Das Wichtigste im Schnellcheck
- Definition: Eine Kündigung vor Arbeitsantritt beendet einen bereits geschlossenen Arbeitsvertrag noch bevor die vereinbarte Tätigkeit aufgenommen wird.
- Arbeitsrecht: Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist zulässig, wenn der Arbeitsvertrag sie nicht ausdrücklich ausschließt.
- Ausschluss: Ist die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag ausgeschlossen, ist eine vorzeitige Kündigung unmöglich und unwirksam.
- Frist: Es gilt die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist, auch wenn die Arbeit noch nicht begonnen hat.
- Probezeit: Ist eine Probezeit vereinbart, kann in der Regel mit der verkürzten Frist von 2 Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB gekündigt werden.
- Fristlose Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist bei wichtigen Gründen (z.B. arglistige Täuschung) ebenfalls möglich.
- Aufhebungsvertrag: Ebenso bleibt den Parteien eine einvernehmliche Lösung mittels Aufhebungsvertrag. Hierfür müssen aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen.
- Schriftform: Die Kündigung muss gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, sonst ist sie nichtig.
- Schadensersatz: Unter besonderen Umständen kann bei unberechtigter Nichtaufnahme der Arbeit ein Schadensersatzanspruch entstehen.
Laut Statistik haben schon 30 % der Unternehmen erlebt, dass Bewerber vor dem ersten Arbeitstag wieder abspringen.
Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitgeber erlaubt?
Ob eine ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitgeber möglich ist, hängt in erster Linie vom Arbeitsvertrag ab: Erlaubt ist dies, wenn der Vertrag kein ausdrückliches Kündigungsverbot bis zum ersten Arbeitstag enthält. Die meisten Verträge enthalten hierzu keine Sonderregelung. Anders sieht es aus, wenn im Vertrag eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Typische Formulierung: „Die Kündigung vor Dienstantritt wird ausgeschlossen.“ In dem Fall ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem ersten Tag unwirksam.
Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennen?
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einen Kündigungsgrund anzugeben, wenn sie den Vertrag noch vor Arbeitsantritt kündigen. Zu diesem Zeitpunkt stehen potenzielle Mitarbeiter noch nicht unter Kündigungsschutz – dieser gilt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Auch der Betriebsrat muss nicht hierfür weder informiert noch einbezogen werden, weil die Betreffenden noch nicht dem Unternehmen zugehören.
Was tun, wenn mir der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn kündigt?
Wird Ihnen noch vor Antritt gekündigt, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Kündigung alle erforderlichen Angaben enthält. Andernfalls ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen möglich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Geht auch eine Kündigung vor Arbeitsantritt durch Arbeitnehmer?
Das Recht zur vorzeitigen Kündigung gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, wenn es nicht ausgeschlossen wurde. Wichtig ist, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich auf Papier eingereicht wird (Schriftformerfordernis nach § 623 BGB) und eigenhändig unterschrieben ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Kündigung vor Arbeitsantritt?
Generell gilt die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB (i.d.R. 4 Wochen), es sei denn, Arbeits- oder Tarifvertrag regeln etwas anderes. Wurde eine Probezeit vereinbart, kann wiederum mit der verkürzten Frist von 2 Wochen gekündigt werden, noch bevor der Job beginnt. Haben Sie einen Vertrag mit Probezeit zum Beispiel schon vor 4 Wochen unterschrieben und überlegen es sich schon nach einer Woche anders, können Sie schriftlich kündigen und müssen nicht mal am ersten Arbeitstag im Büro erscheinen.
Vorlage für eine Kündigung vor Arbeitsantritt
Zur ersten Orientierung finden Sie hier eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben vor Vertragsbeginn. Je weniger Worte Sie schreiben, desto wasserdichter wird es. Die Vorlage können Sie gleich online umschreiben und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Fantasiestraße 1
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung, z.Hd. Peter Personaler
Hauptstraße 2
12345 Musterstadt
Kündigung des Arbeitsvertrags vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrter Herr Personaler,
hiermit kündige ich den Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Formvorschriften für das Kündigungsschreiben
- Schriftform: Damit eine Kündigung wirksam ist, muss sie stets schriftlich eingereicht werden. Eine digitale Kündigung per E-Mail oder Whatsapp sowie eine mündliche Kündigungen sind unwirksam.
