Anzeige
Ads_BA_AD('BS');
Anzeige
Ads_BA_AD('SKY');

Aufhebungsvertrag: Wann sinnvoll? Muster + Abfindung

Mit dem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer den aktuellen Arbeitsvertrag ohne Kündigung vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist entfällt, dafür gibt es häufig eine Abfindung. Eine Aufhebungsvereinbarung kann sinnvoll sein – hat aber auch Nachteile. Prüfen Sie den Vertrag daher genau, bevor Sie ihn unterschreiben. Wir zeigen, was Arbeitnehmer hierbei beachten müssen: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Abfindung und Steuer, Resturlaub, Arbeitszeugnis, plus kostenloses Aufhebungsvertrag Muster…



Aufhebungsvertrag: Wann sinnvoll? Muster + Abfindung

AnzeigeKarrierebibel Podcast Teaser

Aufhebungsvertrag – was ist das?

Der Aufhebungsvertrag ist das Ge­genstück zum Ar­beits­ver­trag: Mit Letzerem beginnt das Ar­beits­verhält­nis einvernehmlich, der Auf­he­bungs­ver­trag beendet es ein­ver­nehm­lich und in beidseitigem Einverständnis. Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln darin, wann und wie die Zusammenarbeit endet – mitunter sofort. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich bei der Aufhebungsvereinbarung aber nicht um eine „einseitige“ Willenserklärung. Heißt: Damit der Aufhebungsvertrag wirksam wird, müssen sich BEIDE Parteien einig sein und unterschreiben. Überdies benötigt der Vertrag nach § 623 BGB immer die Schriftform auf Papier. E-Mail, SMS oder Fax reichen nicht.

Inhalt des Aufhebungsvertrags sind vor allem das Datum des Beschäftigungsendes, eine mögliche Abfindung oder eine Freistellung von der Arbeit sowie Regelungen zum Resturlaub oder Rückgaben. Weil dem Auflösungsvertrag, wie er auch genannt wird, beide Seiten zustimmen, können damit alle (gesetzlichen) Kündigungsfristen umgangen werden.

Machen Sie sich bitte klar: Mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags verzichten Sie auf wichtige Arbeitnehmerrechte. Prüfen Sie Voraussetzungen, Inhalt, Vor- und Nachteile daher immer gründlich. Im Zweifel mithilfe eines Anwalts.

Gibt es einen Unterschied zwischen Aufhebungs- und Auflösungsvertrag?

Beide Begriffe – Auflösungsvertrag und Aufhebungsvertrag – sind Synonyme. In beiden Fällen wird ein bestehender Arbeitsvertrag beendet. Davon unterschieden werden von Juristen allenfalls der Abwicklungsvertrag oder die Abwicklungsvereinbarung. Letztere regeln nur die Begleitumstände einer Beendigung, beenden das Arbeitsverhältnis aber nicht. Dazu benötigen Sie noch eine Kündigung.

Was ist besser: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer. Falls Sie schon einen neuen Job haben und der Arbeitgeber (per Abfindung) besonders großzügig ist, lohnt sich meist der Aufhebungsvertrag. Gehen Sie davon aus, dass eine Kündigung rechtlich nur schwer durchsetzbar wäre, können Sie es entweder darauf ankommen lassen und mit einer Kündigungsschutzklage kontern – oder diese als Druckmittel einsetzen um eine höhere Abfindungssumme herauszuschlagen.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Per Aufhebungsvertrag können Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis schneller beenden und eine Kündigungsfrist vermeiden. Wünscht der Arbeitgeber die Auflösung, zahlt er meist eine Abfindung oder andere Ausgleichszahlung. Unterschreiben sollten Sie einen solchen Vertrag aber nur, wenn Sie mit den ausgehandelten Bedingungen zufrieden sind.

Müssen beim Aufhebungsvertrag Fristen beachtet werden?

