Mehr Gehalt trotz Tarifvertrag? Tipps zur Gehaltserhöhung

Tarifverträge regeln die Rahmenbedingungen und die Bezahlung von Mitarbeitern. Entsprechend hält sich der Mythos: Mehr Gehalt trotz Tarifvertrag geht nicht! Doch das ist falsch: Auch bei Tarifbindung gibt es immer wieder Gehaltsunterschiede bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation. Wir zeigen 5 Schritte, wie Sie erfolgreich im Tarifvertrag verhandeln und Ihr Gehalt steigern können…

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tarifbindung: Ein Tarifvertrag legt die Gehälter und Rahmenbedingungen fest, schließt individuelle Verhandlungen aber nicht vollständig aus.
  • Anspruch: Es besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch auf übertarifliche Bezahlung, dennoch ist eine Gehaltserhöhung trotz Tarifvertrag möglich, weil dieser nur Mindestbedingungen festlegt.
  • Spielräume: Verhandlungsoptionen sind z.B. übertarifliche Zulagen, Einmalzahlungen oder eine Höhergruppierung. Basis sind überdurchschnittliche Leistungen oder ein Wechsel in eine höhere Tarifgruppe.
  • Marktwert: Sie sollten unbedingt vorab Ihren Marktwert kennen und selbstbewusst vertreten, um überzeugend ein Gehaltsplus auszuhandeln.
  • Gleichbehandlung: Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Zulagen, darf er einzelne Mitarbeiter nicht grundlos ausschließen.
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Mehr Geld trotz Tarifbindung: Die optimale Vorbereitung

Auch innerhalb eines Tarifvertrags können Sie Ihr Gehalt verhandeln. Entscheidend für den Erfolg der Gehaltsverhandlung ist die richtige Vorbereitung: Die Tarifbindung nutzen viele Arbeitgeber als Totschlagargument im Gehaltsgespräch. Das ist jedoch ein Scheinargument. Lassen Sie sich davon nicht irritieren oder abwimmeln. Um trotz Tarifvertrag eine Gehaltserhöhung herauszuschlagen, empfehlen wir folgende Strategien und Schritte zur Vorbereitung:

1. Marktwert ermitteln

Im ersten Schritt müssen Sie herausfinden, was im Tarifvertrag verhandelt werden kann und was für Ihre persönliche Position ein realistischer Marktwert ist. Recherchieren Sie, wie viel Ihre Leistungen, Erfahrungen und Position auf dem Arbeitsmarkt wert sind. Dabei helfen die folgenden Fragen:

  1. Bin ich richtig eingruppiert und eingestuft?

    Werfen Sie unbedingt einen genauen Blick in Ihren Tarifvertrag: Stimmt die aktuelle Einstufung mit Ihrer Erfahrung überein? Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter falsch eingestuft oder noch nicht in eine bessere Entgeltgruppe hochgestuft wurden. Auskunft erhalten Sie über die Personalabteilung, beim Betriebsrat oder bei Ihrer Gewerkschaft. Über den Betriebsrat können Sie überdies – anonymisiert – herausfinden, was Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Laut Entgelttransparenzgesetz ist eine Ungleichbezahlung verboten.

  2. Was bin ich in der freien Wirtschaft wert?

    Sie werden zwar nach Tarifvertrag bezahlt. Dennoch sollten Sie prüfen, welches Gehalt Sie bei anderen Arbeitgebern am freien Markt verdienen könnten. Erste Informationen liefern Gehaltsvergleiche und Tabellen zum Durchschnittsgehalt. Fragen Sie auch erfahrene Mentoren, die sich in Ihrer Branche auskennen!

  3. Welche Zusatzleistungen kann ich verhandeln?

    Der Tarifvertrag regelt ein festes Grundentgelt. Unternehmen können aber freiwillig Zulagen bezahlen und so Ihren Verdienst erhöhen. Die Rechnung ist simpel: Grundentgelt + freiwillige Zulage = Bruttogehalt. Hier sind einige Beispiele für mögliche Zulagen:

    • Erschwerniszulage für Tätigkeiten, die körperlich belasten.
    • Leistungszulage für besondere Leistungen oder Ideen.
    • Funktionszulage für Mitarbeiter mit Führungsverantwortung.
    • Sozialzulage zur Geburt, Hochzeit, zum Umzug oder Jubiläum.
    • Übertarifliche Zulage, wenn sich ein Unternehmen in einer tariflich schwächeren Branche von der Konkurrenz absetzen will.

    Für mehr Gehalt trotz Tarifvertrag bietet gerade die Leistungszulage die besten Chancen für eine Gehaltserhöhung über das tarifliche Grundgehalt hinaus.

2. Perspektive wechseln

Bekommen Sie, was Sie verdienen – oder verkaufen Sie sich unter Wert? Viele Arbeitnehmer glauben nicht an den eigenen Marktwert oder befürchten, diesen nicht einfordern zu können. Ändern Sie Ihr Mindset: Ihre Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen haben einen Wert! Diesen müssen Sie selbstbewusst vertreten, um Führungskräfte überzeugen zu können. Machen Sie nicht den Fehler, sich selbst schlechtzureden und Ihr Licht unter den Scheffel zu stellen. Wenn Sie Ihren eigenen Marktwert ermittelt haben und mit Fakten belegen können, sollten Sie diesen anerkennen und dafür einstehen.

