Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt in Deutschland aktuell bei 13,90 € brutto pro Stunde (Stand: 2026) und soll 2027 auf 14,60 € steigen. Diese Lohnuntergrenze gilt für fast alle Arbeitnehmer über 18 Jahre und Saisonarbeiter und soll Lohndumping verhindern. Aber wer genau hat Anspruch auf den Mindestlohn und welche Ausnahmen gibt es? Alles, was Sie darüber wissen müssen…

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Definition: Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern pro geleisteter Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. Er gilt in allen Branchen und Wirtschaftszweigen sowie für deutsche und ausländische Arbeitnehmer und dient dazu, Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten. Eine Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern prüft regelmäßig die wirtschaftliche Lage und ob der Mindestlohn angepasst werden muss.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes betrifft eine Mindestlohnerhöhung rund 4,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland – damit knapp jedes 8. Beschäftigungsverhältnis (rund 12 %).

Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?

Jahr

Mindestlohn

2026 13,90 € pro Stunde
2027 14,60 € pro Stunde

Die geplante Erhöhung wirkt sich ebenfalls auf Minijobs und deren Verdienstgrenze aus, die an den Mindestlohn gekoppelt ist und genauso steigen wird:

Jahr

Minijob-Grenze

2026 603 € pro Monat
2027 633 € pro Monat

Der Mindestlohn für Minijobs bedeutet zugleich, dass Sie im Monat maximal 43,38 Stunden arbeiten dürfen. Wer mehr arbeitet, wird steuer- und sozialabgabenpflichtig. Politisch gibt es deshalb immer wieder Debatten, den Mindestlohn auf 15 € anzuheben. Ob das passiert, hängt jedoch von künftigen Kommissionsentscheidungen oder Gesetzesänderungen ab.

Wie hoch ist der Mindestlohn netto?

Die Untergrenze von 13,90 € bezeichnet nur den Stundenlohn. Wie viel Sie monatlich verdienen, hängt von der Arbeitszeit ab. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden liegt die monatliche Lohnuntergrenze bei 2.224 € brutto. In Teilzeit verdienen Sie entsprechend weniger: Bei 30 Stunden pro Woche läge der monatliche Mindestverdienst bei 1.668 € brutto. Wie viel davon netto auf Ihrem Konto landet, hängt wiederum von Ihrer Steuerklasse und den individuellen Abzügen ab sowie davon, ob Sie den steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr (derzeit: 12.348 €) überschreiten.

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Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Grundsätzlich haben laut § 1 MiLoG alle Arbeitnehmer über 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn. Dazu gehören:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber und geringfügig Beschäftigte
  • Saisonarbeiter

Ausnahmen von Mindestlohn

Keinen Anspruch auf Mindestlohn im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) haben:

  • Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikanten (z.B. Studium)
  • Freiwillige Praktikanten (Dauer: weniger als 3 Monate)
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Menschen, die Freiwilligendienst leisten
  • Selbstständige, Heimarbeiter
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate nach Wiedereinstieg)
  • Teilnehmer einer Arbeitsförderung-Maßnahme (1-Euro-Jobber)
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Was sind branchenspezifische Mindestlöhne?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit in Deutschland und darf nie unterschritten werden. In einzelnen Tarifverträgen können aber höhere Mindestlöhne vereinbart sein.

Mindestlohn Deutschland Tabelle nach Branchen

Beruf, Branche

Mindestlohn

Pflegekräfte 18,25 €
Glas-, Fassadenreinigung 16,70 €
Gebäudereinigung 13,50 €
Bau (Facharbeiter) 15,70 €
Bau (Hilfsarbeiter) 12,85 €
Maler, Lackierer 15,00 €
Dachdecker (Gesellen) 14,80 €
Elektrohandwerk 13,95 €
Gerüstbau 13,95 €
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Mindestlohn für Auszubildende

Azubis sind von den Regelungen des Mindestlohngesetzes ausgenommen. Trotzdem gibt es für sie eine Untergrenze bei der Bezahlung. Die Mindestausbildungsvergütung (Synonym: Mindestlohn für Azubis) legt fest, wie viel Auszubildende in den drei Ausbildungsjahren mindestens verdienen müssen. Auch die Ausbildungsvergütung steigt dadurch an:

Ausbildungsjahr

Mindestlohn (Monat)

1. Jahr 724 €
2. Jahr 854 €
3. Jahr 977 €
4. Jahr 1.014 €

Diese Mindestausbildungsvergütung gilt nur für die duale Ausbildung. Eine schulische Ausbildung wird in der Regel nicht vergütet.

Warum gibt es eine Mindestvergütung für Azubis?

Hauptgrund für die geregelte Vergütung in Ausbildungsverhältnissen sind die teilweise schlechten Gehälter in einigen Berufen. Die Mindestvergütung verhindert die Ausbeutung von Azubis und macht diese Berufe interessanter.

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Was droht bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?

Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen oder den Mindestlohn durch Werkverträge oder Scheinselbstständigkeit umgehen, drohen empfindliche Strafen: bis zu 30.000 € bei Verstößen gegen Kontrollpflichten, bis zu 500.000 € bei Mindestlohnverstößen. Für die Überwachung ist der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zuständig. Die Beamten dürfen hierfür Geschäftsräume kontrollieren und Gehaltsabrechnungen verlangen. Wer erwischt wird, muss zudem nachträglichen Lohn sowie Sozialversicherungen zahlen und kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Zukunft ausgeschlossen werden.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Die „Mindestlohn-Hotline“ nimmt Beschwerden sowie Meldungen von Mindestlohn-Verstößen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 60280028 zu erreichen.


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