Bafög beantragen: So bekommen Sie die Förderung

Formulare, Immatrikulationsnachweis, Steuerbescheid – wer Bafög beantragen will, braucht einen langen Atem. Das Bafög-Amt verlangt viele Auskünfte. Dafür ist die Hälfte der Ausbildungsförderung geschenkt. Und mit der Finanzspritze vom Amt können viele Studierende ihr Studium besser finanzieren. Fristen, Hilfen, Tricks: Wir zeigen Ihnen, was Sie brauchen, um Bafög zu beantragen – auch online. Dazu Tipps für den Bafög-Antrag selbst und wann der beste Zeitpunkt dafür ist…

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Wie beantrage ich Bafög online?

Wer Bafög beantragen möchte, kann dies auf drei Wegen tun:

  1. Bafög-Antrag vor Ort
    Sie beschaffen sich die notwendigen Formulare beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studentenwerk, füllen sie aus, unterschreiben und reichen Sie vor Ort ein.
  2. Bafög-Antrag per Postweg
    Alternativ füllen Sie die notwendigen Formulare aus und drucken sie am eigenen Drucker aus, unterschreiben und schicken sie per Post an das Amt für Ausbildungsforderung oder das Studentenwerk.
  3. Bafög-Antrag online
    Überdies können Sie online Bafög beantragen. Voraussetzung: Sie haben einen Personalausweis mit eID-Funktion oder ein De-Mail-Konto. Die notwendigen Dokumente zum Beleg müssen Sie zusätzlich digitalisieren und hochladen.

Bafög beantragen online: Tipps und Hinweise

Vorteil beim Online-Antrag: Sie sparen Papierkram, Zeit und Porto. Um Bafög online beantragen zu können, müssen Sie ein Konto auf bafög-digital.de anlegen. Dazu gibt es zwei Anmeldeoptionen:

  1. Unter „Nutzerkonto Bund“ oder „Servicekonto eines Bundeslandes“ gelangen Sie zur Stelle, wo Sie sich online ausweisen können. Hierfür benötigen Sie einen modernen Personalausweis mit eID-Funktion und ein NFC-fähiges Smartphone. Damit lassen sich die Daten per Funk auf den Computer übertragen. Moderne Handys besitzen diese Funktion. Diese Anmeldemethode ermöglicht eine sichere Zwei-Faktor-Authentisierung.
  2. Bei der Anmeldemethode „Nutzername & Passwort“ legen Sie ein eigens Konto an. Sie erhalten eine E-Mail mit Registrierungslink. Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie diesen Link klicken. Bei dieser Anmeldemethode sollten Sie auf ein besonders sicheres Passwort achten. Auch müssen Sie Ihre Unterschrift separat hochladen oder per Post übermitteln.

Bafög beantragen: Gibt es Fristen?

Eine richtige Frist gibt es beim Erstantrag auf Bafög nicht. Eine Frist beim Bafög ergibt sich indirekt aus Ihrem Studienstart beziehungsweise Ausbildungsbeginn: Denn vorher erhalten Sie zwar keine Förderung. Sie sollten dennoch zügig Bafög beantragen, wenn Sie pünktlich mit Beginn Ihres Studiums, Ihrer Aus- oder Fortbildung Geld erhalten wollen.

Denn die Bearbeitung des Antrags nimmt für gewöhnlich einige Wochen in Anspruch. Außerdem zahlt das Bafög-Amt nicht rückwirkend. Wer den Antrag also spät oder gar nicht stellt, verschenkt Geld, das ihm zusteht.

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Häufige Fragen und Antworten zum Bafög-Antrag

Was ist Bafög?

Bafög steht für „Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz“ und bezeichnet gleichzeitig die Sozialleistung. Schüler, Studenten und Arbeitnehmer in Aufstiegsfortbildungen haben Anspruch auf die staatliche Förderung. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen oder das der Eltern nicht reicht, um Ausbildung oder Studium zu finanzieren.

