Urlaubssemester: Wann die Beurlaubung sinnvoll ist

Mit einem Urlaubssemester unterbrechen Sie Ihr Studium für eine gewisse Zeit. Das gibt Ihnen Spielraum für ein Praktikum oder familiäre Angelegenheiten. Was so einfach klingt, kann in der Praxis mit einigen Hürden verbunden sein. Nicht zuletzt müssen Studierende wissen, wie sich das Urlaubssemester aufs Bafög auswirkt. Wir haben die wichtigsten Fragen zum Urlaubssemester zusammengestellt und zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihr Studium unterbrechen wollen…

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Was ist ein Urlaubssemester?

Das Urlaubssemester ist eine Pause vom Studium. Es zählt zwar als Hochschulsemester, weil der Studienplatz erhalten bleibt, gilt aber nicht als Fachsemester. Bedeutet: Die Regelstudienzeit erhöht sich dadurch nicht.

Eigenmächtig vom Studium Urlaub machen, dürfen Studierende auch nicht. Sie brauchen dazu eine offizielle Erlaubnis der Hochschule. Gleichzeitig handelt es sich beim Urlaubssemester nicht um Erholungsurlaub. Der Begriff ist irreführend. Für Antrag und Genehmigung benötigen die Studenten einen triftigen Grund.

Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?

Meist stellen die Universitäten online entsprechende Formulare zur Verfügung. Oder Sie können einen formlosen schriftlichen Antrag auf ein Urlaubssemester beim Studiensekretariat einreichen. Wichtig: Den jeweiligen Grund müssen Sie durch geeignete Bescheinigungen nachweisen.

Denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen, das heißt möglichst vor Rückmeldung zum neuen Semester. Tritt ein unerwartetes Ereignis ein, sollten Sie unverzüglich im laufenden Semester ein Urlaubssemester beantragen. Eine nachträgliche Beurlaubung ist ausgeschlossen.

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Gründe für ein Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester lässt sich nicht ohne Weiteres beantragen. Um von der Universität eine Beurlaubung zu erhalten, muss der Student einen entsprechenden Grund anbringen können, der das Urlaubssemester rechtfertigt. Welche Gründe die Hochschule akzeptiert, hängt von der jeweiligen Hochschule ab. Studenten sollten sich daher im Vorfeld genau informieren.

Folgende Gründe können ein Urlaubssemester rechtfertigen:

Unterschiedliches Gewicht bei Gründen

Nicht jede Fachhochschule oder Universität akzeptiert alle Gründe gleichermaßen. Anerkannt sind für gewöhnlich Krankheiten, familiäre Gründe wie Elternzeit oder solche, die mit dem Studium zusammenhängen. Allerdings sollten Sie die Gründe belegen können – etwa durch den Nachweis einer Pflegestufe, ein ärztliches Attest aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Ähnliches.

Schwieriger haben es Studierende, die sich beispielsweise in einer Studentenvertretung wie dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) oder Fachschaften engagieren. Die Arbeit dort kann aufwendig und zeitraubend sein. Dennoch gibt es Hochschulen, die solche Gründe nur dann gelten lassen, wenn sie mit einem hohen Amt (beispielsweise Vorsitz) verbunden sind. Ähnlich sieht es mit Erwerbstätigkeiten neben dem Studium aus. Beispielsweise erlaubt die FU Berlin als Grund lediglich eine Vollzeiterwerbstätigkeit. Für solche Fälle müssen Sie exakt darlegen können, warum Sie ein Urlaubssemester benötigen statt sich aufs Studium konzentrieren zu können.

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Vor- und Nachteile beim Urlaubssemester

Der nachfolgende Überblick verdeutlicht am ehesten die Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters:

Vorteile

  • Semesterbeitrag
    Gegebenenfalls sparen Sie den Semesterbeitrag oder müssen nur Anteile davon zahlen.
  • Semesterticket
    Sofern eine Befreiung von den Semestergebühren nicht möglich ist (oder Sie den Beitrag zum Semesterticket zahlen), können Sie das Ticket auch während Ihrer Beurlaubung für Bus und Bahn nutzen.
  • Status
    Sie bleiben weiterhin Student, die Hochschule hält Ihnen Ihren Platz frei, statt dass Sie sich exmatrikulieren müssten.
  • Regelstudienzeit
    Das Urlaubssemester beeinflusst nicht die Zahl der Fachsemester, sondern zählt lediglich als Hochschulsemester.
  • Krankenversicherung
    Sofern Sie lediglich einem Minijob nachgehen und nicht mehr als 450 Euro nebenbei verdienen, bleiben Sie weiterhin studentisch versichert beziehungsweise über Ihre Eltern in der Krankenversicherung. Bei einer Selbstständigkeit neben dem Studium überprüft die Krankenkasse, inwieweit Sie von zusätzlichen Zahlungen befreit bleiben.

Nachteile

  • Bafög
    Ruht das Studium, ruht auch das Bafög. Einzige Ausnahme: das Auslands-Bafög.
  • Verzögerung
    Ihr Jobeinstieg verschiebt sich nach hinten.
  • Struktur
    Hat man sich eine Studienorganisation erarbeitet, kann das Urlaubssemester einen nach hinten werfen. Möglicherweise müssen Sie sich später völlig neu in die Lerninhalte einarbeiten.
  • Werkstudent
    Sie dürfen keine Tätigkeit als Werkstudent ausüben.
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Fragen und Antworten zum Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester kann für Studenten ein hilfreiches Mittel sein, stellt aber einen großen Einschnitt in den Studienverlauf dar. In manchen Situationen ist es jedoch der beste Weg. Damit bei Ihrem Urlaubssemester alles funktioniert, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Erhalte ich während des Urlaubssemesters weiterhin Bafög?

