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Arbeitszeit: Maximale Zeit am Tag, Pausen, Was zählt dazu?

Für die tägliche Arbeitszeit gibt es im Arbeitszeitgesetz klare Grenzen. So darf die maximale gesetzliche Arbeitszeit 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer Ruhepausen und Ruhezeiten einhalten. In diesem Ratgeber erfahren Beschäftigte alles, was sie über Arbeitszeiten, Pausen, Nachtschicht, Sonntagsarbeit und Ausnahmeregelungen wissen müssen…



Arbeitszeit: Maximale Zeit am Tag, Pausen, Was zählt dazu?

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Definition: Was ist die tägliche Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit wird im Arbeitsrecht der Zeitraum definiert, in dem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Pausen meist nicht mitzählen. Die Dau­er der pro Tag oder Wo­che zu leis­ten­den Ar­beit er­gibt sich in der Re­gel aus dem Ar­beits­ver­trag.

Die gesetzliche Arbeitszeit gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag kei­ne aus­drück­li­che Re­ge­lung dazu enthält. Danach darf die maximale Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten – das entspricht im Durchschnitt 8 Stunden am Tag (der Samstag gilt noch als Werktag). In Ausnahmen kann die Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden pro Woche verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Monaten (oder 16 Wochen) ein Ausgleich erfolgt, sodass der Durchschnitt wieder bei 48 Stunden wöchentlich liegt.

Arbeitszeitgesetz (Arb­ZG)

Gesetzlich geregelt wird die Arbeitszeit im Ar­beits­zeit­ge­setz (Arb­ZG). Es legt die tägliche Höchstarbeitszeit fest und schreibt vor, welche Ru­he­pau­sen und Ruhezeiten eingehalten werden müssen oder welche Beschränkungen für Nacht- und Schichtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit gelten.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
Das Ar­beits­zeit­ge­setz gilt für alle lohnabhängigen Ar­beit­neh­mer: Ar­bei­ter, An­ge­stell­te und Aus­zu­bil­den­de. Beschäftigte unter 18 Jah­ren fallen unter das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JAr­bSchG). Es gilt nicht für Selbständi­ge sowie frei­e Mit­ar­bei­ter (Freelancer). Weitere Ausnahmen sind zum Beispiel:

  • Lei­ten­de An­ge­stell­te (§ 5 Abs. 3 Be­trVG)
  • Ar­beit­neh­mer im lit­ur­gi­schen Be­reich der Kir­chen
  • Lei­ter von öffent­li­chen Dienst­stel­len und de­ren Ver­tre­ter


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Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?

Generell gilt in Deutschland ein 8-Stunden-Tag. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Allerdings kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist UND ein Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Oder es ergibt sich innerhalb von 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden täglich.

Welche gesetzlichen Regeln gelten für Pausen?

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet bei der Pausenregelung zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten:

  • Ruhepausen (§ 4 ArbZG)
    Liegt die Arbeitszeit unter 6 Stunden am Tag, muss gesetzlich keine Pause gewährt werden. Sie kann aber trotzdem erlaubt sein. Liegt die Arbeitszeit über 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden, bei 9 Stunden sind es sogar 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden am Stück darf kein Arbeitnehmer arbeiten.
  • Ruhezeiten (§ 5 ArbZG)
    Nach der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden, damit sich Arbeitnehmer erholen können. In Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Gastronomie, Verkehrsbetrieben oder Landwirtschaft darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden – muss aber durch eine Verlängerung innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden.

Was gilt für Nacht- und Schichtarbeit?

Für Nachtarbeit und Schichtarbeit gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Regeln der Arbeitszeit: maximal 8 Stunden pro Tag, Verlängerung auf 10 Stunden möglich bei entsprechendem Ausgleich.

Definiert wird Nachtarbeit, wenn mindestens 2 Stunden der Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr liegen. Für Bäckereien und Konditoreien gilt dies schon zwischen 22 und 5 Uhr. Arbeitgeber müssen Nachtarbeitern für die geleisteten Arbeitsstunden einen angemessenen Nachtzuschlag bezahlen oder bezahlte freie Tage gewähren (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Was gilt für Sonn- und Feiertage?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer zwischen 0 und 24 Uhr nicht arbeiten („Sonntagsruhe“, § 9 ArbZG). In Schichtbetrieben darf sich diese Regelung um bis zu 6 Stunden verschieben. Weitere Ausnahmen gelten für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Feuerwehr sowie Gastronomie, Musik- und Theateraufführungen oder Rundfunk und Presse.

