Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Insubordination ist die bewusste und absichtliche Missachtung von Anweisungen sowie der Autorität des Arbeitgebers. Mitarbeiter weigern sich, die aufgetragenen Aufgaben zu erledigen oder direkte Anordnungen des Chefs umzusetzen.
- Gegenteil: Das Gegenteil von Insubordination ist Gehorsamspflicht – also die zu 100 % vertragstreue Zusammenarbeit und Loyalität zum Unternehmen.
- Arbeitsrecht: Durch das Direktionsrecht (synonym: Weisungsrecht) gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) darf der Arbeitgeber verbindliche Anweisungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung machen.
- Pflichtverletzung: Rechtlich ist eine Insubordination eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bis hin zu einer Arbeitsverweigerung.
- Voraussetzungen: Insubordination liegt nur dann vor, wenn es sich um eine rechtmäßige und zumutbare Arbeitsanweisung des Unternehmens handelt. Unzulässige Anweisungen dürfen abgelehnt und ignoriert werden.
- Folgen: Bei einer Weigerung erhalten Arbeitnehmer im ersten Schritt eine Abmahnung. In besonders schweren Fällen oder bei wiederholter Insubordination ist auch eine Kündigung möglich.
Während vollständige Insubordination – also die gesamte Verweigerung – in der Praxis eher selten ist, zeigen Studien aus der Organisationsforschung, dass bis zu 25 % der Arbeitnehmer leichte Formen von insubordinierendem Verhalten zeigen. Dazu zählen Verzögerungen von Aufgaben oder Formen von Arbeitszeitbetrug (z.B. privates Surfen im Internet).
Was ist Insubordination genau?
Insubordination ist die bewusste Weigerung eines Arbeitnehmers, die Anweisungen seines Vorgesetzten zu befolgen und umzusetzen. Klare und eindeutige Arbeitsaufträge bleiben unerfüllt. Es ist die mangelnde Unterordnung bei Anweisungen oder auch Befehlen. Mitarbeiter in Unternehmen oder andere Personen folgen nicht der vorgeschriebenen Hierarchie.
Insubordination im Wörterbuch
- Insubordination auf Deutsch
Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten oder anderen Weisungsbefugten. - Insubordination Synonyme
Ungehorsam, Arbeitsverweigerung, Eigensinn, Frechheit - Insubordination Herkunft
Vom lateinischen subordinatio = Unterordnung - Insubordination Verb
Insubordinieren oder verweigern - Insubordination auf Englisch
Englisch = insubordination, Verb: to be insubordinate to someone
3 Arten von Insubordination
Insubordination gibt es in verschiedenen Formen. Hier eine kurze Übersicht der drei Arten:
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Beruf
Häufigste Variante ist die Insubordination im Beruf – als eine Form der Arbeitsverweigerung. Die Autorität des Vorgesetzten wird ignoriert und direkte Anweisungen werden übergangen.
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Militär
Im Militär ist es die Gehorsamsverweigerung gegenüber höherrangigen Personen. Ein offizieller Befehl wird nicht ausgeführt, sondern absichtlich verweigert. Dies ist eine Straftat und kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
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Gesellschaft
Die Pädagogik und Soziologie sieht Insubordination als fehlende Ein- und Unterordnung in eine soziale Gruppe. Betroffene erfüllen nicht die Normen und Erwartungen oder zeigen andere Wertvorstellungen (siehe: Konformität). Als Folge kommt es meist zu sozialer Isolation.
Insubordination im Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht gibt keine feste Definition zu insubordinierendem Verhalten. Rechtlich fällt es unter Arbeitsverweigerung oder pflichtwidriges Verhalten von Arbeitnehmern – das umfasst die bewusste und willentliche Nichterfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eindeutig ist laut Arbeitsrecht: Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht. Das umfasst das Recht, Anordnungen (Weisungen) zu erteilen, und erlaubt dem Chef, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Wer sich weigert, begeht eine Pflichtverletzung.
