt
Für soziale oder wohltätige Zwecke – zum Beispiel freiwillige Feuerwehr oder Wohlfahrtsorganisation.
Verein gründen: Voraussetzungen
Um einen Verein gründen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Mitglieder
Für einen nicht eingetragenen Verein brauchen Sie mindestens zwei; für einen eingetragenen Verein sieben Gründungsmitglieder.
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Satzung
Für den Verein muss zuvor eine Vereinssatzung erstellt werden.
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Zweck
Der gemeinsame oder gemeinnützige Zweck muss in der Satzung genau definiert sein.
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Name
Der Name des Vereins muss den Zweck klar benennen und darf nicht einem anderen Verein im Umkreis ähneln. Auch darf der Vereinsname keine Namens- oder Markenrechte verletzen.
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Vorstand
In einer Gründungsversammlung wird der Vorstand des Vereins gewählt.
Ablauf: Wie einen eingetragenen Verein gründen?
Der Ablauf einer Vereinsgründung ist relativ einfach. Im Folgenden finden Sie hierfür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen gleichzeitig als Checkliste dient:
Anleitung zur Vereinsgründung
- Entwickeln Sie die Idee für Ihren Verein uns suchen Sie sieben Mitglieder.
- Entwerfen Sie eine Vereinssatzung.
- Halten Sie eine Gründungsversammlung ab und protokollieren Sie diese.
- Wählen Sie einen Vorstand und weitere Organe, wie Kassenwart oder Beirat.
- Verabschieden Sie die Vereinssatzung und lassen Sie diese von mindestens sieben Mitgliedern unterschreiben.
- Lassen Sie die Unterschriften notariell beglaubigen.
- Lassen Sie vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins prüfen.
- Tragen Sie Ihren Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht ein.
- Eröffnen Sie ein Geschäftskonto.
- Beantragen Sie gegebenenfalls Fördergelder.
Kostenloser Download:
Checkliste: Verein gründen (PDF)
Eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein gründen?
Ein Verein wird nach § 21 BGB ins Vereinsregister eingetragen, wenn sein Zweck gemeinnützig ist. Der eingetragene Verein (e.V.) bietet eine Reihe von Vorteilen (siehe unten). Der nicht eingetragene Verein lässt sich schon ab 2 Personen gründen und erfordert kaum Bürokratie.
Wichtige Merkmale sind:
- Er ist nicht rechtsfähig und gilt als Körperschaft, die wie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt wird.
- Die Mitglieder müssen unter Umständen mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
- Steuervorteile sind möglich, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt.
Wegen des geringen Aufwands lohnt sich ein nicht eingetragener Verein vor allem für temporäre Aktivitäten, wie zeitlich begrenzte Spendenaktionen oder Hilfskampagnen.
Eingetragenen Verein gründen: Vorteile
Der eingetragene Verein bietet wiederum andere Vorteile – insbesondere gegenüber anderen Rechtsformen wie einer GmbH oder GbR:
- Geringe Gründungskosten
- Startkapital ist nicht notwendig
- Weniger Bürokratie als bei einem Wirtschaftsunternehmen
- Mitglieder haften nicht persönlich
- Verein handelt als juristische Person
- Zugang zu öffentlichen Fördermitteln und Steuervergünstigungen
Der „e.V.“ darf allerdings keine rein wirtschaftlichen Zwecke verfolgen und braucht eine Satzung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Auch sind zur Gründung mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Die Mitgliederzahl darf nie unter drei Personen sinken. Außerdem sind ein Vorstand und eine Mitgliederversammlung vorgeschrieben.
Eingetragenen Verein gründen: Kosten
Die Gründungskosten für einen Verein sind relativ gering im Vergleich zur Gründung anderer Rechtsformen. Sie variieren jedoch je nach Bundesland.
Rechnen Sie mit folgenden Kosten:
Formalitäten | Kosten |
Eintragung ins Vereinsregister | 50-75 Euro |
Notarielle Beglaubigung der Satzung | 10-30 Euro |
Bekanntmachung der Eintragung | 20-50 Euro |
Die Gesamtkosten liegen bei rund 150 Euro. Zusätzliche Kosten können durch eine anwaltliche Beratung beim Erstellen der Satzung, für eine Geschäftskontoverbindung oder vereinseigene Website und Infomaterial entstehen.
Verein gründen: Steuern
Die Gemeinnützigkeit eines Vereins schafft Steuerprivilegien, aber keine vollständige Steuerfreiheit. Immerhin: Ideelle Einnahmen (Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge) sowie Spendengelder sind steuerfrei. Weitere Steuervergünstigungen gibt es bei der…
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Körperschaftsteuer
Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit. Ausnahme: Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben über 45.000 Euro pro Jahr.
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Gewerbesteuer
Gemeinnützige Vereine zahlen keine Gewerbesteuer. Ausnahme: Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben über 45.000 Euro pro Jahr.
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Umsatzsteuer
Bei wirtschaftlichen Aktivitäten wird nur dann Umsatzsteuer fällig, wenn über 22.000 Euro Bruttoumsatz im Vorjahr oder voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr an Einnahmen erzielt werden (Stand: 2024). Es gilt dann ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent bei wirtschaftlichen Zweckbetrieben, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen.
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Lohnsteuer
Lohnsteuer fällt nur an, wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt. Bei Minijobs fallen keine Steuern an.
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Sonstigen Steuer
Schenkungen und Erbschaften müssen nur versteuert werden, wenn sie in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fließen. Lotterien und Tombolas bleiben steuerfrei, solange gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann man einen Verein online gründen?
Es ist heute möglich, einen Verein online zu gründen. Auch bei der Vereinsgründung online müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder vorhanden sein, und es muss eine Satzung erstellt werden. Die Satzung darf online mit einer digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Die Gründungsversammlung wird ebenfalls online abgehalten, z.B. per Video-Konferenz.
Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt jedoch weiterhin offline über das zuständige Amtsgericht. Die Online-Gründung eines Vereins ist ein schnellerer Prozess ohne persönliches Treffen. Sie ermöglicht eine einfachere Kommunikation und Koordination der Gründungsmitglieder. Im Internet gibt es dazu zahlreiche kostenlose Onlinevorlagen.
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