Recht auf Gehaltserhöhung: Habe ich einen Anspruch?

Die schlechte Nachricht zuerst: Es gibt kein Recht auf eine Gehaltserhöhung. Arbeitgeber müssen Ihnen nicht mehr zahlen oder den Verdienst erhöhen. Entscheidend ist die Gehaltsverhandlung. Wer hier überzeugt und gute Argumente liefert, verdient mehr. Das gilt selbst bei Kollegen im selben Job. Das mag unfair erscheinen, doch Anspruch auf Lohngerechtigkeit gibt es nicht – wie gut Sie verhandeln, haben Sie aber selbst in der Hand. Doch wie so oft: Es gibt Ausnahmen, in denen Sie tatsächlich ein Recht auf Gehaltserhöhung haben können. Wir zeigen, wann ein Anspruch besteht…

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Gibt es ein Recht auf Gehaltserhöhung?

In Deutschland haben Arbeitnehmer kein allgemeines Recht auf Gehaltserhöhung. Ihr Verdienst richtet sich nach der Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag. Dieser Bezahlung haben Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zugestimmt. Wollen Sie mehr verdienen, müssen Sie den Chef in einer Gehaltsverhandlung von Ihrem Mehrwert überzeugen. Einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht.

Keine Gehaltserhöhung seit Jahren

Sie warten seit Jahren auf eine bessere Bezahlung? Frustrierend! Gerade wenn Sie gute Leistungen bringen. Doch selbst nach mehreren Jahren ergibt sich kein Recht auf Gehaltserhöhung. Unternehmen können von sich aus mehr Gehalt anbieten – zur Motivation und um Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Verpflichtet ist der Chef dazu nicht. Meist müssen Sie selbst aktiv werden und um ein Gehaltsgespräch bitten. Ein typischer Rhythmus für eine Erhöhung ist alle zwei Jahre.

Kann man auf eine Gehaltserhöhung bestehen?

Theoretisch können Sie darauf bestehen, dass der Chef Ihnen mehr bezahlt. Ohne Recht auf eine Gehaltserhöhung ist das Problem, der Gehaltsforderung Nachdruck zu verleihen. Die beste Methode: Dem Chef deutlich machen, dass Ihre Leistungen mehr wert sind. Ihre Erfolge und Beiträge zu den Unternehmenszielen rechtfertigen den Gehaltswunsch.

Mit einem Jobwechsel sollten Sie nur drohen, wenn Sie wirklich zu dem Schritt bereit sind. Sonst lautet die Antwort auf „Woanders würde ich sicherlich mehr verdienen…“ möglicherweise „Dann machen Sie das doch.“

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Ausnahmen: Wann besteht Anspruch auf Gehaltserhöhung?

Keine Regel ohne Ausnahme. Ein generelles Recht auf Gehaltserhöhung gibt es im Arbeitsrecht nicht – je nach Einzelfall kann aber trotzdem ein Anspruch auf die Erhöhung Ihres Verdienstes bestehen.

1. Betriebsvereinbarung

In vielen Unternehmen existiert eine Betriebsvereinbarung. In dieser wird unter anderem die Vergütung geregelt. Konkret: Nach welchen objektiven Kriterien (zum Beispiel Dauer der Betriebszugehörigkeit, Ausbildung oder Hierarchiestufe) sich das Gehalt entwickelt. Daran ist der Arbeitgeber dann gebunden. Erfüllen Sie die Kriterien, steht Ihnen der entsprechende Gehaltssprung zu.

2. Tarifvertrag

Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, haben Sie ein Recht auf die darin geregelten Gehaltsanpassungen. Wird laut Tarif mehr bezahlt, bekommen Sie auch mehr. Liegt keine Tarifbindung vor, kann die Beschäftigung vertraglich trotzdem an die Entwicklung eines Tarifvertrages gekoppelt werden. Sieht ein Tarifvertrag alle zwei Jahre eine Gehaltsanpassung vor, kann das auf Sie übertragen werden.

