Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Resturlaub sind die Urlaubstage, die bis zum Jahresende noch nicht genommen wurden und auf die ein Arbeitnehmer einen Anspruch hat.
- Berechnung: Den Resturlaub berechnen Sie, indem Sie ihre bisher genommenen Urlaubstage vom Jahresurlaub abziehen.
- Verfall: Urlaub verfällt normalerweise zum 31. Dezember, aber erst, wenn der Arbeitgeber Sie informiert und Ihnen Gelegenheit gegeben hat, ihn zu nehmen.
- Übertragung: Krankheit, betriebliche Gründe oder fehlende Erinnerungen durch den Chef können dazu führen, dass Resturlaub bis 31. März des Folgejahres übertragen wird.
- Kündigung: Bei einer Kündigung bleibt der Resturlaub erhalten und kann, falls Sie ihn nicht mehr nehmen, ausgezahlt werden.
- Elternzeit: Gehen Sie in Elternzeit, verfällt Ihr Resturlaub nicht, sondern wird auf die Zeit danach oder alternativ als Geldleistung übertragen.
- Auszahlung: Eine Auszahlung ist aber grundsätzlich nicht vorgesehen, außer etwa bei Kündigung, Tod oder wenn vertraglich etwas anderes geregelt ist.
Wie kann ich meinen Resturlaub berechnen?
Resturlaub umfasst alle noch nicht genommenen Urlaubstage bis zum 31. Dezember eines Jahres, auf die Arbeitnehmer einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch haben. Berechnen lässt sich der Resturlaub, indem Sie die bisher genommenen Urlaubstage von Ihrem Urlaubsanspruch pro Jahr abziehen. Haben Sie Anspruch auf 24 Urlaubstage, aber erst 20 freie Tage genommen, dann haben Sie einen Resturlaub von 4 Tagen.
Ist der 24. und 31. ein halber Urlaubstag?
Ob der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) als halber Urlaubstag zählen, hängt von den Regelungen des Arbeitgebers oder des Arbeitsvertrags ab. Fallen diese Tage auf normale Arbeitstage und gilt im Unternehmen, dass sie nur als halber Arbeitstag gearbeitet werden, kann auch ein halber Urlaubstag angerechnet werden. Manche Arbeitgeber gewähren diese Tage jedoch vollständig frei, sodass kein Urlaubstag vom Jahresurlaub abgezogen wird. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch auf halbe Urlaubstage an Heiligabend oder Silvester!
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche beträgt 24 Tage Urlaub im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der Jahresurlaubsanspruch auf 20 Tage im Jahr.
Wann verfällt Resturlaub?
Der Urlaubsanspruch gilt für das Kalenderjahr. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer ihren Urlaub bis zum 31. Dezember nehmen. Tun Sie das nicht, kann Ihr Anspruch verfallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch entschieden, dass Resturlaub nicht automatisch verfällt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Angestellte über ihren Resturlaub zu informieren und sie aufzufordern, den restlichen Urlaub zu nehmen – und ihnen auch die Möglichkeit dazu zu geben. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch verfallen.
Ausnahmen: Wann darf ich Resturlaub übertragen?
In Ausnahmefällen kann der Resturlaub auf das nächste Jahr übertragen werden – außer es ist etwas anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Für die Urlaubsübertragung benötigen Arbeitnehmer einen „objektiven Übertragungsgrund“ und entsprechende Voraussetzungen. Dazu gehören:
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Krankheit
Sie waren im Laufe des Jahres immer wieder krank (oder im Urlaub krank) und konnten den Urlaub nicht vollständig nehmen.
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Betriebliche Gründe
Der Arbeitgeber lehnt Ihren Urlaubsantrag ab, weil „dringende betriebliche Gründe“ dagegen sprechen. Dazu zählen etwa der Abschluss eines wichtigen Projekts, saisonale Hochphasen (im Einzelhandel vor Weihnachten) oder Krankheitswellen. Entsteht durch die Urlaubssperre ein Resturlaub, ist dieser übertragbar.
