Arbeitsrecht: Die 60 wichtigsten Rechte für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. So soll das Arbeitsrecht dafür sorgen, dass die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigt werden – jedoch gibt es genau darüber regelmäßig Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten. In einem solchen Fall steht der Rechtsweg offen und das Arbeitsgericht muss entscheiden. Was gerade Arbeitnehmern oftmals fehlt, ist Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen aus dem Arbeitsrecht. Wir haben eine umfangreiche Liste mit den wichtigsten Informationen aus dem Arbeitsrecht erstellt – und erklären Ihnen zudem, was Sie über das Arbeitsgericht wissen müssen…

➠ Inhalt: Das erwartet Sie
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Grundlagen und Streitpunkte im Arbeitsrecht
Im Sprachgebrauch hat es sich etabliert, ganz allgemein vom Arbeitsrecht zu sprechen. Dabei handelt es sich aber nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um zahlreiche unterschiedliche Gesetze, die alle gemeinsam in das Arbeitsrecht einfließen. Dazu zählen das…
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Tarifvertraggesetz (TVG)
Entsprechend umfangreich sind die Regelungen, Rechte und Pflichte, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gelten. Ein Augenmerk im Arbeitsrecht ist dabei der besondere Schutz des Arbeitnehmers. Es soll verhindert werden, dass Mitarbeiter ausgenutzt oder auf eine andere Art und Weise schlecht behandelt werden. Dieser besondere Schutz ergibt sich aus der ungleichen Stellung der beiden Vertragspartner.
Arbeitnehmer können sich leicht in einer finanziellen Abhängigkeit zum Arbeitgeber befinden, weil der eigene Lebensunterhalt nicht ohne das Gehalt bestritten werden kann. Um zu verhindern, dass dieses Ungleichgewicht zum Nachteil wird, regeln zahlreiche Gesetze im Arbeitsrecht gezielt den Arbeitnehmerschutz.
Trotzdem gibt es im Arbeitsrecht immer wieder Streitpunkte. Die Gründe dafür sind verschieden: Leider werden die Vorgaben aus dem Arbeitsrecht nicht immer eingehalten oder Arbeitgeber und Mitarbeiter haben unterschiedliche Meinungen darüber, ob die gegenseitigen Rechte und Pflichten eingehalten wurden.
Arbeitsrecht: Von Abmahnung bis Zeugnis
Viele Arbeitnehmer kennen zwar ihre Pflichten, weil der Arbeitgeber diese immer wieder deutlich macht, es fehlt jedoch ein umfangreiches Wissen über die eigenen Rechte.
Was passiert bei Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung – und wann sind diese überhaupt berechtigt? Welche Spielräume gibt es bei Verspätungen durch Stau, Bahn- oder Piloten-Streik? Worauf müssen Sie beim Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis achten?
Zu all diesen (und noch unzähligen mehr) Fragen hat das Arbeitsgericht diverse Urteile gefällt. Wir haben hier ein umfassendes Arbeitsrecht-Kompendium zusammengetragen. Sie finden nicht nur kurze Erläuterungen zu dem jeweiligen Thema, sondern auch gleich Links zu ausführlichen und detaillierten Dossiers.
Die alphabetische Liste wird von uns zudem regelmäßig aktualisiert und erweitert…
A bis E
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Abmahnung
Die Abmahnung ist ein Warnschuss des Chefs – eine Art gelbe Karte und eventuell die Vorstufe zur Kündigung. Welches Verhalten darf aber überhaupt abgemahnt werden und muss wie eine Abmahnung aussehen, damit Sie rechtsgültig ist? Antworten darauf und wie Sie am besten reagieren…
Mehr zur Abmahnung finden Sie HIER.
Ermahnung: Der kleine Bruder der Abmahnung
Ist ein Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Mitarbeiters unzufrieden, stehen ihm unterschiedliche Wege offen, darauf zu reagieren. Im schlimmsten Fall und bei einer wiederholten Verletzung der Vertragspflichten kann laut Arbeitsrecht eine Kündigung ausgesprochen werden. Ein deutlich milderes Mittel, den Arbeitnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass sein Verhalten nicht den Vorstellungen des Chefs entspricht, ist die Ermahnung. Was genau dazu zählt, welche Konsequenzen sie hat und wie Sie als Mitarbeiter darauf reagieren sollten, lesen Sie HIER.
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Abwerbung
Ein Headhunter oder ein anderer Arbeitgeber meldet sich und bekundet Interesse an einer Zusammenarbeit. Das schmeichelt zunächst und ist eine Bestätigung für die eigenen Leistungen und beruflichen Erfolge. Ob eine solche Abwerbung überhaupt möglich ist, hängt aber vom Arbeitsvertrag ab. Hier kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgehalten sein – so dass Sie also auch nach dem Ausscheiden bei einem Unternehmen nicht direkt zur Konkurrenz wechseln dürfen. Dieses ist zwar zeitlich begrenzt, macht einen Wechsel durch eine Abwerbung aber dennoch unmöglich.
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Änderungskündigung
Bei der Änderungskündigung geht es dem Arbeitgeber nicht darum, seinen Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Vielmehr will er den Mitarbeiter weiterbeschäftigen, nur zu anderen Konditionen. Das müssen Sie allerdings nicht klaglos hinnehmen…
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Alkohol
In Maßen genossen (nicht das Glas!) ist Alkohol am Arbeitsplatz nicht verboten. Das bedeutet jedoch keinen Freibrief: Restalkohol im Büro ist genauso problematisch, wie im Straßenverkehr und kann zu einer Abmahnung führen, im Wiederholungsfall gar zur Kündigung. Ferner ist der Chef berechtigt, den Mitarbeiter umgehend wieder nach Hause zu schicken. Für diesen Tag gibt es dann auch kein Gehalt.