Hier springt die finanzielle Unterstützung vom Staat ein. Die Hälfte des Geldes ist obendrein geschenkt. Allerdings: Um an das Fördergeld zu kommen, müssen Sie das Bafög beantragen – durchaus aufwendig. Und wer manche Zusatzregelungen nicht kennt, dem wird das Bafög womöglich gesperrt. Wir zeigen, wer Anspruch auf Bafög hat, was Sie brauchen, um Bafög zu beantragen und wie viel Geld man bekommen kann.

Wo kann ich Bafög beantragen?

Bafög beantragen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung (Bafög-Amt). Wer als Student Bafög beantragen will, richtet sich an das Studentenwerk, dem ist das Bafög-Amt angegliedert. Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien wenden sich an das Bafög-Amt im Bezirk ihrer Ausbildungsstätte oder der jeweiligen Kreis-/Stadtverwaltung am Schulort.

Bis wann muss ich Bafög beantragen?

Mit der Studienplatzzusage sollten Sie sofort Bafög beantragen. Die Bearbeitung solcher Anträge dauert mehrere Wochen. Je früher Ihr Antrag eingeht, desto schneller erhalten Sie Bafög. Allerdings immer erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend und frühestens mit Ausbildungsbeginn.

Tipp: Stellen Sie einen formlosen Antrag, falls noch Unterlagen fehlen. Fehlende Nachweise wie etwa Gehaltsabrechnungen können Sie meist problemlos nachreichen. Dazu setzen Sie eine schriftliche Erklärung auf, dass Sie Bafög beantragen werden. Unterschrift am Ende nicht vergessen!

Welches Einkommen der Eltern bei Bafög?

Das Bafög ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Daher müssen Bafög-Empfänger mit verminderter Förderhöhe rechnen, sobald das Einkommen bestimmte Freibeträge überschreitet. Für verheiratete/zusammenlebende Eltern bleiben 1.890 Euro, für alleinstehende 1.260 Euro monatlich anrechnungsfrei. Ab einem Jahresgehalt der Eltern von 35.000 Euro brutto gibt es Abzüge vom Fördersatz.

Grund dafür ist die Unterhaltspflicht: Eltern müssen für die Erstausbildung ihrer Kinder aufkommen. Bleiben sie unterhalb der Freibeträge, kommt der Staat für die Studienförderung auf. Überschreiten sie diese, ist immer noch eine anteilige Förderung mit Bafög möglich. Erst ab 65.000 Euro Jahresgehalt schwindet die Aussicht auf Bafög. Übrigens: Bei Gehaltseinbußen aufgrund von Corona können Bafög-Empfänger einen Aktualisierungsantrag stellen!

Woher weiß ich, ob ich Bafög bekomme?

Ein grundständiges Bachelorstudium und ein konsekutiver Master sind grundsätzlich förderwürdig, sofern Sie ein Vollzeitstudium absolvieren. Außerdem dürfen Sie das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Ausnahmen gelten nur, wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung machen und Meister-Bafög beantragen. In diesem Fall ist Bafög altersunabhängig. Oder es liegen besondere Umstände vor, die das Studium in Regelstudienzeit verhinderten, etwa Schwangerschaft oder Betreuung eines behinderten Kindes. Bafög können außerdem auch ausländische Studierende oder Schüler erhalten, sofern eine Bleibeperspektive besteht.

Welche Alternativen gibt es, wenn ich kein Bafög bekomme?

Eine alternative Studienfinanzierung ist das Stipendium. Viele schrecken davor zurück, da oftmals sehr gute Noten die Voraussetzung sind.

Stiftungen fördern aber auch nach politisch-gesellschaftlichem Engagement, berücksichtigen erschwerte Bedingungen (Migrationshintergrund, Behinderung, Vollwaise) oder andere Kriterien. Anderenfalls können Sie einen Studienkredit bei der KfW-Bank aufnehmen.

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Kann ich elternunabhängiges Bafög beantragen?

