Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro je Stunde (brutto, Stand: 2024). Aufgrund einer zuletzt starken Inflation fordern Arbeitnehmervertreter einen Anstieg auf 15 Euro bis 2026.
Mindestlohn Deutschland (brutto)
Jahr | Mindestlohn |
2024 | 12,41 Euro |
2025 | 12,82 Euro |
2026 | (15 Euro?) |
Definition: Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn bezeichnet die Lohnuntergrenze, die von Arbeitgebern nicht unterschritten werden darf. Er gilt in allen Branchen und Wirtschaftszweigen, in Ost- und Westdeutschland sowie für deutsche und ausländische Arbeitnehmer.
Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in unterschiedlichen Branchen und Berufen. Teilweise haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.
Keinen Anspruch auf Mindestlohn im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) haben:
- Auszubildende (siehe Fragen unten)
- Pflichtpraktikanten (z.B. Studium)
- Freiwillige Praktikanten (Dauer: weniger als 3 Monate)
- Ehrenamtlich Tätige
- Menschen, die Freiwilligendienst leisten
- Selbstständige, Heimarbeiter
- Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate nach Wiedereinstieg)
- Teilnehmer einer Arbeitsförderung-Maßnahme (1-Euro-Jobber)
Branchenspezifische Mindestlöhne
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gilt bundesweit und darf nie unterschritten werden. In einzelnen Tarifverträgen können aber höhere Mindestlöhne vereinbart sein.
Übersicht: Höherer Mindestlohn nach Branchen
Beruf / Branche | Mindestlohn |
Pflegekräfte | 18,25 Euro |
Glas- und Fassadenreinigung | 16,70 Euro |
Gebäudereinigung | 13,50 Euro |
Baugewerbe: Facharbeiter | 15,70 Euro |
Baugewerbe: Hilfsarbeiter | 12,85 Euro |
Maler- und Lackier | 15,00 Euro |
Dachdecker: Gesellen | 14,80 Euro |
Elektrohandwerk | 13,95 Euro |
Gerüstbau | 13,95 Euro |
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Weil die Lohngrenze hier bei aktuell 538 Euro liegt, bedeutet das, dass Sie im Minijob rund 43,35 Stunden pro Monat arbeiten dürfen. Mehr ist bei einem Minijob nicht erlaubt, weil durch die steigende Stundenzahl sonst er Mindestlohn unterschritten wird.
Die Mindestausbildungsvergütung legt fest, wie viel Auszubildende in den Ausbildungsjahren mindestens verdienen müssen (Umgangssprachlich: Mindestlohn für Azubis). Danach ist die Ausbildungsvergütung so geregelt:
Ausbildungsjahr | Mindestlohn pro Monat |
1. Jahr | 649 Euro |
2. Jahr | 766 Euro |
3. Jahr | 876 Euro |
4. Jahr | 909 Euro |
Diese Mindestausbildungsvergütung gilt nur für die duale Ausbildung. Eine schulische Ausbildung wird in der Regel gar nicht vergütet.
Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen oder den Mindestlohn durch Werkverträge oder Scheinselbstständigkeit umgehen, drohen empfindliche Strafen: Bis zu 30.000 Euro bei Verstößen gegen Kontrollpflichten, bis zu 500.000 Euro bei Mindestlohnverstößen.
Für die Überwachung ist der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zuständig. Die Beamten dürfen hierzu Geschäftsräume kontrollieren und Lohnabrechnungen verlangen. Wer erwischt wird, muss zudem nachträglichen Lohn sowie Sozialversicherungen zahlen und kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Zukunft ausgeschlossen werden.
Durch den Mindestlohn soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer für ihre Arbeit und Leistungen angemessen entlohnt werden. Lohndumping und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors sollen so gestoppt werden. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Werkverträge und freie Dienstvertragsnehmer. Diese gelten als selbstständige Erwerbstätige.
Die Mindestlohn-Hotline nimmt Beschwerden sowie Meldungen von Mindestlohn-Verstößen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr zu erreichen unter der Rufnummer: 030 60280028.
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