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Arbeitskleidung
Jeder Mensch hat seinen ganz eigenen und individuellen Stil. Der eine mag es schlichter, der andere etwas ausgefallener. Mal elegant, mal leger. Im Job kann das anders aussehen, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt. Aber ist das überhaupt erlaubt? In vielen Fällen ja! Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und kann damit auch mitreden, wenn es um die Erscheinung eines Mitarbeiters geht – vor allem wenn dieser Kundenkontakt hat oder die Arbeitskleidung und Vorschriften zum Aussehen aufgrund von Sicherheitsrisiken gelten.
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Arbeitsunfall
Natürlich gibt es Berufe, in denen ein Arbeitsunfall wahrscheinlicher ist, als in anderen, doch grundsätzlich kann in fast jedem Job ein kleiner oder auch größerer Unfall passieren. Einmal gestolpert, ausgerutscht oder vielleicht fällt auch etwas um und schon ist es passiert. Handelt es sich wirklich um einen Arbeitsunfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ansonsten kann die Krankenkasse für die Kosten aufkommen. Wichtig ist, dass Sie einen Arbeitsunfall unbedingt beim Unfallträger melden.
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Arbeitsvertrag
Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Das bedeutet, dass Arbeitgeber bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags nicht wirklich an Regeln gebunden sind. Dennoch sollten Arbeitnehmer einige Aspekte im Arbeitsrecht beachten, damit im Ernstfall der Arbeitsvertrag vor Gericht gilt. Denn wie heißt es so schön: Verträge werden nicht für gute Zeiten geschlossen, sondern für schlechte.
Eine Checkliste zum Arbeitsvertrag finden Sie HIER.
Nachweisgesetz
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, Ihnen bis spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn eine unterzeichnetes Schriftstückaller wesentlichen Vertragsbedingungen zu übergeben. Darin müssen enthalten sein: Angaben zum Arbeitgeber, Ort und Dauer der Beschäftigung, Gehalt, Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen.
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Arbeitsverweigerung
Wer sich absichtlich und bewusst den vertraglichen Pflichten und Weisungen des Arbeitgebers widersetzt, muss möglicherweise mit den Folgen einer solchen Arbeitsverweigerung leben. Diese können von einer Ermahnung bis hin zu Kündigung und Schadensersatzforderungen reichen. Allerdings ist nicht jede Aufgabe, die unerledigt bleibt, gleich eine strafbare Arbeitsverweigerung – und in bestimmten Fällen ist es sogar Ihr gutes Recht als Mitarbeiter, sich den Weisungen Ihres Arbeitgebers zu widersetzen, wenn diese etwa gegen ein Gesetz verstoßen oder Sie Ihre Gesundheit gefährden müssten.
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Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Dort steht zum Beispiel: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Mit werktäglich sind die Wochentage von Montag bis Samstag gemeint. Das bedeutet, dass ein Vollzeit Beschäftigter laut Arbeitsrecht maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten darf. Die Arbeitszeit darf kurzfristig, beispielsweise saison- oder auftragsbedingt, auf zehn Stunden verlängert werden.
Ein Dossier zum Arbeitszeitgesetz finden Sie HIER.
Arbeitszeitverkürzung: Darf der Arbeitgeber das?
Wie viele Stunden ein Beschäftigter pro Woche arbeiten muss, ist im Arbeitsvertrag festgelegt – und den kann der Arbeitgeber nicht einseitig ändern. Für Sonderfälle wie beispielsweise Kurzarbeit im gesamten Betrieb gelten strenge arbeits- und sozialrechtliche Voraussetzungen. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln, die eine einseitige Erhöhung der Mindestarbeitszeit um mehr als 25 Prozent ermöglichen würden. Umgekehrt sind Vertragsklauseln, die eine Reduzierung der bestehenden Arbeitszeit um mehr als 20 Prozent gestatten, ebenfalls unwirksam. Aber auch 40 Stunden minus 20 Prozent ergeben genau 32 Stunden. Mehr dazu können Sie HIER nachlesen.
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Aufhebungsvertrag
Egal, ob in der Ausbildung oder später im Job: Der Aufhebungsvertrag ist eine attraktive Alternative zur Kündigung. Allerdings nur, wenn alles richtig gemacht wird und Sie die kleinen versteckten Fallstricke beachten.
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Bahnstreik
Was tun, wenn man zur Arbeit pendeln will, aber es durch den Bahnstreik nicht rechtzeitig ins Büro schafft? Das sogenannte Wegerisiko und damit auch das Risiko am Heimatbahnhof festzusitzen, trägt der Arbeitnehmer. Da hilft dann nur auf eigene Kosten umsteigen – auf den privaten PKW oder eine Fahrgemeinschaft. Wer einen verständnisvollen Chef hat, kann natürlich auch vorher (!) fragen, ob er oder sie einen Home-Office-Tag einlegen kann. Verneint der Chef das, muss man leider selber zusehen, dass man pünktlich auf der Arbeit erscheint.
