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Schlechtes Arbeitszeugnis: Bloß nicht akzeptieren!

Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann die Jobsuche erschweren und Bewerbungschancen dramatisch reduzieren. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein „wahres“ und „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis. Offene Kritik, herabwürdigende Aussagen oder diskreditierende Formulierungen sind verboten. Aber auch eine „ausreichende“ Beurteilung der Leistungen müssen Arbeitnehmer nicht akzeptieren. Tatsächlich gibt es einige Wege, wie Sie auf ein schlechtes Arbeitszeugnis reagieren können – und sollten…



Schlechtes Arbeitszeugnis: Bloß nicht akzeptieren!

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.

Was muss ich beim Zwischenzeugnis beachten?

Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.

Wann bekommt man das Zeugnis nach Kündigung?

Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.

Welche formalen Anforderungen muss das Zeugnis erfüllen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.

Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).

Was kann ich bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

Was bringt ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.

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Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis ausfallen?

Nach aktueller Rechtsprechung muss das Arbeitszeugnis mindestens der Note „befriedigend“ entsprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 9 AZR 584/13). Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen.

Erst wenn Sie ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Zeugnis haben möchten, dreht sich die Beweislast um und der Arbeitnehmer muss beweisen, dass seine Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen.

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Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Schlechte Arbeitszeugnisse sind oft gut getarnt. Weil negative Arbeitszeugnis Formulierungen verboten sind, hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, in der die Kritik versteckt wird (sogenannte „Kassiber“). Diese Geheimcodes, versteckten Noten und kryptischen Phrasen klingen zwar nett, bedeuten aber das genaue Gegenteil.

Für Laien ist das nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Zur Sicherheit sollten Sie Ihr Zeugnis mithilfe von Profis oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Die geheimen Botschaften und Verstöße gegen den Zeugnisbrauch können Ihre Bewerbungschancen dramatisch reduzieren.

Schlechtes Arbeitszeugnis erkennen: Hinweise!

An den folgenden Merkmalen und Faktoren lässt sich ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen:

  • Zweideutige Formulierungen

    Wann immer Sie Formulierungen lesen, die mehrere Interpretationen zulassen, können Sie von einer versteckten Kritik ausgehen. Beispiel: „Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß“ klingt nett, bedeutet aber im Klartext: „Sie machte nur, was man ihr sagte und zeigte keinerlei Initiative.“ Lesen Sie Ihr Zeugnis daher stets aufmerksam und dechiffrieren Sie die gängigen Zeugniscodes mithilfe unserer Code Tabellen (PDF).

  • Negative Formulierungen

    Hellhörig sollten Sie werden, wenn Sie im Zeugnis eine negative Formulierung finden, die durch ein „nicht“ oder „kein“ oder „nie“ scheinbar positiv klingt. Zum Beispiel: „Seine Pünktlichkeit gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Klingt lobend – ist es aber nicht. Falls es wirklich nie einen Anlass zu Beanstandungen gab, wäre es schlicht nicht erwähnenswert. So aber steht es da – und weckt bewusst schlafende Hunde.

  • Passive Formulierungen

    Von Talenten und Leistungsträgern erwartet man eine gewisse Eigeninitiative. Passivformulierungen deuten das Gegenteil an: Hier handelte jemand nur auf Anweisung und war ansonsten genauso wie die Formulierungen: passiv und faul. Beispiele: „Herrn/Frau … wurden die Aufgaben … übertragen.“ Oder: „Er/Sie war für uns als … tätig.“ Oder: „Er/Sie wurde für folgende Tätigkeiten eingesetzt: …“ Sie merken: Auch wenn das alles sachlich richtig ist, drängt sich beim Leser kein allzu engagierter Eindruck auf.

  • Verdrehte Reihenfolge

    Auch das Umkehren der hierarchischen Reihenfolge bei Aufzählungen und Aufgabenbeschreibungen gehört zur Masche, ein schlechtes Arbeitszeugnis zu tarnen. Heißt es zum Beispiel: „Er/Sie pflegte ein tadelloses Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten“, klingt das wieder gut. Weil aber der Chef hierarchisch an die erste Stelle gehört, ist das de facto ein Geheimcode für: „Er hatte Probleme mit Autoritäten.“ Gleiches gilt wenn eigentlich untergeordnete Aufgaben zuerst aufgelistet werden, die entscheidenden, höherwertigen Tätigkeiten aber erst am Schluss erscheinen.