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Keine Erinnerung
Ihr Arbeitgeber hat Sie nicht daran erinnert, dass Sie noch ausstehende Urlaubstage haben, und Sie auch nicht aufgefordert, den Resturlaub zu nehmen.
Der angesparte Urlaub muss dann jedoch bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Das soll eine Anhäufung des Urlaubs verhindern. Die Übertragung erfolgt in den genannten Fällen automatisch. Arbeitnehmer müssen dafür keinen Antrag stellen.
Was passiert mit dem Resturlaub nach dem 1. Quartal?
Sie konnten den Resturlaub auch im 1. Quartal des Folgejahres nicht nehmen? Zum Beispiel wegen einer Urlaubssperre, hoher Auftragslage oder erneuter Krankheit. Solange Sie daran keine Schuld haben, verfällt Ihr Urlaubsanspruch nicht, und Sie dürfen den Resturlaub auch nach Ablauf der Frist bis zum 1. März nehmen.
Was passiert mit dem Resturlaub bei einer Kündigung?
Grundsätzlich verfällt der Urlaubsanspruch weder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber noch bei einer Eigenkündigung. Entscheidend dafür, wie viele Resturlaubstage Ihnen noch zustehen, ist der Kündigungszeitpunkt:
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Kündigung bis zum 30. Juni
Wer in der ersten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet, hat Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr.
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Kündigung nach dem 30. Juni
Ab der zweiten Jahreshälfte wird der volle Jahresurlaubsanspruch erworben.
Beispiele zur Berechnung: Sie haben Anspruch auf 24 Urlaubstage und im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen. Endet Ihr Arbeitsverhältnis Ende Februar, stehen Ihnen 4 Urlaubstage zu. Rechnung: (24 ÷ 12) × 2 = 4. Arbeiten Sie hingegen noch bis Ende Mai, steht Ihnen ein Resturlaub von 10 Tagen zu. Kündigen Sie erst im Juli, haben Sie Anspruch auf die gesamten 24 Urlaubstage. Können Sie den Urlaub nicht mehr nehmen, steht Ihnen eine Urlaubsabgeltung zu. Heißt: Der Resturlaub wird ausgezahlt.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei einem Aufhebungsvertrag?
Bei einem Aufhebungsvertrag endet Ihr Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Zeitpunkt, daher müssen offene Urlaubstage vor diesem Termin geklärt werden. In der Praxis wird der Resturlaub oft abgegolten. Alternativ kann mit dem Arbeitgeber auch eine Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs erfolgen. Grundsätzlich gilt: Auch beim Aufhebungsvertrag verfallen Urlaubstage nicht automatisch, sondern werden entweder ausbezahlt oder vorzeitig genommen. Dasselbe gilt für Überstunden.
Kann ich Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?
Resturlaub kann beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden, wenn der alte Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen kann oder will und der neue Arbeitgeber zustimmt. In diesem Fall muss der alte Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, die dokumentiert, welche Urlaubstage bereits genommen oder ausgezahlt wurden. Der neue Arbeitgeber rechnet diese Tage an, um Doppelansprüche zu vermeiden. Gesetzlich besteht jedoch kein Anspruch auf die Übertragung, es handelt sich also meist um eine freiwillige Vereinbarung. Wird der Resturlaub nicht übertragen, muss der alte Arbeitgeber ihn auszahlen. Bei einem Wechsel innerhalb eines Konzerns ist die Mitnahme von Urlaub üblicher.
Was bedeutet Freistellung unter Anrechnung von Urlaub?
Werden Sie nach einer Kündigung von Ihrem Arbeitgeber freigestellt, bedeutet das, dass Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen, das Arbeitsverhältnis aber weiterhin besteht. In diesem Zeitraum wird Ihr restlicher Urlaubsanspruch angerechnet und die Tage, die Ihnen noch zustehen, werden genutzt, um die Freistellung zu decken. Dieses Vorgehen nennt man „Freistellung unter Anrechnung von Urlaub“ – Sie erhalten also weiterhin Ihr Gehalt, arbeiten aber nicht mehr und Ihr Urlaub wird gleichzeitig aufgebraucht.
