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Arbeitszeit: Wie lange wird gearbeitet?

Viele Arbeitnehmer verbringen mehr Zeit im Büro mit Chef und Kollegen als zuhause mit Familie und Freunden. Eine Arbeitszeit von 40 Stunden, fünf Tage die Woche von morgens bis abends ist normal, die meisten arbeiten eher länger. Viele Gedanken machen sich darüber nur die wenigsten Arbeitnehmer, es wird halt so viel gearbeitet, wie der Job es nötig macht. Dabei wird regelmäßig länger gearbeitet, als es eigentlich erlaubt ist, denn für die Arbeitszeit gelten strenge Regelungen, um Mitarbeiter zu schützen und Rücksicht auf die Gesundheit zu nehmen. Allerdings sind viele bereit, die Arbeitszeit zu verlängern und mehr zu arbeiten, um einen guten Eindruck zu machen, aufzusteigen oder auch weil sie das Gefühl haben, dass es von ihnen erwartet wird. Wir zeigen, was Sie zur Arbeitszeit wissen müssen und wie lange in Deutschland tatsächlich gearbeitet wird…


Arbeitszeit: Wie lange wird gearbeitet?

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Arbeitszeit Definition: Was gehört zur Arbeitszeit?

Was genau zur Arbeitszeit gehört, wird in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Hier heißt es in § 2: Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Das ist zunächst eine sehr offensichtliche Definition, umfasst jedoch verschiedene Aspekte der Arbeitszeit, die im Gesetz an dieser Stelle nicht explizit aufgeführt werden. Ein wenig zutreffender wird die Arbeitszeit von einer EU-Richtlinie beschrieben, die besagt: Arbeitszeit ist jene Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.

Unter Arbeitszeit wird also die Zeit verstanden, in der ein Mitarbeiter den Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag nachkommt. Für einen Großteil der Arbeitsverhältnisse macht dies keinen Unterschied aus, anders kann es jedoch bei der Bereitschaft sein. So wird bei der Rufbereitschaft die Zeit, in der ein Arbeitnehmer nicht benötigt wird als Ruhezeit betrachtet, weil er diese frei gestalten kann. Anders beim Bereitschaftsdienst, wo der Arbeitgeber vorgibt, wo ein Arbeitnehmer sich bereitzuhalten hat. Diese Bereitschaftsdienste werden als Arbeitszeit betrachtet.

Zur Arbeitszeit gehört die Zeit, in der vom Arbeitgeber Vorgaben gemacht werden und die vom Mitarbeiter nicht selbst und frei gestaltet werden können. Ein Unterschied, der sich auch bei Dienstreisen zeigt. So kann die Fahr bei einer Dienstreise zur Arbeitszeit zählen, wenn ein Arbeitnehmer währenddessen tatsächlich arbeiten muss. Müssen beispielsweise noch berufliche Vorbereitungen getroffen, Akten gelesen oder eine Präsentation erstellt werden, während man im Zug sitzt, zählt dies zur Arbeitszeit.

Kann die Zeit während der Fahrt hingegen frei gestaltet werden – ob nun durch Zeitung lesen, aus dem Fenster gucken oder ein Nickerchen machen – ist dies keine Arbeitszeit, sondern wird als Ruhezeit gewertet. Daraus ergibt sich auch, dass eine Fahrt zu einem Geschäftstermin mit dem Auto, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet wurde, Arbeitszeit ist, da die Zeit während der Fahrt nicht selbst gestaltet werden kann.

Die Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und dem Arbeitsplatz sind somit auch keine Arbeitszeit, sondern werden als Wegezeiten bezeichnet – und diese liegen allein in der Verantwortung des Mitarbeiters.

Sind Raucherpausen Arbeitszeit?