Grundsätzlich müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben. Wer an einem Sonntag arbeitet, muss innerhalb von 2 Wochen einen arbeitsfreien Ersatz-Ruhetag bekommen.

Lange Arbeitszeiten belasten Gesundheit und Produktivität

Zu lange Arbeitszeiten machen nicht nur krank, sie bringen auch keinerlei Gewinn an Produktivität. Das ist das Ergebnis einer OECD Studie. Mehr noch: Ab 50 Stunden Arbeit pro Woche sinkt die Produktivität rapide. Wird mehr als 56 Stunden wöchentlich gearbeitet, bezeichnen die Forscher das sogar als Zeitverschwendung (siehe: Labour Illusion).
Produktivitaet Arbeitszeit Oecd Studie


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Was gilt beim Arztbesuch während der Arbeitszeit?

Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?“ – Kurze Antwort: Ja, aber Arzttermine sind Privatsache, keine Arbeitszeit und werden daher auch nicht bezahlt. Arbeitnehmer müssen also vorher ausstempeln – oder den Arztbesuch in die Freizeit legen, nach Feierabend oder vor Arbeitsbeginn.

Ausnahmen gelten nur für akute Notfälle und wenn der Arztbesuch während der Arbeitszeit medizinisch notwendig ist – zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall. Auch bei akut starken Zahn- oder Kopfschmerzen können Sie während der Arbeitszeit zum Arzt gehen.

Sollte das im Homeoffice passieren, müssen Arbeitnehmer umgehend ihren Arbeitgeber darüber informieren. Der Arzt wiederum muss anschließend die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung oder Behandlung schriftlich bestätigen. Dazu gehört idealerweise auch die Bescheinigung, dass ein Arzttermin außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich war. Das erspart Ihnen unnötigen Ärger oder sogar eine Abmahnung wegen einer Pflichtverletzung gegen den Arbeitsvertrag.

Lesetipp: Zum Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Erlaubt?

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Ist die Dienstreise Arbeitszeit?

Dienstreisen sind Reisetätigkeiten aus beruflichen Gründen, die einen Mitarbeiter vorübergehend von der normalen Arbeitsstätte an einen anderen Arbeitsort führen. Ob die Dienstreise als Arbeitszeit gewertet wird, hängt davon ab, was Sie während der Dienstreise machen müssen:

  • Reisezeit = Arbeitszeit?
    Kann die Zeit während der Fahrt frei gestaltet werden – zum Beispiel durch lesen oder während der Bahnfahrt aus dem Fenster gucken – gilt sie nicht als Arbeitszeit, sondern wird als Ruhezeit gewertet. Wer dagegen selbst im Auto am Steuer sitzt, kann die Fahrtzeit nicht selber gestalten (Ausnahme: Sie sind Mit- bzw. Beifahrer). Wurde die Fahrt vom Arbeitgeber angeordnet, gilt sie als bezahlte Arbeitszeit.
  • Arbeitsweg = Arbeitszeit?
    Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind keine Arbeitszeit, sondern „Wegezeiten“. Diese liegen allein in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Das gilt auch für das Risiko, zu spät zur Arbeit zu kommen.
  • Tätigkeit während der Dienstreise?
    Wer während der Dienstreise vor Ort arbeitet, bekommt diese Arbeitszeit ganz normal bezahlt. Außerhalb der regulären Arbeitszeiten kommt es darauf an, ob Sie auf Anweisung des Chefs handeln.

Ist Umziehen Arbeitszeit?

Einige Beschäftigte und Beamte (z.B. Polizei, Feuerwehr) tragen während der Arbeitszeit Uniform und müssen sich vor Dienstbeginn umziehen. Darüber gab es in der Vergangenheit immer wieder Streit, ob diese Umkleidezeit Arbeitszeit ist. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31. März 2021 (5 AZR 292/20) final entschieden, dass dies der Fall ist: Wird Arbeitnehmern eine Arbeitskleidung vorgeschrieben und müssen sie sich für die Arbeit umziehen, so ist die Umkleidezeit im Betrieb bezahlte Arbeitszeit. Schließlich diene das Umziehen der „Befriedigung eines fremden Bedürfnisses“.

