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Bewerbungsfrist: Für Stellenausschreibung, Ausbildung und Studium

Egal, ob Sie sich für eine Ausbildung, einen Studienplatz oder auf eine Stellenausschreibung bewerben: Die Bewerbungsfrist müssen Sie stets im Blick haben. Es ist Ihre Aufgabe und Verantwortung, sich über eine geltende Bewerbungsfrist zu informieren und diese einzuhalten. Gerade bei der Koordination mehrerer Bewerbungsfristen brauchen Sie die nötige Organisation, um einen Überblick zu behalten und keine wichtige Frist zu verpassen. Wir zeigen Ihnen hier, was Sie zur Bewerbungsfrist wissen müssen. Dazu erhalten Sie Informationen zur Bewerbungsfrist bei Stellenausschreibungen, Ausbildungen und Studiengängen (im Sommersemester und Wintersemester)…



Bewerbungsfrist: Für Stellenausschreibung, Ausbildung und Studium

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Bewerbungsfrist: Zeitspanne für Ihren Erfolg

Als Bewerbungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Kandidaten ihre Unterlagen einreichen können, um bei der Auswahl für ein Stellenangebot oder auch einen Studienplatz berücksichtigt zu werden. Eine solche Bewerbungsfrist verfolgt dabei mehrere Ziele: Zum einen ist sie ein wichtiges Instrument, um den zeitlichen Ablauf zu regeln. Freie Stellen müssen zu einem bestimmten Punkt neu besetzt werden, Winter- und Sommersemester starten zu vorgegebenen Zeiten.

Durch die Bewerbungsfrist wird sichergestellt, dass genügend Zeit bleibt, um alle Unterlagen zu sichten, eine Auswahl zu treffen (möglicherweise mit weiteren Gesprächen) und den oder die Ausgewählten zu informieren. Gleichzeitig stärkt eine Bewerbungsfrist die Chancengleichheit für die Bewerber. Jeder, der sich innerhalb der Zeitspanne bewirbt, wird berücksichtigt. Es bringt somit keinen Vor- oder Nachteil, sich früher oder später als andere Kandidaten zu bewerben. Hierbei kann es aber Abweichungen geben.

Vorlaufzeiten beachten!

Die Bewerbungsfristen können sich zum Teil deutlich unterscheiden. Abhängig davon, wo und für was Sie sich bewerben. Während die eine Bewerbungsfrist zwei Wochen umfasst, laufen andere über mehrere Monate. Entscheidend ist nicht nur, dass Sie die Bewerbungsfrist einhalten, sondern dass Sie sich frühzeitig informieren. Einige Bewerbungsfristen haben einen langen Vorlauf. Bedeutet: Sie müssen sich möglicherweise mehrere Monate im Voraus bewerben.

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Ausschlussfristen: Auf Unterschiede achten

Manchmal können Sie Glück haben und Ihre Bewerbung wird berücksichtigt, selbst wenn Sie die Bewerbungsfrist verpasst haben. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine „Ausschlussfrist“ handelt. Diese werden beispielsweise bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst, aber auch an Universitäten genutzt. Hier gilt: Alles, was nach Ablauf des letzten Tages der Bewerbungsfrist eingeht, wird als nicht fristgerecht erkannt und hat keine Chance.

Achtung: Es geht dabei meist um den Posteingang! Nicht um das Datum, wann Sie Ihre Bewerbungsunterlagen losgeschickt haben. Es ist also gefährlich, die Unterlagen postalisch erst am letzten Tag der Ausschlussfrist abzuschicken. Diese könnten zu spät ankommen.

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Bewerbungsfrist Ausbildung

Viele Unternehmen beginnen ihre Ausbildung im August oder September des Jahres. Die Bewerbungsfrist für die Ausbildung liegt aber meist früher. Große Unternehmen zum Beispiel eröffnen die Bewerbungsphase bereits im Herbst oder Winter des Vorjahres. Wer eine Ausbildung beginnen will, sollte sich daher schon ein Jahr vorher auf den Jobbörsen umsehen und auf den Ausbildungsplatz bewerben.

Entscheidend ist die Branche. Der öffentliche Dienst etwa hat seinen langen Vorlauf. Hier beginnen die Bewerbungsfristen mindestens ein Jahr vor Beginn der Ausbildung. Auch Banken und Versicherungen öffnen die Bewerbungsfrist schon im Herbst des Vorjahres. Eine Orientierung, wann die Bewerbungsfristen je nach Branche beginnen, zeigt Ihnen die folgende Grafik:

Bewerbungsfrist Ausbildung schulische duale verpasst Anmeldung
*Ausbildungsbeginn Gesundheitsbranche: 1. September/ Oktober **1. März/ April
Ausbildungsbeginn Hotellerie/Gastronomie: 1. September/ Oktober; **1. Februar

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Bewerbungsfrist Stellenausschreibung

Da freie Positionen zu einem bestimmten Zeitpunkt neu besetzt werden sollen, legen auch Unternehmen eine Bewerbungsfrist fest. So kann das Auswahlverfahren besser geplant werden. Für eine Stellenausschreibung gibt es keine festen Regeln, wann die Bewerbungsfrist beginnt oder wie lange diese dauert. Diese Entscheidung liegt allein beim Unternehmen, dass die Position ausschreibt. Als Bewerber müssen Sie sich deshalb stets individuell informieren. Einen Hinweis auf die Bewerbungsfrist finden Sie in der Regel am Ende der Stellenanzeige.

