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Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Bedeutung, Muster, Höhe

Nicht ohne Grund heißt es: Verträge werden nicht für gute Zeiten geschlossen, sondern für schlechte. Werden Pflichten verletzt und Abmachungen nicht eingehalten, kann es zu einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag kommen. Für Mitarbeiter wird es dann teuer. Umso wichtiger, dass Sie wissen, was ein Vertragsstrafeversprechen bedeutet und wann eine Forderung auf Sie zukommen kann. Wir erklären, was Sie zur Vertragsstrafe wissen müssen und wie hoch die Zahlung ausfallen kann – inklusive einem Muster für eine Strafe im Vertrag…



Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Bedeutung, Muster, Höhe

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Was ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag?

Eine Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) ist eine Strafzahlung, die ein Vertragspartner erbringen muss, wenn er gegen bestimmte Pflichten aus dem Vertrag verstößt. Hält sich eine Partei nicht an die Abmachungen, kann die andere Seite die Vertragsstrafe einfordern. Die vertragliche Zusicherung einer solchen Zahlung wird als Vertragsstrafeversprechen bezeichnet.

Wichtig ist eine möglichst konkrete Beschreibung der Vertragspflichten, die durch die Vertragsstrafe abgesichert werden sollen. Sonst kann es im Ernstfall zu Unklarheiten kommen, ob das Fehlverhalten tatsächlich zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet. Die Vertragspartei, die eine strafbewehrte Pflicht aufnehmen möchte, sollte deshalb auf genaue und detaillierte Formulierungen achten.

Wann kann eine Vertragsstrafe greifen?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich zu zahlreichen Aspekten des Arbeitsvertrages auf eine mögliche Vertragsstrafe bei einer Pflichtverletzung einigen. Grundsätzlich kann jede Nichterfüllung der Vertragspflichten unter finanzielle Strafe gestellt werden.

In der Praxis kommen Vertragsstrafen vor allem bei Verstößen gegen die folgenden Pflichten und Vereinbarungen zum Einsatz:

Gründe: Warum eine Vertragsstrafe?

Im Arbeitsvertrag wird eine Vertragsstrafe nicht ohne guten Grund eingebaut. Ein verpflichtender Bestandteil ist diese im Vertrag nämlich nicht. Unternehmen können sich aber ganz bewusst dafür entscheiden. Aus Sicht der Arbeitsgerichte ist ein Vertragsstrafeversprechen im Arbeitsvertrag grundsätzlich erlaubt.

Verschiedene Gründe können erklären, warum eine Vertragsstrafe vereinbart wird:

  1. Druckmittel

    In erster Linie ist die Vertragsstrafe ein Druckmittel, das den Vertragspartner (in diesem Fall den Mitarbeiter) zur Einhaltung seiner Vertragspflichten bewegen soll. So können Unternehmen versuchen, den Ausfall von Arbeitsleistung zu verhindern und die korrekte Ausübung der vereinbarten Tätigkeiten zu sichern.

  2. Schutz

    Bleibt ein Mitarbeiter einfach der Arbeit fern, kann ein Arbeitgeber zwar klagen – bekommt aber die verlorengegangene Leistung nicht zurück. Auch Schadensersatz ist bei einem solchen Vertragsbruch nicht immer möglich, da der materielle Schaden fehlt. Zum Schutz vor einem solchen Verhalten kann die Vertragsstrafe eingeführt werden, um in jedem Fall Anspruch auf eine Entschädigungszahlung zu haben.

  3. Schnelle Entschädigung

    Ob ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegt, muss zunächst einmal geprüft und nachgewiesen werden. Selbst wenn es gelingen sollte, kann einige Zeit vergehen, bis es zu einer Zahlung kommt. Eine Vertragsstrafe kann leichter bewiesen werden und führt zu einer schnelleren Entschädigung für den Arbeitgeber.

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Muster für eine Vertragsstrafe

Es gibt keine allgemeinen Vorgaben für die Formulierung. Arbeitgeber haben bei der Gestaltung somit gewisse Freiräume. Durch den Pflichtverstoß, der unter Strafzahlung gestellt werden soll, ergibt sich aber der wichtigste Inhalt für eine Klausel im Arbeitsvertrag.

