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Betriebliche Altersvorsorge: Funktion, Höhe, Tipps für mehr Geld

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) (oder betriebliche Altersversorgung) ist eine finanzielle Leistung des Arbeitgebers. Sie soll Arbeitnehmern dabei helfen, die spätere gesetzliche Rente aufzustocken. Das kann Vorteile haben. Ideal ist es, wenn sich der Arbeitgeber über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an der Altersabsicherung seiner Mitarbeiter beteiligt. Die bAV ist allerdings nicht für alle geeignet. Je nachdem, was der Arbeitgeber anbietet und welche Pläne der Arbeitnehmer hat, können andere Vorsorgeformen sinnvoll sein. Welche unterschiedlichen Optionen es für die betriebliche Altersvorsorge gibt und wer sich den Abschluss überlegen sollten, lesen Sie hier…



Betriebliche Altersvorsorge: Funktion, Höhe, Tipps für mehr Geld

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Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Bereits seit rund 100 Jahren gibt es betriebliche Altersversorgung. In den letzten Jahrzehnten nahm ihre Bedeutung zu, denn immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentner. Wollen Sie einen gleich hohen Lebensstandard halten, sollten Sie neben der gesetzlichen Rentenversicherung weiter vorsorgen.

Überblick über das Wichtigste

  • Die betriebliche Altersvorsorge sichert dem Arbeitnehmer eine Zusatzrente.
  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch: Für Neuverträge ab 2019 erhält jeder Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Ab 2022 erhalten auch Arbeitnehmer für bestehende Verträge diesen Zuschuss.
  • Die bAV lohnt sich nicht für jeden Arbeitnehmer. Finanziert Ihr Chef sie allein, sollten Sie die Betriebsrente wahrnehmen.
  • In der Ansparphase sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, da der Beitrag vom Brutto abgeht.
  • Von der späteren Betriebsrente gehen Einkommenssteuer sowie Krankenkassen- und Pflegebeitrag ab. Das reduziert den Auszahlungsbetrag.



Ursprünglich war es ein reine Leistung durch den Chef. Seit rund 20 Jahren können Arbeitnehmer einen Teil Ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge ansparen. Das funktioniert, indem Sie mit Ihrem Chef einen monatlichen Beitrag vereinbaren, den er in eine spezielle Versicherung zahlt. Dieses Verfahren nennt sich Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer zahlen in dieser Ansparphase weniger Steuern und Sozialabgaben, da die erst vom etwas geringeren Gehalt nach Abzug der bAV abgehen. Dafür müssen sie allerdings später im Ruhestand ihre Betriebsrente komplett versteuern.

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Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der privaten Vorsorge eine Option. Die Frage, für welche Form der Zusatzrente man sich entscheiden soll, lässt sich nicht pauschal beantworten. Als alleinige Finanzierung durch den Chef sollten Sie die betriebliche Altersvorsorge unbedingt nutzen. Dann erhalten Sie später eine Betriebsrente ohne finanzielle Eigenleistung. Bietet Ihr Arbeitgeber diese Option nicht an, hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob es sich für Sie auszahlt:

Lohnt sich für Sie eine Entgeltumwandlung?

Was viele Arbeitnehmer gar nicht wissen: Die Entgeltumwandlung ist keine großzügige Geste des Arbeitgebers, er ist dazu verpflichtet. Allerdings müssen Sie ihn darauf ansprechen. Der Haken an der Sache: In früheren Zeiten hat sich die Entgeltumwandlung nur dann gelohnt, wenn Arbeitnehmer sehr lange eingezahlt haben und auch lange von der Rente profitieren konnten, also sehr alt geworden sind. Das haben verschiedene Gesetzesänderungen modifiziert. Seit letztem Jahr haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihr Chef die Entgeltumwandlung in Höhe von 15 Prozent der Mitarbeiterbeiträge bezuschusst. Damit ist diese Altersvorsorge nun schon profitabler. Wirklich vorteilhaft ist es aber erst, wenn Ihr Chef die betriebliche Altersvorsorge wenigstens mit 20 oder 30 Prozent vom Bruttobeitrag unterstützt.

Wie lange möchten Sie sich an den Arbeitgeber binden?

Teilweise ist es möglich, dass Arbeitnehmer bestehende Verträge zu dem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Allerdings nicht immer. Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den alten Vertrag zu übernehmen und weiter zu bezuschussen. Sollten Sie also heute schon wissen, dass Sie nicht mehr allzu lange bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber sind, ist es wenig sinnvoll, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Falls doch und wenn Sie Ihren Chef überzeugen wollen, Ihre bVA finanziell zu fördern, haben wir hier einige Argumente für Sie in einem PDF zusammengefasst. Das können Sie wie immer kostenlos herunterladen:

ARGUMENTE FÜR DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Übrigens: Seit vorigem Jahr ist die betriebliche Altersvorsorge attraktiver geworden. Zuvor bestand vor allem für Arbeitnehmer mit kleinem Lohn die Gefahr, dass sie im Alter nicht viel von der Vorsorge haben. Sie konnte nämlich auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist nun anders. Aktuell dürfen Rentner mindestens 100 Euro komplett behalten. Gleichgültig, wie hoch die spätere Rente sein wird. Was darüber hinaus geht, wird zu 30 Prozent angerechnet. Vor allem Arbeitnehmer mit einem geringen Lohn sollten über eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken. Zusammen mit den Zuschüssen des Arbeitgebers können sie eine geringe gesetzliche Rente mit der betriebliche Altersvorsorge aufbessern.