Bei einem Aufhebungsvertrag müssen keinerlei Fristen eingehalten werden. Weil sich beide Parteien darüber einig sind, dass der bestehende Vertrag nicht mehr gelten soll, können Sie völlig frei einen Termin oder Tag für das Ende des Arbeitsverhältnisses festlegen. Während beim Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beginnt, wird es bei der Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich beendet.

Was passiert wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Nichts. Weil ein Aufhebungsvertrag nur schriftlich und von beiden Parteien geschlossen werden kann, gilt er auch nur mit beiden Unterschriften. Wird diese von einer Seite verweigert, gilt der bestehende Vertrag fort – mit allen Fristen und Bedingungen für eine Kündigung.

Wie groß ist die Abfindungshöhe beim Auflösungsvertrag?

Als Faustregel gilt: Die Abfindungszahlung beträgt in der Regel 0,25 und 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Was Sie am Ende bekommen, können und sollten Sie genau aushandeln.


TIPP: Ein Aufhebungsvertrag basiert auf Freiwilligkeit und dem Gebot des fairen Handelns. Lassen Sie sich von Ihrem Vorgesetzten nie unter Druck setzen! Weder darf der Arbeitgeber Sie zum Aufhebungsvertrag zwingen, noch überrumpeln (Az. 2 AZR 412/91). Konkret: Vor der Unterzeichnung haben Sie mindestens drei Tage Bedenkzeit. Und: Sollte der Arbeitgeber versuchen, mittels Aufhebungsvertrag eine unzulässige Kündigung wegen Betriebsübergang zu umgehen, kann der Vertrag unwirksam werden.


Anzeige

Muster Aufhebungsvertrag: Kostenlose Vorlage

Auch wenn Sie hier viele Tipps finden: Wir empfehlen, den sofortigen Aufhebungsvertrag immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Dieser erkennt mögliche Fallstricke und unwirksame Klauseln sofort. Denn der Inhalt ist reine Verhandlungssache. Auf diese Punkte sollten Sie achten…

Checkliste: Aufhebungsvertrag Inhalt

Die Aufhebungsvereinbarung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Dabei sollten Sie beim Inhalt auf folgende Punkte achten:

  • Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindungsvereinbarung
  • Ausstehende Zahlungen (Überstunden, Prämien, Weihnachtsgeld, etc.)
  • Resturlaub: Anspruch und Abgeltung
  • Arbeitszeugnis: Inhalt und Note
  • Freistellung mit Lohnfortzahlung
  • Rückgaben und Termine (Dienstwagen, Firmenhandy, etc.)
  • Wer beendet das Arbeitsverhältnis (Wichtig für Arbeitsamt!)
  • Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer (erhöht meist die Abfindungssumme)
  • Stillschweigen über die Vereinbarungen

Aber wie schreibt man einen Aufhebungsvertrag? – Wir zeigen es Ihnen in diesem Aufhebungsvertrag Muster:

Aufhebungsvertrag (MUSTER)

zwischen
Beispiel AG
(Firma, Anschrift…)
(nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt)

und

Max Muster
(Name, Anschrift)
(nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt)

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den oben genannten Parteien gemäß Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich zum TT.MM.JJJJ beendet. Dabei wird die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist eingehalten. Dies geschieht, um eine ansonsten unumgängliche betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers zu vermeiden.

§ 2 Arbeitsfreistellung und Urlaub

Der Arbeitnehmer wird bis zum obigen Termin von seinen im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten freigestellt. Diese Freistellung erfolgt unter Anrechnung der ihm noch zustehenden Resturlaubs- oder anderer Freizeitansprüche. Er erhält bis zum Vertragsende weiterhin das monatliche Entgelt in Höhe ____ Euro brutto.

§ 3 Abfindung

Entsprechend der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz erhält der Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von ____ Euro brutto. Dies entspricht ____ Brutto-Monatsgehältern. Die Abfindung wird mit der letzten Gehaltsabrechnung fällig.