Es ist eine ewige Debatte an vielen Arbeitsplätzen. Über den Tag verteilt verabschieden sich immer wieder einige Mitarbeiter, um eine Raucherpause zu machen. Mal sind es fünf Minuten, mal sieben, mal drei – doch bleibt immer gleich, dass Nichtraucher während dieser Zeit weiterarbeiten, während die anderen Kollege nach draußen gehen und die Zeit bei einer Zigarette verbringen. Immer wieder kommt es dabei zu Streit. Nichtraucher fühlen sich benachteiligt, Raucher wollen sich ihre Zigarettenpause nicht verbieten lassen. Aber wie sieht es aus arbeitsrechtlicher Sicht aus? Sind Raucherpausen wirklich erlaubt?

Rein rechtlich ist die Sache zunächst einmal deutlich: Raucherpausen sind keine Arbeitszeit, sondern fallen in die Freizeit eines Mitarbeiters. Somit haben Arbeitnehmer auch keinen Anspruch darauf, zwischendurch vor der Tür zu rauchen. Tatsächlich müssen Arbeitgeber sogar für einen rauchfreien Arbeitsplatz sorgen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Gleichzeitig darf das Rauchen in offiziellen Pausen aber nicht gänzlich untersagt werden, da es die freie Persönlichkeitsentfaltung jedes Arbeitnehmers ist – solange es in den dafür vorgehenen Bereichen stattfindet.

Zwar wird die Raucherpause während der Arbeitszeit von den meistern Unternehmen gestattet und geduldet, wird jedoch eine entsprechende Reglung getroffen, kann ein Arbeitgeber verlangen, dass die durch die Zigarettenpause verlorene Arbeitszeit nachgeholt wird. Damit es soweit kommt, braucht es aber eine offizielle Anordnung des Unternehmens.

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Wie lang ist die maximale Arbeitszeit?

Auch bei der Frage, wie lange die maximale Arbeitszeit eines Mitarbeiters sein darf, ist der Gesetzestext zunächst einmal sehr deutlich. § 3 ArbZG schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten darf. Gleichzeitig wird jedoch die Ausnahme gewährt, dass die Arbeitszeit kurzfristig auf zehn Stunden pro Tag verlängert werden kann, wenn ein Durchschnitt von acht Stunden in einem Zeitraum von sechs Monaten nicht überschritten wird.

Zu beachten ist dabei, dass mit der werktäglichen Arbeitszeit die Tage Montag bis Samstag gemeint sind – ein Arbeitnehmer darf laut Gesetz also maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten und in Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer besonders arbeitsintensiven Auftragslage sind sogar kurzfristig bis zu 60 Stunden die Woche erlaubt, wenn im Nachhinein ein entsprechender zeitlicher Ausgleich gewährt wird.

Darüberhinaus muss im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen, in der ein Arbeitnehmer sich erholen kann.

Ausnahmen bei den Regelungen zur Arbeitszeit

Im Gesetz zur Arbeitszeit sind neben den allgemeinen Vorgaben aber auch jede Menge Ausnahmen festgehalten, die sich insbesondere auf verschiedene Berufe und Tätigkeiten, aber auch auf bestimmte Arbeitnehmer beziehen. So gilt das Gesetz beispielsweise explizit nicht für Leitende Angestellte sowie Chefärzte. Auch Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht berücksichtigt, da diese einen besonderen Schutz genießen und unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen beispielsweise höchstens 40 Stunde pro Woche und nur von montags bis freitags arbeiten. Ausnahmen sind im Schichtdienst möglich, wo auch am Wochenende gearbeitet werden darf – Nachtschichten sind für unter 18 Jährige allerdings nicht erlaubt.

Das Gesetzt sieht außerdem grundsätzlich keine Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen vor. Doch auch hier muss es natürlich entsprechende Ausnahmen geben, da einige Berufe von dieser Regelung zur Arbeitszeit ausgenommen werden müssen – allen voran in den medizinischen und sozialen Berufen, aber auch der Gastronomiebereich hat besondere Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen.

