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Betriebszugehörigkeit: Berechnung und Folgen

Eine lange Betriebszugehörigkeit wird in der heutigen Zeit zunehmend zu einer Rarität. Die meisten Arbeitnehmer zieht es spätestens nach ein paar Jahren ins nächste Unternehmen. Davon versprechen sie sich einen schnelleren Aufstieg und eine insgesamt erfolgreichere Karriere. Doch es kann auch positive Auswirkungen haben, wenn Sie eine lange Betriebszugehörigkeit vorweisen können und sich immer wieder loyal gezeigt haben, statt einem anderen Angebot hinterher zu rennen. Wir erklären, was genau die Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters ausmacht, wie diese berechnet wird und warum es sich lohnen kann, viele Jahre in einem Unternehmen zu bleiben…


Betriebszugehörigkeit: Berechnung und Folgen

Betriebszugehörigkeit: Was ist damit gemeint?

Unter der Betriebszugehörigkeit wird im allgemeinen die Zeit verstanden, die ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig ist. Das mag auf den ersten Blick erst einmal offensichtlich und selbsterklärend klingen, bringt aber in der Praxis immer wieder einige wichtige Fragen mit, die schwerwiegende Folgen haben können.

Für die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist es dabei irrelevant, ob Sie tatsächlich gearbeitet haben. Entscheidend ist die vertragliche Bindung an einen Arbeitgeber. Als klassisches Beispiel wird hier meist ein längerer Ausfall aufgrund einer Krankheit angeführt.

In diesem Zeitraum können Sie Ihrer Arbeit zwar nicht nachgehen, nichtsdestotrotz werden diese Wochen oder Monaten aber nicht von Ihrer Betriebszugehörigkeit abgezogen. Solange Ihr Arbeitsverhältnis rechtlich Bestand hat – Ihr Arbeitsvertrag also weiterhin läuft – hat dies keinerlei Auswirkungen auf Ihre Betriebszugehörigkeit.

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Betriebszugehörigkeit: Warum ist sie so wichtig?

Bei der Betriebszugehörigkeit geht es nicht einfach nur um das Wissen, wie lange ein Arbeitsverhältnis bereits besteht. Dieser Punkt kann zwar eine Rolle spielen, wenn Sie beispielsweise eine Gehaltsverhandlung führen oder Argumente für eine Beförderung suchen, doch in einigen Fällen hat die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit arbeitsrechtliche Konsequenzen und ist daher von großer Bedeutung.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind beispielsweise davon abhängig, wie lange Sie für ein Unternehmen tätig waren. Ihre Betriebszugehörigkeit entscheidet also möglicherweise darüber, wie viel Zeit Ihnen zur Verfügung steht, um sich einen neuen Job zu suchen. Ein Monat mehr oder weniger kann hier einen großen Unterschied machen, da Sie diesen einen Monat sonst ohne Einkommen finanzieren müssten.

Auch die Höhe einer möglichen Abfindung hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Je länger Sie in einem Unternehmen waren, desto mehr Geld steht Ihnen zu. Die Summe liegt dabei zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

Wie lange die Betriebszugehörigkeit bereits andauert, ist im Einzelfall aber gar nicht immer so offensichtlich, wie es den Anschein macht. Immer wieder gibt es Streitereien und Meinungsverschiedenheiten, die dazu führen können, dass Mitarbeiter und Unternehmen sich vor dem Arbeitsgericht wiedersehen. Die Frage: Was gehört zur Betriebszugehörigkeit und welche Zeiten werden dabei nicht berücksichtigt?

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Welche Zeiten werden zur Betriebszugehörigkeit gezählt?

Welche Rechte stehen Ihnen als Arbeitnehmer aufgrund Ihrer Betriebszugehörigkeit zu? Beträgt Ihre Kündigungsfrist zwei Monate, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Frist von drei Monaten gewähren und stehen Ihnen 1500 Euro Abfindung oder vielleicht deutlich mehr zu? Diese Fragen lassen sich nur endgültig beantworten, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit eindeutig geklärt ist. In der Theorie recht simpel, in der Praxis wirft dies aber viele weitere Fragen auf.