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Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Der Staat hat verständlicherweise ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer zusätzlich selbst fürs Alter vorsorgen. Was allerdings erstmal gut klingt (Steuern sparen) ist letztlich nur ein vorläufiger Vorteil. Denn in der Auszahlungsphase fallen Abgaben an. Inwieweit sich die bAV also lohnt, können Sie erst sicher wissen, wenn Sie die vorläufigen Ersparnisse mit den späteren Abgaben verrechnen. Die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick:

Vorteile

  • Der Arbeitgeber kann oft günstigere Konditionen beim Vertrag aushandeln, als Arbeitnehmer das bei einem privat abgeschlossenen Einzelvertrag können. So sparen Sie bei Abschlusskosten und Gebühren.
  • Diese Form der Altersvorsorge ist sehr bequem, da Sie sich um nichts kümmern, sondern lediglich bei Ihrem Arbeitgeber anfragen müssen.
  • Vorteilhaft für den Arbeitgeber: Der Betrag für die betriebliche Altersvorsorge ist nicht sozialversicherungspflichtig. Er zahlt daher keinen Arbeitgeberanteil auf das umgewandelte Entgelt, hat also geringere Kosten.
  • Bezuschusst der Arbeitgeber die bAV, erhält der Arbeitnehmer eine höhere Rendite.
  • Aufgrund einer vereinfachten Gesundheitsprüfung kann selbst bei Vorerkrankungen ein Abschluss möglich sein. Außerdem sehen viele Verträge vor, dass die Hinterbliebenen die Rente erhalten, sofern der Versicherte vor Renteneintritt verstirbt.

Nachteile

  • Der Arbeitnehmer hat kaum Wahlmöglichkeit, da der Arbeitgeber entscheidet, in welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er das Geld anlegt. Informationen obliegen meist dem jeweiligen Anbieter. Das führt zu einer eingeschränkten Produktauswahl und schlechteren Vergleichsmöglichkeiten.
  • Haben Sie das Geld einmal fest angelegt, können Sie nicht vor Renteneintritt darüber verfügen.
  • Wer das Unternehmen verlässt, verliert seine Ansprüche, wenn er nicht mindestens drei Jahre dort gearbeitet hat und 21 Jahre alt ist.
  • Dadurch dass Sie geringere Sozialabgaben in der Ansparphase haben, zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung. Obwohl Sie also einerseits mit einer betrieblichen Altersvorsorge Altersarmut vorbeugen wollen, tragen Sie gleichzeitig zu einer verminderten Rente bei.
  • Als Sparer tragen Sie das Anlagerisiko. Der Arbeitgeber garantiert lediglich, dass er die Beiträge an die Versorgungseinrichtung zahlt. Wie hoch allerdings die Rente später ausfällt, ob es eine Mindestrente gibt oder die eingezahlten Sparbeiträge erhalten bleiben, kann er nicht garantieren.
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Häufige Fragen und Antworten zur Altersvorsorge

Einige Fragen stellen sich Arbeitnehmer immer wieder, wenn es um das Thema betriebliche Altersvorsorge geht. Zum Beispiel die folgenden:

Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?

Einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben alle Angestellten, also auch befristetet, geringfügig oder in Teilzeit Beschäftigte sowie Auszubildende. Außerdem Geschäftsführer, sofern sie gesetzlich rentenversichert sind. All die genannten haben jedoch nur einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Altersversorgung per Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Der Arbeitgeber ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten.

Ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?

Ab wann Sie den Betrag versteuern und darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, hängt mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zusammen. Arbeitnehmer, die in diesem Jahr in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, können monatlich bis zu 552 Euro steuerfrei in ihre Rente investieren, bis 276 Euro werden keine Beiträge in die Sozialversicherung fällig (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Liegt der Betrag über den 552 Euro (also 6.624 EUR pro Jahr), muss entsprechend Steuer bezahlt werden.

Ist die betriebliche Altersvorsorge in jedem Fall sinnvoll?

Wenn der Arbeitgeber die klassische Betriebsrente anbietet und diese finanziert, sollten Sie das Angebot selbstverständlich annehmen. Eine Entgeltumwandlung hingegen kann für manche auch Nachteile haben. Geringverdiener mit weniger als 26.400 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr erhalten 30 Prozent staatliche Förderung, wenn der Arbeitgeber mindestens 240 Euro im Jahr zuschießt. Sie sollten die betriebliche Altersversorgung also unbedingt nutzen. Wer jedoch brutto zwischen 4.687 und 6.900 Euro im Monat verdient (Rechner: Stand 2020), dem geht ein Teil der Ersparnis durch die dadurch erhöhten Sozialabgaben wieder verloren. Wer mit seinem Einkommen über den 6.900 Euro liegt, für den lohnt sich das Modell im Prinzip kaum, da die steuerliche Belastung zu hoch ist.