So gibt es Ausnahmen bei der Arbeitszeit für Beschäftigte der Not- und Rettungsdienste, der Feuerwehr, der Polizei, in Krankenhäusern, bei Pflegeeinrichtungen, in der Gastronomie und Hotellerie, bei Musikevents, Theatern, Kirchen, Sport- und Vergnüngungseinrichtungen, in den Medien oder auch in der Personenbeförderung – doch auch in diesen Bereichen stehen den Arbeitnehmern trotz einer regulären Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen mindestens 15 freie Sonntage im Jahr zu.

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Vereinbarte Arbeitszeit entspricht selten der Realität

Wie lang die Arbeitszeit eines Mitarbeiters ist, wird genau im Arbeitsvertrag festgehalten. Klassisch sind dabei Formulierungen in Form von Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden – oder auch 40 beziehungsweise 42 Stunden. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass die vereinbarte Arbeitszeit wenn überhaupt nur ein grober Richtwert ist – die tatsächliche Arbeitszeit liegt für den Großteil der Arbeitnehmer zum Teil deutlich darüber.

Überstunden sind eben nicht die Ausnahme, die sie eigentlich sein sollten, um besonders großen Arbeitsaufwand auszugleichen oder wichtige Probleme zu lösen, sondern für viele Arbeitnehmer die Regel. Pro Woche arbeitet jeder Arbeitnehmer im Schnitt vier Stunden länger, als es seine Arbeitszeit eigentlich verlangen würde.

Erschwerend hinzu kommt, dass fast die Hälfte dieser Überstunden vom Arbeitgeber nicht ausgeglichen werden. Die Arbeitszeit wird länger, es gibt keine zusätzliche Freizeit und auch keine Bezahlung der zusätzlich geleisteten Stunden. Dabei zeigen Studien, dass die Arbeitszeit mit steigendem Alter wächst.

Junge Arbeitnehmer haben nur selten mit deutlich längeren Arbeitszeiten zu tun. Nur zwei Prozent der bis 24 Jährigen arbeitet mehr als 48 Stunden pro Woche. In der Kategorie der 55 bis 64 Jährigen sind es hingegen 14 Prozent.

Besonders lange Arbeitszeiten gibt es demnach auch bei Selbstständigen. 51 Prozent gaben an, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten.

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Arbeitszeit beinhaltet das Recht zur Pause

Was bei der Arbeitszeit von vielen Mitarbeitern vergessen wird, ist das enthaltene Recht auf Pausen. Oder anders gesagt: Es steht Ihnen zu, Ihre Arbeit zu unterbrechen, sich auszuruhen, einen Kaffee zu trinken, mit Kollegen zu quatschen oder spazieren zu gehen. Wie auch immer Sie Ihre rechtmäßige Pause nutzen, Sie sollten sich nicht damit verbringen, weiterzuarbeiten oder am Schreibtisch zu bleiben.

Laut Gesetz haben Sie das Recht, bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu machen. Bei einer Arbeitszeit von neun Stunden erhöht sich die Pause auf 45 Minuten. In § 4 ArbZG heißt es dazu konkret Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Werden die Pausen von der Arbeitszeit aufgeteilt, so müssen sie dennoch jeweils mindestens 15 Minuten lang sein. Ihr Arbeitgeber kann also nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Arbeitszeit sechs Mal am Tag für fünf Minuten unterbrechen.

Leider machen viele Arbeitnehmer von diesem Recht nicht ausreichend Gebrauch. Statt sich die wohlverdiente Pause zu gönnen, wird die gesamte Arbeitszeit durchgeackert und die Pause somit noch als unbezahlte Zeit obendrauf gelegt. Was bleibt sind Erschöpfung, fehlende Konzentration und oftmals auch schlechte Laune – obwohl das Gesetz vorschreibt, dass die Arbeitszeit ohne Pause nicht länger als sechs Stunden betragen darf.

[Bildnachweis: Stockbakery by Shutterstock.com]

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