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Wichtige Angaben im Lebenslauf: Das darf nicht fehlen!
Zu aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören nach wie vor Anschreiben, Lebenslauf und Anlagen. Der Lebenslauf – auch CV oder Curriculum Vitae genannt – bildet dabei den Kern. Er darf bei keiner Bewerbung fehlen. Die wichtigsten Anforderungen an den Lebenslauf sind:
- Hohe Übersichtlichkeit
- Strukturierter, tabellarischer Aufbau
- Vollständigkeit (lückenlos)
- Fokussierung auf relevante Informationen
- Modernes Design
- Maximal 3 DIN A4 Seiten
Dieser systematische Aufbau und die einheitliche Formatierung signalisieren Personalern hohe Sorgfalt und eine entsprechende Arbeitsweise. Das bringt die ersten Pluspunkte. Gleichzeitig dürfen bestimmte Angaben im Lebenslauf auf keinen Fall fehlen – sie gehören zu den sogenannten „Pflichtangaben“:
1. Persönliche Daten
Hierzu zählen der vollständige Name (Vorname + Nachname), alle Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) sowie die Staatsbürgerschaft (sie macht eventuell eine Arbeitserlaubnis erforderlich). Freiwillig sind dagegen heute Angaben zu Geburtsort und -datum. Das Alter muss wegen einer potenziellen Diskriminierung nicht genannt werden. Wir empfehlen, in den persönlichen Daten zudem noch Weblinks – etwa zur Bewerbungshomepage, einem Bewerbungsvideo oder Linkedin-Profil – einzufügen und so die Bewerbung aufzuwerten. Zum Beispiel mit einem QR-Code:
2. Berufserfahrung
Dieser Teil bildet den Kern des Lebenslaufs. Er umfasst bisherige Jobs und Arbeitgeber, Positionen, Aufgaben, Verantwortungsbereiche und praktische Erfahrungen. Dazu kommen jeweils Zeitangaben nach dem Muster: MM/JJJJ-MM/JJJJ. Der berufliche Werdegang wird heute in umgekehrt chronologischer Reihenfolge aufgelistet, bedeutet: Sie beginnen mit der aktuellen Position zuerst und gehen dann zeitlich zurück. Wichtig ist, dass diese Angaben lückenlos sind. Was für die angestrebte Position wichtig ist, schreiben Sie länger, Unwichtiges fassen Sie kompakt zusammen. Praktika, Nebenjobs oder geringfügige Beschäftigungen können Sie dort ebenfalls auflisten – aber nur, wenn diese für die neue Stelle relevant sind.
3. Bildungsweg
Hierbei handelt es sich um Ausbildungen oder Studium, Weiterbildungen und Zertifikate. Letztere erwähnen Sie aber nur, wenn diese einen inhaltlichem Bezug zum Job haben und noch aktuell sind. Die Angaben im Lebenslauf sollten Sie immer aufwerten und für den Arbeitgeber einen Mehrwert bieten. Wer seine Ausbildung oder sein Studium noch nicht abgeschlossen hat, nennt hier den voraussichtlichen Abschluss (Bachelor, Master) und das geplante Datum.
4. Relevante Kenntnisse
Sogenannte „besondere Kenntnisse“ sollten ebenfalls einen klaren Bezug zur Stelle haben und für den gesuchten Job relevant sein. Darunter fallen zum Beispiel IT-Kenntnisse, Sprachkenntnisse, Führerschein (inklusive Führerscheinklassen), Social Media Know-how oder der sichere Umgang mit MS Office oder SAP. Beispiel:
5. Ort, Datum & Unterschrift
Formal muss der Lebenslauf mit Ort, Datum und einer eigenhändigen Unterschrift beendet werden. Mit dem Unterschreiben bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Das Datum zeigt an, dass der CV aktuell ist. Idealerweise unterschreiben Sie mit einem Füller oder Kugelschreiber (kein Bleistift, keine Filzstifte!) in Blau oder Schwarz. Bei der Online-Bewerbung sollten Sie Ihre handschriftliche Signatur zuvor einscannen, freistellen und dann wie ein Bild in den Lebenslauf einfügen.