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Befristeter Arbeitsvertrag
Vom Gesetzgeber war der befristete Arbeitsvertrag ursprünglich als Einstiegs- oder Rückkehroption in das Berufsleben gedacht. Dabei wird das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Dauer geschlossen. Danach endet der Job ohne dass es dazu eine Kündigung braucht. Sogenannte Kettenbefristungen sind jedoch verboten. Ohne Sachgrund darf eine Befristung laut Arbeitsrecht insgesamt nicht länger als zwei Jahre dauern und in dieser Zeit nur drei mal verlängert werden.
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Berufskleidung
Wer als Polizist, Feuerwehrmann, Arzt, Soldat, Pilot, Steward oder Koch arbeitet, ist in der Regel verpflichtet, Berufskleidung zu tragen, weil es dafür ein Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsanweisung oder eben einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag gibt. Aber auch in anderen Berufen hat der Arbeitgeber, was die Dienstkleidung anbelangt, weitreichende Kompetenzen, wie einige bemerkenswerte Urteile aus dem Arbeitsrecht beweisen.
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Betriebsgeheimnis
Angestellte dürfen längst nicht alles weitergeben, was sie im Job erfahren. Technisches Wissen, Abläufe, Kundendaten oder wirtschaftliche Informationen zählen zum Betriebsgeheimnis und das Unternehmen hat ein Interesse daran, dass diese geschützt werden. Selbst wenn die Verschwiegenheit nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist, greift das Betriebsgeheimnis und Sie müssen vorsichtig mit dem Wissen umgehen. Wer Betriebsgeheimnisse ausplaudert, muss mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen und macht sich vielleicht sogar schadensersatzpflichtig. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen, wenn aus Böswilligkeit dem Unternehmen Schaden zugefügt werden sollte oder die Geheimnisse aus Eigennutz und für finanziellen Gewinn verkauft wurden.
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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Hat ein Betrieb fünf Mitarbeiter oder mehr, kann die Belegschaft einen Betriebsrat gründen. Das Gremium verfügt über weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Welche Rechten und Aufgaben der Betriebsrat genau hat, wo diese im Gesetz verankert sind und worauf Sie achten sollten…
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Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber auf der einen und dem Betriebsrat als Mitarbeitervertretung auf der anderen Seite geschlossen. Darin können die unterschiedlichsten Themen und Fragen rund um die Arbeit und den Arbeitsplatz festgehalten werden. Das können der Schutz vor Arbeitsunfällen, Urlaubsregelungen oder auch geltende Arbeitszeitmodelle sein. Eine Betriebsvereinbarung kann gültige Arbeits- oder Tarifverträge ergänzen.
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Bewerbung
Bewerber können aus vielen Gründen abgelehnt werden, aber nicht alle Ablehnungsgründe sind im Arbeitsrecht erlaubt. Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber Wahlfreiheit. Doch diese hat auch Grenzen…
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Datenschutz
Bei Bewerbungen sind Social Media nicht mehr wegzudenken. Fast jeder ist heute auf wenigstens einem Portal wie Xing, Linkedin oder Facebook präsent. Bewerber nutzen diese aber nicht nur zur professionellen Präsentation, sondern eben auch privat. Eine verlockende Informationsfülle, die auch Chefs, Headhunter und Recruiter zunehmend zu nutzen wissen. Das ist nicht jedem Recht und auch nicht immer erlaubt. Wann und wo Personalentscheider Kandidaten googeln dürfen…
Mehr zum Datenschutz finden Sie HIER.
Privatsphäre
Zu den Personaldaten, die ein Arbeitgeber erfragen und speichern darf gehört rein rechtlich nur die Anschrift. Ihre private Telefon- oder Handynummer müssen Sie laut Arbeitsrecht nicht offenbaren, wenn Sie das nicht wünschen. Das ist vor allem für den Fall interessant, wenn der Chef einen gerne mal nach Feierabend anrufen möchte. Darf er aber nicht, nach einem Arbeitspensum von 8 Stunden pro Werktag ist Schluss. Nach dem Arbeitszeitgesetz kann Ihr Chef also nicht permanente Erreichbarkeit verlangen. Auch müssen nach Feierabend keine Dienst-Mails mehr beantwortet werden
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Dienstwagen
Er wird zwar zunehmend unattraktiver – in manchen Branchen und Positionen stellt der Dienstwagen aber immer noch ein Statussymbol dar. In dem Fall zahlt die Firma das Auto, der Arbeitnehmer kann den Wagen kostenlos zu dienstlichen (manchmal auch zu privaten) Zwecken nutzen. Allerdings gilt das als steuerrechtlich als sogenannter geldwerter Vorteil und muss beim Fiskus versteuert werden. Genaueres dazu finden Sie in unserem Dienstwagen Rechner.
Mehr zum Firmenwagen finden Sie HIER.
Dienstreisen: Ist Reisezeit gleich Arbeitszeit?
Wer zur Arbeit pendelt, der Jurist spricht dabei von Wegezeiten zwischen privater Wohnung und Büro, der arbeitet nicht. Folglich muss der Arbeitgeber dies auch nicht bezahlen, denn es ist Sache des Arbeitnehmers, wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt.
