Elternzeit verlängern: Mehr Zeit für die Betreuung

Sie wollen in den ersten Lebensjahren mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen? Dann können Sie Ihre Elternzeit verlängern. Ihnen stehen insgesamt bis zu 3 Jahre als Betreuungszeit für jedes Kind zu. Haben Sie diesen Zeitraum noch nicht ausgeschöpft, ist eine Verlängerung möglich. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Elternzeitverlängerung erlaubt ist und welche Fristen Sie einhalten müssen…

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Elternzeit verlängern: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Eine Elternzeitverlängerung ist möglich, wenn Sie noch nicht die gesamte Dauer genutzt haben.
  • Sie müssen Fristen beim Antrag einhalten und Voraussetzungen erfüllen.
  • Eine Verlängerung der Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Bei einem verspäteten Antrag können Sie die Elternzeit vielleicht nicht verlängern.
  • Gute Planung und klare Absprachen verhindern Konflikte bei der Verlängerung Ihrer Elternzeit.

Wollen Sie Ihre Elternzeit verlängern, ist dies grundsätzlich möglich, wenn Sie den Zeitraum von bis zu 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft haben. Es gibt aber Fristen und Bedingungen, die Sie einhalten müssen – dabei gibt es Unterschiede vor und nach dem 3. Geburtstag des Kindes.

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Kann ich meine Elternzeit verlängern?

Sie können Ihre Elternzeit verlängern, wenn Sie bisher noch nicht die vollen 3 Jahre als Betreuungszeit genutzt haben. Eine wirkliche Verlängerung der Elternzeit liegt dabei vor, wenn die zusätzliche Zeit direkt an die bereits genehmigte Dauer anschließt.

Dazu ein einfaches Beispiel:

  • Sie haben für die ersten 12 Monate nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit genommen.
  • Nach 6 Monaten stellen Sie fest, dass Sie gerne die ersten 2 Jahre komplett für das Kind da sein möchten.
  • Sie stellen einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit von 12 auf 24 Monate.

Wie lange darf ich meine Elternzeit verlängern?

Es gibt zunächst keine gesetzlichen Vorgaben für die Dauer Ihrer Verlängerung. Möglich sind weitere 4 Wochen, aber auch 6 oder 12 Monate können an die bereits genommene Elternzeit angehängt werden. Entscheidend ist lediglich, dass Sie innerhalb der Gesamtdauer von 36 Monaten bleiben.

Haben Sie nach der Geburt bereits 24 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beantragt, können Sie die verbleibenden 12 Monate als Verlängerung beantragen. Sie müssen die vollen 36 Monate aber auch nicht komplett ausschöpfen. Wollen (oder müssen Sie aus finanziellen Gründen) wieder in den Job zurück, kann ein Teil der Zeit ungenutzt bleiben.

Welche Einschränkungen gelten bei der Elternzeitverlängerung?

Durch eine Verlängerung der Elternzeit haben Sie die Möglichkeit, flexibel auf die Situation nach der Geburt zu reagieren. Dabei gibt es allerdings einige Einschränkungen, die Sie beachten müssen:

  • Bindungszeitraum

    Bei einer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes legen Sie sich für einen Zeitraum von 24 Monaten fest – dies ist der sogenannte Bindungszeitraum. Sie geben also schon beim Antrag an, wann in dieser Phase Sie die Betreuungszeit nutzen und wann Sie wieder arbeiten gehen. Wollen Sie im Bindungszeitraum die Elternzeit verlängern, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch zustimmen.

  • Zeitabschnitte

    Eltern dürfen die Dauer der Elternzeit in mehrere Abschnitte einteilen. Einen rechtlichen Anspruch haben Sie dabei auf bis zu drei Abschnitte. Wollen Sie die Gesamtdauer weiter unterteilen, braucht es erneut die Zustimmung durch das Unternehmen. Wichtig ist deshalb auch, ob es eine echte Verlängerung (ohne zwischenzeitliche Rückkehr zur Arbeit) oder ein neuer Zeitabschnitt ist.

  • Zeitpunkt

    Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Elternzeit spätestens bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Aber: Nach dem 3. Geburtstag des Kindes dürfen Sie nur maximal 24 Monate der Dauer in Anspruch nehmen. Beispiel: Sie waren direkt nach der Geburt für 6 Monate in Elternzeit und haben einen zweiten Abschnitt vom 3. bis zum 5. Geburtstag des Kindes genommen – dann können Sie die restlichen 6 Monate nicht verlängern, weil die 24 Monate nach dem 3. Geburtstag bereits aufgebraucht sind.

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Elternzeit verlängern: Welche Fristen gelten?

Sie müssen rechtzeitig einen Antrag stellen, wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern wollen. Tun Sie das nicht, kann der Arbeitgeber diesen aufgrund der nicht eingehaltenen Frist einfach ablehnen und Sie haben keinen Anspruch auf die Freistellung zur Betreuung Ihres Kindes.

Auch hier gibt es einen Unterschied, wenn Sie die Elternzeit vor oder nach dem 3. Geburtstag des Kindes verlängern wollen:

  • Verlängerung vor dem 3. Geburtstag
    Frist von 7 Wochen vor dem eigentlichen Ende der schon genehmigten Elternzeit.
  • Verlängerung zwischen dem 3. und 8. Geburtstag
    Frist von 13 Wochen vor dem Ende der laufenden Elternzeit.

Diese Fristen gelten auch, wenn es sich nicht um eine Verlängerung handelt, sondern Sie eine weitere Phase der Elternzeit planen. In beiden Fällen empfehlen wir, möglichst frühzeitig zu planen und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Das gibt Ihnen Sicherheit und dem Arbeitgeber ausreichend Zeit zur Organisation.

