Was ist ein Dienstvertrag?
Der Dienstvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich eine Seite zur Leistung eines Dienstes (Dienstverpflichteter oder Schuldner) und die andere Seite zur Zahlung eines Entgeltes für diesen Dienst (Dienstberechtigter oder Gläubiger) verpflichtet.
Als Dienst kann eine einmalige oder dauerhafte Leistung vereinbart werden. Die Zahlung des Entgeltes ist erst nach Leistung fällig. Häufigstes Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und Mitarbeiter. Dienstverträge können aber auch mit Selbstständigen geschlossen werden.
Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag
Ein Dienstvertrag muss unbedingt vom Werkvertrag unterschieden werden. Durch einen Dienstvertrag verpflichten Sie sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung – nicht aber zu einem konkreten Erfolg. Sie müssen den Dienst ordnungsgemäß leisten und schulden die Bemühung nach bestem Wissen und Gewissen, es gibt aber kein Erfolgsversprechen.
In einem Werkvertrag verpflichten Sie sich zur mangelfreien Herstellung eines vereinbarten Werkes. Eine Vergütung erhalten Sie erst, wenn dieser Leistungserfolg vorliegt und der Vertragspartner das Ergebnis abnimmt.
Dienstvertrag: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die gesetzlichen Vorgaben zu Dienstverträgen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in §§ 611 bis 630 BGB. Hier werden gegenseitige Verpflichtungen, Fälligkeiten und Modalitäten zur Kündigung geregelt.
Dienstvertrag: Beispiel für Leistungen
Im Berufsleben ist der Dienstvertrag die typische Vereinbarung. Als Arbeitnehmer unterzeichnen Sie einen Arbeitsvertrag und auch der Ausbildungsvertrag ist eine solch gegenseitiges Abkommen. Doch auch in anderen Bereichen werden unzählige Dienstverträge geschlossen.
Hier einige häufige Beispiele für Anwendungsbereiche eines Dienstvertrages:
- Vertrag mit dem Internetprovider
- Unterrichtsverträge
- Vertrag über Schülernachhilfe
- Behandlungsvertrag
- Mandatsvertrag
- Vertrag mit einem Steuerberater
- Vertrag mit Freelancern
Beispiel für geschuldete Leistungen im Dienstvertrag
Dass in einem Dienstvertrag nur die Leistung, nicht der Erfolg geschuldet wird, zeigt sich an einem einfachen Beispiel: Im Behandlungsvertrag vereinbarten ein Arzt und ein Patient die Durchführung einer vereinbarten medizinischen Behandlung. Diese muss vom Arzt ordnungsgemäß durchgeführt werden – es kann aber kein Behandlungserfolg festgelegt oder erwartet werden.
2 Arten von Dienstverträgen
Dienstverträge können in zwei Arten unterschieden werden. Entscheidendes Merkmal ist die Art und Weise, wie die Dienstleistungen erbracht werden. Möglich sind selbstständige Tätigkeiten als auch unselbstständige Tätigkeiten (Arbeitsvertrag). Wir stellen beide Varianten vor:
1. Arbeitsvertrag (Dienstvertrag für unselbstständige Tätigkeiten)
Die bekannteste Form des Dienstvertrags regelt ein Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer verpflichten sich zur Leistung, der Arbeitgeber zahlt als Gegenleistung das regelmäßige Gehalt. Bei dieser Art des Vertrages macht der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) Vorgaben zu Arbeitszeit und -ort. Mitarbeiter sind weisungsgebunden und wirtschaftlich vom Arbeitgeber abhängig.
Wichtiger Unterschied zu anderen Dienstverträgen sind die Rechte und Pflichten. So haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie bezahlten Urlaub und genießen Kündigungsschutz.
2. Freier Dienstvertrag
Freie Dienstverträge lassen dem Dienstverpflichteten deutlich mehr Freiheiten. Art und Weise der Leistung sowie die genauen Arbeitszeiten können oftmals selbst und frei bestimmt werden. Vertraglich festgelegt wird der Dienst – die konkrete Umsetzung wird dem anderen Vertragspartner überlassen. Ein solch freier Dienstvertrag wird beispielsweise häufig mit freien Mitarbeitern geschlossen.
