Hochschulstart: So kommen Sie zum Studienplatz

Ohne Hochschulstart kein Hochschulstart: Denn das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung vergibt begehrte Studienplätze. Dazu bedient es sich des Dialogorientierten Verfahrens. Hochschulstart prüft nicht nur die Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin. Auch in grundständigen Studiengängen verteilt die ZVS-Nachfolgerin deutschlandweit Bachelor-Plätze von Mathematik bis Psychologie. Die wichtigsten Infos rund um die Bewerbung und Registrierung…

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Was macht Hochschulstart?

Hochschulstart ist eine Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals bekannt als Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Mit der Serviceplattform Hochschulstart koordiniert die SfH die Vergabe von Studienplätzen in Deutschland. Dabei wendet sie ein Verfahren an, das als Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) bezeichnet wird.

Für Studieninteressierte wichtig: Nicht jede Bewerbung läuft über Hochschulstart. Und nicht jeder Studiengang einer Hochschule nimmt am DoSV teil. Hochschulstart vergibt vor allem Plätze für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge (Bachelor-Studiengänge) und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (medizinische Fächer). Lediglich vereinzelt laufen auch zulassungsfreie Studiengänge über Hochschulstart. Für alle anderen gilt: Die Bewerbung fürs Studium geht direkt über die jeweilige Hochschule.

Welche Studienplätze vergibt Hochschulstart?

An Hochschulstart definitiv NICHT vorbei kommen Bewerber für die vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer. Das sind:

  • Medizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Kandidaten müssen sich zwingend über hochschulstart.de für einen Studienplatz bewerben (zu den genauen Auswahlkriterien später mehr). Daneben koordiniert Hochschulstart vermehrt auch die Vergabe grundständiger Studiengänge für die Universitäten. Das bedeutet für Bewerber: Sie müssen vorab recherchieren, ob Ihr Wunschfach an Ihrer Wunschuni zulassungsbeschränkt ist, also einen Numerus clausus (NC) aufweist. Ist dies der Fall, gilt als Nächstes herauszufinden, ob die Bewerbung über hochschulstart.de läuft – oder eben direkt über die Uni.

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Häufige Fragen und Antworten rund um Hochschulstart

Welchen NC brauche ich für Tiermedizin?

Je nach Bundesland und Semester (hoher Andrang im Wintersemester) liegt der NC für den Studiengang Veterinärmedizin bei 1,1 oder 1,9. Auch hier gelten ähnliche Vorgaben wie für Humanmedizin:

Die Studienplatzvergabe erfolgt somit über die Abiturbestenquote (30 Prozent), die zusätzliche Eignungsquote (10 Prozent) und die Quote durch das Auswahlverfahren der Hochschulen (60 Prozent). Wer eine Chance auf einen Studienplatz haben will, benötigt also eine sehr gute Abiturnote und am besten noch ein sehr gutes Ergebnis aus einem der Medizinertests.

Wann bekomme ich von Hochschulstart Bescheid?

Zu genaueren Terminen schweigt sich die Informations- und Serviceplattform aus. Es ist anzunehmen, dass es pandemiebedingt zu Verzögerungen kommt. Generell werden Zulassungs- und Rückstellbescheide jeweils montags und donnerstags am Nachmittag bereitgestellt.

Welche Unis sind bei Hochschulstart?

Wer wissen will, welche Unis am Koordinierungsverfahren von Hochschulstart teilnehmen, kann die entsprechende Seite unter hochschulstart.de/informieren-planen/teilnehmende-hochschulen aufrufen. Hier erhalten Studieninteressierte einen Überblick. Deutlich umfangreicher (und nach Hochschultyp oder Studienfach sortiert) können Sie außerdem über die Seite hochschulkompass.de herausfinden, ob Ihre Wunschuni bei Hochschulstart vertreten ist.

Welche Unterlagen brauche ich für Hochschulstart?

Üblicherweise benötigen Sie Ausweisdokumente und Zeugnisse, die in beglaubigter Kopie vorliegen müssen. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen weist Hochschulstart darauf hin, dass diese Unterlagen nicht an Hochschulstart gehen. Diese werden maximal von der jeweiligen Hochschule selbst gefordert – sofern postalischer Versand erwünscht ist.

Lediglich für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, also Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie, müssen Sie die Dokumente an Hochschulstart schicken. Wichtig aber für den Bewerbungsprozess insgesamt: Ihre Bewerber-ID (BID) und Authentizifierungsnummer (BAN).