Diese Angaben im Lebenslauf bitte weglassen
Befreien Sie Ihren modernen Lebenslauf von überflüssigem Leseballast und unwichtigen Informationen. Personaler wollen sich bei der Lektüre einen schnellen Überblick über Ihre Kompetenzen und die generelle Eignung für die Stelle verschaffen. Verzichten Sie daher auf lange Sätze und Prosa – interessiert nicht! Folgende Lebenslauf-Angaben sollten Sie deshalb streichen – sie sind irrelevant:
1. Beruf der Eltern
Das war einmal, dass man den Beruf der Eltern im Lebenslauf angegeben hat und ist lange vorbei. Der Grund dafür war, dass Bewerber aus privilegiertem Elternhaus so ihren Status aufwerten konnten. Beispiel: Vater: Anwalt, Mutter: Ärztin. Die soziale Herkunft und der Beruf der Eltern sagen aber nichts über Ihre Qualifikationen aus. Sie bewerben sich – nicht Ihre Eltern. Also: weglassen!
2. Religion
Die Religionszugehörigkeit geht den Arbeitgeber nichts an (Ausnahme: kirchliche Träger). Das Bekenntnis des eigenen Glaubens sagt ebenfalls nichts über berufliche Kompetenzen oder Qualifikationen aus. Zudem darf laut AGG die Religionszugehörigkeit nicht zu einer Benachteiligung oder zum Ausschluss von Bewerbern führen.
3. Mädchenname
Den Mädchennamen können Frauen komplett streichen. Absolut irrelevant. Arbeitgeber interessiert allein Ihr aktueller Name. Alles darüber hinaus ist nur unnötiger Lebenslauf-Bläh.
4. Familienstand und Kinder
Gleiches gilt für den Familienstand im Lebenslauf: Ob Sie ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden sind oder getrennt leben, geht den neuen Arbeitgeber nichts an. Auch die Angaben zu Kindern oder deren Alter ist freiwillig. Sie könnten damit auch schlafende Hunde wecken, Motto: Ist die Kinderbetreuung gesichert? Was, wenn das Kind krank wird? In besonders familienfreundlichen Unternehmen oder Berufen, in denen Sie mit Kindern arbeiten, können die Angaben aber einen Vorteil darstellen.
5. Grundschule
Falls Sie sich nicht gerade für einen Schülerjob bewerben, sind Angaben zur Schulbildung in der Regel unwichtig. Aus dem höchsten Bildungsabschluss geht hervor, dass Sie logischerweise auch auf einer Grundschule waren. Es reichen also Angaben zum Abitur, zu Real- oder Hauptschulabschluss. Und selbst die werden nach einer erfolgreichen Ausbildung und mehr als 5 Jahren Berufserfahrung irrelevant.
6. Kurzzeit-Lücken
Zwischen zwei Jobs spricht man erst ab mehr als zwei Monaten von einer „Lücke“. Bei Berufseinsteigern ist die zugestandene Zeitspanne sogar größer: bis zu sechs Monate. Alles darunter gilt als „berufliche Orientierungsphase“ und muss im Lebenslauf nicht angegeben oder erklärt werden. Rechnen Sie aber damit, dass Personaler Sie später im Bewerbungsgespräch auf solche Auszeiten ansprechen.
Freiwillige Lebenslauf-Angaben: Vorteile und Nachteile
Darüber hinaus gibt es freiwillige Angaben im Lebenslauf, die für Ihre Bewerbung durchaus nützlich sein können und Vorteile haben. Sie müssen diese aber nicht machen. Insbesondere wenn Ihre Vita ohnehin schon sehr lang und aussagekräftig genug ist. In dem Fall sollten Sie abwägen, ob Sie die folgenden Angaben noch aufnehmen:
Bewerbungsfoto
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz ist das Bewerbungsfoto 100 Prozent freiwillig. Es wird von Personalern aber weiterhin gerne gesehen, weil es Ihrem Profil ein Gesicht gibt. Buchstäblich. Es kann den Gesamteindruck abrunden, verstärken und sogar die Bewerbungschancen verbessern. Denn natürlich schaut jeder zuerst auf das Foto. Für manche Position ist es überdies wichtig zu wissen, wie der/die künftige Mitarbeiter(in) aussieht (z.B. Verkäufer oder Berater mit Kundenkontakt).