Eine Betriebszugehörigkeit verläuft eben nicht immer nur vollkommen gradlinig von der Unterschrift des Arbeitsvertrages bis zur Kündigung durch den Arbeitnehmer oder das Unternehmen. Sie wissen bereits, dass auch längere Ausfälle aufgrund einer Krankheit keinen Einfluss auf die Betriebszugehörigkeit haben, aber wie sieht es in anderen Situationen aus?

In der folgenden Liste erklären wir Ihnen, welche Zeiten zu Ihrer Betriebszugehörigkeit gezählt werden und welche Punkte dabei nicht beachtet werden:

  • Betriebszugehörigkeit berechnen: Die Ausbildung

    Es ist der Fall, auf den viele Azubis hoffen. Nach der Ausbildung in einem Betrieb übernommen werden und einen Arbeitsvertrag erhalten. Aber wie wird die Betriebszugehörigkeit ermittelt, wenn ein Auszubildender überzeugen konnte und im Anschluss übernommen wurde?

    Grundsätzlich gilt: Wird ein Azubi nach seiner Ausbildung übernommen, gilt bereits die Zeit der Ausbildung als Betriebszugehörigkeit. Ein neu eingestellter Mitarbeiter kann so möglicherweise bereits eine Betriebszugehörigkeit von mehreren Jahren aufweisen.


  • Betriebszugehörigkeit berechnen: Das Praktikum

    Praktikanten haben in dieser Situationen einen schwereren Stand. Zeiten eines Praktikums werden nicht automatisch als Betriebszugehörigkeit gewertet. Dies gilt besonders für unbezahlte Praktika.

    Handelt es sich hingegen um ein bezahltes Praktikum und der Praktikant kann einem normalen Mitarbeiter gleichgestellt werden, ist es möglich, dass auch ein Praktikum mit in die Betriebszugehörigkeit einfließt, wenn im Anschluss an ein normales Arbeitsverhältnis zustande kommt.


  • Betriebszugehörigkeit berechnen: Die Elternzeit

    In der Elternzeit fallen Mitarbeiter für seinen sehr langen Zeitraum aus dem Betriebs aus. Für die Betriebszugehörigkeit ist dieser Fakt allerdings vollkommen irrelevant. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ganz normal weiter besteht, wird die gesamte Zeit angerechnet.

    Sollte es zu Streitigkeiten über die Höhe einer späteren Abfindung kommen, sind Sie dabei also auf der sicheren Seite. Sollte Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag allerdings eine Lohngruppierung nach Betriebszugehörigkeit vorsehen, kann Elternzeit davon ausgenommen sein.


  • Betriebszugehörigkeit berechnen: Die Zeitarbeit

    Sind Sie über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt, zählt diese Zeit grundsätzlich nicht zur Betriebszugehörigkeit bei einem Unternehmen.


  • Betriebszugehörigkeit berechnen: Die freie Mitarbeit

    Auch Zeiten, in denen Sie als freier Mitarbeiter für ein Unternehmen tätig waren, gelten nicht als Betriebszugehörigkeit und lassen sich dementsprechend auch nicht auf die Dauer anrechnen.


  • Betriebszugehörigkeit berechnen: Die Teilzeit

    Nicht jeder Mitarbeiter ist in Vollzeit angestellt, die Frage lautet deshalb: Wie wird Teilzeitarbeit auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet? Die für Arbeitnehmer gute Nachricht: Komplett. Selbst bei nur einer geringen Stundenzahl wird eine Teilzeitbeschäftigung zu 100 Prozent zur Betriebszugehörigkeit gezählt.

[Bildnachweis: Monkey Business Images by Shutterstock.com]

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