Die Unterhaltspflicht der Eltern ist der Regelfall. Aber keine Ausnahme ohne Regel: Es gibt Voraussetzungen, die es ermöglichen, einen Bafög Antrag elternunabhängig zu stellen. Dazu gehören unter anderem Härtefälle wie diese:

  • Sie sind Vollwaise.
  • Der Aufenthaltsort der Eltern ist unbekannt oder sie leben im Ausland und sind dort daran gehindert, Sie finanziell zu unterstützen.
  • Sie besuchen ein Abendgymnasium oder Kolleg und erhalten dafür Ausbildungsförderung.
  • Nach Ihrem 18. Lebensjahr waren Sie zuvor bereits fünf Jahre berufstätig. Oder Sie haben bereits eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung hinter sich, und haben in diesem Bereich drei Jahre gearbeitet.

Nach dem 30. Lebensjahr können Sie aus folgenden Gründen Bafög erhalten:

  • Schwangerschaft
  • Nach längerer Krankheit oder Behinderung
  • Sie betreuen ein behindertes oder hilfsbedürftiges Kind beziehungsweise erziehen ein Kind unter 10 Jahren.
  • Aufgrund einer Ablehnung im Auswahlverfahren zu einer selbst gewählten Ausbildung haben Sie das Alter überschritten.
  • Sie waren zuvor bei der Bundeswehr verpflichtet (mindestens für acht Jahre).

Hinweis: Sie müssen nicht extra elternunabhängiges Bafög beantragen, sondern es ergibt sich schlicht aus Ihren Bedingungen. Das heißt, Sie füllen den Antrag wie im Normalfall aus. Ist eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erkennt das Bafög-Amt automatisch, dass es sich bei Ihnen um elternunabhängiges Bafög handelt. Wichtig: Wie beim elternabhängigen Bafög müssen Sie die entsprechenden Nachweise über Einkommen, Sterbeurkunden oder Schwerbehindertenausweis erbringen. Weitere Informationen zu dem Thema „elternunabhängiges Bafög beantragen“ erhalten Sie HIER.

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Wer kann Bafög bekommen?

Grundsätzlich ist das Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität förderungswürdig. Ebenso der Besuch an weiterführenden Schulen wie Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien ab Klasse 10. Auch wer eine Abendrealschule besucht oder das Abitur nachholen will, kann gefördert werden.

Der Staat fördert nur die Erstausbildung. Heißt: Bei einem Studienfachwechsel oder wenn Sie das Studium abbrechen, erhalten Sie nur unter besonderen Voraussetzungen Bafög. Weitere Bedingungen:

  • Antragsteller sollten bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr (Bachelorstudium) beziehungsweise 35. Lebensjahr (Masterstudium) noch nicht vollendet haben.
  • Förderungswürdig sind Antragsteller mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gelten für EU-Bürger sowie Personen, die eine Bleibeperspektive haben und gesellschaftlich integriert sind.
  • Die Förderung durch Bafög ist von regelmäßigen Leistungsnachweisen abhängig. Falls Sie diese nicht erbringen, stellt das Amt für Ausbildungsförderung das Bafög ein.

Welche Arten von Bafög gibt es?

Es lassen sich verschiedene Formen von Bafög unterscheiden, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:

  • Bafög
    Die meisten verstehen unter Bafög die klassische Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. 50 Prozent schenkt der Staat als Zuschuss, 50 Prozent sind zinsgünstiges Darlehen.
  • Schüler-Bafög
    Im Gegensatz zum Studenten-Bafög ist das Schüler-Bafög ein Vollzuschuss. Wer Schüler-Bafög beantragen will, sollte wissen: Für eine Förderung nach der 10. Klasse dürfen Schüler nicht bei den Eltern wohnen.
  • Auslands-Bafög
    Wer grundsätzlich förderberechtigt ist, erhält mit dem Auslands-Bafög auch spezielle Förderung bei einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum. In diesem Fall werden notwendige Studiengebühren bis zu maximal 4.600 Euro für ein Jahr sowie Reisekosten für Schüler und Studierende übernommen.
  • Aufstiegs-Bafög
    Umgangssprachlich ebenfalls als Aufstiegs-Bafög oder Meister-Bafög bezeichnet ist die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Es fördert Fortbildungen zu Meister- und Fachwirtkursen oder den Besuch von Erzieher- und Technikerschulen.


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Was brauche ich, um Bafög zu beantragen?