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Wie bewerbe ich mich bei Hochschulstart?

Neu bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern – Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie: Bewerber müssen sich nicht mehr für eines entscheiden, seit kurzem werden auch Mehrfach-Bewerbungen akzeptiert. Bis zu zwölf Bewerbungen gleichzeitig – bundesweit zulassungsbeschränkte als auch grundständige DoSV-Studiengänge – können Bewerber angeben. Die Bewerbungen für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer zählen nur als eine. Konkret registrieren Sie sich zunächst online auf der Seite dosv.hochschulstart.de – das ist das Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie Nutzernamen und Passwort.
  2. Per Mail erhalten Sie einen Aktivierungslink. Wichtig: Dieser ist nur 72 Stunden gültig. Außerdem teilt man Ihnen Ihre persönliche Identifizierungsnummer (Bewerber-ID, kurz: BID) und Authentizifierungsnummer (BAN) zu.
  3. Mit diesen beiden Nummern bewerben sie sich im DoSV Online-Bewerbungsportal für Ihren Wunschstudienplatz – oder Ihre Wunschstudienplätze. Angehende Mediziner (gilt auch für Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) müssen sich zusätzlich beim Bewerbungsportal „Antragstellung Online“ (kurz: AntOn) registrieren.
  4. Je nach Hochschule und Studiengang gibt es unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Zum Teil erfolgt die Bewerbung ausschließlich online (zum Beispiel bei der Uni Köln über Klips 2.0). In anderen Fällen erfolgt die Bewerbung teils postalisch.

    Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge müssen Sie die Bewerbungsanträge ausdrucken, unterschreiben, sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen in einen Umschlag stecken und an Hochschulstart schicken.
  5. Im Folgenden können Sie im Bewerbungsportal Ihre Bewerbungen online verwalten, ein Studienplatzangebot zum Beispiel (verbindlich) annehmen – oder ablehnen. Wichtig: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Spamordner und achten Sie auf Fristen.

Welche Unterlagen benötige ich für meine Bewerbung?

Für die Bewerbung benötigen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Hochschulzugangsberechtigung, also im Regelfall das Abiturzeugnis. Den Zulassungsantrag füllen Sie am Rechner aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn. Die Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie dem Zulassungsantrag beilegen. Das Ganze schicken Sie an folgende Adresse: Stiftung für Hochschulzulassung, Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund.

Achtung: Amtlich beglaubigen können Behörden und andere öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen akzeptiert Hochschulstart. Nicht anerkannt werden hingegen Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern oder Übersetzern. Die amtliche Beglaubigung muss enthalten:

  • Beglaubigungsvermerk
  • Unterschrift des Beglaubigenden
  • Abdruck des Dienstsiegels

Auch müssen Sie sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einreichen. Es sei denn, die Dokumente sind in englischer oder französischer Sprache verfasst. Dafür gelten Ausnahmeregelungen. Für Dokumente in anderen Sprachen brauchen Sie dagegen eine amtliche Übersetzung.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich bei Hochschulstart unter anderem folgende Studieninteressierte:

  • Deutsche Staatsbürger
  • Bildungsinländer
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) sowie Staatsbürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • Studenten, die in einem anderen Fach eingeschrieben sind oder waren
  • Zweitstudienbewerber
  • Studenten, die außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind oder waren
  • Gasthörer
  • Studenten einer Fachhochschule, die wechseln wollen
  • Studienbewerber ohne Abitur
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Nach welchen Kriterien vergibt Hochschulstart die Studienplätze?

Für die Vergaben der Studienplätze in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es drei Kriterien:

  • Abiturbestenquote

    30 Prozent der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben. Dabei konkurrieren Sie ausschließlich mit den Bewerbern, die im gleichen Bundesland Abitur gemacht haben. Maßgeblich ist nicht die eigentliche Abiturnote, sondern der erreichte Punktwert. Als nachrangige Sortierkriterien gibt es außerdem abgeleistete Dienste und das Losverfahren.

  • Zusätzliche Eignungsquote

    Weitere 10 Prozent der Studienplätze werden über die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Die Vergabe erfolgt hier zunächst unabgängig von der Abiturnote. Studieninteressierte können einen Studienplatz bekommen, wenn sie beispielsweise fachspezifische Eignungstests besonders gut absolvieren oder sich in einem Gespräch qualifizieren.