Viel schwieriger aber wird die Frage aber bei Dienstreisen. Was ist dann mit der Hin- und Rückfahrt: Zählen diese automatisch als Arbeitszeiten und sind daher mit dem Gehalt zu bezahlen und auf die tägliche Arbeitszeit von rund acht Stunden anzurechnen? Oder gilt dies als Freizeit? Gute Frage! Aber ganz schwierige Antwort. Wir zeigen Ihnen hier, was Sie über Dienstreisen und das Arbeitsrecht wissen müssen…
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Doping
Nicht wenige greifen heute im Job zu Aufputschmitteln wie Amphetaminen oder zweckentfremden Ritalin. Legale Drogen sind zunächst kein Kündigungsgrund. Sollten die Mittel aber ähnliche Auswirkungen wie Alkohol haben, etwa die Verminderung der Reaktionsfähigkeit und Arbeitsleistung, können Arbeitgeber zur Abmahnung und unter Umständen zur Kündigung berechtigt sein. Ebenso könnte der Chef per Weisungsrecht die Einnahme solcher Mittel generell untersagen. Hat der Arbeitgeber ein solches ausdrückliches Verbot erteilt und wird dagegen verstoßen, droht laut Arbeitsrecht ebenfalls mindestens eine Abmahnung.
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Druckkündigung
Eigentlich sollte man meinen, dass der Chef oder die Chefin über den Dingen steht. Es kann allerdings Situationen geben, in denen sich die Führungskraft von ihren Mitarbeitern derart unter Druck gesetzt fühlt, dass sie irgendwann nachgibt. Das ist der Fall, wenn Mitarbeiter ihrerseits mit Kündigung oder sogar Arbeitsniederlegung drohen, falls ein bestimmter Kollege nicht entlassen wird. Erfolgt die Entlassung dieses Mitarbeiters auf Wunsch anderer, handelt es sich um eine sogenannte Druckkündigung. Das Arbeitsgericht entscheidet regelmäßig zugunsten der Entlassenen, da in vielen Fällen der Arbeitgeber sich nicht schützend vor seinen Mitarbeiter stellt und somit seiner Fürsorgepflicht nur unzureichend nachgekommen ist.
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Elternzeit
Familie und Beruf zusammenzubringen ohne die individuellen Karrierechancen aufs Spiel zu setzen ist für Arbeitnehmer nach wie vor schwierig. Um (werdenden) Eltern die Verknüpfung beider Lebensbereiche zu ermöglichen, wurde die Elternzeit geschaffen. Dabei muss der Arbeitgeber jeden Mitarbeiter bis zu drei Jahre für die Kindererziehung freistellen und im Anschluss bei der Rückkehr den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz gewährleisten. Hinzu kommt für mindestens ein Jahr staatliche Hilfe durch das Elterngeld…
F bis J
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Freistellung
Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt, sind Sie bis auf weiteres von Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten entbunden. Soll heißen: Sie müssen Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, haben aber in vielen Fällen weiterhin einen Anspruch auf Ihr Gehalt – außer Sie haben die Freistellung selbst verlangt, ohne einen rechtlichen Anspruch darauf zu haben. In einem solchen Fall kann das Unternehmen Sie auch unbezahlt freistellen.
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Fußball gucken
Egal, ob Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft: Während der Arbeitszeit Fußball zu schauen bedarf der Zustimmung durch den Chef. Verstößt der Arbeitnehmer gegen Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag, muss er mit der gelben Karte, der Abmahnung, oder gar der roten Karte, der Kündigung rechnen.
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Gefälschtes Zeugnis
Mal eben mit Photoshop das eigene Zeugnis frisieren und so der Karriere mit ein paar Tricks auf die Sprünge zu helfen, ist keine gute Idee. Das Arbeitsgericht bewertet nachträgliche Manipulationen wie Einarbeitung von Firmenlogos, veränderte Inhalte oder bessere Noten als Urkundenfälschung. Auf den betrügenden Arbeitnehmer können daher Strafen in Höhe mehrer tausend Euro zukommen.
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Gehaltskürzung
Im Arbeitsvertrag wird genau geregelt, wie hoch das Gehalt ausfällt. Was aber, wenn der Chef mit den Leistungen seines Angestellten nicht mehr zufrieden ist: Darf er dann das Gehalt einfach kürzen?
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Haftpflicht
Wie sieht das eigentlich aus, wenn Ihnen auf der Arbeit ein Fehler mit weitreichenden Konsequenzen unterläuft? Üblicherweise greift die beschränkte Arbeitnehmerhaftung, das heißt, Sie müssen nicht persönlich für Fehler haften, da davon ausgegangen wird, dass selbst bei gewissenhafter Arbeit Fehler passieren. Arbeitgeber müssen entsprechende Versicherungen für ihre Mitarbeiter abschließen, die bei Inanspruchnahme natürlich steigen. Manches Unternehmen kommt vielleicht auf die Idee, im Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln aufzunehmen – vergeblich. Das Arbeitsgericht hat diese für unwirksam erklärt.
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Illegaler Arbeitsvertrag
Auch das kommt vor: Arbeitnehmer stecken in einer persönlichen Zwangslage und stimmen Klauseln zu, die klar rechtswidrig sind. Beispielsweise wenn ein Unternehmen in den Arbeitsvertrag hineinschreibt, dass sich die Mitarbeiterin verpflichtet, in den kommenden drei Jahren nicht schwanger zu werden. Solche Vorschriften oder auch unbegrenzte, pauschal abgegoltene Überstunden wertet das Arbeitsgericht als nicht zulässig.