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Darf der Arbeitgeber eine Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Wenn Sie Fristen und Voraussetzungen einhalten, kann Ihr Chef nicht einfach ablehnen, wenn Sie die Elternzeit verlängern wollen. Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Konflikten und Diskussionen, wenn Unternehmen eine Verlängerung nicht akzeptieren wollen.

Möglich ist das vor allem innerhalb des Bindungszeitraums. Weil Sie sich für die nächsten beiden Jahre festgelegt haben, muss der Arbeitgeber in dieser Zeit einer Elternzeitverlängerung nicht zwingend zustimmen. Arbeitsgerichte räumen Unternehmen hier ein, die Verlängerung abzulehnen, wenn dringende und nachvollziehbare betriebliche Gründe dagegensprechen.

Wann ist eine Verlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich?

In Ausnahmen und durch eine Härtefallregelung können Sie Ihre Elternzeit verlängern, selbst wenn Ihr Arbeitgeber keine Zustimmung dazu gibt. Ein typisches Beispiel: Sie waren für 12 Monate in Elternzeit, anschließend sollte der andere Elternteil die Betreuung übernehmen – das ist aus schwerwiegenden Gründen aber nicht mehr möglich.

Hier können Sie verlangen, dass der Arbeitgeber Ihre Elternzeit verlängert, um die Betreuung des Kindes sicherszustellen.

Elternzeit verlängern: So stellen Sie den Antrag

Sie müssen den Antrag auf eine Verlängerung der Elternzeit fristgerecht und schriftlich beim Arbeitgeber stellen. Der Antrag ist formlos möglich. Sie können ein kurzes Schreiben formulieren und so den längeren Zeitraum bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

In jedem Fall gehört dieser Inhalt zum Antrag:

  • Ihr vollständiger Name und Anschrift
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Datum der Antragsstellung
  • Bisheriger Zeitraum der laufenden Elternzeit
  • Gewünschter Zeitraum der Verlängerung (Beginn und Dauer)
  • Unterschrift

Sie müssen keinen Grund für Ihren Wunsch nach einer Verlängerung angeben, können aber optional ein persönliches Gespräch mit dem Personaler oder Vorgesetzten anbieten.

Beispiel für einen Antrag auf Elternzeitverlängerung

Muster für einen Antrag

Betreff: Verlängerung meiner Elternzeit

Sehr geehrter Herr Personaler,

aktuell bin ich seit dem TT.MM.JJJJ für insgesamt 12 Monate bis zum TT.MM.JJJJ in Elternzeit. Hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit um weitere 6 Monate.

Das neue Enddatum meiner Elternzeit ist damit der TT.MM.JJJJ und die Gesamtdauer beträgt 18 Monate.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster

FAQ: Häufige Fragen zum Elternzeit verlängern

In unserem FAQ beantworten wir häufige und wichtige Fragen rund um die Verlängerung der Elternzeit. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten:

Kann man die Elternzeit verlängern?

Eine Verlängerung der Elternzeit ist grundsätzlich möglich, wenn der gesetzliche Höchstrahmen von 3 Jahren pro Kind nicht überschritten wird. Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Verlängerung gelten soll. Je nach Zeitpunkt kann die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein.

Brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers, um die Elternzeit zu verlängern?

Innerhalb des Bindungszeitraums (innerhalb von 2 Jahren nach Antrag vor dem 3. Geburtstag des Kindes) ist in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Ab dem 3. Geburtstag des Kindes genügt eine fristgerechte Ankündigung. Der Arbeitgeber darf eine Verlängerung nicht willkürlich ablehnen.

Bis wann muss ich eine Elternzeitverlängerung beantragen?

Eine Elternzeitverlängerung sollte möglichst frühzeitig beantragt werden. Für Elternzeit ab dem 3. Lebensjahr gilt eine Frist von 13 Wochen vor Beginn. Innerhalb der ersten 2 Jahre müssen Sie spätestens 7 Wochen vorher einen Antrag stellen. Verspätete Anträge können abgelehnt werden.

In welcher Form muss die Elternzeitverlängerung beantragt werden?

Der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Im Antrag müssen der genaue Zeitraum sowie das Start- und Enddatum angegeben werden.

Kann der Arbeitgeber eine Elternzeitverlängerung ablehnen?

Insbesondere bei Verlängerungen innerhalb des Bindungszeitraums kann der Arbeitgeber die Zustimmung verweigern. Dies ist jedoch nur aus sachlichen, betrieblichen Gründen zulässig. Eine unbegründete oder pauschale Ablehnung ist rechtlich angreifbar.

Kann ich die Elternzeit mehrfach verlängern?

Ja, Sie können eine Elternzeit grundsätzlich mehrfach anpassen oder verlängern. Aber: Anspruch haben Sie nur auf drei Zeitabschnitte, wenn Sie die Elternzeit unterbrechen und zwischendurch wieder arbeiten gehen. Für weitere Einteilungen brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers.

Kann ich während der verlängerten Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Sie können während der verlängerten Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Kann ich Elternzeit verlängern, wenn mein Kind bereits älter als drei Jahre ist?

Sie dürfen Elternzeit kann auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Sie müssen die Elternzeit jedoch spätestens 13 Wochen vorher ankündigen und dürfen in diesem Zeitraum maximal 24 Monate Ihrer Elternzeit nutzen.

Welche Fehler sollte ich bei der Elternzeitverlängerung vermeiden?

Häufige Fehler sind verspätete Anträge, fehlende Schriftform oder unklare Zeitangaben. Auch die Zustimmungspflicht wird oft übersehen. Wer die Elternzeit nur mündlich verlängert, riskiert rechtliche Probleme.


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