Falls Sie sich für ein Bewerbungsfoto entscheiden, muss dies unbedingt ein professionelles Foto von einem Fotografen im Fotostudio sein. Kein Passbild! Selbstgemachte Fotos sehen auch genauso aus. Deren Qualität reicht nicht – egal, wie gut das Smartphone ist. Selfies, Freizeitbilder und Ganzkörperaufnahmen sind ganz tabu. Generell gilt: Foto und Stil müssen hochwertig sein und zu Beruf und Branche passen.
Hobbys und Interessen
Interessen und Hobbys werden oft unterschätzt. Sie runden das Kandidaten-Profil ebenfalls ab. Nicht selten verbergen sich hier sogar relevante Soft Skills. Nennen Sie aber wieder nur solche Hobbys, die für den Job nützliche Erfahrungen dokumentieren, Führungsqualitäten belegen oder soziale Kompetenzen unterstreichen. Gefährliche Hobbys (Fallschirmspringen, Motocross, etc.) sollten Sie weglassen. Hier fürchten Arbeitgeber häufige unfallbedingte Ausfälle.
Deckblatt
Genau genommen ist das Deckblatt kein Teil des Lebenslaufs, sondern ein weiteres Dokument in der Bewerbungsmappe. Ob Sie es einsetzen, hängt maßgeblich davon ab, wie umfangreich und übersichtlich der Lebenslauf ist. Eine solche Angabe ist vor allem Geschmackssache. Die Mehrheit der Personaler lehnt das Deckblatt aber ab.
Weitere freiwillige Angaben sind:
- Soziales Engagement (FSJ, BFD, FÖJ, Ehrenamt)
- Weiterbildungen (Umschulungen, Seminare, EDV-Kurse)
- Auszeichnungen (Job, Projekte, Stipendien, Sport)
- Auslandserfahrungen (Work & Travel, Au-Pair, Auslandssemester)
Falsche Angaben im Lebenslauf: Was droht mir?
Achtung: Bei allen Angaben im Lebenslauf gilt die Wahrheitspflicht! Wer in der Bewerbung und speziell im Lebenslauf unwahre Angaben macht, riskiert eine Kündigung – selbst noch nach überstandener Probezeit. Falsche Angaben sind keine Bagatellen, sondern Betrug. Sie erschüttern massiv das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und können – je nach Ausmaß und Bedeutung – sogar zur fristlosen Kündigung führen. Bleiben Sie daher bei allen Angaben im Lebenslauf unbedingt und IMMER bei der Wahrheit!
Häufige Fragen zum Lebenslauf
Ein optimaler Lebenslauf wird immer individuell für die jeweilige Stelle angepasst, um Personaler maximal zu überzeugen. Heißt: Der Werdegang bleibt auch weiterhin lückenlos, welche Stationen aber mehr oder weniger Platz bekommen, hängt davon ab, wie relevant sie für die angestrebte Stelle sind. Je wichtiger bisherige Aufgaben, Tätigkeiten, Erfolge oder Kenntnisse für den neuen Job sind, desto ausführlicher sollten sie im Lebenslauf erwähnt oder hervorgehoben werden. So wird die Eignung für den Job sofort und auf einen Blick erkennbar.
Der tabellarische Lebenslauf ist heute Standard. Er umfasst eine bis maximal drei DIN A4 Seiten. Darin aufgelistet werden Berufspraxis, Bildungsweg, besondere Kenntnisse, Interessen und Hobbys. Die jeweiligen Stationen und erworbenen Qualifikationen werden in antichronologischer Reihenfolge verfasst – mit der jüngsten Position zuerst. Links stehen die Zeiträume (Muster: MM/JJJJ – MM/JJJJ), rechts die Inhalte. Ein moderner Lebenslauf überzeugt durch ein individuelles Layout, hohe Übersichtlichkeit und professionelle Aussagekraft. Es ist zudem lückenlos und fehlerfrei.
Ein professioneller Lebenslauf beginnt mit einem Titel und den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Links). Freiwillig sind Familienstand und Alter. Darunter folgen stichpunktartig die Berufserfahrung (Jobs, Praktika + Details zu Aufgaben & Erfolgen), Informationen zu Ausbildung oder Studium sowie eine Liste mit besonderen Kenntnissen (Fortbildungen, Sprachen, EDV, etc.). Optional sind Interessen, Ehrenämter und Hobbys. Sie werden aber gerne gelesen. Wichtig sind aktuelles Datum und eigenhändige Unterschrift am Schluss.