Was ist mit dem Resturlaub bei Elternzeit?
Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, verfällt vorhandener Resturlaub nicht. Stattdessen werden die überschüssigen Urlaubstage auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Das ist in § 17 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Alternativ kann der Urlaubsanspruch auch finanziell abgegolten werden.
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Resturlaub auszahlen lassen: Geht das?
Eine Auszahlung des Urlaubs ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das widerspricht dem Erholungszweck. Urlaub ist keine Form der Vergütung. Die freie Zeit dient allein der körperlichen und psychischen Erholung. Doch: Keine Regel ohne Ausnahmen…
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Kündigung
Kann der Resturlaub wegen einer Kündigung nicht genommen werden, muss dieser finanziell abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). In dem Fall zahlt der Arbeitgeber Urlaubsentgelt (nicht zu verwechseln mit Urlaubsgeld!). Als Grundlage zur Berechnung gilt der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.
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Tod
Bisher verfiel der Resturlaub eines Arbeitnehmers im Todesfall. Der EuGH hat entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist (EuGH C-569/16, C 570-16). Hinterbliebene können heute die restlichen Urlaubstage „erben“ und sich auszahlen lassen.
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Vereinbarung
Das Auszahlungsverbot gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Sollte der Arbeitsvertrag weitere Urlaubstage vorsehen, können Sie im Vertrag auch andere Regelungen treffen, die Ihnen eine Auszahlung erlauben. Diese bedürfen immer der Schriftform!
Werden ausgezahlte Urlaubstage versteuert?
Kurze Antwort: Ja. Ausgezahlte Urlaubstage müssen als „sonstiger Bezug“ versteuert werden. Die Urlaubsabgeltung ist also grundsätzlich lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
Was ist, wenn ich zu viele Urlaubstage im Jahr genommen habe?
Wenn Sie im Jahr mehr Urlaub genommen haben, als Ihnen laut Arbeitsvertrag oder gesetzlichem Anspruch zusteht, spricht man von „Überurlaub“. In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber die zu viel genommenen Tage mit Ihrem zukünftigen Urlaub verrechnen oder bereits gezahltes Gehalt zurückfordern. Außerdem kann ein unabsichtlich oder ohne Absprache genommener Überurlaub als Vertragsverstoß gewertet werden und zu einer Abmahnung führen. Häufig wird der Überurlaub jedoch im Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber kulant gelöst, zum Beispiel durch Anpassung der Arbeitszeit oder einen Ausgleich über unbezahlte Tage.
Muss der Chef den Resturlaub am Stück genehmigen?
Sie haben keinen Anspruch auf zusammenhängenden Resturlaub. Das Urlaubsrecht sichert nur einen Anspruch auf mindestens einmal 12 zusammenhängende Urlaubstage (etwa 2 Wochen) pro Jahr. Haben Sie diese genommen, muss der Resturlaub nicht am Stück genehmigt werden. Arbeitgeber müssen Urlaubswünsche berücksichtigen, dürfen aber abwägen. Betriebliche Abläufe und soziale Faktoren beeinflussen die Zustimmung zum Urlaub. Ebenso können das Alter, die Betriebszugehörigkeit und gewährte Urlaubstage im Vorjahr hinzugezogen werden. Heißt: Wer im vergangenen Jahr viele Brückentage nehmen durfte, muss im kommenden Jahr womöglich Kollegen den Vortritt lassen.
Achtung: Urlaub immer genehmigen lassen!
Gehen Sie nur in den Urlaub, wenn der Vorgesetzte Ihren Antrag offiziell genehmigt hat! Wer ohne Zustimmung des Chefs Urlaub macht (sog. Selbstbeurlaubung) riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die verhaltensbedingte bzw. fristlose Kündigung.
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