Gibt es ein Recht auf eine Gehaltserhöhung?
In Deutschland haben Arbeitnehmer kein allgemeines Recht auf Gehaltserhöhung. Der Verdienst richtet sich zunächst nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Wer mehr verdienen will, muss verhandeln. Einen Anspruch auf mehr Geld haben Arbeitnehmer jedoch nicht.
Keine Gehaltserhöhung seit Jahren – was tun?
Auch wer schon seit Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen hat, kann daraus kein Recht oder einen Anspruch ableiten. Die Höhe Ihres Gehalts bleibt in erster Linie eine Holschuld. Bedeutet: Sie müssen aktiv um ein Gehaltsgespräch bitten und mit guten Argumenten mehr aushandeln. Ein üblicher Rhythmus für eine Erhöhung ist alle 12-24 Monate. Gute Zeitpunkte sind:
- Nach bestandener Probezeit – wenn Leistungen und Erwartungen übereinstimmen.
- Nach erfolgreichem Projekt – wenn ein nachweisbarer Mehrwert entstanden ist.
- Bei veränderten Aufgaben – durch Übernahme von mehr Verantwortung oder Beförderung.
- Im Jahresgespräch – zusammen mit der Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung.
Kann ich auf eine Gehaltserhöhung bestehen?
Theoretisch können Sie darauf bestehen, dass Ihnen der Chef mehr bezahlt. Ohne rechtlichen Anspruch muss der Arbeitgeber der Gehaltsforderung aber nicht zustimmen. Und mit einem Jobwechsel drohen, ist auch keine gute Idee: Die meisten Chefs reagieren auf derlei Erpressungsversuche mit Zustimmung, Motto: „Dann wechseln Sie bitte.“
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Ausnahmen: Wann besteht Anspruch auf Gehaltserhöhung?
Keine Regel ohne Ausnahme. Ein generelles Recht auf Gehaltserhöhung gibt es im Arbeitsrecht zwar nicht. Je nach Einzelfall kann aber trotzdem ein Recht auf eine Erhöhung bestehen. Zu solchen Sonderfällen gehören:
1. Betriebsvereinbarung
In vielen Unternehmen existiert eine Betriebsvereinbarung. In dieser wird unter anderem die Vergütung geregelt und nach welchen Kriterien sich das Gehalt entwickelt – etwa bei langer Betriebszugehörigkeit, nach der Ausbildung oder bei einer anderen Hierarchiestufe. Daran sind Arbeitgeber dann gebunden. Erfüllen Sie diese Kriterien, steht Ihnen ein entsprechender Gehaltssprung zu.
2. Tarifvertrag
Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, haben Sie ein Recht auf die darin geregelten Gehaltsanpassungen. Wird laut Tarif mehr bezahlt, bekommen Sie auch mehr. Liegt keine Tarifbindung vor, kann die Beschäftigung vertraglich trotzdem an die Entwicklung eines Tarifvertrages gekoppelt werden. Sieht ein Tarifvertrag alle 2 Jahre eine Gehaltsanpassung vor, kann das auf Sie übertragen werden.
3. Diskriminierung
In Deutschland darf niemand wegen seines Alters, Geschlechts, Glaubens oder seiner Hautfarbe diskriminiert werden – das gilt auch beim Gehalt. Der Nachweis hierfür ist allerdings schwer. Wer sich dennoch ungerecht bezahlt fühlt, kann auf Basis des Entgelttransparenzgesetzes alle 2 Jahre Auskunft verlangen. Betroffene erfahren dadurch, was Kollegen in gleicher oder gleichwertiger Position verdienen – jedoch nur anonymisiert und deren Medianverdienst (ähnlich dem Durchschnittsgehalt). Bei einer Gehaltsdiskriminierung muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen – oder das Gehalt angleichen.
4. Ungleichbehandlung
Sie arbeiten im Team mit sieben Kollegen und übernehmen alle dieselben Aufgaben. Gibt der Chef den sechs anderen Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung, während Sie leer ausgehen, liegt eine grundlose Ungleichbehandlung vor. Hier können Sie ein Recht auf dieselbe Gehaltserhöhung wie alle anderen geltend machen. Nur wenn der Chef nachweisbare Gründe nennen kann, kann er von der Gleichbehandlung abweichen – z.B. wenn die Kollegen nachweislich (!) bessere Leistungen und Ergebnisse erzielen.