  • Unvollständiger Inhalt

    Ein gutes Arbeitszeugnis umfasst nicht nur alle wichtigen Tätigkeiten Ihrer Arbeitszeit, sondern auch die Leistungen, die Sie während Ihrer Betriebszugehörigkeit erbracht haben. Die Leitung eines großen Projekts, eine Umsatzsteigerung, die Einführung besserer Arbeitsprozesse… Fehlen relevante Leistungen, spricht das für ein schlechtes Arbeitszeugnis. Achten Sie auf eine entsprechende Tiefe der sogenannten „Leistungsbeschreibung“. Ein oberflächliches Zeugnis erweckt bei Personalern immer Misstrauen.

  • Kurzer Text

    Kann sich der Chef nach langjähriger Zusammenarbeit gerade einmal zu ein paar Sätzen im Arbeitszeugnis hinreißen (nicht mal Zukunftswünsche?), sagt das indirekt eine Menge über das Verhältnis aus. Im Zeugnis sind zwar alle formalen Grundlagen enthalten, aber ein derart kurzes Arbeitszeugnis spricht Bände. Oder anders formuliert: Weil das Zeugnis bewusst keine Aussagekraft besitzt, bescheinigt es dem Arbeitnehmer seine Entbehrlichkeit.

  • Widersprüchliche Aussagen

    Ein weiteres Kennzeichen für ein schlechtes Arbeitszeugnis sind widersprüchliche Aussagen. Bescheinigt der Arbeitgeber beispielsweise ein sehr gutes Verhältnis zu den Kollegen, aber ein insgesamt mittelmäßiges Ergebnis, kann das darauf hindeuten, dass der Arbeitnehmer lieber geplaudert statt gearbeitet hat.

  • Grundsätzliche Fehler

    Falsche Angaben, Informationen, die im Arbeitszeugnis nicht enthalten sein sollten (z.B. Kündigungsgründe, Gewerkschaftstätigkeit, Krankheiten, Schwangerschaft oder Elternzeit) sowie Rechtschreibfehler können ebenfalls für einen schlechten Gesamteindruck sorgen, der anderen Personalentscheidern negativ auffällt.

Haben Sie tatsächlich mehrere Indizien für ein schlechtes Zeugnis ausgemacht, sollten Sie aktiv werden und Nachbesserungen verlangen. Zur Kontrolle wenden Sie sich entweder an Spezialisten oder nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste zum Arbeitszeugnis:

Checkliste zum Arbeitszeugnis

Die Punkte, die Ihr Arbeitszeugnis erfüllt, können Sie hier gleich online im Browser abhaken.

  • Gesamteindruck
    Wirkt das Zeugnis insgesamt aussagekräftig und hochwertig?
  • Umfang
    Wie detailliert ist die Tätigkeitsbeschreibung? Sind alle wichtigen Aufgaben genannt?
  • Erfolge
    Werden im Arbeitszeugnis eigene Projekte, vorbildliche Arbeitsweise und Erfolge lobend erwähnt?
  • Formulierungen
    Was steht zwischen den Zeilen? Sind die Noten „sehr gut“ (z.B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“) oder wenigstens „gut“?
  • Schlussformel
    Enthält das Zeugnis eine Schlussformel – inklusive Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden und positiver Zukunftswünsche?
  • Unterschrift
    Ist das Austrittsdatum genannt und das Arbeitszeugnis von einem dazu berechtigten eigenhändig unterschrieben?
  • Formalia
    Liegt das Arbeitszeugnis schriftlich, fehler- und knitterfrei auf Firmenpapier ausgedruckt vor?
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Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten: Was tun?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis ist nicht nur ärgerlich. Es hat Auswirkungen auf Ihre weitere Karriere und erschwert die Jobsuche. Ein schlechtes Arbeitszeugnis müssen Sie aber nicht akzeptieren – sie können Korrektur verlangen oder es gerichtlich anfechten. So gehen Sie dabei vor:

1. Direkte Ansprache

Der erste Weg sollte Sie zum Chef oder in die Personalabteilung führen. In vielen Fällen ist das schlechte Zeugnis kein böser Wille, sondern Unwissenheit. Ein klärendes Gespräch (samt Korrekturwünschen) führt oft schnell zum Ziel. Um eine zügige Lösung zu finden, sollten Sie die Formulierungen im schlechten Arbeitszeugnis prüfen und konkrete Korrekturvorschläge machen.

2. Schriftlicher Widerspruch

Lässt die Korrektur auf sich warten oder zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie exakt die Passagen auf, die Sie im schlechten Arbeitszeugnis anfechten wollen und schlagen erneut Alternativformulierungen vor. Der schriftliche Widerspruch sollte zugleich eine Korrekturfrist von zwei Wochen setzen. Verstreicht die Frist, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um das Arbeitszeugnis prüfen zu lassen. Das Schreiben von Anwalt zeigt oft entsprechende Wirkung.

