Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage, Anspruch & Fristen

Verlassen Sie Ihren Arbeitgeber, sollten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Darin werden neben Ihrer Tätigkeit auch Leistungen und Sozialverhalten bewertet – wichtige Nachweise für spätere Bewerbungen. Wir zeigen, wann und wie Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert – inklusive kostenloser Vorlagen für E-Mail und Kündigung…

Arbeitszeugnis Anfordern Muster Frist Per Mail Beispiel Vorlage

Arbeitszeugnis anfordern – das Wichtigste

Arbeitszeugnis

Kurz erklärt

Anspruch Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Qualifiziert Verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn Leistungen und Verhalten bewertet werden sollen.
Zeitpunkt Fordern Sie das Zeugnis am besten bereits mit der Kündigung oder unmittelbar danach an.
Form Eine kurze schriftliche Bitte per E-Mail oder im Kündigungsschreiben reicht aus.
Frist Warten Sie nicht unnötig lange: Ausschlussfristen und Verwirkung können den Anspruch früher gefährden als die gesetzliche Verjährung.
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Arbeitszeugnis anfordern: So geht’s richtig

Ein Arbeitszeugnis können Sie formlos beim Arbeitgeber anfordern – am besten schriftlich beim direkten Vorgesetzten oder in der Personalabteilung. Das geht per E-Mail, Brief oder direkt als Zusatz im Kündigungsschreiben. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ wünschen. Nur dann bekommen Sie neben Angaben zu Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auch eine Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens.

Bei wem fordere ich das Arbeitszeugnis an?

Ihr Ansprechpartner ist grundsätzlich der Arbeitgeber – in größeren Unternehmen meist die Personalabteilung, in kleineren Betrieben der direkte Vorgesetzte oder die Geschäftsführung. Wer das Zeugnis anschließend formuliert oder unterschreibt, kann intern jedoch anders geregelt sein.

Kann ich das Arbeitszeugnis per E-Mail anfordern?

Sie können Ihr Arbeitszeugnis problemlos auch per E-Mail anfordern. Eine bestimmte Form ist für Ihre Anfrage nicht vorgeschrieben. Die schriftliche Anfrage hat zudem den Vorteil, dass Sie später nachweisen können, wann und welches Zeugnis Sie verlangt haben.

Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage für E-Mail und Brief

Mit der folgenden Vorlage können Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis per E-Mail oder Brief anfordern. Ergänzen Sie lediglich Ansprechpartner und Datum:

Arbeitszeugnis anfordern: Muster

Sehr geehrte Frau Muster,

mein Arbeitsverhältnis endet am TT.MM.JJJJ. Hiermit bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das neben Art und Dauer meiner Tätigkeit auch meine Leistungen und mein Verhalten beurteilt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Arbeitszeugnis bis zum TT.MM.JJJJ zukommen lassen könnten.

Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster



Vorlage in Word herunterladen

Arbeitszeugnis im Kündigungsschreiben anfordern

Ebenso können Sie das Arbeitszeugnis schon mit Ihrer Kündigung anfordern. Dafür reicht ein kurzer Zusatz im Kündigungsschreiben:

  • „Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt. Zusätzlich bitte ich Sie, mir zum Ende des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.“

Kündigungsvorlage in Word

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Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Nach § 109 Gewerbeordnung haben alle Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das gilt unabhängig davon, ob Sie selbst kündigen, der Arbeitgeber kündigt oder ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Der Anspruch besteht nicht nur bei einer Festanstellung in Vollzeit. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber können ein Arbeitszeugnis verlangen. Für Auszubildende gelten eigene gesetzliche Zeugnisregelungen (§ 16, § 26 BBiG). Das Zeugnis selbst muss mindestens Angaben zu Art und Dauer Ihrer Tätigkeit enthalten. Auf Ihr Verlangen muss der Arbeitgeber darüber hinaus auch Ihre Leistungen und Ihr Verhalten beurteilen. Dabei handelt es sich um das qualifizierte Arbeitszeugnis.

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Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern

Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oft die bessere Wahl. Es enthält zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Sozialverhaltens.

Einfaches Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Art der Beschäftigung Art der Beschäftigung
Dauer der Beschäftigung Dauer der Beschäftigung
Tätigkeitsbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung
Keine Leistungsbewertung Bewertung von Leistung und Arbeitsweise
Keine Verhaltensbewertung Bewertung des Sozialverhaltens

Eine eindeutige Formulierung für Ihre Anfrage lautet:

  • „Hiermit bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das neben Art und Dauer meiner Tätigkeit auch meine Leistungen und mein Verhalten beurteilt.“

Wann sollte ich das Arbeitszeugnis anfordern?

Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis am besten bereits zusammen mit der Kündigung oder spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses an. So ist Ihr Wunsch frühzeitig dokumentiert und der Arbeitgeber kann die Ausstellung vorbereiten. Sie müssen hierfür nicht bis zum letzten Arbeitstag warten. Steht das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits fest, können Sie das Zeugnis vorher verlangen. Das endgültige Arbeitszeugnis bezieht sich auf die gesamte Beschäftigungsdauer bis zum tatsächlichen Ende.