  • Hochschulquote

    Die überwiegende Zahl der Studienplätze erfolgt nach individuellen Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Diese setzen sich wie die ZEQ über fachspezifische Eignungstests und mündliche Auswahlgespräche zusammen. Außerdem muss das AdH wenigstens ein, für Humanmedizin sogar zwei – wichtiges Auswahlkriterium berücksichtigen. So bleibt eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen beispielsweise Bewerbern vorbehalten, die ohne Abitur studieren dürfen – etwa weil sie über berufliche Vorbildung verfügen. Angerechnet werden können außerdem praktische beziehungsweise ehrenamtliche Tätigkeiten sowie außerschulische Leistungen oder Qualifikationen.

  • Wartezeitquote

    Keine Rolle mehr hingegen spielt die sogenannte Wartezeitquote: Mit ausreichend Wartesemestern konnten Abiturienten bei besonders hohem NC und zu schlechter Abinote hoffen, über ausreichend Wartezeit das begehrte Studienfach studieren zu können. Ersetzt wurde diese Quote durch die Eignungsquote.

Hochschulstart Medizin Quoten Grafik

Bedeutung des Numerus clausus

Zu beachten ist: Der Numerus clausus ist keine statische Größe. Er ändert sich in jedem Fach von Semester zu Semester. Das ist insbesondere auch für die grundständigen Bachelor-Fächer wichtig. So weichen die verlangten Noten für die einzelnen Fächer an den Hochschulen teils stark voneinander ab. Bewerber sollten also vorab die aktuellen NC-Werte in ihrem Wunschfach einholen, um die eigenen Chancen realistisch einschätzen zu können.

Wer beispielsweise einen NC von 1,0 hat, wird sehr wahrscheinlich am Auswahlverfahren der Abiturbestenquote teilnehmen. Allerdings hat auch eine sehr gute Abiturnote keinerlei Einfluss auf die Ortspräferenz – mit anderen Worten: Ihr Studienplatz kann an einer anderen als Ihrer ursprünglich favorisierten Universität sein.


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Medizin: Was passiert bei zu hohem NC?

Ganz gleich, für welches der bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Sie sich interessieren: Je besser Ihre Abiturnote, desto besser Ihre Aussichten. Doch was tun, wenn der eigene Notendurchschnitt nicht für den NC reicht? Folgende Alternativen bieten sich an:

Ausland

Sie absolvieren einfach ein Auslandsstudium. Auf Deutsch ist das beispielsweise in Österreich oder Ungarn möglich. Auf Englisch können Sie Medizin in Großbritannien, Lettland, Polen und Tschechien studieren. Der Vorteil: Solange Sie innerhalb der Europäischen Union studieren, werden Ihre Leistungen in Deutschland laut Bundesärztekammer anerkannt.

Bundeswehr

Sie absolvieren Bundeswehrstudium. Die Bundeswehr kooperiert bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern mit zivilen Hochschulen. Weil die Ausbildung allerdings so lang und der Andrang hoch ist, müssen Sie sich bei einem Medizinstudium für 17 Jahre bei der Bundeswehr verpflichten.

Test

Es gibt noch die Möglichkeit je nach Hochschule verschiedener Auswahlverfahren. Zu den bekanntesten fachspezifischen Eignungstests gehören die Medizinertests, beispielsweise der Test Medizinische Studiengänge (TMS) und der Hamburger Naturwissenschaftstest (HAM-Nat).

Der TMS ist bereits mit medizinisch relevanten Inhalten gespickt und verlangt von der Testperson einiges an kognitiven Fähigkeiten. Der HAM-Nat hingegen besteht aus 80 Multiple-Choice-Fragen, für die der Studienplatzbewerber 120 Minuten hat. Wer also nicht über die Abiturbestennote einen Studienplatz bekommen hat, kann über den bestandenen TMS oder HAM-Nat sein Studium beginnen – allerdings wird auch hierzu oftmals nach einem bestimmten Abiturschnitt verfahren.

Privathochschule

Wer über das nötige Kleingeld verfügt, kann sein Medizinstudium an einer privaten Hochschule absolvieren. Diese haben üblicherweise keinen NC, legen dafür mehr Wert auf die Persönlichkeit des Bewerbers. Die Investition kann sich trotz hoher Ausgaben lohnen: Denn dafür ist die Ausstattung sehr gut und die Betreuung durch Dozenten ist deutlich besser als an einer Massenuni. Zusätzlich bieten die Hochschulen in der Regel Finanzierungsmöglichkeiten.