K bis O
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Krankmeldung
Jeder Mensch wird irgendwann mal krank. Und wer krank ist, gehört nicht mehr ins Büro – zu groß ist die Ansteckungsgefahr für Kollegen und zu groß das Risiko für die eigene Gesundheit und Genesung. Wer krank ist und deshalb zuhause bleibt, muss die Arbeitsunfähigkeit seinem Arbeitgeber allerdings melden – mindestens telefonisch und spätestens bei Dienstbeginn. Am dritten Kalendertag nach der Krankmeldung ist zudem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Immerhin in diesem Punkt ist das Arbeitsrecht gnädig: Sie müssen deswegen nicht unbedingt daheim das Bett hüten…
Mehr zur Krankmeldung finden Sie HIER.
Krank in der Probezeit: Darauf bitte achten
Wenn Sie gerade erst den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, kommt eine plötzliche Erkrankung in der Probezeit natürlich besonders ungelegen. Schließlich steht während der Probezeit ja auch Ihre Zuverlässigkeit auf dem Prüfstand – und die müssen Sie erst mal beweisen. Riskieren Sie also gleich die Kündigung und damit den Verlust Ihres Arbeitsplatzes, wenn Sie sich noch in der Probezeit einfach krank schreiben lassen? Nein – vorausgesetzt, Sie beachten diese Tipps.
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Krankes Kind
Das Kind wird krank und muss zuhause im Bett bleiben. Welche Rechte haben Arbeitnehmer jetzt? Was sagt das Arbeitsrecht dazu? Darf ein Elternteil einfach zu Hause und beim kranken Kind bleiben? Die gute Nachricht ist: Ja, es gibt ein Recht darauf. Die schlechte: Es ist nicht uneingeschränkt…
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Kündigung
Für viele Menschen stellt die berufliche Demission eine fürchterliche Blamage dar: Die Kündigung des Arbeitsvertrags ein Kainsmal, das man so schnell nicht mehr los wird. Unsinn! Zuerst sollten Sie prüfen, ob diese überhaupt rechtswirksam ist. Denn kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, muss er sich laut Arbeitsrecht an bestimmte Formalia und Kündigungsfristen halten. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise nur in Ausnahmefällen zulässig. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern braucht es immer zudem einen triftigen Kündigungsgrund. Und falls ein Betriebsrat vorhanden ist, muss der in der Regel auch noch zustimmen.
Mehr zur Kündigung finden Sie HIER.
Betriebsbedingte Kündigung: Gründe und Reaktion
Neben der personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung die dritte Form der ordentlichen Kündigung, mit der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden kann. Eine allgemeine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens oder Umsatzeinbrüche reichen dazu aber nicht aus. Dazu muss der Arbeitgeber konkrete Gründe und Zahlen präsentieren können.
Um eine betriebsbedingte Kündigung berechtigt auszusprechen, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein. Trifft auch nur eine der Voraussetzung nicht zu, ist die betriebsbedingte Kündigung insgesamt ungültig. Mehr dazu lesen Sie HIER.
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Kündigungsschutzklage
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist einer der stärksten in der ganzen Welt. So kann sich jeder Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen den Rauswurf wehren. Dazu muss diese aber rechtzeitig beim Arbeitsgericht eingereicht werden – drei Wochen nach Zugang der Kündigung sagt das Arbeitsrecht -, sonst wird die Kündigung wirksam, und für eine Abfindung gibt es keine Verhandlungsposition mehr…
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Lohnfortzahlung
In Deutschland gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz und damit die sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auch dann ihr Gehalt ohne Abzüge erhalten, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, muss also nicht auf seine Bezahlung verzichten. Werden einige Voraussetzungen eingehalten und übersteigt die Krankheitsdauer eine Zeit von sechs Wochen nicht, übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung, nach den sechs Wochen zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.
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Lohnpfändung
Kann ein Schuldner die Forderungen eines Gläubigers nicht mehr bezahlen, kann es im schlimmsten Fall zu einer Lohnpfändung kommen. Für den Arbeitnehmer ist dieser Vorgang aus mehreren Gründen schwierig: Einmal fehlt plötzlich das bisher sichere Einkommen, zum anderen weiß nun auch der Arbeitgeber von den Geldsorgen. Was Sie zum Thema Lohnpfändung wissen sollten und welches Gehalt unantastbar bleibt.
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Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Doch das heißt nicht, dass jede Äußerung rechtens ist. Im Job etwa hat Meinungsfreiheit Grenzen: Zum Beispiel wenn unwahre Behauptungen verbreitet werden, die anderen schaden können. Das Recht auf Meinungsfreiheit endet aber auch dort, wo das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG.) beginnt. Im Klartext: Bekommt der Chef über Dritte Wind von internen Lästereien, bewegen sich die betroffenen Arbeitnehmer auf dünnem Eis.
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Mindestlohn
Seit 2015 gilt bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Ausgenommen vom Mindestlohn sind etwa Langzeitarbeitslose, Schülerpraktikanten oder Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren. Auch im Frisörgewerbe und in der Fleischindustrie gibt es Ausnahmen. Bei Minijobbern auf 450-Euro-Basis wiederum begrenzt der Mindestlohn die monatliche Arbeitszeit.