§ 4 Arbeitszeugnis und Arbeitsmaterialien

Dem Arbeitnehmer wird durch den Arbeitgeber zum Ende des Arbeitsvertrages ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt, dass der Leistungsbeurteilung „sehr gut“ entspricht und sich auf alle geleisteten Aufgabenbereiche und Verantwortungen bezieht.

Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer spätestens zum genannten Termin alle ihm überlassenen Unterlagen, Arbeitspapiere und Materialien an den Arbeitgeber zurückzugeben. Dazu zählen auch alle überlassenen Sachen, die weiterhin Eigentum des Arbeitgebers sind (Laptops, Smartphones, Dienstwagen, Firmenschlüssel, etc.).

§ 5 Meldepflicht

Der Arbeitnehmer wurde durch den Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass er spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden muss, um sich arbeitssuchend zu melden. Nur so kann ein möglicher ungekürzter Anspruch bestehen bleiben. Sollte diese Zeit nicht mehr gegeben sein, muss der Arbeitnehmer sich unverzüglich innerhalb von maximal drei Tagen nach dem Abschluss dieses Auflösungsvertrages an die Agentur für Arbeit wenden. Der Arbeitnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass die Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrags nach § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben kann.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Aufhebungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 7 Ausgleich aller Ansprüche

Die beiden Parteien sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem endenden Arbeitsverhältnis mehr bestehen. Alle gegenseitigen Ansprüche sind damit ausgeglichen und erfüllt.

Ort, Datum

_________________________________________
Unterschrift Arbeitgeber

_________________________________________
Unterschrift Arbeitnehmer

Die Aufhebungsvertrag Vorlage können Sie sich hier auch noch einmal kostenlos als Word-Datei herunterladen. Bitte beachten Sie: Der Mustertext stellt lediglich EINE Variante dar. Je nach Position sollten einzelne Regelungen ergänzt oder ausgetauscht werden.

Download: Aufhebungsvertrag Vorlage

Anzeige
Jetzt Karrierebibel Insider werden + Vorteile sichern!
Kostenlose News, frische Impulse für den Erfolg sowie geniale Deals mit satten Rabatten – exklusiv nur für Insider! Jetzt Newsletter holen...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wie bitte ich um einen Aufhebungsvertrag?

Grundsätzlich können beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – um einen Aufhebungsvertrag bitten – mündlich oder schriftlich. Dazu reicht schon ein einfacher Zweizeiler per Post oder E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Auflösung unseres bestehenden Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen. Dazu möchte ich mit Ihnen über die Details eines Aufhebungsvertrags verhandeln.

Ihre Bitte um einen Aufhebungsvertrag kann zusätzlich noch Frist für die Rückmeldung enthalten. Zum Beispiel: „Bitte geben Sie mir bis zum TT.MM.JJJJ schriftlich Bescheid, ob Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Damit können Arbeitnehmer sichergehen, dass sie im Falle einer Eigenkündigung vor der Kündigungsfrist aus Ihrem Arbeitsvertrag herauskommen.

Der Bitte müssen allerdings beide Seiten zustimmen. Bedeutet: Der Arbeitgeber kann Ihre Bitte auch ablehnen. Einen Anspruch auf den Aufhebungsvertrag gibt es nicht.

Aufhebungsvertrag Vorteile Nachteile Checkliste

Anzeige

Aufhebungsvertrag Vor- und Nachteile

Was spricht dafür, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und welche Argumente könnten Sie davon abhalten? Wie genau Ihre Entscheidung aussieht, müssen Sie am Ende selbst wissen – und sollten dies falls möglich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Um Ihnen zu helfen, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages vor:

Aufhebungsvertrag Vorteile

  • Keine Kündigungsfrist

    Wer schneller aus seinem Arbeitsvertrag möchte (zum Beispiel weil Sie schon einen neuen Job haben), kann mit dem Aufhebungsvertrag Kündigungsfristen vermeiden und mit dem Arbeitgeber einen früheren Termin aushandeln.

