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Insubordination? So widersprechen Sie dem Chef


Ein Leser wollte neulich wissen: Mein Chef hat eine Entscheidung getroffen, der ich absolut nicht zustimmen kann. Darf ich ihm das sagen? Ein klassisches Problem – heikel noch dazu: Widerspruch oder gar Kritik am Chef. Das grenzt gefährlich an Insubordination. Denn natürlich darf jeder dem Chef widersprechen und anderer Meinung sein. Problematisch wird es allerdings, wenn die Haltung zu Arbeitsverweigerung beziehungsweise Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten führt. Dann drohen Abmahnung oder gar Kündigung. Zum Glück gibt es aber noch andere Wege zu widersprechen…


Insubordination? So widersprechen Sie dem Chef

Insubordination Definition: Bedeutung und Erklärung des Begriffs

Der Begriff „Insubordination“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Gehorsamsverweigerung oder Befehlsverweigerung. Auf das Berufsleben angewendet meint der Begriff schlicht den Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten – denn die sind zunächst einmal weisungsberechtigt.

Synonyme von Insubordination sind entsprechend:

  • Aufmüpfigkeit
  • Aufsässigkeit
  • Dickköpfigkeit
  • Eigensinn
  • Protest
  • Rebellion
  • Renitenz
  • Unbotmäßigkeit
  • Widerborstigkeit
  • Widerspenstigkeit

Typische Erscheinungsformen der Insubordination wären damit: die Beleidigung von Vorgesetzten, das Untergraben der Autorität des Chef, Arbeitsverweigerung, die Aufforderung an Kollegen zur Insubordination. In Behörden kann dieses Verhalten mit einem Disziplinarverfahren geahndet werden, in der Privatwirtschaft kommt es meist zur Ermahnung, Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zu verhaltensbedingten Kündigung.

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Dem Chef widersprechen – ohne Insubordination

Widerspruch ist – wenn er sachlich und konstruktiv formuliert wird – zunächst nichts weiter als eine zulässige Meinungsäußerung. Eine gute Führungskraft muss und sollte gegenteilige Meinungen zulassen (können). Das ist noch keine Insubordination.

Wer gute Gegenargumente hat, sollt sich auf jeden Fall zu Wort melden. Mag sein, dass Ja-Sager kurzfristig die Sympathien des Chefs gewinnen. Seinen Respekt aber verdienen sich diejenigen, die ihm zu gegebener Zeit auch mal Paroli bieten und Rückgrat beweisen. Nicht aus Prinzip, sondern zum Wohl des Unternehmens.

Die entscheidende Aussage hierbei ist aber zu gegebener Zeit. Dauer-Querulanten mag keiner. Von solchen Mitarbeitern trennen sich Manager bald. Aber exzellente Meinungsführer schätzen auch Kollegen, weil sie mitdenken und zugleich konstruktiv sind. Davon können alle nur profitieren und daran wachsen.

Nur eines dürfen Sie nie: Anweisungen des Chefs unkommentiert ignorieren.

Das kann tatsächlich als Arbeitsverweigerung, Insubordination oder gar Sabotage ausgelegt werden.

Wobei sich nicht wenige zuvor noch im Ton vergreifen, abfällig werden oder eine unzulässige persönliche Beleidigung einbauen. Kein Wunder, wenn der Chef anschließend verstimmt ist oder den Widerspruch rüffelt. So wollen Mitarbeiter umgekehrt ja auch nicht behandelt werden.

Anders sieht die Sache aber aus, wenn der Chef von Ihnen etwas verlangt, dass Ihren Werten widerspricht, Ihr Gewissen belastet oder dass Sie für einen schlimmen Fehler halten. In diesem Fall müssen Sie sogar etwas sagen – mindestens aber Bedenken anmelden.

Idealerweise gelingt der Widerspruch so:

  • Zunächst einmal sollten Sie dem Chef Ihre konträre Meinung nicht einfach so entgegen schleudern. Das hat nichts mit Rückgrat zu tun, sondern ist schlicht stillos, taktlos und unhöflich.
  • Zweitens lehrt die Erfahrung, dass man seinem Chef besser nicht vor Kollegen widerspricht. Falls er zugäbe, dass er einen Fehler gemacht hat, verlöre er sein Gesicht und nicht wenige Chefs fürchten damit zugleich auch Autorität einzubüßen. Deswegen werden sie hier eher selbst widersprechen.
  • Wenn es Ihnen also um die Sache und weniger um ein intellektuelles Armdrücken mit dem Chef geht, sprechen Sie ihn nicht coram publico sondern besser unter vier Augen darauf an.
  • Ihr Widerspruch sollte den Charakter eines offenen Diskurses behalten – und keine Verurteilung sein. Von einem Intro vom Typ: „Sie machen da einen schweren Fehler…“ können wir nur dringend abraten. Besser wäre: „Was Sie da vorhin von mir verlangt haben, belastet mich sehr. Ich habe dazu eine andere Meinung und möchte Sie Ihnen kurz darstellen…“ Das ist natürlich auch nur eine von mehreren möglichen Varianten.
  • Zudem sollten Sie dem Chef mit dem Widerspruch gleich ein paar Alternativen präsentieren. Nur so wirkt die Kritik auch konstruktiv. Überdies signalisieren Sie so, dass Sie seine grundsätzliche Autorität nicht anzweifeln – und die meisten Chefs wollen das in einer solchen Situation deutlich spüren.
  • Ein Ansatz hierzu wäre: „Ich schlage vor, ich versuche es erst auf meine Art. Wenn das nicht funktioniert, können wir es immer noch so machen, wie Sie gesagt haben…“
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Widerspruch: Was, wenn der Chef nicht darauf eingeht?

Das ist dann in der Tat ein nahezu unlösbares Dilemma. Man kann mit seinem Chef nicht ewig diskutieren. Irgendwann trifft der eine Entscheidung, und die steht dann fest.

Dafür ist er der Chef – und nicht Sie. So ist das nun mal in hierarchisch strukturierten Organisationen. Entweder man ballt dann die Fäuste in den Taschen und macht seinen Job trotzdem – oder Sie müssen daraus Konsequenzen ziehen. Im Extrem heißt das: kündigen.

Es gibt leider nur die beiden Alternativen und nichts daran schönzureden. Auf unverhohlene Insubordination sollten Sie aber möglichst verzichten.

[Bildnachweis: STUDIO GRAND OUEST by Shutterstock.com]

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