Gibt es eine Pflicht, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen?

Nein, eine Pflicht zu einer betrieblichen Altersversorgung besteht nicht. Gerade wer in den nächsten Jahren oder Monaten den Arbeitgeber verlassen möchte oder mit einer Kündigung rechnet, darf schließlich nicht gezwungen werden, trotzdem einen solchen Vertrag abzuschließen.

Welche Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge gibt es?

Große Versicherungsunternehmen wie die „Allianz“ oder andere haben ein umfangreiches Angebot bezüglich betrieblicher Altersvorsorge. Finanziert Ihr Arbeitgeber die Betriebsrente, haben Sie jedoch kein Wahlrecht. Sie müssen nehmen, wofür sich Ihr Chef entscheidet.

Wie passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge bei Kurzarbeit?

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung von der Kurzarbeit nicht betroffen. Falls jedoch durch die Kurzarbeit das Gehalt absinkt, vermindern sich selbstverständlich auch die Arbeitgeberbeiträge. Wird das Gehalt auf null abgesenkt, ist eine Entgeltumwandlung für den Angestellten nicht mehr möglich, da das Kurzarbeitergeld eine Lohnersatzleistung und kein Arbeitsentgelt darstellt. Verträge müssen dann für die Zeit der Kurzarbeit unterbrochen oder beitragsfrei gestellt werden.

Ist die betriebliche Altersvorsorge vor Insolvenz geschützt?

Die betriebliche Altersvorsorge wird über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Das bedeutet, dass auch im Fall einer Insolvenz Ihr Geld sicher ist.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Beiträge, die Sie heute in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, müssen nicht versteuert werden. Auch Sozialabgaben müssen darauf nicht bezahlt werden (solange Sie jeweils unter den erwähnten Grenzen bleiben). Experten gehen davon aus, dass sich das Modell der Entgeltumwandlung ab einer Rendite von zwei Prozent jährlich aktuell lohnt. Dazu sollte sich allerdings auch der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligen.

Was tun, wenn ich häufig den Arbeitgeber wechsle?

Bei häufigen Arbeitsplatzwechseln sollten Sie sich den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge genau überlegen. Weigert sich der neue Arbeitgeber, den bestehenden Vertrag zu übernehmen, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. In der Konsequenz haben Sie am Ende Ihres Erwerbslebens viele unterschiedliche Verträge, mit jeweils nur geringem Sparguthaben. Eine Alternative: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie sich das angesparte Guthaben bei einem Jobwechsel auszahlen lassen können. Allerdings sollten Sie diesen Schritt unbedingt durchrechnen. Unter Umständen bleibt von der Auszahlung nicht viel übrig, wenn von der Einmalzahlung erst die Abgaben weggehen.

Die unterschiedlichen Optionen der Altersversorgung

Meist bieten Arbeitgeber Pensionskassen oder Direktversicherungen an, in die die Beiträge der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden können. Es sind aber auch andere Wege denkbar. Zum Beispiel diese hier:

Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds

Die Beiträge, die der Mitarbeiter, der Arbeitgeber oder beide gemeinsam finanzieren, werden direkt an den jeweiligen Versicherer überwiesen. Der Arbeitnehmer muss sich dabei um nichts kümmern. Die Kommunikation mit dem Versicherer (oder der Versorgungseinrichtung) übernimmt der Arbeitgeber.

Direkt- oder Pensionszusage

Bei dieser Option bekommen die Arbeitnehmer am Ende ihres Erwerbslebens eine Betriebsrente ausgezahlt. In der Regel finanziert der Arbeitgeber diese Form der betrieblichen Altersvorsorge allein. Der Arbeitnehmer kann sich aber daran beteiligen (beispielsweise durch eine Entgeltumwandlung) und damit seine spätere betriebliche Altersversorgung aufbessern.

Tarifvertraglich geregeltes Sozialpartnermodell

Im Gegensatz zu den oben genannten Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge, übernimmt bei dem Sozialpartnermodell der Arbeitgeber keine Haftung. Das bedeutet: Mit einer garantierten Rente kann der Arbeitnehmer nicht rechnen. Der Arbeitgeber garantiert hierbei nur, die Beiträge in eine Form der betrieblichen Altersversorgung einzuzahlen. Welche Form dabei gewählt wird, kann er (oder der Versicherer) selbst entscheiden. Auf der einen Seite bedeutet das zwar keine Garantie, kann sich unter Umständen aber eher auszahlen. Denn bei dieser Variante sind auch risikoreichere Anlageformen denkbar, die mit etwas Glück eine höhere Rendite abwerfen können. Müssen sie aber nicht. Die Anlage kann auch nach hinten losgehen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]