Der Lebenslauf sollte eine maximale Länge von drei DIN A4 Seiten nicht übersteigen. Bei Berufsanfängern reicht meist eine Seite. Schwerpunkte bilden relevante Details für die angestrebte Stelle. Die sollten präzise und prägnant formuliert werden. Wenn Bewerber den Lebenslauf kürzen müssen, dann auf keinen Fall durch eine kleinere Schrift. Das reduziert die Lesbarkeit. Gekürzt werden können weniger relevante Berufserfahrungen oder lange zurückliegende Jobs sowie schulische Stationen wie die Grundschule. Auch die „Interessen & Hobby“ lassen sich kürzen oder ganz streichen.
Standard ist eine Schriftgröße zwischen 11pt und 12pt. Bei kleineren Schriften leidet die Lesbarkeit. Beliebte Schriftarten im Lebenslauf sind Arial, Calibri, Roboto, Verdana. Besonders elegant wirken Helvetica und Neue Helvetica. Die serifenlose Schrift ist eine der beliebtesten der Welt und gilt als hervorragend lesbare Schriftart.
Für E-Mail- und Online-Bewerbung benötigen Bewerber einen Lebenslauf in digitaler Form. Wer diesen zuvor mit einem Textverarbeitungsprogramm wie Microsoft Word erstellt, sollte ihn anschließend als PDF abspeichern oder mit den anderen Dokumenten und Anlagen in einem PDF zusammenfügen. Das „Portable Document Format“ (PDF) ist heute Standard und kann von nahezu jedem Rechner geöffnet werden. Der Anhang zur Bewerbung sollte eine maximale Größe von 5 MB nicht übersteigen.
Grundsätzlich muss der Lebenslauf vollständig und lückenlos sein. Das betrifft vor allem den beruflichen Werdegang. Beim Bildungsweg reicht oft nur der höchste Bildungsabschluss (mit Noten). Ein Wechsel von Realschule auf Gymnasium ist unerheblich. Wer studiert hat, kann sich die Grundschule sparen. Und ab 10 Jahren Berufserfahrung spielen Schulbildung und Ausbildung kaum noch eine Rolle. Auch hier: Nur den höchsten Abschluss angeben.
Erst bei Auszeiten von mehr als zwei Monaten spricht man von einer Lücke im Lebenslauf, die erklärt werden sollte. Alles andere gilt als berufliche Orientierungsphase. Berufseinsteigern werden hierbei sogar 6 Monate zugestanden, Geschäftsführern und Top-Managern bis zu 12. Lücken im Lebenslauf sollten Bewerber nicht verschweigen, sondern sinnvoll füllen – durch Weiterbildungen, Praktika, selbstständige Projekte oder die Pflege von Angehörigen. Was Personaler interessiert, ist, ob die Kandidaten in dieser Zeit trotzdem aktiv und zielstrebig waren.
Im Lebenslauf werden nur Hobbys genannt, die zur ausgeschriebenen Stelle passen und (indirekt) dafür relevante Hard- oder Soft Skills nachweisen. Zum Beispiel Führungserfahrung als Teamleiter einer Sportgruppe. Nicht erwähnen sollten Bewerber gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen oder Motorcross. Wegen hoher Verletzungsgefahr fürchten Personaler dabei berufliche Ausfälle oder einen Adrenalin-Junkie.
Da die Elternzeit zwischen einem und drei Jahre dauern kann, muss sie im Lebenslauf genannt werden. Sonst entsteht eine erklärungsbedürftige Lücke. Ist die Elternzeit noch aktuell, bekommt sie eine eigene Kategorie – noch vor dem beruflichen Werdegang. Ansonsten wird sie kurz in der jeweiligen Position inklusive des jeweiligen Zeitraums erwähnt.
Bei vollständigen Bewerbungsunterlagen liegt das Anschreiben immer lose oben auf der Bewerbungsmappe. Der Lebenslauf ist dann das erste Dokument IN der Mappe. Wird zusätzlich ein Deckblatt verwendet, liegt das über dem Lebenslauf, die Vita kommt dann an zweiter Stelle und Reihenfolge in der Mappe oder dritten Position insgesamt. Darunter werden die Anlagen platziert: Motivationsschreiben, Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsproben.