Stellenanzeigen: Darauf sollten Bewerber achten
Wer arbeitssuchend ist, sollte alle ihm zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, um auf Stellenangebote aufmerksam zu werden. Das gilt sowohl im Hinblick auf mögliche Aktivitäten in sozialen Netzwerken, aber auch bei Stellenanzeigen. So erfährt man über Jobvakanzen entweder in klassischen Printmedien, in Jobbörsen oder auf Unternehmensseiten. Als Bewerber kann man angesichts der vielen Möglichkeiten schnell den Überblick verlieren. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen, worauf Sie bei Stellenanzeigen achten müssen…

➠ Inhalt: Das erwartet Sie
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Die Spreu vom Weizen trennen: Seriöse versus unseriöse Angebote
Immer wieder ist im Zusammenhang mit der Jobsuche zu lesen, dass Netzwerken das A und O sei. Immerhin werden viele Jobs nicht ausgeschrieben und so mancher Bewerber gelangt durch Empfehlung oder Vitamin B an eine Stelle.
Dennoch gehören Stellenanzeigen nach wie vor zu den meistgenutzten und erfolgreichsten Instrumenten der Mitarbeiterrekrutierung. Immerhin 59 Prozent aller Inserate bescheren Unternehmen neue Mitarbeiter. Das heißt für Sie als Bewerber, die vorhandenen Angebote zu sichten und gut zu wählen. Stellenanzeigen richtig lesen zu können erfordert eine gewisse Übung.
Zu häufig stehen Jobangebote in den Stellenanzeigen, die auf ungeübte Leser sehr verlockend wirken – da ist vom vierstelligen Monatsgehalt für nur wenige Stunden Arbeit in der Woche die Rede und Ähnliches. Solche Stellenanzeigen sollten Bewerber getrost beiseite lassen: Wenn es so einfach wäre, für wenig Arbeit viel Geld zu verdienen, würde es jeder machen.
Das Internetzeitalter bietet dem Bewerber glücklicherweise einige Möglichkeiten zur Information, die es früher nicht gab. Einen ersten Überblick über ein Unternehmen können Sie sich beispielsweise über Bewertungsplattformen wie Kununu.com verschaffen.
Fake-Stellenanzeigen: Identitätsklau bei der Jobsuche
Achtung, es grassiert eine gefährliche Masche zum Identitätsklau im Internet: gefälschte Stellenanzeigen. Medien berichten von internationalen Betrügerbanden, die Fake-Stellenanzeigen schalten, um so an die persönlichen Daten der Bewerber zu kommen und anschließend damit entweder einkaufen gehen oder die Daten weiterverkaufen. Erste Fälle gäbe es bereits in Großbritannien und den USA. Entsprechend wichtig sei es, vor der Bewerbung die ausschreibenden Arbeitgeber sowie die Kontaktangaben zu prüfen – zur Not mit einem Kontrollanruf im Unternehmen.
Aufbau Stellenanzeigen: Hinweise für das Selbstverständnis von Unternehmen
Mit Stellenanzeigen hat der Arbeitgeber theoretisch die Möglichkeit, sich und sein Unternehmen bestmöglich zu präsentieren, die Annonce als Werbeplattform zu nutzen. Davon macht längst nicht jedes Unternehmen Gebrauch: Statt konkreter Informationen über den Betrieb werden vor allem kaum erfüllbare Anforderungen an den Bewerber gestellt: die eierlegende Wollmillsau eben.
Dabei können Stellenanzeigen mehrere Funktionen erfüllen:
- Das Interesse potenzieller Bewerber wecken.
- Die gewünschte Zielgruppe adressieren.
- Das Firmenimage nach außen darstellen.
- Die Konkurrenz und Kundschaft beeindrucken.
Der Aufbau einer Stellenanzeige entspricht üblicherweise einem Vierklang aus Vorstellung, Bewerberprofil, Anforderungen an den Bewerber und wie Interessenten sich bewerben können. In dem Moment, wo eine dieser Kategorien fehlt, sollten Sie bereits misstrauisch werden: Hat das Unternehmen etwas zu verbergen? Oder ist die Personalabteilung lediglich überfordert?
Eine gute Stellenanzeige zum Beispiel gibt Auskunft zu den folgenden Punkten. Daher können Sie diesen Anforderungenkatalog als eine Art Checkliste für Stellenanzeigen lesen und mögliche Jobangebote daraufhin überprüfen, ob diese Angaben enthalten sind:
- Jobtitel und Beschreibung der Tätigkeit, Verantwortung (Vollmachten)
- Position: Einordnung in der Organisation
- Dauer der Beschäftigung: Jahresvertrag, Aushilfe, Praktikum, unbefristet
- Arbeitsbedingungen: eigener Pkw erforderlich, Heimbüro, viele Dienstreisen
- Einstellungstermin
- Voraussetzungen: Geforderte Muss-Qualifikationen (Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnisse)
- Zusatzqualifikationen: Soft Skills, Kann-Qualifikationen
- Leistungsversprechen: Weiterbildung, Karriereaussichten, Gehalt, Zusatzleistungen wie Firmenwagen oder Boni
- Profil: Darstellung des Unternehmens, der Branche, der Produkte, des Selbstanspruchs
- Bewerbungsprozess: Beschreibung erforderlicher Unterlagen (Mappe, Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse). Aber auch: Wie soll die Bewerbung erfolgen: ausschließlich online? Per Post?
- Kontakt: Adresse, E-Mail, Telefon, Name des Personalentscheiders
Das Maximum: Von Formulierungen nicht abschrecken lassen
Manche Firmen sind sich der Tatsache sehr bewusst, dass eine Stellenanzeige auch ein Mittel zur Selbstdarstellung ist. Dementsprechend ambitioniert sind die Erwartungen an den Bewerber formuliert. Schließlich will man die Besten. Nur, wer oder was sind die Besten?
Wenn eine Anzeige sehr konkret formuliert ist, schreckt das auch solche Bewerber ab, die möglicherweise geeignet wären, aber nicht alle Punkte zu 100 Prozent erfüllen. Gerade Frauen neigen dazu, eher defizitär zu denken und zu sehen, welche Anforderungen sie nicht erfüllen.
Dabei stellen Unternehmen häufig Maximalforderungen – ob sie so jemanden bekommen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und ob der Arbeitgeber sich immer darüber im Klaren ist, welche Leute er mit seiner Anzeige anspricht, ebenfalls.
Der Unterschied zwischen MUSS- und KANN-Anforderungen
Zu unterscheiden ist zwischen denn sogenannten MUSS- und KANN-Anforderungen. Dabei ergibt sich bereits aus der Reihenfolge die Wichtigkeit: Was weit oben in der Stellenanzeige steht, ist für das Unternehmen von großer Bedeutung. Anforderungen, die weiter unten stehen hingegen wünschenswert, aber eben kein Muss.
Muss-Anforderungen erkennen Sie beispielsweise an folgenden Formulierungen:
- Voraussetzungen sind…
- Erwarten wir…
- Sie bringen mit…
- …nachweisliche Erfolge in…
- …sollten Sie erfüllen
- …sind erforderlich
- …setzen wir voraus
Kann-Anforderungen wiederum sind deutlich großzügiger formuliert:
- Idealerweise…
- Wünschenswert sind zudem…
- Erwünscht sind…
- Ausbaufähige Kenntnisse in…
- Hinreichende Erfahrungen in…
- Wenn Sie außerdem mitbringen…
- Zusätzlich freuen würden wir uns…
- Hilfreich wäre zudem…
Für Bewerber heißt das, dass eine Bewerbung nicht die allerbesten Aussichten hat, wenn sie die Muss-Anforderungen nicht erfüllen. Alles, was Sie nicht mitbringen, was aber unter die Kann-Anforderungen fällt, sollte Sie wiederum von einer Bewerbung nicht abhalten.
Im Übrigen gilt: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Sie sollten in solchen Fällen im Unternehmen anrufen, bei denen Sie sich sicher sind, über das gefragte Wissen zu verfügen, auch wenn Sie die formalen Kriterien nicht erfüllen.
Ist beispielsweise ein abgeschlossenes Studium in einem Bereich gefragt und Sie haben zwar keinen Abschluss, dafür aber jahrelange Berufspraxis in exakt dem geforderten Bereich, können Sie womöglich mit den entsprechenden Argumenten punkten.
Informationsgehalt von Stellenanzeigen
Die Art und Weise, wie eine Stellenanzeige formuliert ist, lässt bereits die Unternehmenskultur erahnen. Manche duzen bereits ihre Bewerber in den Stellenanzeigen; häufig trifft das auf junge Start-ups zu und/oder Jobs in der Kreativbranche. Andere wiederum legen Wert auf das Sie.
Wiederum andere fallen durch kreative Stellenanzeigen auf, die so gar nicht dem klassischen Muster der hier erörterten Inserate entsprechen.
Welche Informationen Ihnen Stellenanzeigen bieten können, hängt letztlich davon ab, wie intensiv sich das Unternehmen mit der zu vergebenen Stelle auseinandergesetzt hat. Folgende Punkte geben Ihnen Aufschluss:
-
Vorstellung des Unternehmens
Manche Unternehmen nutzen in Stellenanzeigen den Einstieg, um ausführliche Informationen über die Unternehmensgröße und die Branche bereitzustellen. In diesem Fall kann sich der Bewerber bereits ein Bild machen und das Unternehmen verorten:
Handelt es sich um einen Global Player oder ein mittelständisches Familienunternehmen? Je nach Größe lässt sich herauslesen, ob Sie beispielsweise in einem kleinen Team mit vielfältigen Aufgaben und Eigenverantwortung arbeiten werden oder ob Sie ein fest umrissenes Aufgabengebiet haben. -
Bewerberprofil
Besonders interessant ist für Bewerber immer der Abschnitt, der sich mit dem Bewerberprofil beschäftigt, das das Unternehmen erstellt hat. Das ist an dem Jobtitel zu erkennen, der oft optisch hervorgehoben wird.
Leider ist die Aussagekraft solcher Stellenbezeichnungen nicht immer ganz klar. Die Gründe dafür sind, dass zum einen zunehmend auf englische Jobtitel zurückgegriffen wird, die hierzulande teilweise ungebräuchlich sind. Zum anderen trägt es zur Verwirrung bei, wenn Jobs nicht klar definiert oder vergleichbare Jobs mit unterschiedlichen Titel belegt werden.
Bewerber sollten hellhörig werden, wenn sich hinter einer Stellenanzeige mehr als ein Job verbirgt, also beispielsweise jemand für Public Relations, Eventmanagement und Fundraising gesucht wird: Drei in einem mag verlockend von den Tätigkeiten her klingen, wird aber vermutlich dennoch nur mit einem Gehalt vergütet. -
Anforderungen und Stellenbeschreibung
Der Hauptteil einer Stellenanzeige enthält die Aufgabenbeschreibung Ihres zukünftigen Jobs und informiert, was das Unternehmen von Ihnen erwartet. Im Idealfall erkennen Sie die hier benutzten Fachtermini und können Sie Ihren Abschlüssen und Qualifikationen zuordnen.
Unternehmen verwenden bewusst solche Begriffe, um exakt ihre Zielgruppe anzusprechen. Wer hier Schwierigkeiten mit Begrifflichkeiten hat, sollte recherchieren. Nur so können Sie definitiv wissen, ob die ausgeschriebene Stelle nicht nur Ihren Interessen, sondern auch Ihren Fähigkeiten entspricht.
Für die folgende Bewerbung ist es übrigens von großer Bedeutung, dass Sie auf exakt diese Fachtermini und Abkürzungen zurückgreifen, um so den direkten Bezug zu dieser Stelle in Verbindung mit Ihren Qualifikationen herauszustreichen. Wie oben bereits ausgeführt, sollten Sie sich an diesem Punkt bewusst machen, dass es sich um Maximalforderungen handelt und Sie genannte Anforderungen möglicherweise an anderer Stelle ausgleichen können. -
Angebot und Bewerbungswege
Im letzten Teil einer Stellenanzeige wirbt das Unternehmen mit seinen Vorzügen und fordert zur Bewerbung auf. Dazu gehören dann teilweise Aufzählungen wie „frisches Obst und Getränke“ oder „ein Kicker im Pausenraum“.
Das vermittelt ähnlich wie die Sprache, in der eine Stellenanzeige formuliert ist, einen Eindruck von dem, wie das Unternehmen gesehen werden möchte und wie die Leute (idealerweise) miteinander umgehen, welche Werte ihnen wichtig sind. Leider sind die interessanten Details oftmals nicht in diesem Bereich zu finden, das heißt, es werden in der Regel keine Angaben zum Gehalt gemacht.
Auch ansonsten verstecken sich einige Unternehmen gerne hinter schwurbeligen Formulierungen wie Work-Life-Balance oder Teamgeist. Konkreter wäre, wenn dem Bewerber klipp und klar aufgezählt würde, womit er zu rechnen hat: Beispielsweise die vergünstigte Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder der Betriebskindergarten.
Abschließend werden interessierte Bewerber aufgefordert, sich unter bestimmten Voraussetzungen zu bewerben. Das schließt einerseits die Deadline für die Bewerbung ein, andererseits Hinweise über den Bewerbungsweg (online oder postalisch) und Ansprechpartner bei Rückfragen.
Bewerber sollten diese Gelegenheit vorab für Fragen nutzen und ihr Interesse bekunden. So können Unklarheiten beseitigt werden und Sie können sich im Anschreiben in Erinnerung bringen, indem Sie auf das Telefonat verweisen.
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Anja Rassek studierte u.a. Germanistik an der WWU in Münster. Sie arbeitete beim Bürgerfunk und einem Verlag. Hier widmet sie sich Themen rund ums Büro, den Joballtag und das Studium.

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