Beispiele für Insubordination am Arbeitsplatz
Verschiedene Verhaltensweisen und Handlungen von Mitarbeitern werden als Insubordination gewertet. Hier eine Übersicht der häufigsten Erscheinungsformen:
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Nichterfüllung von Aufgaben
Eine typische Form ist die eindeutige Arbeitsverweigerung von Mitarbeitern. Anweisungen vom Chef werden nicht befolgt und Aufgaben, die laut Arbeitsvertrag zum Tätigkeitsbereich gehören, schlichtweg nicht erfüllt.
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Beleidigung von Vorgesetzten
Beleidigungen und respektloses Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten sind offensiver Ungehorsam. Selbst ohne ignorierte Anweisungen vom Chef ist es pflichtwidriges Verhalten und hat arbeitsrechtliche Konsequenzen.
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Missachtung von Unternehmensrichtlinien
Zur Insubordination zählt auch die absichtliche Missachtung von geltenden Regeln und Richtlinien im Unternehmen. Das umfasst etwa den gezielten Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, Datenschutz oder einen offiziellen Verhaltenskodex (Code of Conduct).
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Verletzung der betrieblichen Ordnung
Beispiele sind wiederholte Unpünktlichkeit und dadurch verkürzte Arbeitszeiten oder das unerlaubte Verlassen des Arbeitsplatzes während der regulären Arbeitszeit. Mitarbeiter stören Abläufe, die betriebliche Ordnung und verstoßen gegen ihre arbeitsrechtlichen Pflichten.
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Untergrabung der Autorität
Dazu zählt der Versuch, den Chef lächerlich zu machen, oder seinem Ruf sowie seiner Autorität durch schädliche Gerüchte zu schaden.
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Aufforderung zum Widerstand
Neben der eigenen Weigerung zur Arbeit ist auch die Aufforderung an Kollegen ein Beispiel für Insubordination. Wer die Kollegen anstachelt, sich den Anweisungen des Chefs zu widersetzen, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Ist dem Chef widersprechen schon Insubordination?
Im Job und Berufsleben prallen unterschiedliche Meinungen aufeinander. Dabei kann es vorkommen, dass Sie mit der Idee oder Beurteilung des Vorgesetzten nicht einverstanden sind und diesem widersprechen wollen. Widerspruch ist keine Insubordination – wenn er sachlich und konstruktiv formuliert wird. Das gehört zur Meinungsfreiheit und zu Ihren Persönlichkeitsrechten. Was Sie trotzdem nicht dürfen: Anweisungen des Chefs (unkommentiert) ignorieren!
Welche Folgen hat Insubordination?
Insubordination im Job ist keine Kleinigkeit. Eine Weigerung hat – je nach Situation – weitreichende arbeitsrechtliche Folgen: In Behörden wird sie meist mit einem Disziplinarverfahren bestraft. In der Privatwirtschaft sind die Folgen in mehrere Stufen gegliedert:
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Ermahnung
Beim ersten und einem leichten Vergehen kommt in der Regel zuerst eine Ermahnung. Dies ist eine mündliche, teilweise auch schriftliche Verwarnung an den Arbeitnehmer.
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Abmahnung
Im Wiederholungsfall und bei schwereren Pflichtverstößen folgt eine Abmahnung. Sie ist eine klare Aufforderung zur Verhaltensänderung und Warnung vor weiteren Konsequenzen.
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Degradierung
Einem Insubordinator werden Verantwortung, wichtige Projekte, Kunden oder Aufgaben entzogen. Ein Aufstieg auf der Karriereleiter, etwa durch eine Beförderung, ist auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
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Verhaltensbedingte Kündigung
Bleibt eine Besserung aus, kommt es zur verhaltensbedingten Kündigung. Nach einer vorherigen Abmahnung ist die Kündigung wegen Arbeitspflichtverletzungen möglich.
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Fristlose Kündigung
In schweren Fällen und bei Wiederholung ist sogar eine fristlose Kündigung erlaubt. Betroffene verlieren den Job ohne Kündigungsfrist und sind mit sofortiger Wirkung arbeitslos.
Zudem leidet das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem. Oft ist das Betriebsklima langfristig gestört.