Arbeitszeugnis nach Kündigung anfordern

Haben Sie das Arbeitszeugnis in Ihrer Kündigung vergessen, ist das kein Problem. Sie können es auch nach dem Ausscheiden schriftlich verlangen. Nutzen Sie dafür einfach die Vorlage oben und nennen Sie Ihre frühere Beschäftigungsdauer. Das gilt ebenso, wenn der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat oder das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beziehungsweise das Ende eines befristeten Vertrags beendet wird.

Arbeitszeugnis ohne Kündigung anfordern?

Besteht Ihr Arbeitsverhältnis unverändert fort, geht es nicht um ein Endzeugnis, sondern um ein Zwischenzeugnis. Dafür besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch wie beim Endzeugnis. Bei einem „triftigen Grund“ kann sich jedoch ein Anspruch ergeben – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung oder beruflichen Neuorientierung. Auch hier sollten Sie ausdrücklich ein „qualifiziertes Zwischenzeugnis“ verlangen, wenn neben Ihren Tätigkeiten die bisherigen Leistungen und Ihr Sozialverhalten beurteilt werden sollen.

Welche Frist gilt beim Arbeitszeugnis?

Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis möglichst zeitnah an. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie 3 Jahre bedenkenlos warten können! Arbeits- oder Tarifverträge können kürzere Ausschlussfristen enthalten. Darüber hinaus kann ein lange nicht geltend gemachter Zeugnisanspruch unter bestimmten Voraussetzungen verwirken.

Welche Frist kann ich dem Arbeitgeber setzen?

Das Gesetz schreibt keine Bearbeitungsfrist von beispielsweise 2 Wochen vor. Sie können dem Arbeitgeber aber eine angemessene Frist setzen. 2-3 Wochen sind dafür in vielen Fällen ein akzeptierter Zeitraum. Bei umfangreichen Tätigkeiten oder organisatorischen Verzögerungen kann die Ausstellung aber länger dauern.

Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis anfordern?

Verlassen Sie sich nicht auf die dreijährige Verjährungsfrist. Prüfen Sie Ihren Arbeits- und Tarifvertrag auf mögliche Ausschlussfristen und fordern Sie das Zeugnis möglichst gleich mit der Kündigung oder unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses an. Je länger Sie warten, desto schwieriger kann eine aussagekräftige Beurteilung Ihrer Leistungen werden.

Arbeitszeugnis nachträglich anfordern: Geht das nach Jahren?

Sie können ein vergessenes Arbeitszeugnis grundsätzlich auch nach Ihrem Ausscheiden noch anfordern, solange der Anspruch nicht durch Ausschlussfristen, Verjährung oder Verwirkung verloren gegangen ist. Ob seit Ihrem Ausscheiden 2, 5 oder sogar 10 Jahre vergangen sind, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die konkreten Fristen und Umstände. Nach 10 Jahren ist der Zeugnisanspruch in der Regel verjährt, sofern die Verjährung nicht neu begonnen hat.

Arbeitszeugnis verloren – kann ich es erneut anfordern?

Haben Sie bereits ein Arbeitszeugnis erhalten und später verloren, handelt es sich um einen anderen Fall als den ursprünglichen Zeugnisanspruch. Fragen Sie den ehemaligen Arbeitgeber zunächst nach einer Kopie beziehungsweise Zweitschrift. Ob diese noch erstellt werden kann, hängt davon ab, ob das ursprüngliche Zeugnis oder die notwendigen Daten noch beim Arbeitgeber gespeichert sind.

Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis aus – was tun?

Reagiert der Arbeitgeber nicht auf Ihre Anfrage, sollten Sie zunächst freundlich nachhaken. Häufig steckt keine böse Absicht dahinter, sondern ein hohes Arbeitsaufkommen. Bleibt auch die Erinnerung erfolglos, gehen Sie schrittweise vor:

  1. Schriftlich erinnern

    Verweisen Sie auf Ihre ursprüngliche Anfrage und bitten Sie erneut um Ausstellung des qualifizierten Arbeitszeugnisses.

  2. Konkrete Frist setzen

    Setzen Sie schriftlich einen letzten angemessenen Termin und bewahren Sie einen Nachweis Ihrer Aufforderung auf.

  3. Anspruch gerichtlich durchsetzen

    Reagiert der Arbeitgeber weiterhin nicht, können Sie den Zeugnisanspruch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Prüfen Sie zuvor mögliche Ausschlussfristen.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht zur rechtzeitigen Zeugniserteilung und entsteht Ihnen dadurch nachweislich ein konkreter Schaden, kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch infrage kommen. Entscheidend ist, dass Sie Pflichtverletzung, Schaden und den Zusammenhang zwischen beiden nachweisen können.

Arbeitszeugnis anfordern: Checkliste

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis ausdrücklich verlangt?
  • Anfrage schriftlich gestellt?
  • Beendigungsdatum genannt?
  • Konkreten Ausstellungstermin genannt?
  • Mögliche Ausschlussfristen geprüft?
  • Anfrage und Antworten aufbewahrt?
  • Zeugnis nach Erhalt sofort geprüft?

Nach Erhalt sollten Sie das Zeugnis nicht einfach abheften: Prüfen Sie insbesondere Beschäftigungsdauer, Tätigkeiten, Leistungen und Sozialverhalten. Sind Angaben falsch oder Formulierungen widersprüchlich, können Sie das Arbeitszeugnis prüfen lassen und gegebenenfalls eine Korrektur verlangen.


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