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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche Gesetze, die Arbeitsverhältnisse regulieren. Arbeitszeit, Kündigung, Krankheit, Urlaub – wir erklären zu allen wichtigen Bereichen, was Sie aus dem Arbeitsrecht wissen müssen…


Jochen Mai Job Karriere Bewerbung Gehalt Experte

Autor: Jochen Mai
Experte für Jobwechsel, Bewerbung + Gehalt


Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält die Rechte für beide Seiten, regelt aber ebenso gegenseitige Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen. Wir haben eine umfangreiche Liste mit den wichtigsten Informationen aus dem Arbeitsrecht erstellt…

Arbeitsrecht Normenpyramide Arbeitsvertrag Tarifvertrag Gesetze

Arbeitsrecht Gesetze

Wir sprechen von „Arbeitsrecht“ – dabei handelt es sich jedoch nicht um ein einzelnes Gesetz. Vielmehr fließen viele unterschiedliche Gesetze in das Arbeitsrecht ein und machen rechtliche Vorgaben zu unterschiedlichen Bereichen. Die wichtigsten Gesetzestexte für das Arbeitsrecht sind:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Tarifvertraggesetz (TVG)

Entsprechend umfangreich sind die Regelungen, Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Fokus dabei steht der Arbeitnehmerschutz. Das Arbeitsrecht soll verhindern, dass Mitarbeiter ausgenutzt oder benachteiligt werden. Angestellte sind oft in einer schlechteren Position und auf den Job (und das Gehalt) angewiesen. Dieses Ungleichgewicht soll nicht zum Nachteil werden, weshalb zahlreiche Gesetze den Schutz der Arbeitnehmer regeln.

Arbeitsrecht Gesetze: Das sagt der Anwalt…

Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Überstunden

Das Arbeitsrecht macht eindeutige Vorgaben zur Arbeitszeit. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten – nur in Ausnahmen darf sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Dann braucht es aber zeitnah einen entsprechenden Ausgleich. Wie viel genau gearbeitet wird, regelt nicht das Arbeitsrecht, sondern der individuelle Arbeitsvertrag.

Überstunden sind gemäß Arbeitsrecht begrenzt – die Vorgaben zur Arbeitszeit werden sonst schnell überschritten. Außerdem darf der Chef Überstunden nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder ein Notfall im Unternehmen besteht.

Arbeitszeit, Ruhetage und Überstunden

Arbeitsrecht: Pausen und Ruhezeiten

Nicht nur die Arbeitszeit, auch die Pausen sind im Arbeitsrecht klar geregelt. Mitarbeiter haben einen Anspruch auf regelmäßige Unterbrechung der Arbeit, um sich körperlich und psychisch von der Anstrengung zu erholen. Wenn Sie zwischen 6 und 9 Stunden arbeiten, dürfen Sie mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden stehen Ihnen 45 Minuten Pause zu. Alle Informationen zur Pausenregelung im Arbeitsrecht finden Sie in unseren umfangreichen Ratgebern.

Was zählt als Pause im Arbeitsrecht?

Sind Pausen bei der Arbeit Pflicht? Welche Pausen stehen einem Arbeitnehmer zu? Hier die Antworten…

Arbeitsrecht: Kündigung und Kündigungsfrist

Der Jobverlust ist für Arbeitnehmer eine große Angst. Doch das Arbeitsrecht macht klare Vorgaben, wann eine Kündigung erlaubt ist. Es gibt Formalia, die der Arbeitgeber einhalten muss – besonders dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt. Gibt es keine triftigen Gründe für eine fristlose Kündigung, kann der Chef nur aus drei anderen Gründen kündigen:

  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung

Willkürliche Kündigungen werden verhindert. Außerdem muss die entsprechende Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie können nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Das Arbeitsrecht zur Kündigung ist jedoch umfangreich und komplex. In unseren Dossiers finden Sie alle Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Gesetze sind bei einer Kündigung zu beachten?

Wer darf wann und wie kündigen? Was sind Kündigungsgründe? Und welche Kündigungsfristen sind zu beachten? Ausführliche Dossiers und Arbeitsrecht-Ratgeber…

Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis und Beurteilungen

Klar geregelt ist im Arbeitsrecht der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Spätestens wenn die Zusammenarbeit endet, muss der Arbeitgeber Ihnen ein entsprechendes Zeugnis ausstellen, in dem Leistung und Verhalten während des Arbeitsverhältnisses beurteilt werden. Wichtige Voraussetzung: Die Formulierungen müssen wahr und wohlwollend sein. So soll verhindert werden, dass das Arbeitszeugnis die Jobsuche erschwert oder den Wiedereinstieg in einen neuen Job verhindert. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitszeugnis aus dem Arbeitsrecht.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.

Was muss ich beim Zwischenzeugnis beachten?

Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.

Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).

Was kann ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

Was bringt ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.

Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer beim Arbeitszeugnis?

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Arbeitsrecht: Krankheit im Job

Jeder wird mal krank – im Job müssen Sie dabei aber einiges beachten. So müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort – noch vor Arbeitsbeginn informieren – wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen Sie gesetzlich spätestens am vierten Tag ein Attest vom Arzt beim Arbeitgeber einreichen. Ihr Chef kann vertraglich aber auch eine sofortige Krankmeldung vom Arzt verlangen! Hier finden Sie alles, was das Arbeitsrecht zur Krankheit für Arbeitnehmer sagt!

Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei Krankheit?

Arbeitsrecht Urlaub: Anspruch und Regelungen

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Arbeitsrecht stellt so eine Zeit zur Erholung als Ausgleich zum Arbeitsalltag sicher. Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu – bei einer 5-Tage-Woche sind es mindestens 20 Tage. Der Urlaub muss beantragt und vom Chef genehmigt werden. Was Sie zum Arbeitsrecht und Urlaub wissen sollten, finden Sie in der folgenden Übersicht!

Welche Rechte hat der Arbeitgeber beim Urlaub?

Arbeitsrecht: Verträge im Job

Das Arbeitsrecht macht zahlreiche Vorgaben, trotzdem wird im Berufsleben vieles durch individuelle Verträge geregelt. Allen voran der Arbeitsvertrag bestimmt die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit. Welche Aufgaben übernimmt der Mitarbeiter? Welches Gehalt erhält er als Gegenleistung? Alle wichtigen Aspekte des Arbeitsverhältnisses werden hier vereinbart. Unsere umfangreichen Ratgeber zeigen alle Informationen zu Verträgen im Job und Arbeitsrecht.

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