3. Gerichtliche Klage

In letzter Instanz bleibt nur noch der Gang vor das Arbeitsgericht. Mit einer Frist von bis zu drei Wochen nach Erhalt des Arbeitszeugnisses können Sie eine sogenannte Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Wer vor Gericht in der Beweispflicht steht, hängt von der Note ab. Sollten sie das Gefühl haben, ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten zu haben, kümmern Sie sich bitte zeitnah um eine Änderung beziehungsweise Korrektur. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach sechs bis zu 15 Monaten. Die Landesarbeitsgerichte entscheiden hierbei unterschiedlich.

Schlechtes Arbeitszeugnis weglassen? Keine Option

Manche Bewerber kommen auf die Idee kommen, das schlechte Arbeitszeugnis in der Bewerbung einfach wegzulassen. Keine gute Idee! Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 630 BGB, § 109 GewO) ist ein zweischneidiges Schwert: Er bedeutet auch, dass Sie im Zweifel bisherige berufliche Stationen mit einem Zeugnis belegen können (müssen). Viele Arbeitgeber erwarten das bei der Bewerbung.

Fehlt das Zeugnis, wirft das (zurecht) Zweifel an Ihrer Eignung und Ehrlichkeit auf. Der Trick ist also so durchschaubar wie ein lupenreiner Diamant: Spätestens im Vorstellungsgespräch wird Sie der Personaler darauf ansprechen oder Sie bitten, das fehlende Zeugnis nachzureichen. Dann fliegt der Bluff auf.

Schlechtes Arbeitszeugnis: Umgang im Vorstellungsgespräch

Machen Sie sich keine falschen Hoffnungen: Personaler überblättern Arbeitszeugnisse nicht einfach, schlechte schon gar nicht. Nicht wenige lesen sie so aufmerksam wie Ihren Lebenslauf. Schließlich geht es hier um das (objektive) Urteil eines anderen Arbeitgebers. Wer sonst könnte Ihre bisherigen Leistungen, Arbeitsweisen, Sozialkompetenzen und Erfolge besser bewerten? Diese Aussage aus „erster Hand“ bekommt dadurch hohe Glaubwürdigkeit.

Lassen Sie schlechte Zeugnisse daher nicht einfach weg (das fällt auf), sondern überlegen Sie sich im Vorfeld eine gute Begründung und Erklärung dafür. Insbesondere für das Bewerbungsgespräch. Zugegeben, keine leichte Aufgabe. Aber eine, die sich meistern lässt. Folgende Strategien und Tipps stehen Ihnen dafür zur Verfügung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis im Vorstellungsgespräch zu erklären:

Verweisen Sie auf andere Zeugnisse

Ein schlechtes Arbeitszeugnis lässt sich schwer wegdiskutieren. Aber vielleicht sind nicht alle Ihre Zeugnisse so. Verweisen Sie also auf andere Arbeitgeber und deren Bewertung – ohne dass das wie eine Rechtfertigung klingt. Noch besser wirkt, wenn Sie zusätzlich aktuelle Referenzen oder Empfehlungsschreiben mitbringen. Die können viel relativieren. Erst recht, wenn sie von anderen, wohlgesonnenen Führungskräften oder Kunden desselben Unternehmens stammen. So zeigen Sie, dass das negative Bild aus dem schlechten Arbeitszeugnis nicht stimmen kann.

Gehen Sie konstruktiv mit Ihren Fehlern um

Was genau wird im schlechten Zeugnis bemängelt? Statt in die Defensive zu flüchten, sprechen Sie das Thema offensiv und ehrlich an. Erklären Sie Ihre Schwächen im Vorstellungsgespräch – aber konstruktiv: Was haben Sie daraus gelernt? Was machen Sie heute anders? Sie beweisen so Lernwillen und Lernfähigkeit – eine gute Voraussetzung für persönliches Wachstum.

Erklären Sie die Differenzen

Im Vorstellungsgespräch über den ehemaligen Arbeitgeber lästern, ist tabu. Das fällt wie ein Bumerang auf Sie zurück und sieht wie eine Schutzbehauptung aus. Sie dürfen aber durchaus sachlich erläutern, dass es inhaltliche Differenzen gab. Sie hatten zum Beispiel unterschiedliche Vorstellungen von der Umsetzung eines Projekts. Diese haben schließlich auch zur Kündigung geführt. Das kommt vor. Leider fand der ehemalige Chef das so schwerwiegend, dass er es unbedingt im Zeugnis erfassen musste. Schade.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis zu erklären, bleibt eine schwierige Aufgabe. Besser ist es, wenn es erst gar nicht dazu kommt und Sie eine gute Bewertung erhalten. Wenn nicht freiwillig, dann zumindest durch eine gezielte Anfechtung und Nachbesserung, wenn Sie mit dem schlechten Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind.


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