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Semesterbeitrag: Infos zu Funktion + Unterschied zu Studiengebühren

Für staatliche und kirchliche Hochschulen gibt es in Deutschland keine Studiengebühren. Trotzdem ist das Studium nicht kostenlos: Studierende zahlen den sogenannten Semesterbeitrag. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der verpflichtend ist. Wofür er anfällt, worin die Unterschiede zu Studiengebühren bestehen und wann Sie sich davon befreien lassen können…



Semesterbeitrag: Infos zu Funktion + Unterschied zu Studiengebühren

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Was ist der Semesterbeitrag?

Wer sich an einer Uni bewirbt und einschreibt, zahlt einen Semesterbeitrag. Der wird jedes Semester mit der Rückmeldung erneut fällig. Zum Leidwesen vieler Studierender erhöht er sich leicht von Halbjahr zu Halbjahr. Sie finanzieren damit verschiedene Serviceeinrichtungen für Studierende. Dazu zählen unter anderem Verwaltungsgebühren, verschiedene Beiträge für Mensen, den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und andere. Derzeit liegt der Semesterbeitrag an vielen Universitäten bei rund 300 Euro pro Semester.

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Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?

Mit dem Semesterbeitrag finanzieren Sie eine Vielzahl an Angeboten, die ohne Ihren Beitrag nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stünden. Teile des Semesterbeitrags – auch Sozialbeitrag genannt – können beispielsweise in Einrichtungen wie eine Kinderbetreuung für Studierende fließen. Da er ausnahmslos für alle Studierenden gilt, ist er ein Zeichen der Solidarität. Er ermöglicht es, die Beiträge insgesamt gering zu halten. Denn im Regelfall zahlen auch diejenigen, die bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Für folgende Bereiche sind Einzelbeträge möglich:

  • Studentenwerk
  • Zusatzversicherung für Studierende
  • Hochschulsport
  • Hochschulradio
  • Aufgaben der Studierendenschaft
  • Kulturangebote
  • Semesterticket

Die meisten Posten bewegen sich im einstelligen Bereich. Tatsächlich geht der Löwenanteil des Semesterbeitrags an das Studentenwerk und an die Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs beziehungsweise die Deutsche Bahn. Zum Studierendenwerk gehören Bereiche wie Studienberatung, Wohnheime, Bafög-Amt und diverse Mensen und Cafés. Mit dem Semesterticket der Universitäten Münster, Köln und Dortmund können Sie beispielsweise das komplette Bundesland bereisen.

Ausnahmen für Härtefälle

Das gebührenfreie Studium an den staatlichen Hochschulen soll allen ein Studium ermöglichen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Es ist somit ein Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Dennoch gibt es Studierende, für die auch ein Semesterbeitrag von rund 300 Euro viel Geld ist. Zumal es nicht jeder fair findet, für Dinge zahlen zu müssen, die er nicht in Anspruch nimmt. Letzteres ist Ansichtssache. Die Hochschulen vertreten das Solidaritätsprinzip. Es kann allerdings an einigen Universitäten die Möglichkeit zur Befreiung von der Zahlung bestehen. Sogenannte Härtefalle können sein:

  • Sie absolvieren ein Auslandssemester/Urlaubssemester.
  • Für ein Praktikum halten Sie sich außerhalb des Hochschulorts auf.
  • Aufgrund einer Schwangerschaft oder Elternzeit sind Sie abwesend.
  • Nach der Rückmeldung erfolgt die Exmatrikulation: Eine anteilige Rückzahlung ist möglich.
  • Es liegt ein Schwerbehindertenausweis vor, der die freie Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. In solchen Fällen ist meist die Erstattung für das Semesterticket möglich.

Wichtig: Dies sind Beispiele, die keineswegs für jede Hochschule gelten müssen. In den meisten Fällen können Sie sich nicht den kompletten Semesterbeitrag, sondern lediglich einen Anteil erstatten lassen. Je nachdem, welcher Fall auf Sie zutrifft, müssen Sie entsprechende Nachweise erbringen. Die Details erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.

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Worin besteht der Unterschied zu Studiengebühren?

