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Arbeitszeugnis anfordern: Muster, Frist – was beachten?

Wer den Arbeitgeber wechselt oder verlässt, hat laut §630 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Festangestellte, Azubis oder Praktikanten können das Zeugnis anfordern, sobald das Arbeitsverhältnis endet – z.B. per Mail. Das kann ein einfaches Arbeitszeugnis sein (nur Art und Dauer der Beschäftigung) oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (plus Beurteilung der Leistung). Was Sie beachten müssen, wenn Sie das Arbeitszeugnis anfordern…



Arbeitszeugnis anfordern: Muster, Frist – was beachten?

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Arbeitszeugnis anfordern: Wichtige Fristen

Vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis sollten Sie „aktiv“ anfordern. Ansonsten muss der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen – und das ist bei der Bewerbung weniger wert.

Zur Anforderung haben Sie zwei Optionen:

  1. Sie bitten schon im Kündigungsschreiben um das qualifizierte Zeugnis.
  2. Sie fordern das Zeugnis danach schriftlich per Mail an.

Nach § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) haben Sie einen Anspruch auf das Arbeitszeugnis, sobald das Beschäftigungsverhältnis endet. Also die Kündigung rechtsgültig ist. Je nach Art des Zeugnisses gelten unterschiedliche Fristen für den Anspruch.

TIPP: Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, können Sie sofort ein „vorläufiges Arbeitszeugnis“ anfordern. Das ist – ähnlich wie das Zwischenzeugnis – im Präsens formuliert und kann später noch angepasst werden. Vorteil: Sie können sich damit schon bewerben und sparen Zeit.

2 Fristen für 2 Zeugnisse

  • Einfaches Arbeitszeugnis
    Das einfache Arbeitszeugnis können Sie solange anfordern, wie der Arbeitgeber Ihre Personaldaten gespeichert hat. Das können mehrere Jahre sein.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis
    Für das qualifizierte Zeugnis gelten nach § 195 BGB sogenannte Ausschlussfristen. Bedeutet: Der Anspruch gilt nur 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag können auch kürzere Fristen vereinbart sein.

Wir empfehlen, immer das qualifizierte Arbeitszeugnis anzufordern – zusammen mit der schriftlichen Kündigung. So werden garantiert alle Fristen eingehalten.

ACHTUNG: Haben Sie sich für das einfache Arbeitszeugnis entschieden, können Sie nachträglich kein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern!


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Wie kann ich das Arbeitszeugnis anfordern?

Für die Arbeitszeugnis Anforderung reicht ein einfacher Zweizeiler im Kündigungsschreiben – oder später per Mail. Wichtig ist, dass Sie stets schriftlich das qualifizierte Arbeitszeugnis anfordern und dabei eine Frist von zwei Wochen für die Ausstellung setzen. Zwei Beispiele und Muster für die Formulierung:

Arbeitszeugnis verlangen Muster: mit Kündigung

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet. Ferner bitte ich darum, mir in den kommenden zwei Wochen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Arbeitszeugnis verlangen Muster: per E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster

Musterschreiben Arbeitszeugnis anfordern

Die Vorlagen und Musterschreiben zur Arbeitszeugnis Anforderung können Sie sich hier kostenlos herunterladen:

Vorlage mit Kündigung

Muster nach Kündigung

Download Word
Download PDF
Download Word
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Arbeitgeber verweigert Arbeitszeugnis: Was tun?

Sollte der Arbeitgeber trotz schriftlicher Anforderung kein Arbeitszeugnis ausstellen, suchen Sie bitte zunächst das persönliche Gespräch. In den meisten Fällen ist dies kein böser Wille, sondern Vergesslichkeit.

Weigert sich der Arbeitgeber dennoch oder kommt er trotz wiederholter Aufforderung Ihrem Anspruch nicht nach, können Sie ihm eine schriftliche Mahnung per Einschreiben schicken. Um den Vorgang zu verkürzen, empfehlen wir, hierbei gleich ein Arbeitszeugnis Muster mitzuschicken.

Sollte der Arbeitgeber auch auf das Mahnschreiben nicht reagieren, müssen Sie nach Ablauf der gesetzten Frist das Arbeitszeugnis leider gerichtlich einklagen. Die Aussichten stehen zwar gut, lästig ist das trotzdem. Idealerweise holen Sie sich hierfür Unterstützung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Arbeitszeugnis anfordern – häufige Fragen

Wie lange kann ich das Arbeitszeugnis anfordern?

Das Zeugnis können Sie bis zu 3 Jahre nach Beschäftigungsende anfordern. Entscheidend hierfür ist aber das jeweilige Jahresende. Wer zum Beispiel am 31. Mai 2023 kündigt, hat noch bis zum 31. Dezember 2026 einen Arbeitszeugnis Anspruch. Die Fristen können manchmal auch kürzer sein. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat zum Beispiel die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt (Az 4 Sa 714/99). Wer sichergehen will, sollte sein Zeugnis daher innerhalb eines Jahres anfordern.

Welche Bedeutung hat das Zeugnis bei der Bewerbung?

Noch immer erwarten manche Personaler zur „vollständigen“ Bewerbung Zeugnisse. Sie haben einen ähnlichen Stellenwert wie der Lebenslauf oder das Bewerbungsschreiben. Fehlt das Arbeitszeugnis, haben Personaler Zweifel, ob etwas verschleiert werden soll.

Kann ich das Arbeitszeugnis anfordern ohne Kündigung?

Als Arbeitnehmer können Sie während der Beschäftigung immer um ein sogenanntes Zwischenzeugnis bitten. Zum Beispiel, um sich einen Überblick über aktuelle Leistungen und deren Beurteilung durch den Chef zu verschaffen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Daher sollten Sie in Ihrer formlosen E-Mail stets freundlich darum bitten.

Wie sieht ein korrektes Arbeitszeugnis aus?

Formal haben Arbeitnehmer das Recht auf ein individuelles Zeugnis, das „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert ist. Können sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können sie ein neues anfordern. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Als Arbeitnehmer haben Sie überdies Anspruch auf einen fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern: Anspruch und Aufbau

Zeugnissprache: 200 Codes entschlüsselt

Die wichtigsten Geheimcodes und Formulierungen im Arbeitszeugnis – und was sie wirklich bedeuten. Hier kostenlos herunterladen:

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Kann ich mein Arbeitszeugnis korrigieren lassen?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine „Zeugnisberichtigungsklage“ einreichen.

Einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung haben Sie bei:

  • Formalen Fehlern (Papierform, Unterschrift, etc.)
  • Inhaltlichen Fehlern (falsche Daten, Aufgaben)
  • Schreibfehlern (Namen, Rechtschreibung)

Bei den Noten muss der Zeugnisinhalt nur korrigiert werden, wenn Ihre Zeugnisnote schlechter als 3 („befriedigend“) ist. Schlechtere Zeugnisse muss der Arbeitgeber begründen. Die Beweislast für ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis liegt beim Arbeitnehmer (BAG 9 AZR 584/13). Der Anspruch auf Zeugniskorrektur verfällt nach 15 Monaten.

Wie viel kostet eine Zeugnisklage?

In erster Instanz vor dem Arbeits­gericht tragen beide Parteien die Anwalts­kosten selbst. Diese richten sich nach dem Streit­wert – meist ein Brutto­monats­lohn. Wer vorhat zu kündigen, sollte vorher über eine Rechts­schutz­versicherung nachdenken. Fehlen die Mittel dafür, können Sie bei Gericht Beratungs- oder Prozess­kosten­hilfe beantragen.

Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch versteckte Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).