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Berufswechsel nach Ausbildung: Tipps zum Neuanfang

Ein Berufswechsel nach der Ausbildung? Nicht selten steckt eine zu frühe oder falsche Berufswahl dahinter. Oder Sie haben erst in der Ausbildung erkannt, wo Ihre wahren Interessen und Stärken liegen. So oder so: Wer nach der Ausbildung etwas anderes machen will (eine zweite Ausbildung oder ein Studium), sollte jetzt unbedingt richtig entscheiden und die Alternativen genau abwägen. Wir zeigen, welche Optionen Sie haben und geben Tipps für einen Neuanfang nach einer abgeschlossenen Ausbildung…



Berufswechsel nach Ausbildung: Tipps zum Neuanfang

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Wie geht es nach Ausbildungsende weiter?

Es kommt vor, dass Azubis während der Lehre feststellen, dass die Inhalte sie nicht interessieren. Oder die Jobperspektiven sind mau, die Rahmenbedingungen im Betrieb schlecht. Einige sind dann versucht, die Ausbildung abzubrechen. Glückwunsch, wenn Sie es dennoch durchgezogen haben. Das bedeutet aber nicht, dass Sie im erlernten Beruf für immer feststecken: Ein Berufswechsel nach der Ausbildung, auch relativ kurz nach dem Abschluss, ist nicht automatisch mit einem Karriereknick verbunden.

Vielmehr sind die Gründe entscheidend. Wer freiwillig wechselt (weil die Interessen in einem anderen Beruf liegen), muss keine negative Konsequenzen fürchten. Anders sieht es bei unfreiwilligen Wechseln: Diese sind häufig mit Einkommenseinbußen verbunden. Verschaffen Sie sich daher rechtzeitig einen Überblick über die Chancen und Alternativen.

Was kann man mit einer abgeschlossenen Ausbildung machen?

Das hängt ganz davon ab, was Sie gelernt haben und in welchen Bereich Sie wechseln: Geht es um einen Berufswechsel in eine verwandte Tätigkeit oder in einen völlig neuen Bereich? Dieser Aspekt ist entscheidend dafür, wie viel des Gelernten Sie weiter verwenden können. Statistisch sieht es so aus:

  • Wechsel in einen verwandten Beruf
    56 Prozent der Azubis gaben an, in einem verwandten Beruf viel bis sehr viel der Inhalte aus ihrer Ausbildung anwenden zu können. Immerhin 32 Prozent beantworteten diese Frage mit „Einiges“.
  • Wechsel in einen komplett anderen Beruf
    Ein Berufswechsel in einen anderen Bereich bringt natürlich auch andere Aufgaben und Herausforderungen mit. So geben bei einem vollständigen Wechsel 65 Prozent der Befragten an, wenig bis gar nicht auf die Ausbildungsinhalte zurückzugreifen.
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Nach der Ausbildung etwas anderes machen: Alternativen

Zunächst vielleicht die wichtigste Botschaft: Eine Ausbildung ist keine vergeudete Zeit, selbst wenn Sie sich beruflich verändern wollen. Sie haben in der Zwischenzeit an Lebenserfahrung gewonnen und neben fachlichen Kenntnissen wichtige Soft Skills erworben, die Ihnen in jedem Job zugute kommen. Aber es gibt Alternativen:

1. Nach abgeschlossener Ausbildung: Zweite Ausbildung

Eine zweite Ausbildung kann den Berufswechsel nach der Ausbildung erleichtern. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Sie bereits wissen, dass Sie nicht studieren wollen. Eine Ausbildung ist in der Regel deutlich kürzer als ein Studium. Hinzu kommt, dass Sie Ihre Ausbildung verkürzen können: Häufig lassen sich nämlich berufliche Vorbildung und/oder gute Leistungen anrechnen.

2. Nach abgeschlossener Ausbildung: Umschulung

Bei einer Umschulung handelt es sich gewissermaßen ebenfalls um eine zweite Ausbildung. Voraussetzung dafür ist nämlich in der Regel, dass der Umschüler bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder wenigstens hinlänglich Berufserfahrung verfügt. Umschulungen sind oft dann notwendig, wenn jemand aufgrund einer Berufsunfähigkeit seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Oder es droht Arbeitslosigkeit aufgrund schlechter Jobperspektiven.

Im ersten Fall ist die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft, im zweiten die Arbeitsagentur oder das Jobcenter meist Kostenträger. Letzteres zeigt allerdings auch, dass eine Umschulung nicht so einfach zu bewerkstelligen ist: Meist gehen dem dafür erforderlichen Bildungsgutschein diverse Vermittlungsversuche seitens des Jobcoachs voraus.