Aber Achtung! Wer seine Uniform schon zuhause anzieht, tut dies in seiner Freizeit. Das ist keine Arbeitszeit. Ziehen Sie sich daher erst im Betrieb die Uniform an!

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

In einigen Branchen müssen Mitarbeiter Bereitschaft leisten. Bedeutet: Sie sind auf Abruf einsetzbar und können sofort einspringen, wenn Sie benötigt werden – auch nachts oder an Wochenenden. Der sogenannte Bereitschaftsdienst gilt laut Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit. Er muss bei der Berechnung der täglichen Arbeitszeit sowie der wöchentlichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden. Dabei ist nicht mal entscheidend, wie viel in dem Zeitraum tatsächlich gearbeitet wurde.

Etwas anderes gilt für die sogenannte Rufbereitschaft. Sie zählt nicht als Arbeitszeit, weil Arbeitnehmer währenddessen ihren Ort und die Zeitgstaltung frei wählen können. Es besteht lediglich die Pflicht, kurzfristig erreichbar zu sein und sich schnell auf den Weg zur Arbeit zu machen.

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Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat allerdings entschieden: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn der Arbeitgeber zeitliche oder geografische Vorgaben macht, die den Arbeitnehmer in seiner Freizeitgestaltung einschränken. Weitere Ausnahmen kann es im Tarifvertrag geben: Dort kann zum Beispiel die tägliche Arbeitszeit auf über 10 Stunden verlängert werden, wenn in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste in die Arbeitszeit fallen.

Sind Raucherpausen Arbeitszeit?

Die Raucherpause ist ein ewiges Streitthema. Nichtraucher fühlen sich dadurch benachteiligt, dass sie weiterarbeiten müssen; Raucher wiederum wollen sich die Zigarettenpause nicht verbieten lassen. Dabei ist das Arbeitsrecht hier klar: Raucherpausen sind keine Arbeitszeit, sondern Freizeit.

Zwar dürfen Raucherpausen nicht generell untersagt werden, weil sie in das Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung fallen. Deshalb werden Sie von den meisten Unternehmen geduldet. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass die durch die Zigarettenpause verlorene Arbeitszeit nachgeholt wird. Dafür braucht es jedoch eine offizielle Anordnung des Unternehmens.

Welche Arbeitszeiten gelten im Minijob?

Mit einem Minijob können Arbeitnehmer bis zu 538 Euro im Monat verdienen. Das gilt als geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Bedeutet: Es müssen keine Steuern gezahlt werden, und es wird nichts vom Lohn für die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pfle­ge­ver­si­che­rung abgezogen.

Gleichzeitig gilt der Mindestlohn von 12,41 Euro (Stand Januar 2024.) auch für Minijobs. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von aktuell 43,35 Stunden (538€ : 12,41€ = Stundenzahl). Wer mehr pro Stunde verdient, muss folglich kürzer arbeiten. Wer zum Beispiel 20 Euro pro Stunde bekommt, darf im Monat nur noch 26,9 Stunden arbeiten (20€ x 26,9 = 538€). Entscheidend bei Minijobs ist immer, dass die 538-Euro-Grenze nicht überschritten wird.

Wie kann ich meine Arbeitszeit reduzieren?

Wer seine Arbeitszeit zum Beispiel von 40 auf 35 Stunden reduzieren möchte – etwa aus gesundheitlichen Gründen –, muss spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn den Teilzeitwunsch seinem Arbeitgeber mitteilen bzw. einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) besteht darauf ein gesetzlicher Anspruch.

Der Anspruch auf Teilzeit und Verringerung der Arbeitszeit besteht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind zwei Bedingungen:

  1. Beschäftigungsdauer
    Der Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monaten besteht. Bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen.
  2. Mitarbeiteranzahl
    Die gesetzliche Regelung gilt nur für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. In kleineren Betrieben gibt es den Teilzeitanspruch nicht.

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