Leider nein, während des Urlaubssemesters leistet das Bafög-Amt keine Zahlungen. Wer als Bafög-Empfänger ein Urlaubssemester beantragt, muss daher das Bafög-Amt umgehend davon in Kenntnis setzen. Studierende sollten sich deshalb frühzeitig Gedanken machen, wie sie während des Urlaubssemesters ihren Lebensunterhalt sichern wollen.

Die Ausnahme zur Bafög Regelung stellt einzig ein Auslandssemester dar. In diesem Fall können Sie Auslands-Bafög beantragen. Bei der Planung eines Urlaubssemesters sollten Sie sich deshalb in jedem Fall mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen, um noch offene Fragen zu klären und Schwierigkeiten zu vermeiden.

Warum muss sollte ich ein Urlaubssemester beantragen?

Es klingt verlockend, sich den ganzen Formalkram für ein Urlaubssemester zu sparen und der Uni einfach auf eigene Faust fernzubleiben. Davon ist jedoch dringend abzuraten, denn das Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung. Bleiben Sie den Veranstaltungen einfach fern, können Sie sich selbst in große Schwierigkeiten bringen. Ihr „eigenmächtiger Urlaub“ zählt als Fachsemester. Mit Überschreiten der Regelstudienzeit können die Bafög-Zahlungen noch vor dem Studienabschluss enden.

Außerdem besteht die Verpflichtung, dem Bafög-Amt die Unterbrechung des Studiums zu melden. Ohne offizielle Beurlaubung kann es die bereits gezahlten Leistungen zurückfordern. Auch auf dem Arbeitsmarkt kann es negativ auffallen, wenn Sie für die längere Studienzeit keine Erklärung haben.

Was muss ich für eine Beurlaubung tun?

Liegt einer der oben genannten Gründe vor, die Ihre Universität für ein Urlaubssemester akzeptiert, brauchen Sie in der Regel einen Nachweis darüber. Mit diesem können Sie dann einen schriftlichen Antrag an der Universität einreichen. Oftmals finden sich auch entsprechende Formulare entweder im Studierendensekretariat oder als Download auf der Homepage der Hochschule.

Zusätzlich sollten Sie darauf achten, Ihren Antrag auf ein Urlaubssemester rechtzeitig einzureichen. Die Fristen können Sie ebenfalls online recherchieren oder im Studierendensekretariat erfragen, normalerweise muss die Beurlaubung jedoch in der Rückmeldefrist für das kommende Semester erfolgen. Sollte der Grund für das Urlaubssemester erst später auftreten, ist auch dann noch eine Beurlaubung möglich.

Wie lange kann die Beurlaubung dauern?

In der Regel ist ein Urlaubssemester eine Beurlaubung für die Dauer von sechs Monaten. Das halbe Jahr gibt den meisten Studenten genügend Zeit, um sich um Dinge zu kümmern, die Auslöser für das Urlaubssemester waren. Es ist allerdings möglich, bei Fortbestehen des Grundes ein weiteres Urlaubssemester zu beantragen.

Auch hier variieren die Bedingungen bei den diversen Hochschulen. Die FU Berlin erlaubt beispielsweise nur zwei Urlaubssemester hintereinander und maximal die Hälfte der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Heißt für ein Bachelorstudium: Höchstens drei Urlaubssemester sind insgesamt möglich. Informieren Sie sich also vorab, wie viele Urlaubssemester an Ihrer Universität maximal zulässig sind.

Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?

Das kommt darauf an: An einigen Hochschulen dürfen Studenten während eines Urlaubssemesters entweder gar nicht oder nur begrenzt an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Gleiches gilt für Prüfungen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Beispielsweise erlauben sowohl die Freie Universität Berlin (FU) als auch die Hochschule Mittweida, dass Studierende Prüfungsleistungen während des Urlaubssemsters erbringen. Wie genau Ihre Hochschule das handhabt, entnehmen Sie der jeweiligen Prüfungsordnung.

Welche Alternativen habe ich?

Das hängt ein bisschen von Ihrem Durchhaltevermögen und der Hochschule ab: Einige Hochschulen sehen es gar nicht gerne, wenn Studierende die Regelstudienzeit überschreiten. Es fallen Langzeitstudiengebühren an, im schlimmsten Fall kommt es zur Zwangsexmatrikulation. Die gilt es zu vermeiden, da sie eine spätere Studienaufnahme unmöglich machen kann. Andere Unis gehen vergleichsweise locker mit der überschrittenen Regelstudienzeit um. In dem Fall müssen Sie abwägen, ob dies für Sie eine Alternative sein kann.

Beispielsweise wenn Ihr Hauptmotiv hinter dem Antrag auf Urlaubssemester darin besteht, etwas mehr Geld zu verdienen. Dauerhaft, also auch in den Semesterferien, Studentenjobs nachzugehen, ist allerdings eine enorme Belastung. Eine Alternative könnte ein Teilzeitstudium sein, bei dem Sie Ihre Möglichkeiten mit der Hochschule und dem Arbeitgeber klären. Der Vorteil: Sie sind finanziell abgesichert, Ihr Status ist klar. Nachteil: Bei dieser Variante erhalten Sie kein Bafög. Unter Umständen können Sie aber andere Sozialleistungen wie Hartz 4 oder Wohngeld beantragen.


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