BWL, Jura, Psychologie: Wie wird bei örtlichem NC verfahren?

Liegt eine örtliche Zulassungsbeschränkung auf einem Studienfach, so ist dies ein Hinweis darauf, dass es mehr Bewerber als Studienplätze gibt – die Hochschulen schieben deshalb einen Riegel vor. Daher müssen Sie herausfinden, ob Ihr Studienwunsch zulassungsbeschränkt ist. Nachfolgend erklären wir das Vorgehen – die einzelnen Punkte der Liste können Sie wie eine Checkliste bequem im Browser abhaken:

  • Studiengang recherchieren

    Sie recherchieren auf der Seite der jeweiligen Hochschule: Das ist allerdings recht aufwendig und mühsam, da jede Hochschule ihre Seite anders gestaltet hat. Deutlich bequemer gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Studienfach nebst Bedingungen über die Seite „Hochschulkompass“ unter hochschulkompass.de.

  • Teilnahme an DoSV klären

    Als nächstes müssen Sie in Erfahrung bringen, ob Ihr Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Erkundigungen über die Hochschule einzuholen. In diesem Fall müssen Sie sich direkt dort beziehungsweise parallel zu weiteren Unis, die am DoSV teilnehmen, bewerben. Nimmt Ihr Studienwunsch hingegen am DoSV teil, müssen Sie wie bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern ein Benutzerkonto bei Hochschulstart anlegen.

  • Studienwünsche priorisieren

    Anschließend können Sie bis zu zwölf Studienwünsche angeben. (Anzahl kann je nach Hochschule schwanken.) Dabei können Sie eine Priorisierung vornehmen und die Bewerbungen bei Hochschulstart so ordnen, dass eine von Ihnen bevorzugte Reihenfolge entsteht. Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens prüft die Hochschule, ob Sie die jeweiligen Auswahlkriterien erfüllen.

  • Angebote wählen

    Ihnen wird dann gemäß Ihrer Angaben zu den Studienwünschen ein Angebot unterbreitet. Dieses können Sie annehmen oder warten, bis Ihnen von Ihrer Liste ein anderes Angebot unterbreitet wird, das eher Ihren Vorstellungen entspricht. Aber Vorsicht bei den Wünschen und Priorisierungen: Geben Sie beispielsweise zwölf Hochschulen ohne besonderen Wunsch an, kann es sein, dass Ihnen diejenige als Angebot unterbreitet wird, die Ihnen am wenigsten genehm ist.

  • Zulassungsbescheid erhalten

    Sobald Sie ein Angebot annehmen, werden die anderen Bewerbungen im DoSV aus dem aktuellen Verfahren gelöscht. In diesem Fall erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Sie können auch abwarten, wenn der von Ihnen favorisierte Studienplatz noch nicht dabei ist. Sofern kein besseres Angebot kommt, können Sie auf das bereits unterbreitete Angebot zurückgreifen, auch hier erfolgt anschließend ein Zulassungsbescheid.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Je nachdem, wann Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen, die Sie einhalten müssen:

  • Wintersemester
    Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben, dann ist der Bewerbungsschluss der 31. Mai des laufenden Jahres, 24 Uhr. Wer seine Hochschulreife zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwirbt, hat als Bewerbungsschluss den 15. Juli des laufenden Jahres, 24 Uhr.
  • Sommersemester
    Wenn Sie sich zum Sommersemester bewerben wollen, dann ist der Bewerbungsschluss für alle Bewerber der 15. Januar, 24 Uhr.

Abweichende Fristen können für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge existieren, da hier die Hochschulen selbst über das Bewerbungsverfahren entscheiden. Die Zulassungs– und Ablehungsbescheide können von der Hochschule selbst oder im Auftrag derselbigen von Hochschulstart erfolgen. Für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erfolgen alle Bescheide ausschließlich in elektronischer Form durch Hochschulstart.

Wichtig: Wer die im Zulassungsbescheid vermerkte Frist überschreitet und sich nicht rechtzeitig in seiner Hochschule einschreibt, verliert den Studienplatz wieder. Wenn Sie den Platz dagegen gar nicht (mehr) haben wollen, dann können Sie genau das tun – nämlich gar nichts.

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