Aufstiegsfortbildung Definition: Was genau ist das?
Fort- und Weiterbildungen sind im beruflichen Kontext keine Seltenheit. Manchmal verlangt ein Arbeitgeber, dass Angestellte Ihre Qualifikationen erweitern, oft kommt die Initiative aber auch vom Mitarbeiter selbst, die etwas Neues lernen wollen, weitere Fähigkeiten erlernen möchten, um damit ihren Stand im Unternehmen zu sichern, das eigene Profil zu schärfen und die Chancen auf beruflichen Erfolg zu erhöhen.
Aufstiegsfortbildungen sollten dabei allerdings nicht mit anderen beruflichen Fortbildungen gleichgesetzt oder verwechselt werden. Hierbei handelt es sich meist um deutlich längere Lehrgänge von bis zu 3 Jahren, um eine höhere berufliche Qualifikation zu erlangen und den nächsten Karriereschritt vorzubereiten.
Um an einer Aufstiegsfortbildung teilnehmen zu können wird meist eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung vorausgesetzt. Der Abschluss der Fortbildung ist in der Regel eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), die für Teilnehmer verpflichtend ist. Durch eine Aufstiegsfortbildung können beispielsweise Fortbildungsabschlüsse wie ein Fachwirt, Meister, Betriebswirt oder auch Techniker erlangt werden.
Sehr ausführliche Informationen zur Aufstiegsfortbildung finden Sie auch in der Publikation Karriere mit beruflicher Fortbildung des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Mit den so gewonnenen Fähigkeiten und Qualifikationen soll ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden – entweder durch Beförderungen im eigenen Unternehmen oder nach einem Jobwechsel bei einem anderen Arbeitgeber. Es ist allerdings auch möglich, mit einer Aufstiegsfortbildung, deren Abschluss mit einem Meister gleichzusetzen ist, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten und ein Studium aufzunehmen.
Eine Aufstiegsfortbildung kann dabei berufsbegleitend durchlaufen werden, viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter auch bei diesem Vorhaben. Schließlich ist es auch im Interesse des Unternehmens, hoch qualifizierte Angestellte zu fördern und zu binden. Entsprechende Angebote zu Aufstiegsfortbildungen finden Sie zum Beispiel bei der WBS Akademie.
Wie lässt sich die Aufstiegsfortbildung finanzieren?
Der Wunsch nach einer Aufstiegsfortbildung mag noch so groß sein, um auf der Karriereleiter weiter nach oben zu kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und auch ein höheres Einkommen zu erhalten, doch bevor es soweit ist, muss eine wichtige Frage geklärt werden: Kann ich mir die Aufstiegsfortbildung überhaupt leisten und welche Möglichkeiten gibt es, um diese zu finanzieren?
Die schlechte Nachricht zuerst: Eine Aufstiegsfortbildung ist in den meisten Fällen alles andere als günstig. Je nachdem, für welche Art von Aufstiegsfortbildung Sie sich entscheiden, wie lange der damit verbundene Lehrgang dauert, wie dieser vom jeweiligen Anbieter durchgeführt wird und welchen Fortbildungsabschluss Sie anstreben liegen die Kosten bei mehreren Tausend Euro. Eine Summe, die kaum jemand einfach so herumliegen hat, auch wenn Investitionen in die berufliche Zukunft wichtig sind – sowohl zeitlich als auch finanziell.
Auf der anderen Seite gibt es aber zum Glück auch gute Nachrichten: Sie müssen Ihren Traum von einer Aufstiegsfortbildung nicht gleich wieder vergessen, nur weil Sie die Finanzierung nicht alleine aufbringen können. Tatsächlich gibt es sogar gleich mehrere Möglichkeiten, damit Sie nicht alleine für die Kosten aufkommen müssen.
Zunächst einmal kann Ihr Arbeitgeber Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen. Dafür gibt es zwar keine Garantie, aber einen Versuch ist es allemal wert und wenn Sie dies mit guten Argumenten begründen, die deutlich machen, wie am Ende auch Ihr Chef und das gesamte Unternehmen von Ihrer Aufstiegsfortbildung profitieren, können Sie die Entscheidungsträger vielleicht überzeugen, zumindest einen Teil der Kosten zu tragen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Förderung durch das Aufstiegs-Bafög zu erhalten. Bis August 2016 wurde wurde dafür der immer noch geläufige Name des Meister-Bafögs verwendet. Hinter dieser Förderung steht der Grundsatz des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dass jeder das gleiche Recht auf eine berufliche Fortbildung hat – und damit Unterstützung erhält, falls die eigene finanzielle Situation diese Möglichkeit nicht bietet.
Um Aufstiegs-Bafög zu erhalten, sind Sie nicht grundsätzlich an bestimmte Angebote gebunden. Allerdings sieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung einige Voraussetzungen vor, die eine Aufstiegsfortbildung erfüllen muss, damit Sie für diese eine Förderung erhalten können. So werden zwar grundsätzlich alle Fortbildungen – sowohl Voll- als auch Teilzeit – gefördert, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten und die Anbieter zertifiziert sind.
Die weiteren Anforderungen sind:
- Eine Mindestdauer der Fortbildung von insgesamt 400 Stunden.
- Mindestens 25 Wochenstunden bei einer Vollzeitfortbildung.
- Mindestens 18 Stunden monatlich bei einer Teilzeitfortbildung.
Das Aufstiegs-Bafög besteht dabei aus Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen und einem zinsgünstigen Darlehen. So können Sie unabhängig von Ihrer finanziellen Situation oder Ihrem Einkommen bis zu 15.000 Euro zur Finanzierung der Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erhalten.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Aufstiegs-Bafög haben, können Sie natürlich auch privat einen Bildungskredit aufnehmen, um die Fortbildung zu finanzieren. Die Nachteile sind dabei die in der Regel schlechteren Konditionen und die fehlenden Zuschüsse – Sie müssen also den gesamten Betrag zurückzahlen.
Unter Umständen können Sie auch Anspruch auf einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit haben. In diesem Fall werden die anfallenden Kosten übernommen. Diese werden allerdings nur vergeben, um durch die Fortbildung eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit.
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