5. Betriebliche Übung
Ein Recht auf Gehaltserhöhung kann durch betriebliche Übung entstehen. Dabei handelt es sich um eine Art Gewohnheitsrecht. Beispiel: Sie bekommen 3 Jahre hintereinander Weihnachtsgeld in gleicher Höhe. Daraus kann im 4. Folgejahr ein Anspruch entstehen. Ausnahme: Es gibt einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt.
Gehalt ist reine Verhandlungssache
Liegt keiner der Gründe für ein Recht auf Gehaltserhöhung vor, bleibt Ihr Jahresgehalt das Resultat Ihres Verhandlungsgeschicks. Durch die Vertragsfreiheit in Deutschland kann jeder Arbeitsvertrag individuell ausgehandelt werden – und Kollegen unterschiedlich gut verdienen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, alle 2 Jahre Ihr Gehalt neu zu bewerten und gegebenenfalls neu zu verhandeln – erst recht, wenn Sie es als „unfair“ empfinden.
Wie viel Prozent mehr Gehalt fordern?
Bevor Sie eine Gehaltserhöhung fordern, sollten Sie immer zuerst den eigenen Marktwert ermitteln. Er bildet die Basis jeder Gehaltsverhandlung. Liegen Sie unter diesem Wert, können Sie sich an folgenden Faustregeln für eine Gehaltserhöhung orientieren:
Anlass |
Gehaltsplus |
| Gehaltsverhandlung nach Probezeit | + 2-3 % |
| Gehaltsverhandlung nach 1 Jahr | + 3-5 % |
| Mehr Verantwortung, neue Aufgaben | + 7-10 % |
| Beförderung | + 10-15 % |
| Abwerbung | + 15-20 % |
Zur Vorbereitung empfehlen wir zusätzlich, eine Leistungsmappe anzulegen. In dieser bündeln und dokumentieren Sie alle relevanten Argumente, die eine Gehaltsanpassung rechtfertigen.
Was sind gute Argumente für eine Gehaltsanpassung?
Um Ihren Gehaltswunsch durchzusetzen, brauchen Sie immer starke Argumente. Der Wunsch allein reicht nicht. Aus Erfahrungen wissen wir: Diese Argumente ziehen in einer Lohnverhandlung immer:
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Leistungen
Der Grundsatz in jedem Lohngespräch lautet: Argumentieren Sie immer über Leistungen! Diese sollten Sie idealerweise nachweisen oder quantifizieren können. Nur wer (künftig) mehr leistet und einen Mehrwert für das Unternehmen bringt, kann auch mehr verlangen.
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Tätigkeitsbereich
Sie übernehmen weitere Aufgaben, arbeiten an zusätzlichen Projekten mit und kümmern sich um deutlich anspruchsvollere Tätigkeiten? Dann kann auch der erweiterte Tätigkeitsbereich ein Argument im Gehaltsgespräch sein.
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Verantwortung
Die Verantwortung im Job ist ein wichtiger Faktor für die Bezahlung. Wenn Sie seit der letzten Verhandlung mehr Verantwortung übernehmen – ob bei Aufgaben oder in einer Führungsrolle –, sollten Sie damit in der Gehaltsverhandlung anführen.
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Qualifikationen
Auch Ihre Qualifikation kann als stichhaltiges Argument in der Verhandlung dienen, wenn diese seit der letzten Gehaltserhöhung deutlich gewachsen ist. Haben Sie durch relevante Kurse oder Fortbildungen Ihre Fachkompetenz vertieft und weiterentwickelt, steigt auch der Wert für Ihren Arbeitgeber.
Das Senioritätsprinzip (mehr Gehalt aufgrund langer Betriebszugehörigkeit) gilt hingegen nur bei Beamten. Und sprechen Sie möglichst von einer „Gehaltsanpassung“, nicht von einer „Gehaltserhöhung“. Gehaltserhöhung klingt nach „mehr Geld bezahlen“ ohne Grund. Bei einer „Anpassung“ dagegen schwingt mit, dass etwas bisher nicht korrekt war und angepasst werden muss. Also gibt es dafür einen triftigen Grund!
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