Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Vor- und Nachteile
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer den aktuellen Arbeitsvertrag beenden. Ohne irgendwelche Kündigungsfristen. Dafür kann es gute Gründe geben. Eine Abfindung zum Beispiel. Unterschreiben sollten Arbeitnehmer trotzdem nicht sofort. Prüfen Sie den Aufhebungsvertrag genau, bevor Sie das Arbeitsverhältnis vorzeitig lösen! So lukrativ das Angebot erscheint: Die Tücken und Nachteile stecken im Detail. Etwa eine Arbeitslosengeld-Sperre. Worauf Sie achten müssen, wenn der Chef einen Aufhebungsvertrag anbietet…

➠ Inhalt: Das erwartet Sie
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Warum Aufhebungsvertrag statt Kündigung?
Der klassische Weg aus einem Arbeitsverhältnis geht über eine Kündigung. Dabei handelt es sich um eine „einseitige Willenserklärung“. Heißt: Die andere Seite muss nicht zustimmen, damit sie wirksam wird. Der Aufhebungsvertrag ist eine „einvernehmliche“ Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Er braucht die Zustimmung beider Vertragsparteien.
Die grundlegenden Vorteile gegenüber der Kündigung
- Keine Kündigungsfrist
Bei der Kündigung müssen Sie Kündigungsfristen beachten. Beim Aufhebungsvertrag nicht. So kommen beide schneller aus dem Arbeitsvertrag. - Abfindung möglich
Mit dem Aufhebungsvertrag verbunden ist oft eine Abfindungszahlung. Will sich der Arbeitgeber schnell trennen, wirkt das positiv auf die Höhe der Abfindung. - Besseres Arbeitszeugnis
Zugleich können Sie ein mindestens „gutes“ qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln.
Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmer allerdings einige Risiken und Nachteile:
- Kein Kündigungsschutz
Mit dem Aufhebungsvertrag hebeln Sie den Kündigungsschutz auf. Etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte. - Kein Widerruf
Mit der Einwilligung verzichten Sie auf wichtige Arbeitnehmer-Rechte. Einmal unterschrieben, können Sie den Vertrag kaum widerrufen. - Kein Betriebsrat
Vor einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Beim Aufhebungsvertrag nicht. - Keine Altersvorsorge
Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge können verfallen. - Kein Arbeitslosengeld
Da Sie den Job freiwillig quittieren, droht eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt.
Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
Immerhin: Wegen der Tragweite des Aufhebungsvertrags haben Arbeitgeber weitreichende Aufklärungspflichten vor Abschluss des Vertrags. So muss man Sie beispielsweise auf Risiken und Abzüge bei der Altersvorsorge hinweisen. Andernfalls können Sie Schadensersatz einklagen (BAG-Urteil, Az. 3 AZR 605/99).
Was ist besser: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer. Ob der Aufhebungsvertrag besser ist, hängt oft von diesen Punkten ab:
- Der Arbeitgeber ist großzügig
Arbeitnehmer zu entlassen, ist nicht einfach. Viele Arbeitgeber wissen das. Um eine Kündigungsschutzklage und einen teuren Arbeitsrechtsprozess zu vermeiden, bieten Sie einen Aufhebungsvertrag an und vergolden den mit einer hohen Abfindung. - Sie haben schon einen neuen Job
Bei einer ordentlichen Kündigung sind Arbeitgeber wie Arbeitnehmer an gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfristen gebunden. Der Aufhebungsvertrag kann diese verkürzen und so den Jobwechsel beschleunigen.
Alle wichtigen Vor- und Nachteile zum Aufhebungsvertrag haben wir in einem kostenlosen PDF zusammengefasst, das Sie sich HIER herunterladen können.
Wie läuft es bei einem Aufhebungsvertrag?
Bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie den Vertragsentwurf genau prüfen. Oft ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen und mit der Arbeitsagentur vorab zu sprechen. Insbesondere auf diese Punkte sollten Sie achten:
1. Form beachten
Der Aufhebungsvertrag bedarf zwingend der Schriftform. Ausgeschlossen sind elektronische Medien wie E-Mail, SMS oder mündliche Absprachen. Beide Vertragsparteien müssen den Vertrag eigenhändig unterschreiben.
2. Druck abwehren
Lassen Sie sich NIE von Ihrem Vorgesetzten unter Druck setzen! Weder darf der Arbeitgeber Sie zum Aufhebungsvertrag zwingen, noch Sie „überrumpeln“ (BAG-Urteil, Az. 2 AZR 412/91). Bedeutet: Vor der Unterzeichnung haben Sie mindestens drei Tage Bedenkzeit. Ebenfalls unzulässig: Eine Kündigung wegen Betriebsübergang. Sollte der Arbeitgeber versuchen, mittels Aufhebungsvertrag dieses gesetzliche Verbot zu umgehen, kann der Vertrag unwirksam werden.