Sofern Sie die obigen Bedingungen erfüllen, geht es darum, Nachweise zu erbringen. Dafür müssen Sie viele Unterlagen zusammentragen. Den Antrag stellen Sie mittels Formblättern beim Amt für Ausbildungsförderung. Der Erstantrag ist enorm aufwendig. Dafür können Sie sich beim Folgeantrag mehr Arbeit sparen. Abhängig von Ihrem Status sind unterschiedliche Ansprechpartner und Behörden zuständig:

  • Studenten
    Wollen Studierende Bafög beantragen, wenden sie sich an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule, an der sie immatrikuliert sind. Das leitet den Antrag ans Bafög-Amt weiter.
  • Auszubildende
    Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirks, in dem sie ihre Ausbildung machen.
  • Schüler
    Für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt beziehungsweise Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig.

Bafög-Antrag: Benötigte Formulare

Wenn Sie Bafög beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Formulare:

  1. Antrag auf Ausbildungsförderung
  2. Bescheinigung nach § 9 BAföG
  3. Einkommenserklärung (von Eltern/Ehegatten/Lebenspartnern)
  4. Kinder der auszubildenden Person
  5. Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
  6. Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
  7. Aktualisierung des Einkommens
  8. Antrag auf Vorausleistung
  9. Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (nur für Studierende)

Bafög beantragen: Alle nötigen Formulare

Die offiziellen Antragsformulare des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bafög gibt es PDF auf der Homepage des Ministeriums.

Erklärungen

Die meisten Studenten müssen Formblatt 1 (eigentlicher Antrag) und 3 (Einkommenserklärung) ausfüllen. Formblatt 2 ist dafür, falls Sie keine Immatrikulationsbescheinigung haben. Wer eigene Kinder unter 14 Jahren hat, braucht Formblatt 4. Ab dem 5. Fachsemester müssen Sie mit Formblatt 5 Ihre Leistungen nachweisen (Folgeantrag). Formblatt 6 ist für alle, die fürs Auslandsstudium Bafög beantragen. Sollte sich das Einkommen der Eltern verringern, brauchen Sie Formblatt 7. Mit Formblatt 8 beantragen Sie Vorausleistung beim Bafög-Amt, falls die Eltern Angaben zum Einkommen verweigern oder zu wenig Unterhaltsleistungen erbringen. Wenn Sie alles geschafft haben, benötigen Sie künftig nur noch Formblatt 9 – statt Formblatt 1.

Checkliste: Benötigte Unterlagen und Nachweise

Unterlagen und Nachweise, die Sie schon haben, können Sie gleich hier online im Browser anklicken und abhaken.

  • Immatrikulationsbescheinigung
    Das Exemplar, bei dem „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ vermerkt ist.
  • Krankenversicherungsnachweis
    Sofern Sie nicht gesetzlich familienversichert sind.
  • Nachweis vom Vermieter
    Auszüge aus dem Mietvertrag mit Angaben zu Vermieter/Mieter, Mietobjekt, Miethöhe, Unterschriften – sofern Sie nicht mehr zuhause wohnen.
  • Arbeitsvertrag
    Oder letzte Gehaltsabrechnung sofern Sie einen Nebenjob haben.
  • Aktuelle Kontoauszüge
    Von sämtlichen Bankkonten, Sparbüchern, Bausparverträgen, Lebensversicherungen (nur Kopien!).
  • Steuerbescheid der Eltern
    Es reicht der vom vorletzten Kalenderjahr.
  • Ausbildungsbescheinigung der Geschwister

Beim Bafög-Antrag geht es in erster Linie um persönliches Vermögen. Wer reich geerbt hat, erhält kein Bafög. Auch einen Lottogewinn müssten Sie erst aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf staatliche Studienförderung haben.

Zusätzliche Nachweise sind bei Härtefällen erforderlich. Etwa wenn Sie Vollwaise sind oder einen Schwerbehinderungsgrad haben. Schwerbehinderte erhalten zwar nicht mehr Bafög, aber höhere Freibeträge beim Elterneinkommen. Weitere Nachweise brauchen Sie, falls Sie verheiratet sind, Kinder haben oder nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.

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Wie viel Bafög bekomme ich?