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Mitarbeiterhaftung
Fehler und Missgeschicke sind menschlich. So kann es sein, dass Sie im Job einen Schaden verursachen: Sie machen den Arbeitscomputer kaputt oder ruinieren im schlimmsten Fall ein Gerät was viele Tausende oder Zehntausende Euro kostet. Ob Sie als Mitarbeiter für einen solchen Schaden haften und für die Kosten aufkommen müssen, hängt zu großen Teilen davon ab, ob Sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Bei leichter Fahrlässigkeit, etwa weil Ihnen ein Getränk über dem Laptop ausgekippt ist, kann die Mitarbeiterhaftung komplett entfallen. Teurer kann es werden, wenn es sich um mittlere oder sogar grobe Fahrlässigkeit handelt.
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Mobbing
Mobbing hat viele hässliche Gesichter. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen, die im Job gemobbt werden. Allerdings gilt es, zwischen systematischem (!) Mobbing und einfacher Abneigung zu unterscheiden. Zu echtem Mobbing gehören laut Arbeitsrecht: fortgesetzte Tätlichkeiten; sexuelle Belästigungen; Demütigungen; Diskriminierungen; grundloses Herabwürdigen der Leistung; vernichtende Beurteilungen; Isolation – auch von der betrieblichen Kommunikation; schikanöse Anweisungen, wie das Zuteilen nutzloser oder unlösbarer Aufgaben; Anweisungen für ehrmindernde Arbeiten, denen vergleichbare Mitarbeiter nicht unterworfen sind; sachlich unbegründbare Häufung von Arbeitskontrollen; sowie das Herbeiführen oder Aufrechterhalten eines Erklärungsnotstands. Vorgesetzte, die das mitbekommen, haben eine Fürsorgepflicht und müssen das Mobbing unterbinden.
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Nebentätigkeit
Grundsätzlich will der Arbeitgeber über die volle und uneingeschränkte Arbeitskraft seiner Mitarbeiter verfügen. Die Freizeit dient vor allem der Erholung. Dennoch kann es vorkommen, dass einem Arbeitnehmer das Gehalt nicht reicht und er sich etwas dazu verdienen muss. Zwar darf der Chef eine erwerbsmäßige Nebentätigkeit nicht einfach verbieten, eine Genehmigungspflicht gibt es aber trotzdem…
P bis T
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Personalakte
Der Arbeitgeber legt für seine Mitarbeiter eine sogenannte Personalakte an, um Informationen und Unterlagen zu diesen Angestellten zu sammeln. Darin können Arbeitszeugnisse, die Bewerbungsunterlagen, der Arbeitsvertrag oder auch Dokumente zu Sozialversicherungen und Steuern abgelegt sein. Zudem werden Abmahnungen hinterlegt, die Sie als Mitarbeiter erhalten haben, inklusive möglicher Gegendarstellungen. Die sensiblen Daten müssen dabei vor neugierigen Blicken geschützt werden – Sie selbst haben jedoch ein Recht, Ihre Personalakte einzusehen, um zu kontrollieren, welche Dokumente und Informationen über Sie gesammelt wurden.
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Pflegezeit
Pflegezeit steht insbesondere Familienmitgliedern des Pflegebedürftigen zu. Die reguläre Pflegezeit kann – wie die Familienpflegezeit – bis zu sechs Monate genommen werden. In dieser Zeit kann sich der Arbeitnehmer ganz oder teilweise für die Pflege seines Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. In besonderen Fällen kann die Pflegezeit bei einer teilweisen Freistellung auch bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten verlängert werden.
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Piercings / Tattoos
Körperschmuck ist heute gesellschaftsfähig. Im Job aber kann der Arbeitgeber festlegen, dass Tattoos und Piercings – so das noch möglich ist – nicht sichtbar getragen werden. Wer beispielsweise ein Tattoo am Unterarm trägt, kann laut Arbeitsrecht zum Tragen von Langarmhemden angehalten werden. Es gibt sogar Berufe, in denen das Tragen von Körperschmuck und Piercings aus Sicherheitsgründen verboten ist.
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Piloten-Streik
Wenn Piloten oder Flugbegleiter mal wieder streiken, kommt es für die reisenden Passagiere – trotz Vorankündigungen – zu Flugausfällen und erheblichen Verzögerungen. Chaos ist also programmiert. Was Betroffene dann tun können und welche arbeitsrechtlichen Ansprüche bestehen, regelt zum Teil ebenfalls das Arbeitsrecht.
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Praktikum
Das Praktikum ist für viele der Einstieg in den Job. Das wissen auch Unternehmen und nutzen das teilweise schamlos aus, indem sie Praktikanten als billige Arbeitskräfte missbrauchen. Die meisten Praktikanten trauen sich aber nicht, sich über anspruchslose Aufgaben oder schlechte Bezahlung zu beschweren. Praktika müssen zum Beispiel bezahlt werden, sobald Ausbildung oder Studium abgeschlossen sind, Pflichtpraktika aber nicht. Welche Rechten und Pflichten noch bestehen.
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Raucherpause
Ein ewiges Streitthema im Job: Die Raucher gehen vor die Tür, um eine Pause für die Zigarette zu machen, während Nichtraucher weiterarbeiten. Raucher haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Pause – ein Unternehmen kann sogar verlangen, dass die Zeit, die beim Rauchen verbracht wird, nachgearbeitet wird. Viele Arbeitgeber sehen über diese Möglichkeit aber hinweg. Als Nichtraucher haben Sie übrigens das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Ihr Chef muss dafür sorgen, dass Sie keiner Gefahr durch den Tabakrauch von anderen ausgesetzt sind – im Notfalls auch mit teilweisen Rauchverboten.
