Weihnachtsgeld 2026: Anspruch, Höhe, Kündigung

Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld – durchschnittlich 2.980 Euro. Einen rechtlichen Anspruch auf die freiwillige Sonderzahlung gibt es aber nicht. Entscheidend sind vertragliche Regelungen oder eine „betriebliche Übung“. Wir zeigen Ihnen, wann Sie Weihnachtsgeld bekommen und wie hoch es sein muss…

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Weihnachtsgeld: Alles auf einen Blick

  • Definition: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers zum Jahresende – oft gezahlt mit dem November-Gehalt. Es soll Betriebstreue belohnen und ist ein wichtiges Instrument im Employer Branding.
  • Höhe: Arbeitnehmer in Deutschland bekommen im Schnitt knapp 3.000 Euro Weihnachtsgeld. Die genaue Höhe hängt vom monatlichen Gehalt (oft 50 %) und der Branche ab.
  • Anspruch: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch kann aber durch „betriebliche Übung“ entstehen.
  • Gleichbehandlung: Unternehmen dürfen einzelne Mitarbeiter nicht willkürlich vom Weihnachtsgeld ausschließen. Das geht nur aus Sachgründen.
  • Steuern: Weihnachtsgeld gilt als normaler Arbeitslohn und muss komplett versteuert werden.
  • Rückzahlung: Verträge können Rückzahlungsklauseln enthalten, wenn ein Arbeitnehmer kurz nach Auszahlung kündigt. Dann muss die Summe zurückgezahlt werden.

In Deutschland bekommen aktuell 52 % der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld – bei Arbeitnehmern mit Tarifvertrag sind es sogar 85 %. Oft werden hierbei 50 % des Brutto-Monatsgehalts gezahlt, einige Branchen zahlen auch bis zu 100 %.

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Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in 2026?

Das Weihnachtsgeld in Deutschland liegt im Schnitt bei 2.987 Euro – das sind 6,3 % mehr als im vergangenen Jahr. Es gibt aber große Unterschiede zwischen den Branchen: Besonders hoch sind die Sonderzahlungen in der Mineralölverarbeitung (5.898 Euro), in der chemischen Industrie (4.235 Euro) und im Bankgewerbe (3.719 Euro). Deutlich geringer fällt die Sonderzahlung bei Wach- und Sicherheitsdiensten (855 Euro), in der Tabakverarbeitung (564 Euro) sowie in der Landwirtschaft (250 Euro) aus.

Was ist der Unterschied zum 13. Gehalt?

Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld ist das „13. Gehalt“ eine Gegenleistung für geleistete Arbeit – und damit ein fester Gehaltsbestandteil, der gezahlt werden muss! Das Jahresgehalt wird hierbei nicht in 12, sondern in 13 Raten gezahlt. Die 13. Sonderzahlung kann aber genauso im Sommer erfolgen.

Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen gesetzlichen Weihnachtsgeld-Anspruch gibt es nicht. Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Arbeitnehmer-Anspruch auf Weihnachtsgeld kann aber aus zwei Gründen entstehen:

  1. Vertraglicher Anspruch

    Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung kann die Zahlung fest vereinbart sein.

  2. Betriebliche Übung

    Zahlt der Arbeitgeber 3 Jahre hintereinander und ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, entsteht daraus eine sogenannte betriebliche Übung und ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter in den folgenden Jahren – selbst bei wirtschaftlich schlechter Lage des Betriebes oder wenn die Zahlung jedes Jahr unterschiedlich hoch war.

Tipp: Arbeitnehmer sollten schon im Bewerbungsprozess die Frage stellen, ob das Unternehmen Weihnachtsgeld zahlt. Wer darauf Wert legt, sollte die Sonderzahlung im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung schriftlich fixieren.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Wenn das Unternehmen das Weihnachtsgeld einfach nicht zahlt, obwohl ein Anspruch besteht, hilft nur der Weg zum Anwalt und vor das Arbeitsgericht. Allerdings sollten Sie sich den Schritt gut überlegen: Meist wird das Arbeitsverhältnis dadurch belastet, sodass es später zu einer Kündigung und Trennung kommen kann.

Was ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt?

Um eine betriebliche Übung zu verhindern, können Arbeitgeber zusammen mit dem Extrageld folgende Formulierung nutzen: „Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in jedem Fall freiwillig und bei Wiederholung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“ Das ist zulässig und dadurch können Unternehmen das Gewohnheitsrecht ausschließen.

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Muss das Weihnachtsgeld für alle gleich hoch sein?

Der Arbeitgeber kann festlegen, wer Weihnachtsgeld bekommt und in welcher Höhe. So dürfen zum Beispiel Führungskräfte mit einem höheren Gehalt oder Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit mehr bekommen als andere. Allerdings dürfen Mitarbeiter nicht ohne Grund ausgeschlossen werden (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verweigerung oder Reduzierung der Zahlung aufgrund von Alter oder Geschlecht wäre zum Beispiel eine Diskriminierung und damit unzulässig.