3. Erfolge dokumentieren

Um mehr Gehalt trotz Tarifvertrag auszuhandeln, benötigen Sie praktisch immer nachweisbare Leistungen, messbare Erfolge oder relevante Fortbildungen, die Ihren Wert steigern. Dokumentieren Sie diese in einem Erfolgstagebuch oder erstellen Sie eine Leistungsmappe. Hierin halten Sie alle stichhaltigen Argumente, erfolgreichen Projekte und positives Feedback schwarz auf weiß fest.

4. Gegenargumente sammeln

Rechtzeitig vor dem Gesprächstermin sammeln Sie nicht nur Ihre Argumente, sondern überlegen sich ebenso mögliche Einwände und Killerphrasen, die der Chef anführen könnte – und wie Sie diese entkräften bzw. kontern. Wichtig hierfür ist oft ein Plan B – also Alternativen, die Sie verlangen können, falls Ihr Chef mehr Gehalt trotz Tarifvertrag ablehnt. Solche Alternativen können sein:

5. Überzeugungskraft stärken

Neben Ihren Argumenten entscheidet häufig Ihre Überzeugungskraft über Erfolg oder Misserfolg in der Gehaltsverhandlung. Auch daran sollten Sie im Vorfeld arbeiten, um Ihre Chancen zu verbessern. Ihr gesamtes Auftreten muss stimmig und überzeugend sein – dazu gehören Körpersprache, Wortwahl und rhetorische Mittel. Was immer hilft: Üben Sie das Gespräch mit Freunden und stellen Sie die Situation nach. Zusätzlich können Sie die Übungsgespräche filmen, um Ihr eigenes Auftreten zu analysieren und zu optimieren.

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Tipps für die Gehaltsverhandlung im Tarifvertrag

Ein universeller Tipp für alle, die seit vielen Jahren im Tarifvertrag arbeiten oder neu als Quereinsteiger in ein Tarifgehalt kommen: Prüfen Sie zuerst die korrekte Eingruppierung und Einstufung – und checken Sie, wie Sie in eine nächsthöhere Stufe gelangen können. Was können Sie selbst dazu beitragen? Alle notwendigen Informationen stehen im gültigen Tarifvertrag oder lassen sich über Gewerkschaften oder den Betriebsrat erfragen. Ansonsten gilt: Bei einem internen Jobwechsel auf eine Position mit mehr Verantwortung sollten Sie immer proaktiv eine Höherstufung einfordern!

Recherchieren Sie mögliche Gehaltsbänder

In vielen Unternehmen gibt es sogenannte Gehaltsbänder. Das sind Gehaltsspielräume für eine bestimmte Position, die sich über mehrere 1000 Euro erstrecken können. Beispiel: Das Gehaltsband für einen Job liegt zwischen 36.000 und 40.000 Euro pro Jahr. Im Gehaltsgespräch haben Führungskräfte dann innerhalb dieser Gehaltsbänder Verhandlungsspielraum. Arbeitnehmer können dann Zulagen erhalten oder andere ⁣Corporate Benefits aushandeln. Bleiben Sie hierbei unbedingt hartnäckig, wenn der Chef die Gehaltsforderungen anfangs ablehnt. Wer das gleich akzeptiert, verschenkt bares Geld. Im Zweifelsfall bitten Sie um Bedenkzeit und sammeln weitere Gegenargumente.

Ebenfalls wichtig: Halten Sie alle Vereinbarungen, die Sie während der Verhandlung mit Ihrem Chef treffen, unbedingt schriftlich mit Datum und Unterschrift fest. Vorgesetzte können oder wollen sich manchmal schon am nächsten Tag nicht mehr an ihre Zusagen erinnern. Ein Gesprächsprotokoll, das beide unterschreiben, ist eine gute und verbindliche Gedächtnisstütze.

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Häufige Fragen zur Gehaltsverhandlung im Tarifvertrag

Wo finde ich Informationen zu meinem Tarifvertrag?

Informationen zum Tarifvertrag erfragen Sie am besten in der Personalabteilung oder Betriebsrat. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie sich mit den Fragen rund um den Tarifvertrag auch direkt an die Gewerkschaft wenden.

Wie werde ich als Quereinsteiger eingruppiert?

Die genauen Regelungen zur Eingruppierung und Einstufung variieren je nach Tarifvertrag. Generell erfolgt die Eingruppierung anhand der Anforderungen der Stelle und geforderten Qualifikation. Die Einstufung ergibt sich dann aus der relevanten Berufserfahrung. Gerade beim Quereinstieg ist es wichtig darauf zu achten, dass alle relevanten Berufserfahrungen (auch Praktika) bei der Einstufung angerechnet werden.

Was ist, wenn ich intern die Position wechsele?

Ein interner Wechsel ist immer ein guter Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung. Fragen Sie proaktiv ein Gespräch bei Ihrem (neuen) Vorgesetzten an. Sollte die neue Position mit mehr Verantwortung verbunden sein, achten Sie darauf, dass Sie entsprechend höher eingruppiert werden.


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