3. Inhalt bestimmen
Der Aufhebungsvertrag kann inhaltlich weitgehend frei gestaltet werden. Vereinbart und vertraglich fixiert werden sollte allerdings immer:
- Datum wann das Arbeitsverhältnis endet
- (Bezahlte) Freistellung von der Arbeit
- Regelung zu Gehalt, Überstunden, Provisionen
- Anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Umgang mit dem Resturlaub
- Handhabung mit betrieblicher Altersversorgung
- Rückgabe von Diensttelefon oder Dienstwagen
- Zahlung einer Abfindung
- Arbeitszeugnis (Inhalt, Note)
- Wettbewerbsverbot
- Stillschweigen über Vereinbarungen
Aufhebungsvertrag Vorlage
Wie ein rechtskräftiger Aufhebungsvertrag aussehen könnte, zeigt das folgende Muster. Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Vorlage stellt lediglich EINE Variante dar. Je nach Position sollten einzelne Regelungen ergänzt oder ausgetauscht werden. Das Aufhebungsvertrag Muster können Sie sich hier kostenlos als Word-Datei herunterladen:
4. Sperre vermeiden
Wer seine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, kassiert eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitsamt. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne einen neuen Job zu haben, trifft das zu. Vermeiden lässt sich die Sperre nur, wenn der Vertrag eine Begründung enthält. Zum Beispiel, dass der Arbeitgeber sowieso gekündigt hätte – oft bei einer betriebsbedingten oder krankheitsbedingten Kündigung.
5. Urlaubstage nehmen
Auch mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen. Regeln Sie darin also unbedingt, wie mit dem Resturlaub umgegangen wird. Idealerweise nehmen Sie den bis zum vertraglich festgelegten letzten Arbeitstag. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können Sie sich den Resturlaub auszahlen lassen. In beiden Fällen wirkt sich das aber negativ auf das Arbeitslosengeld aus.
6. Abfindung verhandeln
Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Dennoch wird im Aufhebungsvertrag oft eine vereinbart. Die Höhe können Sie frei verhandeln. Richtwert: ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr. Meist bietet der Arbeitgeber mehr, um den Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Rechnen Sie das Angebot genau durch und berücksichtigen Sie die Dauer der Jobsuche und die ALG-Sperre. Falls Sie mit der Höhe nicht einverstanden sind, sollten Sie nachverhandeln – zur Not mithilfe eines Anwalts.
7. Arbeitszeugnis verbessern
Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet – ob freiwillig oder nicht-, steht Arbeitnehmern laut § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) ein schriftliches Arbeitszeugnis zu. Dieses muss „wahr“ und „wohlwollend“ sein. Arbeitsrichter haben inzwischen entschieden, dass die Zeugnisnote mindestens 3 („befriedigend“) lauten muss. Bei einem schlechteren Zeugnis liegt die Beweislast beim Arbeitgeber; bei einem besseren Zeugnis („gut“, „sehr gut“) liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schnell lösen, haben Sie beste Karten, ein mindestens „gutes“ Zeugnis auszuhandeln. Das sollten Sie nutzen, schließlich verbessert das Ihre Bewerbungschancen in der Zukunft.
Aufhebungsvertrag Formulierungen: Beispiele & Muster
Weil für Arbeitnehmer Regelungen zum Zeugnis, zu Abfindung, Resturlaub oder Wettbewerbsklauseln eine wichtige Rolle spielen, finden Sie im Folgenden wichtige Formulierungen und Beispiele als Muster für den Aufhebungsvertrag.
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
„Beide Parteien sind sich einig, das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum TT.MM.JJJJ aufzuheben. Damit wird eine ansonsten unausweichliche, vom Arbeitgeber auszusprechende ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen vermieden.“ - Grund für den Aufhebungsvertrag
„Mit dem Abschluss dieses Aufhebungsvertrages wird einer ansonsten unausweichlichen betriebsbedingten Kündigung vorgegriffen, da keine Versetzung an einen anderen Standort und auch die Weiterbeschäftigung in einem anderen Bereich unmöglich ist.“ - Zeugnis
„Der Arbeitnehmer erhält zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsendes ein qualifiziertes Zeugnis mit der Leistungsbeurteilung ’sehr gut‘.“ - Abfindung
„Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von _____ Euro brutto. Die Abfindung ist fällig und wird zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.“ - Freistellung
„Der Arbeitnehmer wird ab dem TT.MM.JJJJ bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Arbeit freigestellt. Die Parteien sind darüber einig, dass damit etwaige Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche abgegolten sind.“ - Firmeneigentum
„Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sämtliche Gegenstände, Unterlagen und sonstiges Eigentum des Arbeitgebers zurückzugeben.“ - Verschwiegenheit
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einzuhalten.“ - Wettbewerbsverbot
„Durch den Aufhebungsvertrag bleibt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unberührt und tritt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kraft. Die Entschädigungszahlung fällt gemäß den Regelungen im Arbeitsvertrag aus.“
Auswirkungen der Abfindung auf die Steuer
Die Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig. Davon müssen Sie keine Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung abziehen. Dafür unterliegt sie der Lohnsteuer. Die Höhe dieser Steuer wird in der Regel vom Arbeitgeber berechnet und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Allerdings profitieren Arbeitnehmer von der sogenannten „Fünftelregelung“: Diese senkt die Steuerlast für Einnahmen, die über mehrere Jahre erwirtschaftet, aber in einem einzigen Jahr ausgezahlt werden. Dazu zählen Abfindungen.
Statt eine Zahlung von beispielsweise 10.000 Euro auf das Jahreseinkommen zu addieren, wird nur ein Fünftel davon (2.000 Euro) für die Lohnsteuer herangezogen. Dazu müssen Sie beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Bedenken Sie auch: Bis zu 60 Prozent der Abfindung können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Bei älteren Mitarbeitern mit langer Betriebszugehörigkeit kann sich dieser Wert auf bis zu 25 Prozent reduzieren.
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Jochen Mai ist Gründer und Chefredakteur der Karrierebibel. Der Autor mehrerer Bücher doziert an der TH Köln und ist gefragter Keynote-Speaker, Coach und Berater.

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