Ein Semesterbeitrag sollte nicht mit Studiengebühren verwechselt werden: Diese fallen in der Regel bei privaten Hochschulen an. Privatunis finanzieren sich überwiegend über die Gebühren und sind verpflichtet, sie zur Verbesserung der Lehre einzusetzen. Die Höhe liegt bei monatlich rund 500 Euro, kann aber stark variieren. Einige Beispiele:

Wer ein Bachelorstudium an der Fresenius-Hochschule beginnen möchte, zahlt derzeit für einen Bachelor of Science in Wirtschaftschemie (sechs Semester) pro Monat schlanke 460 Euro. Wollen Sie hingegen einen Bachelor of Arts in Tourismus-, Hotel- und Eventmanagement in der gleichen Zeit absolvieren, fallen 825 Euro pro Monat an. Beliebt für ein Medizinstudium ohne Numerus clausus ist die private Universität Witten/Herdecke. Sie verfolgt ein anderes System bei den Studiengebühren. Studierende haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Zahlungsvarianten:

Einkommensabhängige Späterzahlung

Der Name deutet bereits an: Während des Studiums zahlen Sie keine Studiengebühren. Die Zahlung wird auf einen Zeitraum verschoben, wenn die Berufsanfänger ihr erstes Gehalt erwirtschaften. Das Ganze ist einkommensabhängig, heißt: Wer wenig verdient, zahlt auch weniger und umgekehrt. Gänzlich befreit sind Absolventen mit einem Gehalt unter 21.000 Euro im Jahr. Für alle anderen gilt folgendes Modell:

Sie zahlen in Humanmedizin im Studienabschnitt „Staatsexamen“ bei einer Regelstudienzeit von 10 Semestern über zehn Jahre 12 Prozent Ihres Einkommens. Für den Studienabschnitt „Vorklinik“ (4 Semester) zahlen Sie über denselben Zeitraum 5 Prozent und für den Studienabschnitt „Klinik“ (6 Semester) zahlen Sie 7 Prozent Ihres Einkommens. Übrigens interessant für Langzeitstudenten: Der Rückzahlungsbetrag ist unabhängig von der tatsächlichen Studiendauer. Wenn Sie also über die Regelstudienzeit kommen, zahlen Sie nicht mehr.

Fixbetragsorientierte Sofortzahlung

Studierende haben ebenfalls die Möglichkeit, während des Studiums einen regelmäßigen Beitrag zu entrichten. Der monatliche Betrag liegt derzeit bei 991 Euro. Für das gesamte Medizinstudium kommen so rund 120.000 Euro zusammen.

Hälftige Späterzahlung und hälftige Sofortzahlung

Die dritte Möglichkeit besteht letztlich aus einer Mischung der beiden vorgenannten Modelle: Pro Monat zahlen Sie einen Fixbetrag von 495,50 Euro, also exakt die Hälfte der Studiengebühr. Mit Einstieg ins Berufsleben haben Sie bereits die Hälfte Ihrer Schulden getilgt. Die andere Hälfte besteht in halbierten Rückzahlungsprozenten: 6 Prozent für die Zeit des Staatsexamens, 2,5 Prozent für den Studienabschnitt „Vorklinik“ und 3,5 Prozent für für den Studienabschnitt „Klinik“.

Studiengebühren im Ausland

Andere Länder, andere Sitten: Beim Auslandsstudium müssen Studierende oft auch an staatlichen Universitäten Studiengebühren zahlen. Die Höhe ist unterschiedlich. Ähnlich wie in Deutschland gab es im europäischen Ausland in den vergangenen Jahren immer wieder Tendenzen, Studiengebühren einzuführen oder abzuschaffen.

Besonders extrem ist das Beispiel USA: Hier sind Studiengebühren seit jeher üblich und besonders hoch. Hochschulabsolventen starten nicht selten mit einem Schuldenberg von mehreren tausend Dollar ins Berufsleben. Allein pro Studienjahr fallen um die 30.000 Dollar an: Da sind die Lebenshaltungskosten oder Miete für eine Studentenbude noch nicht mit eingerechnet.

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[Bildnachweis: Jiw Ingka by Shutterstock.com]

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