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Resturlaub
Das Jahr ist um und Sie haben noch nicht Ihren gesamten Urlaub verbraucht? Dann sollten Sie nicht mehr zu lange warten, damit dieser Resturlaub nicht verfällt. Grundsätzlich müssen Sie diesen bis zum 31. März des Folgejahres genommen haben, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren. So soll verhindert werden, dass Mitarbeiter viele Wochen an Urlaub sammeln und diesen dann am Stück nehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise aus Kulanz des Arbeitgebers, der eine längere Frist gewährt oder wenn der Resturlaub im ersten Quartal nicht genommen werden konnte, weil der Arbeitgeber aufgrund von Krankheiten keinen Urlaub gewähren konnte. In einem solchen Fall kann der Urlaub auch später noch genommen werden.
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Scheinselbstständigkeit
Scheinselbständiger ist, wer einer abhängigen Beschäftigung nachgeht und seine Versicherungspflicht hinter dem falschen Schein einer selbständigen Tätigkeit verbirgt. Er tut also so, ob freiwillig oder unfreiwillig, als ob er Unternehmer sei, ist aber in Wahrheit nur ganz normaler Arbeitnehmer. Es ist völlig irrelevant, wie die Zusammenarbeit in einem Arbeits- oder Honorar-Vertrag bezeichnet wird. Entscheidend für die Abgrenzung von Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist laut Arbeitsrecht die Eingliederung in den Betrieb.
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Schlechtleistung
Per Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seine Arbeitskraft gegen Geld dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und zwar so gut, wie es ihm möglich ist. Von Schlechtleistung ist die Rede, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen massiv hinter dem zurückbleiben, was eigentlich zu erwarten wäre. Erkennbar ist dies an einer Häufung von Fehlern, langsamen Arbeiten oder sogar der Beschädigung von Arbeitsmaterialien. Um als Arbeitgeber dies allerdings vor dem Arbeitsgericht monieren zu können, muss die Arbeitsleistung des Mitarbeiters deutlich in Qualität und Quantität hinter den Leistungen seiner Kollegen zurückliegen.
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Schwangerschaft
Eigentlich ist es die normalste Sache der Welt: Frauen werden schwanger. Doch im Berufsleben geht es oft um mehr als diese simple Botschaft. Auf der Subebene schwingen immer auch Ängste, enttäuschtes Vertrauen und der Zwang zur Improvisation mit. Schon allein die Frage – „Wann ist der richtige Zeitpunkt meinem Chef zu sagen, dass ich schwanger bin?“ verrät: Es gibt gute Zeiten dafür. Und es gibt offenbar auch schlechte…
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Sonderurlaub
Sonderurlaub ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht. Man darf sich also nicht selbst beurlauben – auch der Sonderurlaub muss vom Arbeitgeber gewährt werden. Eine Pflicht hierzu kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung zwischen einem Angestellten und seinem Chef ergeben – etwa bei Hochzeit, Todesfall, Gerichtsterminen oder Arztbesuchen.
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Teilzeitarbeit
Der Wunsch nach einem Wechsel in die Teilzeitarbeit ist oft groß. Und auch wenn dem Chef das nicht gefällt: Es gibt im Arbeitsrecht einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn der Arbeitgeber das einrichten kann, sogar einen besonderen während der Elternzeit. Dabei dürfen die Mitarbeiter mit verkürzter Wochenarbeitszeit im Betrieb nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte. Es bestehen also vergleichbare Ansprüche auf Urlaub, Fortbildungen oder Sozialleistungen.
U bis Z
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Überstunden
Der Arbeitsvertrag regelt die genaue Wochenarbeitszeit. Wer mehr arbeitet, macht Überstunden. Allerdings muss die Mehrarbeit vom Arbeitgeber nur bezahlt werden, wenn der Chef diese auch angeordnet hat; wer freiwillig länger im Büro bleibt, geht leer aus. Und auch nur erfasste Überstunden müssen bezahlt werden, die Beweispflicht hierbei ist nicht immer leicht. Übertreiben darf es der Arbeitgeber damit aber nicht: Zwar darf in Ausnahmefällen die Arbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag erweitert werden – aber innerhalb von 6 Monaten darf so die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden trotzdem nicht überschritten werden. Die Mehrarbeit muss also durch Freizeit ausgeglichen werden.
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Überwachung
Besonders streng urteilt das Arbeitsgericht bei der Überwachung am Arbeitsplatz. Einerseits hat natürlich jeder Arbeitgeber das berechtigte Bedürfnis, sein Eigentum zu schützen. Aber: Nicht alles ist erlaubt, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers werden ebenfalls geschützt. Verdeckte Kameraüberwachung? Heimliches Abhören von Telefonaten? Fehlanzeige. Erst recht setzen sich Arbeitgeber in die Nesseln sobald sie ihre Mitarbeiter systematisch überwachen.