Entscheidendes Merkmal für freie Dienstverträge ist die eigenverantwortliche und selbstständige Ausführung des Dienstes – zum Beispiel bei Coaches oder Beratern. Der Auftraggeber macht kaum Vorgaben und es gibt kein Direktionsrecht.
Inhalt: Was gehört in den Dienstvertrag?
Durch die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit können Sie Form und Inhalt für Dienstverträge grundsätzlich frei wählen – selbst die Schriftform ist nicht zwingend vorgegeben. Trotzdem sollten Sie jeden Vertrag unbedingt schriftlich festhalten und genau darauf achten, alle wichtigen Aspekte abzudecken. Dieser Inhalt sollte in Dienstverträgen unbedingt geregelt sein:
- Vertragsparteien
Wer schließt den Vertrag ab? Wer ist Dienstberechtigter, wer ist Dienstverpflichteter? - Vertragsgegenstand
Was genau ist der Dienst, der geschuldet wird und in welchem Umfang muss er geleistet werden? - Zeitpunkt / Dauer
Wann wird der Dienst erbracht? Ist es eine einmalige Leistung oder ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis? - Vergütung
Wie hoch ist die Bezahlung? Wann und wie wird diese gezahlt? - Erfüllungsort
Wo wird die Leistung erbracht oder kann der Schuldner die selbst frei entscheiden? - Haftung
Wer haftet bei welchen Vertragsverletzungen? Wann entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz? - Kündigung
Welche Bestimmungen gelten zur Kündigung? Wie lang ist die Kündigungsfrist? - Sonstige Vereinbarungen
Was soll zusätzlich vereinbart werden? - Salvatorische Klausel
Um die Gültigkeit zu erhalten, falls bestimmte Formulierungen unwirksam sind.
Dienstvertrag beenden: Kündigung
Ein Dienstvertrag ist rechtlich betrachtet ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis. Heißt: Es endet nicht durch Rücktritt, sondern durch eine Kündigung oder andere Form der Beendigung des Vertrages. Möglich ist zum Beispiel, dass der Vertrag von Anfang an befristet war oder automatisch nach dem Erbringen der vereinbarten Leistung (und Gegenleistung) endet. Auch durch einen Aufhebungsvertrag kann das Schuldverhältnis beendet werden.
Für eine Kündigung des Dienstvertrages gibt es verschiedene Möglichkeiten.
- Ordentliche Kündigung
Unbefristete Verträge können durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Hierbei muss die Kündigungsfrist eingehalten werden – handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, dass unter den Kündigungsschutz fällt, braucht es zudem einen triftigen Kündigungsgrund. - Außerordentliche Kündigung
Aus wichtigem Grund ist eine außerordentliche Kündigung möglich, bei der keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Das Vertragsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung. Die rechtlichen Hürden sind allerdings hoch. Der Grund muss eine Weiterführung des Dienstverhältnisses unmöglich machen.
Hat ein Dienstvertrag Nachteile?
Ein möglicher Nachteil von Dienstverträgen ist die fehlende Verpflichtung zum Erfolg. Es wird kein konkretes, mangelfreies Ergebnis, sondern lediglich eine ordnungsgemäße Leistung und das aufrichtige Bemühung geschuldet. Dienstverpflichtete haben deshalb auch dann Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, wenn der erhoffte Erfolg hinter der Dienstleistung nicht eintritt.
Im obigen Beispiel des Behandlungsvertrages: Der Arzt muss in jedem Fall bezahlt werden, wenn die Behandlung richtig durchgeführt wurde. Ob diese das gewünschte Ergebnis bringt, spielt für die Vertragserfüllung keine Rolle. Für den Schuldner ist dies ein entsprechender Vorteil. Ob ein Dienst- oder Werkvertrag besser ist, sollte deshalb individuell entschieden werden.
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