Wie lange Sie sich auf ein Jobangebot bewerben können, hängt davon ab, wie schnell das Unternehmen neue Mitarbeiter sucht. Handelt es sich um eine langfristige Personalplanung und die Stelle wird erst in sechs Monaten frei, ist die Bewerbungsfrist entsprechend lang. Soll ein Posten schnellstmöglich besetzt werden, gibt es möglicherweise gar keine Bewerbungsfrist. Alle Unterlagen werden sofort gesichtet, Vorstellungsgespräche entsprechend zügig geführt und einem geeigneten Kandidaten die Zusage erteilt. Ist der Job besetzt, wird die Stellenausschreibung zurückgenommen.

Bewerbungsfrist Studium

Wer studieren möchte, muss ebenfalls Bewerbungsfristen einhalten. Je nach Studienfach können Sie sich nur zum Sommer- oder Wintersemester einschreiben. Wird die Bewerbungsfrist verpasst, müssen Sie möglicherweise warten, bevor Sie den Wunschstudiengang beginnen können.

Die Bewerbungsfrist für ein Studium kann je nach Universität oder Hochschule variieren. Sie sollten sich – neben diesem Artikel – unbedingt bei der anvisierten Universität genau und individuell informieren. Die hier angegebenen Bewerbungsfristen sind grobe Richtwerte und können je nach Hochschule schwanken. Wichtig ist daher, dass Studienplatzbewerber sich zuvor auf den Seiten der Universität erkundigen beziehungsweise anrufen.

Bewerbungsfrist Sommersemester

Das Sommersemester fängt jeweils am 1. April des Jahres an und geht bis Ende September. Der Vorlesungsbeginn ist nicht immer identisch mit dem Semesterbeginn und startet teilweise ein bis zwei Wochen später. Die Lehrveranstaltungen enden zumeist im Juli, sodass die sogenannten Semesterferien beginnen. Also die vorlesungsfreie Zeit. Wer sich für einen Studiengang im Sommersemester einschreiben möchte, muss das bereits zu Beginn des Jahres tun. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet in der Regel Mitte Januar. Oft ist Stichtag der 15. Januar.

Faustregel: Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester läuft bis Mitte Januar.

Bewerbungsfrist Wintersemester

Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März des Folgejahres. Die Vorlesungszeit liegt wie im Sommersemester etwas versetzt. Die Lehrveranstaltungen enden bereits Anfang Februar. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester liegt daher in der Regel zwischen April und Mitte Juli. Ein typisches Fenster für die Bewerbungsfrist zum Wintersemester ist beispielsweise der 15. April bis zum 15. Juli.

Faustregel: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester läuft meist von April bis Juli.

Bewerbungsfrist abgelaufen: Und jetzt?

Wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, haben Bewerber ein Problem. Angehende Studenten fragen sich dann, ob es sich noch lohnt, sich trotzdem zu bewerben. Ansonsten geht ein ganzes Semester oder halbes Jahr verloren, bis sie sich wieder einschreiben können. Das muss nicht sein! Es kommt tatsächlich auf den Fall an:

Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung

Vergleichsweise gute Karten haben Studienanfänger, die die sich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden haben. Bei diesen existieren mehr freie Plätze als Bewerber, sodass keine Auswahl nach Abiturnoten stattfindet. Daher gibt es häufig auch keine Bewerbungsfrist. Bewerber müssen sich lediglich anmelden und einschreiben. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme empfiehlt sich dennoch. Die üblichen Einschreibungsfristen für das Wintersemester liegen zwischen dem 15. Mai und dem 15.September. Da der Vorlesungsbeginn aber nicht vor der zweiten Oktoberwoche liegt, können hier Ausnahmen möglich sein, falls Sie die Frist verpasst haben.

Studiengang mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung

Anders sieht es bei den sogenannten NC-Fächern aus, also solchen, bei denen ein Numerus Clausus, ein bestimmter Notdendurchschnitt, verlangt wird. Üblicherweise sind das besonders beliebte Studiengänge, so dass die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden. Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin oder Zahnmedizin gilt als Bewerbungsfrist der 15. Januar (Sommersemester) beziehungsweise der 15. Juli (Wintersemester). Wer diese Frist verpasst, hat nur noch die Chance, per Losverfahren einen Studienplatz zu ergattern. In der regulären Auswahl haben Sie keine Chance mehr, wenn Sie die Bewerbungsfrist verstreichen lassen.

Studiengang mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Einige Studienfächer haben einen hochschulinternen NC, auch wenn das Fach möglicherweise an einer anderen Universität keine Zulassungsbeschränkung hat. Hier gelten die Bewerbungsfristen, die das jeweilige Institut aufstellt. Haben Sie deren Bewerbungsfrist verpasst, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen können:

  • Sie bewerben sich an einer anderen Hochschule.
    Die Bewerbungsfrist kann variieren, wenn ein Fach an einer anderen Hochschule beispielsweise nicht zulassungsbeschränkt ist. Achtung: Das ist nicht automatisch der Fall und wird individuell von den Hochschulen gehandhabt.
  • Sie erkundigen sich bei der Studienplatzbörse.
    Über die Stiftung für Hochschulzulassung werden 20 Prozent aller Studienplätze an Bewerber mit Bestnoten gegeben, weitere 20 Prozent an diejenigen, die bereits die meisten Wartesemester haben und 60 Prozent werden nach hochschulinternen Kriterien vergeben.
  • Sie nehmen am Losverfahren teil.
    Sind nach dem Vergabeverfahren noch Studienplätze unbesetzt, werden diese in einem Onlineverfahren zugelost, für das sich Bewerber erneut bewerben müssen. Informieren Sie sich deshalb umgehend für die Fristen, die Sie für das Losverfahren einhalten müssen.
[Bildnachweis: Doppelganger4 by Shutterstock.com]