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Urlaub
Egal, ob Osterurlaub, Sommerurlaub, Herbstferien oder Weihnachtsurlaub – als Beschäftigter muss der Urlaub immer beantragt und vom Chef genehmigt werden. Umgekehrt gibt es im Arbeitsrecht aber auch so etwas wie einen Urlaubsanspruch, der im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Laut Gesetz stehen jedem Arbeitnehmer pro Jahr mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Trotzdem kommt es dabei immer wieder zu Streitfällen…
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Urlaubsgeld
So schön es auch wäre: Leider gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, außer es gibt einen für Sie gültigen Tarif- oder Arbeitsvertrag, in dem die zusätzliche Bezahlung geregelt ist. Allerdings kann ein Arbeitgeber auch ohne Anspruch ein Urlaubsgeld zahlen, um seinen Mitarbeitern eine Freude zu machen und die freien Tage noch weiter zu versüßen. Denken Sie jedoch daran, dass das Urlaubsgeld in jedem Fall versteuert werden muss. Rechtlich handelt es sich dabei um ein zusätzliches Einkommen, weshalb Sie darauf sowohl Einkommenssteuer als auch Sozialabgaben zahlen müssen.
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Versetzung
Die Versetzung ist manchmal ein Ritterschlag, öfter aber ein Nackenschlag: Nicht jeder möchte von Berlin nach Gütersloh zwangsbefördert werden. Vor allem, wenn Sie sich in Ihrer Stadt gerade eingerichtet und ein schönes Nest gebaut haben. Aber darf der Arbeitgeber das überhaupt? Was können Sie gegen eine Versetzung unternehmen? Unzulässig bewertet ein Arbeitsgericht eine Versetzung zum Beispiel immer dann, wenn die neue Stelle dem bisherigen Jobprofil und Arbeitsvertrag widerspricht…
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Vertrauensarbeitszeit
Flexible Arbeitszeitmodelle werden für Unternehmen zunehmend wichtiger. Die Vertrauensarbeitszeit ist eine davon. Doch bringt sie nicht nur Vorteile und Rechte mit sich, sondern auch Pflichten und bei falscher Anwendung sogar gravierende Probleme und Nachteile.
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Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld muss nur gezahlt werden, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt. Das kann der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sein, aber auch eine sogenannte betriebliche Übung. Die entsteht laut Arbeitsrecht immer dann, wenn der Arbeitgeber drei Jahre nacheinander Weihnachtsgeld gezahlt hat. Dadurch entsteht ein Rechtsanspruch und die Mitarbeiter können auch in den folgenden Jahren ihr Weihnachtsgeld verlangen.
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Zeugnis
Endet das Arbeitsverhältnis, haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Regelmäßig wird dabei ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt, das sich auch auf Leistung und Verhalten bezieht. Die Formulierungen müssen (1.) wohlwollend und (2.) wahr sein und dürfen nicht durch irgendwelche Geheimcodes entwertet werden.
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Zurückbehaltungsrecht
Was tun, wenn der Chef das Gehalt nicht zahlt? Können Sie dann einfach zu Hause bleiben und warten bis das fehlende Gehalt auf Ihrem Konto ist? Der Arbeitsrechtler spricht in diesem Fall vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht. Und grundsätzlich haben Sie das Recht, in solchen Fällen die Arbeit zurückzuhalten. Allerdings gibt es einige Punkte im Arbeitsrecht, die Sie dabei beachten sollten…
Welche Aufgaben hat das Arbeitsgericht?
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt in den Paragraphen 2 bis 5 die Zuständigkeit es Arbeitsgerichts bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Des Weiteren werden auch Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen (zum Beispiel Hausgewerbetreibende und freie Mitarbeiter) und ihrem Auftraggeber dort verhandelt.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich immer aus dem Gerichtsbezirk, in dem der Wohnsitz der beklagten Partei liegt. Das heißt: Wohnt der beklagte Arbeitgeber in Frankfurt, ist das Arbeitsgericht in Frankfurt zuständig.
Ein Arbeitsgericht hat eine Kammer (teilweise für Fachgebiete) als Spruchkörper und setzt sich aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen. Davon übernimmt einer die Vertretung der Interessen des Arbeitgebers und der andere die des Arbeitnehmers.
Zwischen zwei Verfahren wird beim Arbeitsgericht unterschieden:
-
Urteilsverfahren
Hier ist von „Parteien“ die Rede. Behandelt werden Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Es gilt der Beibringungsgrundsatz, das heißt, beide Parteien tragen den Sachverhalt vor, anschließend wird ein Urteil gefällt.
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Beschlussverfahren
Die Handelnden werden „Beteiligte“ genannt. Hier wird über Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entschieden. Das Arbeitsgericht klärt hier den Sachverhalt von Amts wegen. Das Ergebnis ist ein Beschluss.
Was wird vor einem Arbeitsgericht verhandelt?
Typische Streitigkeiten, die vor einem Arbeitsgericht verhandelt werden, sind:
- Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses
- Ansprüche auf Gehalt, Urlaub, Gratifikationen
- Wirksamkeit von Abmahnungen, Kündigungen, befristeten Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Herausgabe wichtiger Dokumente wie Lohnsteuerkarte und anderer Arbeitspapiere
- Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder Korrektur
- Schadensersatz
Mit Abstand am häufigsten kommt es zur Kündigungsschutzklage. Wird eine Kündigung nicht juristisch geprüft, lassen sich häufig Fehler finden. Die Aussichten von Arbeitnehmern vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gegen eine Kündigung zu klagen, sind recht hoch.
Weitere Informationen zu den Instanzen des Arbeitsgerichts sowie den Kosten haben wir für Sie in diesem kostenlosen PDF zum Download bereitgestellt.
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Anja Rassek studierte u.a. Germanistik an der WWU in Münster. Sie arbeitete beim Bürgerfunk und einem Verlag. Hier widmet sie sich Themen rund ums Büro, den Joballtag und das Studium.

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