3. Nach abgeschlossener Ausbildung: Studieren

Sie haben schon früher überlegt zu studieren, aber waren sich nicht sicher? Manchmal ist es die latente Prägung, die Schulabgänger dennoch einen Ausbildungsberuf ergreifen lässt, den schon ein anderes Familienmitglied erlernt hat. Ausbildungen gelten als solide, weil praxisorientiert. Unter diversen Orchideenfächern hingegen kann sich kaum jemand etwas vorstellen, auch sind Stellen eher rar gesät.

Ein Studium nach der Ausbildung kann dennoch sinnvoll sein. Und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Das Studienfach baut auf bisheriges Wissen auf und vertieft die Kenntnisse.
  • Sie folgen mit dem Studium einer Leidenschaft.
  • Die Jobperspektiven steigen enorm mit einem akademischen Abschluss in dem Bereich.

Wichtig: Idealerweise steht keiner der Gründe für sich allein. Zum Zwecke der Selbstverwirklichung zu studieren mag Sie zwar innerlich erfüllen, aber beschert noch keinen Arbeitsplatz. Dafür müssen Sie mindestens sehr gute Leistungen erbringen und sich einen Expertenstatus erarbeiten. Andersherum werden Sie kaum Ihre Kenntnisse vertiefen wollen, wenn das Fachgebiet uninteressant ist – ganz gleich, welche Jobperspektiven es gibt.

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Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung

Auch nach der Ausbildung existieren zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten:

1. Fortbildung

Fortbildung ist der Überbegriff für verschiedene Formen der beruflichen Weiterentwicklung. Sie dient dazu, sich im bestehenden Beruf weiterzuqualifizieren. In der Regel ist sie auf sehr konkrete Aufgaben im aktuellen Job zugeschnitten. Daher bereitet die Fortbildung auf die Übernahme neuer Aufgaben vor. So beispielsweise auch bei der Anpassungsfortbildung, welche die bestehende Ausbildung und den fachliche Stand an aktuelle Gegebenheiten und Anforderungen angepasst.

2. Weiterbildung

Hier geht es darum, sich zusätzliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen anzueignen. Diese müssen nicht zwingend mit der aktuellen Tätigkeit zusammenhängen. Die Weiterbildung dient daher dazu, das eigene Qualifikationsprofil und das (fachliche) Fundament auszubauen. Möglich ist aber auch, im Rahmen einer persönlichen Weiterbildung Schulabschlüsse nachzuholen oder aus reinem Interesse einen Sprachkurs zu besuchen.

3. Ausbilderschein

Mit einem Ausbilderschein sind Sie qualifiziert, neue Fachkräfte für einen Beruf auszubilden. Sie verfügen über die „Berufs- und arbeitspädagogische Eignung“. Diese weisen Sie in der Prüfung der Ausbildung zum Ausbilder (AdA) nach – so die offizielle Bezeichnung des Ausbilderscheins.

4. Aufstiegsfortbildung

Mit einer Aufstiegsfortbildung (auch Aufstiegsweiterbildung genannt) können Sie den Berufswechsel nach der Ausbildung ganz gezielt angehen. Vorausgesetzt, Sie verfügen über Berufserfahrung. Die Aufstiegsfortbildung baut ebenfalls auf der vorherigen Ausbildung auf und ermöglicht einen größeren Verantwortungsbereich und höheres Gehalt. Im Handwerk führt die Aufstiegsfortbildung zum Meister, in technischen Berufen zum Techniker und mit einer kaufmännischen Ausbildung können Sie so den Fachwirt oder Betriebswirt machen.

Damit schaffen Sie außerdem eine wichtige Grundlage für eine Selbstständigkeit. Übrigens: Mit dem modifizierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen Fachwirte, Fachkaufleute, Meister im Handwerk und in der Industrie sowie IT Operative Professionals sich mittlerweile als „Bachelor Professional“ bezeichnen. Dieser neue Titel soll die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit dem akademischen Bachelor-Abschluss verdeutlichen.

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Finanzierungsmöglichkeiten bei Zweitausbildung

Je nach Art der Zweitausbildung entstehen Kosten und Sie müssen sich um die Finanzierung kümmern. Kosten entstehen nicht nur durch etwaige Lehrgangsgebühren und -materialien, Fahrtwege und Prüfungsgebühren. Sie müssen auch ein wegfallendes Gehalt und Lebenshaltungskosten in Ihre Überlegungen miteinbeziehen. Diese Optionen haben Sie:

  • Ausbildungsvergütung

    Wer erneut eine duale Ausbildung absolviert, erhält eine Ausbildungsvergütung. Mittlerweile gibt es sogar gesetzliche Mindestvorgaben. Wer finanziell nicht damit auskommt, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen – allerdings besteht bei Zweitausbildungen kein gesetzlicher Anspruch darauf.

