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Insubordination: Bedeutung auf Deutsch, Arbeitsrecht Folgen

Man muss im Job nicht immer einer Meinung sein. Auch der Chef kann mit seinen Ideen oder Anweisungen falsch liegen. Dann dürfen Sie zwar widersprechen – aber die Anweisungen nicht einfach ignorieren oder gar verweigern. Das ist Insubordination – auf deutsch: Ungehorsam oder gar Arbeitsverweigerung – und kann Sie im schlimmsten Fall den Job kosten…



Insubordination: Bedeutung auf Deutsch, Arbeitsrecht Folgen

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Was bedeutet Insubordination auf Deutsch?

Insubordination bedeutet auf Deutsch: Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten oder anderen Weisungsbefugten. Der Begriff beschreibt die mangelhafte Unterordnung im Unternehmen oder Verweigerung von Anweisungen und Aufträgen (siehe auch: Arbeitsverweigerung).

Das Insubordination Gegenteil ist Gehorsam, Loyalität oder Folgsamkeit. In besonders negativer und extremer Form kann das auch in den sogenannten „Kadavergehorsam“ ausarten – also blindes und unbedingtes Ausführen von Befehlen ohne Widerspruch.

Insubordination Synonyme

Generelle Synonyme für Insubordination sind: Aufmüpfigkeit, Aufsässigkeit, Befehlsverweigerung, Dickköpfigkeit, Eigensinn, Gehorsamsverweigerung, Protest, Rebellion, Renitenz, Unbotmäßigkeit, Widerborstigkeit oder Widerspenstigkeit.


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Woran erkennt man Insubordination?

Typische Erscheinungsformen der Insubordination sind Arbeitsverweigerung, die Beleidigung von Vorgesetzten, das Untergraben der Autorität oder die Aufforderung an Kollegen zum Widerstand. Alle diese Formen stellen im Arbeitsrecht eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar.

Insubordination Bilder Deutsch Bedeutung Arbeitsrecht

Ist dem Chef widersprechen schon Insubordination?

Im Job und Berufsleben prallen häufig unterschiedliche Meinungen zusammen. Dabei kann es auch vorkommen, dass Sie mit der Idee oder Beurteilung des Vorgesetzten nicht einverstanden sind und diesem widersprechen wollen.

Widerspruch ist keine Insubordination – wenn er sachlich und konstruktiv formuliert wird. Das gehört zur Meinungsfreiheit und Ihren Persönlichkeitsrechten.

💡 Was Sie allerdings trotzdem nicht dürfen:

Die Anweisungen des Chefs (unkommentiert) ignorieren. Führungskräfte besitzen ein sogenanntes Weisungsrecht (auch: Direktionsrecht). Das umfasst das Recht des Arbeitgebers, seinem Mitarbeiter Anordnungen (Weisungen) zu erteilen und erlaubt dem Chef Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Wer dem nicht nachkommt, verhält sich „insubordinierend“ beziehungsweise ist ein Insubordinant.

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Was droht bei Insubordination im Arbeitsrecht

In Behörden kann Insubordination mit einem Disziplinarverfahren bestraft werden.

In der Privatwirtschaft kommt es in der Regel zuerst zu einer Ermahnung oder Abmahnung. Im Wiederholungsfall droht schließlich eine verhaltensbedingte Kündigung – in besonders schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung.

Wie kann ich dem Chef trotzdem widersprechen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, Kritik am Chef zu üben oder dem Vorgesetzten zu widersprechen. In einem gesunden Arbeitsklima dient das sogar der Vermeidung von Fehlern oder dem konstruktiven Meinungsaustausch.

Allerdings benötigen Sie dazu ebenso Fingerspitzengefühl. So gelingt der professionelle Widerspruch:

  • Tonfall
    Ihre Meinung sollten Sie nicht ungefiltert ventilieren, sondern sachlich, respektvoll und in ruhigem Ton. Alles andere hat nichts mit Rückgrat zu tun, sondern ist schlicht taktlos und unhöflich.
  • Diskretion
    Die Erfahrung lehrt, dass Chefs im 4-Augen-Gespräch offener für Kritik sind als vor Publikum und Kollegen. Wählen Sie für Ihre Kritik einen diskreten Ort, sodass der Vorgesetzte sein Gesicht wahren kann, falls er oder sie einen Fehler gemacht hat.
  • Auswege
    Damit Ihre konstruktive Kritik positiv ankommt, sollten Sie diese in Ich-Botschaften verpacken („Ich empfinde das so, als…“) und gleichzeitig alternative Lösungen anbieten. Damit signalisieren Sie, dass Sie keine Autorität anzweifeln, sondern das Problem lösen wollen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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