Das folgende Muster zeigt beispielhaft die Vereinbarung einer Konventionalstrafe bei unerlaubter Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und anderen betriebsinternen Informationen. Gezeigt wird ein Ausschnitt aus einem vollständigen Arbeitsvertrag:

Vertragsstrafen bei Betriebsgeheimnissen
§ 8.1 Betriebsgeheimnisse
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, interne Abläufe und Protokolle sowie personenbezogene Daten, die er durch und während seiner Anstellung erfährt, absolutes Stillschweigen zu wahren und keine Informationen an Außenstehende weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter.

§ 8.2 Vertragsstrafe bei Pflichtverletzung
Verstößt der Mitarbeiter gegen diese Vertraulichkeitspflicht, wird eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro verhängt. Die Höhe entspricht einem Bruttomonatsgehalt. Die Strafe wird für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht fällig.


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Wie hoch ist die Vertragsstrafe?

Vertragsstrafen sollen abschreckend sein und im Ernstfall auch eine tatsächliche Bestrafung darstellen. Sonst verfehlen sie ihren Zweck. Entsprechend wichtig ist die Höhe der angesetzten Strafzahlung für Pflichtverletzungen. Trotzdem darf der Arbeitgeber nicht einfach willkürliche Summen festlegen. Das würde zu einer unrechtmäßigen Benachteiligung des Angestellten führen.

Eine normale Höhe ist ein Bruttomonatsgehalt. Bei einem variablen Gehalt kann der durchschnittliche Wert der letzten zwölf Monate als Strafzahlung angesetzt werden. Das stellt sicher, dass Mitarbeiter die Strafe zwar spüren, aber nicht in die Privatinsolvenz oder finanziellen Ruin gedrängt werden.

Was bedeutet eine Vertragsstrafe verwirken?

Ist ein Recht oder ein Anspruch verwirkt, heißt dies üblicherweise, dass bereits einige Zeit vergangen ist und eine Geltendmachung nicht mehr möglich ist. Anders ist es bei Strafen und somit auch bei Vertragsstrafen. Im juristischen Sprachgebrauch bedeutet eine Strafe verwirken vielmehr das genaue Gegenteil.

Eine Vertragsstrafe verwirkt, wenn die Vollstreckung möglich wird. Dies passiert, sobald der Mitarbeiter eine strafbewehrte Vertragspflicht verletzt hat.

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Voraussetzungen für eine Vertragsstrafe

Vertragsstrafen können aus Arbeitgebersicht ein sinnvolles Mittel sein, doch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese überhaupt wirksam und rechtens sind.

  1. Vertragliche Vereinbarung

    Für eine Vertragsstrafe braucht es einen entsprechenden Absatz im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Klausel, können Unternehmen es sich bei einem späteren Pflichtverstoß nicht anders überlegen. Aus anderen Gesetzen ergibt sich kein solcher Anspruch für Arbeitgeber. Eine vertragliche Vereinbarung ist daher zwingend erforderlich.

  2. Schuldhaftes Verhalten

    Unternehmen können die Strafzahlung nur einfordern, wenn das Fehlverhalten des Mitarbeiters schuldhaft war. Unglückliche Missgeschicke, die trotz größter Sorgfalt passieren, können nicht unter Strafe gestellt werden. Erst wenn Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen, kann eine Strafe durchgesetzt werden.

  3. Klare Formulierungen

    Vertragsstrafen können nur wirksam sein, wenn diese klar und eindeutig formuliert sind. Für den Mitarbeiter muss zweifelsfrei ersichtlich und verständlich sein, welche Bedeutung die Klausel im Arbeitsvertrag hat. Er muss verstehen können, bei welchen konkreten Fehlverhalten die Strafe fällig wird und welche Kosten auf ihn zukommen können. Ist dies nicht gegeben, ist die Formulierung aufgrund von Unklarheit unwirksam.

  4. Verhältnismäßigkeit

    Den Mitarbeiter zu einer Vertragsstrafe von 50.000 Euro verdonnern? Das ist eine unangemessene Benachteiligung und nicht erlaubt. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Interesse des Unternehmens und der Höhe der Strafe. Will ein Arbeitgeber mehr als ein Bruttomonatsgehalt als Höhe der Konventionalstrafe festlegen, kann er vor dem Arbeitsgericht Schwierigkeiten haben, diese besonders hohe Strafe zu begründen.

Verboten ist es auch, eine Strafe für rechtmäßiges Verhalten eines Angestellten zu verhängen. So kann ein Unternehmen zwar eine Konventionalstrafe verhängen, wenn die gültige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird – bei eine fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers haben Arbeitgeber hingegen keine Handhabe.

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