  • Mögliche Abfindung

    Geht der Auflösungswunsch vom Arbeitgeber aus, versüßt dieser den Jobverlust häufig mit einer Abfindung. Das passiert auch, wenn er im Falle einer ordentlichen Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage rechnen muss.

  • Besseres Zeugnis

    Neben einer Abfindung lassen sich zusätzliche Modalitäten des Vertrages verhandeln. Endet das Beschäftigungsverhältnis, haben Arbeitnehmer laut § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das zugleich „wahr“ und „wohlwollend“ sein muss. Verhandeln Sie also ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis oder die Auszahlung ausstehendem Urlaubsgeld.

  • Kündigung vermeiden

    Lässt sich eine reguläre Kündigung (aus betrieblichen Gründen) nicht vermeiden, bietet der Aufhebungsvertrag eine gute Alternative. Einmal wegen der obigen Vorteile sowie für den Lebenslauf, weil Sie offiziell nicht gekündigt wurden.

Aufhebungsvertrag Nachteile

Der Aufhebungsvertrag hat allerdings auch Nachteile. Diese sollten Sie genau prüfen und abwägen.

  • Sperrzeit beim Arbeitsamt

    Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt und diesen unterschreibt, hat aus Sicht des Jobcenter den Jobverlust selbst herbeigeführt. Folge: Sie erhalten eine bis zu 3-monatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld (ALG).

  • Kein Kündigungsschutz

    Mit dem Aufhebungsvertrag hebeln Sie den Kündigungsschutz aus, der etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte besonders hoch ist. Auch braucht es für das Arbeitsende keinen offiziellen Kündigungsgrund.

  • Kein Betriebsrat

    Vor einer Kündigung muss oft noch der Betriebsrat angehört werden – beim Aufhebungsvertrag nicht. Der Betriebsrat kann deshalb nicht prüfen, ob eine Kündigung wirksam und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich wäre.

  • Keine Altersvorsorge

    Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge können durch einen Aufhebungsvertrag verfallen.

  • Kein Weg zurück

    Einmal unterschrieben, ist der Auflösungsvertrag endgültig. Falls Sie nicht nachweisen können, dass Sie zur Unterschrift gezwungen wurden, können Sie diesen nicht mehr anfechten. Selbst wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung androht, gehen Arbeitsgerichte davon aus, dass Sie dem Vertrag freiwillig zugestimmt haben.

Alle wichtigen Vor- und Nachteile zum Aufhebungsvertrag haben wir für Sie wieder in einem kostenlosen PDF zusammengefasst, das Sie sich HIER herunterladen können.

Arbeitslosengeld: Wie die Sperrzeit vermeiden?

Vermeiden lässt sich die Sperre nur, wenn der Vertrag eine Begründung enthält. Wer laut § 159 Abs. 1 SGB 3 einen Aufhebungsvertrag nur unterschreibt, um einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung zuvorzukommen (weil es im Lebenslauf besser aussieht) und Sie dabei die Frist einer ordentlichen Kündigung einhalten, kann die Arbeitsamt-Sperre umgehen.

TIPP: Sprechen Sie vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur. Der kann Ihnen verbindlich sagen, wie er die Gründe einschätzt und ob es zu einer Sperre kommt.

Abfindung: Was muss ich im Aufhebungsvertrag beachten?

Zwar gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung, dennoch wird im Aufhebungsvertrag oft eine vereinbart. Die Höhe können Sie frei verhandeln. Richtwert: ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr. Meist bietet der Arbeitgeber mehr, um den Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Rechnen Sie das Angebot genau durch und berücksichtigen Sie die Dauer der Jobsuche und ALG-Sperre. Falls Sie mit der Höhe nicht einverstanden sind, sollten Sie nachverhandeln – zur Not mithilfe eines Anwalts.