Was gilt für Mitarbeiter in Teilzeit?

Bekommen alle Weihnachtsgeld, gilt das auch für Teilzeitkräfte. Sie dürfen laut Gesetz wegen ihrer Teilzeit-Tätigkeit nicht schlechtergestellt werden. Allerdings haben sie nur einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld – entsprechend dem Anteil ihrer Teilzeit.

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Gibt es Weihnachtsgeld in der Ausbildung?

Auszubildende können ebenso Anspruch auf Weihnachtsgeld haben wie andere Arbeitnehmer. Die Vergütung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Das Weihnachtsgeld orientiert sich auch hier an geltenden Tarifverträgen der Branche. Zudem gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Zahlt das Unternehmen allen Mitarbeitern eine Sonderzahlung am Jahresende, dürfen Azubis nicht davon ausgenommen werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn etwa eine Mindestbeschäftigungsdauer für die Zahlung im Vertrag steht: Gilt ein Anspruch erst nach 12 Monaten im Betrieb, bekommen Auszubildende im 1. Jahr noch kein Weihnachtsgeld.

Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen?

Fallen Beschäftigte für längere Zeit aus – wegen Krankheit, Sabbatical oder Elternzeit – kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. Das ist jedoch an Voraussetzungen gebunden: Erlaubt ist die Kürzung nur, wenn es sich weiterhin um eine freiwillige Leistung handelt. Bei betrieblicher Übung oder falls es sich um ein 13. Gehalt handelt, dürfen Arbeitgeber die Zahlung nicht streichen. Lassen Sie sich in dem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Was ist mit Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit?

Ob das Weihnachtsgeld während der Kurzarbeit gezahlt wird, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Maßgeblich sind der Tarifvertrag sowie etwaige Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld, gilt dieser zunächst – unabhängig vom Kurzarbeitergeld – ungekürzt weiter. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage allein kann es nicht gekürzt werden.

Bekomme ich Weihnachtsgeld bei einer Kündigung?

Ob das Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung wegfällt, hängt vom sogenannten Charakter der Zahlung ab:

  1. Entgeltcharakter

    Wird die Zahlung für geleistete Arbeit gezahlt und ist sie eine Vergütung für die Leistungen des Jahres, haben Mitarbeiter einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Entscheidend ist dann der Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen: Verlassen Sie zum 30. September den Betrieb, können Sie einen Anspruch auf 75 % der Sonderzahlung haben.

  2. Belohnung für Betriebstreue

    Soll das Extrageld hingegen die Betriebstreue und Loyalität zum Arbeitgeber belohnen, kann es an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gekoppelt sein. Wer vorher kündigt, erhält dann auch keine anteilige Zahlung. Hier greift allenfalls eine Stichtagsregelung: Arbeitnehmer bekommen nur Weihnachtsgeld, wenn sie bis zu einem Stichtag ungekündigt beschäftigt sind.

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Der Arbeitsvertrag kann eine Rückzahlungsklausel beinhalten. Sie sagt, dass die Sonderzahlung zurückgezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter vor einem bestimmten Datum kündigt. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn das Weihnachtsgeld Belohnungscharakter hat – bei Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Entscheidend sind zudem die Höhe der Zahlung sowie eine Stichtagsregelung: Bei Weihnachtsgeld von weniger als 100 Euro gibt es keine Rückzahlungspflicht. Bei Beträgen bis zur Höhe eines Monatsgehalts ist eine Bindungsdauer bis zum 31. März des Folgejahres zulässig. Für Weihnachtsgeld von mehr als einem Monatsgehalt kann die Bindung bis zum 30. Juni des nächsten Jahres reichen.

Für Arbeitgeber: Formulierungen für Belohnungscharakter

In einem Vertrag sollte der Zweck des Weihnachtsgeldes eindeutig definiert sein. Soll eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart werden, muss es sich um einen Belohnungscharakter handeln. Ein Beispiel für die Formulierung: „Diese Zahlung erfolgt ausschließlich als Anerkennung für die Betriebstreue und zur Förderung der weiteren Betriebstreue in der Zukunft.“

Muss ich das Weihnachtsgeld versteuern?

Die Sonderzahlung ist immer brutto und voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Als Einmalzahlung fällt sie unter „sonstige Bezüge“, und Sie müssen darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen. Entsprechend kann netto deutlich weniger vom Extrageld auf dem Konto landen.

Weihnachtsgeld im Minijob

Bekommen geringfügig Beschäftigte im Minijob den Bonus, kann die Zahlung des Weihnachtsgeldes die erlaubte Verdienstgrenze im Jahr überschreiten – und sie müssen es versteuern.


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