- Eindeutigkeit: Aus der Kündigung muss klar hervorgehen, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Dazu genügt das Wort „Kündigung“ in der Betreffzeile und der Einleitungssatz: „Hiermit kündige ich“.
- Zeitpunkt: Im Kündigungsschreiben muss stehen, zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll. Wer unsicher ist, schreibt: „ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum“.
- Unterschrift: Ohne eine handschriftliche Unterschrift ist diese unwirksam. Eine eingescannte Signatur reicht nicht.
Hinweis: Darüber, wann die Kündigungsfrist beginnt, entscheidet nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern dessen Zugang! Wird die Kündigung persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt sie unmittelbar. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als zugegangen, sobald sie im „Machtbereich“ des zu Kündigenden ist – z.B. Briefkasten oder Poststelle. Experten empfehlen, diese deshalb immer als Einwurf-Einschreiben zu verschicken.
Weitere Tipps und Muster für das Kündigungsschreiben finden Sie in unserem Ratgeber zur Eigenkündigung.
Was sind Gründe für eine Kündigung vor Arbeitsantritt?
Eigentlich besiegelt die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, dass beide Seiten zusammenarbeiten wollen. Dennoch kann es gute Gründe geben, warum Sie vorzeitig vom Vertrag zurücktreten wollen:
- Besseres Jobangebot
Sie erhalten kurzfristig ein attraktiveres Angebot mit besseren Bedingungen. - Geänderte Lebensplanung
Umzug, eine Entscheidung für ein Studium oder eine Selbstständigkeit sprechen gegen den Job. - Persönliche Gründe
Krankheit, familiäre Verpflichtungen oder fehlende Betreuung verhindern den Arbeitsantritt. - Unstimmigkeiten
Sie haben starke Zweifel an den Aufgaben, dem Arbeitsklima oder den Vertragsbedingungen. - Wegfall des Arbeitsplatzes
Umstrukturierung, Sparmaßnahmen oder Einstellungsstopp zwingen dazu, die Stelle zu streichen. - Negative Erkenntnisse
Nachträglich bekannt gewordene Informationen begründen Zweifel an der Eignung oder Zuverlässigkeit des Kandidaten. - Formale Probleme
Dem Mitarbeiter fehlen eine Arbeitserlaubnis oder relevante Einstellungsvoraussetzungen (z.B. Führerschein).
Gründe für Arbeitnehmer
Gründe für Arbeitgeber
Droht bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt Schadensersatz?
Ob bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt Schadensersatz droht, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Kündigung – also unter Einhaltung von Vertrag und Frist – rechtlich zulässig und löst keinen Schadensersatzanspruch aus. Anderes kann gelten, wenn eine Partei ihre Pflichten verletzt, etwa wenn ein Arbeitnehmer trotz vertraglichem Kündigungsausschluss kündigt oder einfach nicht zur Arbeit kommt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Ersatz für entstandene Schäden verlangen, zum Beispiel für vergebliche Einstellungskosten. Der Schadenersatz muss aber verhältnismäßig sein – bei einer 2-wöchigen Kündigungsfrist etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt. In der Praxis sind solche Ansprüche jedoch eher selten und müssen konkret nachgewiesen werden.
Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen: Was tun?
Schließt Ihr Arbeitsvertrag eine vorzeitige Kündigung aus, müssen Sie in den sauren Apfel beißen, auch dann, wenn Sie sich gegen die Stelle entschieden haben. Sonst droht eine Vertragsstrafe. In dem Fall bleiben nur zwei Optionen:
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Kündigung in der Probezeit
Sie erscheinen regulär am ersten Arbeitstag auf der Arbeit und kündigen noch am selben Tag und während Ihrer Probezeit – ohne Angabe von Gründen und binnen 2 Wochen. Wurde keine Probezeit vereinbart, gilt meist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Bis zum Ablauf dieser Fristen müssen Sie aber die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen.
-
Aufhebungsvertrag vor Arbeitsantritt
Die oft bessere Alternative ist ein Aufhebungsvertrag. Auch der neue Arbeitgeber dürfte kein Interesse daran haben, einen unmotivierten Mitarbeiter zwangsweise zu beschäftigen und zu bezahlen. Stimmen beide Parteien der sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu, müssen auch keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Einziger Nachteil: Weil die Arbeitslosigkeit dadurch selbst verursacht wird, droht eine bis zu 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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