Auswirkungen der Abfindung auf die Steuer

Eine Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig. Davon müssen Sie keine Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung abziehen. Dafür unterliegt sie der Lohnsteuer. Die Höhe dieser Steuer wird in der Regel vom Arbeitgeber berechnet und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Allerdings profitieren Arbeitnehmer von der Fünftelregelung: Diese senkt die Steuerlast für Einnahmen, die über mehrere Jahre erwirtschaftet, aber in einem einzigen Jahr ausgezahlt werden. Dazu zählen auch Abfindungen.

Statt eine Abfindung von 10.000 Euro auf das Jahreseinkommen zu addieren, wird nur ein Fünftel davon (2.000 Euro) für die Lohnsteuer herangezogen. Dazu müssen Sie beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Bedenken Sie auch: Bis zu 60 Prozent der Abfindung können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Bei älteren Mitarbeitern mit langer Betriebszugehörigkeit kann sich dieser Wert auf 25 Prozent reduzieren.

Aufhebungsvertrag Resturlaub: Was passiert damit?

Mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages besteht der gesetzliche Urlaubsanspruch fort. Regeln Sie also unbedingt, wie mit dem Resturlaub umgegangen wird. Viele Arbeitnehmer nehmen diesen bis zum letzten Arbeitstag. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können Sie sich den Resturlaub auch auszahlen lassen. In beiden Fällen wirkt sich das aber negativ auf das Arbeitslosengeld aus.

Sonderfälle bei Probezeit und Krankheit

Aufhebungsvertrag in der Probezeit

Auch während der Probezeit kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Zwar gilt hier ohnehin noch kein Kündigungsschutz und die Kündigungsfrist beträgt auch nur zwei Wochen. Der Aufhebungsvertrag lohnt sich aber dann, wenn sich der oder die Arbeitnehmerin in der Probezeit NICHT bewährt hat. Statt ihm oder ihr aber zu kündigen, schließen Sie einen Aufhebungsvertrag und verlängern so die Probezeit. Sollte sich der Arbeitnehmer in der Nachfrist doch noch positiv entwickeln, lässt sich das Arbeitsverhältnis durch einen neuen Arbeitsvertrag fortsetzen. Für Arbeitnehmer ist der Aufhebungsvertrag eine Art zweite Chancen.

Aufhebungsvertrag bei Krankheit

Inbesondere wenn die Gesundheitsprognose negativ und absehbar ist, dass der Arbeitnehmer seinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben kann, ist eine krankheitsbedingte Kündigung ebenso möglich wie ein Aufhebungsvertrag. Unter Umständen kann auch hierbei eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden werden. Bevor Sie einem solchen Vertrag zustimmen und unterschreiben, fragen Sie aber bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt nach und lassen Sie sich das bestätigen.

Aufhebungsvereinbarung: Tipps für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber kann die Aufhebungsvereinbarung Vorteile haben. Das gilt vor allem dann, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur schwer durchsetzbar oder teuer wäre. Das gilt etwa bei langer Beschäftigungsdauer oder erforderlichen Sozialplänen. Der größte Vorteil liegt in der generellen Vertragsfreiheit: Solange beide Seiten zustimmen, können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer alles im Vertrag vereinbaren, was ihnen zusagt: Austrittstermin, Abfindungssumme, Rückgaben oder Wettbewerbsverbote. Auch sind keine Kosten aus einer Kündigungsschutzklage zu befürchten.

Der einzige Nachteil aus Sicht des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dem Angebot nicht zustimmen muss. Um es attraktiver zu machen, kann es also mitunter doch noch teuer werden.

Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Wegen der Tragweite des Aufhebungsvertrags haben Arbeitgeber weitreichende Aufklärungspflichten vor Abschluss des Vertrags. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer auf die negativen Konsequenzen bei betrieblicher Altersvorsorge und möglicher Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit hinzuweisen. Im Aufhebungsvertrag sollten Sie daher unbedingt einen Hinweis auf § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) ergänzen (siehe Aufhebungsvertrag Muster oben). Andernfalls könnten Arbeitnehmer Schadensersatz einklagen (BAG, 3 AZR 605/99).

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern
Weiter zur Startseite