  • Kindergeld

    Bis zum 25. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Hängen Ihre Erst- und Zweitausbildung inhaltlich zusammen, sind Ihre Eltern übrigens außerdem unterhaltspflichtig.

  • Bafög

    Üblicherweise finanziert das Bafög-Amt mit dem Bafög nur die Erstausbildung. Ausnahme sind Zweitausbildungen, die auf der ersten aufbauen. So bei der Aufstiegsweiterbildung: Dafür können Sie das sogenannte Aufstiegs-Bafög (auch als Meister-Bafög bekannt) bekommen. Damit sind bis zu 15.000 Euro möglich – jeweils zur Hälfte staatlicher Zuschuss und Darlehen der KfW-Bank.

  • Weiterbildungsstipendium

    Mit diesem Stipendium fördert das Bundesbildungsministerium Berufseinsteiger, die in der Ausbildung besonderes talentiert und leistungsbereit sind. Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen (Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse) oder auch ein berufsbegleitendes Studium. Die Stipendiaten können bis zu 8.100 Euro erhalten, verteilt auf drei Förderjahre. In eine ähnliche Richtung geht das Aufstiegsstipendium, das Absolventen einer Ausbildung zum anschließenden Hochschulstudium ermutigen will. Voraussetzung sind allerdings immer exzellente Noten.

  • Kredit

    Wenn alle Stricke reißen, besteht immer noch Aussicht auf einen Kredit. Bankinstitute wie die Sparkasse oder Volksbanken bieten einen eigenen Studienkredit mit abweichenden Konditionen von der staatlichen KfW-Bank. Auch sollten Sie klären, ob eine Chance auf ein Arbeitgeber-Darlehen besteht. Nachteil: Alle diese Optionen sind in der Regel mit Schulden verbunden.

  • Wohngeld

    Haben Sie hohe Mietkosten, können Sie Wohngeld beantragen. Im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen müssen Sie das nicht zurückzahlen.

Tipps zum Neuanfang nach der Ausbildung

Holen Sie Informationen bei den zuständigen Beratungsstellen ein: Bei Industrie- und Handelskammern, bei der Handwerkskammer, der Arbeitsagentur oder etwaigen Hochschulen: Sie alle bieten für Bildungswillige Informationsveranstaltungen (teilweise in Präsenz, oft aber auch online) an und beraten zu Weiterbildungsmöglichkeiten oder Studiengängen. Bildungsträger informieren außerdem häufig bereits zu staatlichen Fördermöglichkeiten. Derart gewappnet können Sie bei Bewerbungen – egal ob Sie sich als Quereinsteiger bewerben oder um eine neue Ausbildungsstelle – ganz anders auftreten:

  1. Begründen Sie plausibel

    Ein Personaler, der Ihren Lebenslauf in den Händen hält und feststellt, dass Sie eine Ausbildung in einem anderen Bereich gemacht haben, wird die Gründe für Ihre Wechselmotivation wissen wollen. Warum der Berufswechsel und was reizt Sie an diesem Beruf?

  2. Bewahren Sie Ihr Selbstbewusstsein

    Ein Neuanfang kann sich wie eine kleine Niederlage anfühlen. Immerhin haben Sie sich dazu entschlossen, Ihren ersten Plan zu verwerfen und es mit etwas anderem zu versuchen. Das ist aber kein Grund, Ihr Selbstbewusstsein zu verlieren. Sie stehen noch am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn. Brüche im Lebenslauf sind etwas Normales, selten verlaufen sie gradlinig.

  3. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Wissen

    Ihre Bewerbung sollte unbedingt die Fähigkeiten und Stärken in den Vordergrund rücken, die Sie durch Ihre Ausbildung erworben haben. Wichtig: Erklären Sie, wie Sie diese nutzen wollen, um im neuen Bereich zu glänzen. Dies gelingt am besten mit konkreten Beispielen Ihrer bisherigen Leistungen. Konnten Sie sich beispielsweise einen professionellen Umgang mit Kunden aneignen, dann erläutern Sie, welchen Mehrwert dies für einen neuen Arbeitgeber mitbringt.

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[Bildnachweis: hvostik by Shutterstock.com]

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