3. Diskriminierung

In Deutschland darf niemand wegen seines Alters, Geschlechts, Glaubens oder seiner Hautfarbe diskriminiert werden – das gilt auch in Sachen Gehalt. Einziger Haken: Der Nachweis hierfür ist schwer zu erbringen. Wer sich dennoch ungerecht bezahlt fühlt, kann auf Basis des Entgelttransparenzgesetzes alle zwei Jahre Auskunft verlangen. Das bedeutet: Er oder sie darf erfahren, was die Kollegen in gleicher oder gleichwertiger Position verdienen – allerdings nur deren Medianverdienst (ähnlich dem Durchschnittsgehalt). Bei einer Gehaltsdiskriminierung muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen – oder das Gehalt erhöhen.

4. Ungleichbehandlung

Sie arbeiten im Team mit sieben Kollegen und übernehmen alle dieselben Aufgaben. Gibt der Chef den sechs anderen Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung, während Sie leer ausgehen, liegt eine grundlose Ungleichbehandlung vor. Hier können Sie ein Recht auf dieselbe Gehaltserhöhung wie alle anderen haben. Nur wenn der Chef nachweisbare Gründe nennen kann, kann von der Gleichbehandlung abgewichen werden. Ein Beispiel: Zahlen belegen, dass die Kollegen deutlich bessere Leistungen und Ergebnisse erzielen.

5. Betriebliche Übung

Ein Recht auf Gehaltserhöhung kann durch betriebliche Übung entstehen. Dabei handelt es sich um eine Art Gewohnheitsrecht. Beispiel: Sie bekommen jedes Jahr Weihnachtsgeld in gleicher Höhe. Daraus kann auch im nächsten Jahr ein Anspruch entstehen. Heißt: Wenn Sie seit drei Jahren (so die Rechtsprechung) einen Bonus oder ein Gehaltsplus (in gleicher Höhe) erhalten, dürfen Sie damit rechnen, dass dies auch im vierten Jahr passiert. Ausnahme: Es gibt einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt.

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Gehalt ist reine Verhandlungssache

Liegt keiner der Gründe für ein Recht auf Gehaltserhöhung vor, ist Ihr Jahresgehalt das Resultat Ihres Verhandlungsgeschicks. Durch die Vertragsfreiheit kann der Inhalt des Arbeitsvertrages individuell ausgehandelt werden. So können Sie mehr oder weniger als die Kollegen verdienen. Selbst wenn Sie dieselben oder sogar bessere Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen.

Kompakt ausgedrückt: Das Gehalt ist Verhandlungssache. Es ist Ihre Aufgabe, den Chef von Ihrem Wert zu überzeugen. Machen andere Mitarbeiter das besser, landen Sie selbst im Gehaltsvergleich weiter hinten. Fühlt sich unfair an, ist aber rechtens.

Wie viel Prozent mehr Gehalt fordern?

Stimmt Ihr Gehalt nicht, können Sie Gehaltserhöhungen ansprechen. Ein „Die Kollegen verdienen mehr…“ ist jedoch kein gültiges Argument. Einzig Ihre Leistung und Ihr Marktwert bestimmen den Gegenwert Ihrer Arbeit.

  • Bis zu fünf Prozent mehr Gehalt können Sie fordern, wenn Ihre Erfolge es belegen und die letzte Anpassung mindestens ein Jahr her ist.
  • 5 bis 10 Prozent sind bei mehr Verantwortung und zusätzlichen Aufgaben realistisch.
  • 15 Prozent oder mehr gibt es bei einer Beförderung auf eine höhere Position im Unternehmen.

Für die optimale Vorbereitung empfehlen wir eine Leistungsmappe. In dieser bündeln Sie überzeugende Argumente, die eine Gehaltserhöhung rechtfertigen.

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Gehaltserhöhung ansprechen

Bevor Sie verhandeln, müssen Sie das Thema auf den Tisch bringen. Viele Arbeitnehmer sind hier unsicher. Bei einem neuen Job ist es normal, über die Bezahlung zu sprechen. Doch den Chef auf eine Gehaltserhöhung ansprechen? Schon der Gedanke macht Mitarbeitern Angst. Es fehlt das Selbstbewusstsein, offen und direkt für den Wert der eigenen Leistung einzutreten.

Helfen kann ein konkreter Anlass. Nutzen Sie Feedbackgespräche oder regelmäßige Mitarbeitergespräche. Sie reden ohnehin über Ihre Leistungen. Ist der Chef zufrieden, können Sie das Gespräch auf die angemessene Vergütung lenken. Ein guter Aufhänger ist zudem ein gut laufendes Projekt, für das Sie maßgeblich verantwortlich sind.


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