Wie geht es nach der Insubordination weiter?
Ob eine weitere Zusammenarbeit möglich ist, hängt von den Umständen ab. Gab es Missverständnisse, unklare Anweisungen oder unprofessionelle Diskussionen, kann ein klärendes Gespräch mit einer Entschuldigung das Problem lösen. Beide Seiten kehren zur Professionalität zurück und die Arbeit geht weiter. In der Praxis führt die Insubordination aber häufig zu einem Jobwechsel. Entweder folgt die Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Folgen belasten die Zusammenarbeit so stark, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht sinnvoll ist.
Wann ist Insubordination im Job erlaubt?
Sie müssen nicht jeder Anweisung des Chefs folgen. In manchen Situationen ist Insubordination im Job nicht nur erlaubt, sondern notwendig. Dazu zählen:
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Gefahr für Leib und Leben
Wenn eine Anweisung Sie oder andere gefährdet, müssen Sie nicht gehorchen. Ein Arbeitgeber darf Sie nicht zwingen, Sicherheitsvorschriften zu ignorieren – zum Beispiel, damit eine Aufgabe schneller erledigt wird. Das Arbeitsschutzgesetz steht über dem Direktionsrecht.
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Aufforderung zu Straftaten
Sie müssen niemals Weisungen folgen, die eine Straftat beinhalten. Egal, ob der Chef Sie zur Steuerhinterziehung, zum Betrug oder zu anderen Vergehen auffordert: Sie dürfen und müssen sich widersetzen.
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Sittenwidrigkeit und Diskriminierung
Anweisungen sind unzulässig, wenn sie gegen die guten Sitten oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Sie dürfen sich also weigern, Aufforderungen wie „Laden Sie keine Bewerberinnen im gebärfähigen Alter ein“ zu folgen.
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Verletzung des Arbeitsvertrags
Das Weisungsrecht erlaubt dem Chef nicht, Sie zu jeder beliebigen Tätigkeit zu verordnen. Die Aufgaben müssen im Zusammenhang mit den im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten stehen. Sie müssen zum Beispiel keine Arbeiten übernehmen, die eine Herabwürdigung Ihrer beruflichen Stellung bedeuten.
In all diesen Fällen gilt: Solche Weisungen des Chefs sind nicht verpflichtend und dürfen ignoriert werden. Dabei müssen Sie auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.
Wie kann ich dem Chef trotzdem widersprechen?
Grundsätzlich ist es erlaubt, Kritik am Chef zu üben oder dem Vorgesetzten zu widersprechen. In einem gesunden Arbeitsklima dient das sogar der Vermeidung von Fehlern oder dem konstruktiven Meinungsaustausch. Allerdings benötigen Sie dazu Fingerspitzengefühl. So gelingt der professionelle Widerspruch:
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Tonfall
Ihre Meinung sollten Sie nicht ungefiltert ventilieren, sondern sachlich, respektvoll und in ruhigem Ton. Alles andere hat nichts mit Rückgrat zu tun, sondern ist schlicht taktlos und unhöflich.
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Diskretion
Erfahrungsgemäß sind Chefs im 4-Augen-Gespräch offener für Kritik als vor Publikum und Kollegen. Wählen Sie für Ihre Kritik einen diskreten Ort, sodass der Vorgesetzte sein Gesicht wahren kann, falls er oder sie einen Fehler gemacht hat.
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Auswege
Damit Ihre konstruktive Kritik positiv ankommt, sollten Sie diese in Ich-Botschaften verpacken („Ich empfinde das so, als…“) und gleichzeitig alternative Lösungen anbieten. Damit signalisieren Sie, dass Sie keine Autorität anzweifeln, sondern das Problem lösen wollen.
Entscheidend bei Insubordination ist immer auch das Motiv dahinter: Sind betroffene Arbeitnehmer einfach nur trotzig, rebellisch oder widersinnig – oder geht es um einen rechtlichen oder ethischen Konflikt? Im zweiten Fall ist ein offenes Gespräch oft zielführender als eine wortlose Verweigerung.
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