Derzeit können Studierende, die nicht bei den Eltern leben, folgende Zahlungen erhalten:

  • 752 Euro pro Monat für bis zu 24-Jährige
  • 861 Euro pro Monat im Alter zwischen 25 und 29 Jahren
  • 941 Euro pro Monat ab 30 Jahren

Die Bedarfssätze variieren. Unter 24-Jährige sind in der Regel über ihre Familie versichert. Hinzukommen kann noch ein Zuschlag von 84 Euro für Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Den erhalten Antragsteller, wenn sie eigene Beiträge zahlen.

Wie wirken sich Vermögen & Einkommen aus?

Der Regelfall ist elternabhängiges Bafög. Das Einkommen der Eltern müssen Sie mit Einkommensnachweisen belegen. Eltern sind Kindern in der Ausbildung gegenüber unterhaltspflichtig. Jedenfalls in der Regelstudienzeit. Für die Berechnung der Bafög-Höhe müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Dazu zählen neben dem eigenen Einkommen auch die Einnahmen aus Vermögen der Eltern.

Alleinstehende, kinderlose Studierende haben einen Freibetrag von 8.200 Euro. Vermögen, das darüber hinausgeht, müssen sie für die Ausbildung einsetzen. Auch das Vermögen beziehungsweise Einkommen von Ehepartnern fließt in die Berechnungen des Bafög-Amtes ein. Daneben gibt es die Freibeträge, die das zu berücksichtigende Einkommen vermindern. Die beziehen sich immer auf das Nettoeinkommen, was also nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten übrig bleibt. Monatlich anrechnungsfrei bleibt für…

  • verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft eingetragene Eltern: 1.890 Euro
  • einen alleinstehenden Elternteil: 1.260 Euro
  • einen Stiefelternteil: 630 Euro
  • Kinder und sonstige nicht förderungsfähige Unterhaltsberechtigte: 570 Euro

Zunächst ermittelt das Bafög-Amt das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, anschließend werden die jeweiligen Freibeträge vom ermitteltem Einkommen abgezogen. Übrig bleibt das sogenannte anzurechnende Einkommen. Danach berechnet sich Ihr individueller Bafög-Satz.

Wie wirkt sich ein Nebenjob aus?

Viele Studierende arbeiten in den Semesterferien oder neben dem Studium noch, um sich etwas hinzuzuverdienen. Vorsicht: Sie müssen nicht nur darauf achten, dass Sie nicht über 20 Stunden in der Woche (während der Vorlesungszeit) kommen. 290 Euro im Monat bleiben für Auszubildende grundsätzlich anrechnungsfrei. Das BAföG-Amt gewährt eine jährliche Werbekostenpauschale von 1.000 Euro und eine Sozialpauschale von 21,3 Prozent als Freibetrag.

Allerdings müssen Sie diese Tätigkeit auch im Antrag angeben. Solange Sie nur kleinere Nebenjobs auf 450-Euro-Basis haben, ist alles im grünen Bereich. Abzüge aufgrund des Nebenjobs sind möglich, wenn Sie mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen. Diese sind allerdings geringer als der Verdienst im Nebenjob, wodurch es sich dennoch finanziell lohnt, sich eine Tätigkeit zu suchen.

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Wie stelle ich den Folgeantrag?

Im Falle eines erfolgreichen Erstantrags liegt der Bewilligungszeitraum üblicherweise bei einem Jahr (sofern nicht ein Urlaubssemester dazwischen liegt). Warten Sie aber nicht das ganze Jahr ab. Sondern stellen Sie am besten zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums den Folgeantrag.

Tipp: Kopieren Sie immer die Unterlagen des Erstantrags. So wissen Sie, was Sie wo ausgefüllt haben. Das hilft Ihnen einen Überblick beim Behördendeutsch zu behalten und den Folgeantrag schneller ausfüllen zu können. Der besteht im Wesentlichen aus denselben Formularen wie beim Erstantrag, allerdings können Sie auf die Anlage 1 zum Formblatt 1 zukünftig verzichten, da sich Ihr persönlicher Lebenslauf so schnell nicht verändert.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]