Unfall im Homeoffice: Wer zahlt? Was ist versichert?

Immer mehr Mitarbeiter verbringen einen Teil ihrer Arbeitszeit zuhause am eigenen Schreibtisch. Doch was gilt bei einem Unfall im Homeoffice? Wer zahlt? Während Sie am Arbeitsplatz bei einem Unfall üblicherweise versichert sind, können bei der Arbeit zuhause andere Regeln gelten. Wir erklären, was Sie bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice wissen müssen und wann Sie regulär versichert sind…

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Unfall im Homeoffice: Wer zahlt?

Bei einem Unfall bei der Ausübung ihres Jobs sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt zunächst unabhängig vom Arbeitsort. Heißt: Auch ein Unfall im Homeoffice ist versichert. Entscheidend ist nicht der Arbeitsort, sondern der direkte Zusammenhang zwischen Tätigkeit beim Unfall und der beruflichen Verpflichtungen eines Arbeitnehmers.

Genau hier können Sonderregelungen bei einem Unfall im Homeoffice greifen. Nicht alles, was Sie zuhause machen, gehört zu beruflichen Aufgaben. Passiert genau dann ein Unfall, gibt es keinen Versicherungsschutz für den Unfall im Homeoffice. Ob Sie versichert sind und wer zahlt, muss deshalb im Einzelfall beurteilt und entschieden werden.

Grundsätzliches zur Gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zu den Sozialversicherungen. Sie wurde unter Otto von Bismarck im Jahre 1884 eingeführt und ist damit der zweitälteste Sozialversicherungszweig in Deutschland nach der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch sie sollen die Angestellten gegen Gesundheitsschädigungen aufgrund eines Unfalls abgesichert sein.

  • Wer ist versichert?

    Grundsätzlich zählen alle Arbeitnehmer zum Kreis der Versicherten. Eine Möglichkeit, sich aufgrund eines hohen Verdienstes daraus befreien zu können, besteht nicht. Hierin unterscheiden sich die gesetzliche Unfall- und die Krankenversicherung. Lediglich Beamte und Ärzte sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, da sie bereits über andere Träger (zum Beispiel Versorgungswerke) abgesichert sind. Selbstständige können auf freiwilliger Basis Mitglied werden.

  • Was ist versichert?

    In der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum einen sämtliche Unfälle abgedeckt, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin beziehungsweise nach Hause passieren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Versicherte eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Was als Unfall zählt, erklärt die Eselsbrücke PAUKE:

    • Plötzlich
    • von Außen
    • Unfreiwillig
    • auf einen Körper eintreffendes
    • Ereignis

    Somit sind vorsätzlich zugefügte Verletzungen vom Unfallbegriff ebenso ausgeschlossen wie Herzinfarkte oder ähnliches. Wer zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand, verliert ebenfalls seinen Unfallschutz. Auch bestimmte Berufskrankheiten können abgesichert sein.

  • Was wird gezahlt

    Im Falle eines Unfalls zahlen die Berufsgenossenschaften je nach Verletzung die Kosten für die ärztliche Behandlung, die Reha sowie gegebenfalls Rentenzahlungen (Verletzten-, Erwerbsminderungs- oder im Todesfall Hinterbliebenenrente). Die Leistungen sind somit erheblich umfangreicher, als die der gesetzlichen Krankenversicherung.


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Versicherte Unfälle im Homeoffice

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer: Der Versicherungsschutz für einen Unfall im Homeoffice wurde ausgeweitet. Mobiles Arbeiten wird (auch durch die Maßnahmen im Zuge der Coronapandemie) immer wichtiger. Die neue Gesetzgebung berücksichtigt dies und schließt neue Bereiche in den Versicherungsschutz ein. Begründung: Eine Unterscheidung zwischen den Arbeitsorten ist nicht mehr angemessen.

In unserer Übersicht zeigen wir, wann ein Unfall im Homeoffice durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist:

Berufliche Aufgaben

Passiert ein Unfall im direkten Zusammenhang mit Ihren beruflichen Aufgaben, sind Sie regulär versichert. Sie gehen Ihrer versicherten Beschäftigung nach, ob Sie dies im Büro tun oder am heimischen Schreibtisch macht für den Versicherungsschutz keinen Unterschied.

Beispiel: Auf Anweisung Ihres Chefs drucken Sie ein Dokument aus. Dabei rutscht der Drucker von der Tischkante, fällt auf Ihren Fuß und Sie brechen sich den Mittelfußknochen.

Essen und Trinken

In Ihrer Arbeitszeit müssen Sie sich mit Essen und Trinken versorgen. Die Neufassung des Gesetzes schließt die Wege, die Sie dafür zuhause zurücklegen, in den Versicherungsschutz mit ein. Vorher waren Sie auf diesen nicht Wegen nicht versichert.

Beispiel: Sie gehen in die Küche, um sich ein Glas Wasser zu holen. Auf dem Weg stolpern Sie und brechen sich beim Sturz das Handgelenk.

Toilette

Um die Unterscheidung zwischen der Arbeit im Büro und zuhause aufzuheben, ist seit der Neufassung bei einem Unfall im Homeoffice auch der Gang zur Toilette versichert.

Beispiel: Auf dem Weg zur Toilette rutschen Sie auf einer nassen Fliese im Badezimmer aus und verletzen sich.

Weg zur Kita

Eine wichtige Änderung für berufstätige Eltern: Unfälle auf dem Weg zur Kita oder auf dem Rückweg ins Homeoffice werden nun von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Wenn Sie an diesem konkreten Tag Ihr Kind in den Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegeperson bringen und sich dabei ein Unfall ereignet, zählt dies seit der Neuerung als Arbeitsunfall. Dies dient ebenfalls der Gleichstellung, da auch Wege ins Büro versichert sind.

Beispiel: Sie haben Ihre Kinder zur Tagesstätte gebracht, knicken auf dem Rückweg ins Homeoffice am Bordstein um brechen sich den Fuß.

Unfall im Homeoffice: Seit wann gelten die neuen Regelungen?

Am 18. Juni 2021 wurde das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) angepasst, dass die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Seit dieser Änderung heißt es darin explizit: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“

Das neue Gesetz gilt für Unfälle im Homeoffice, die seit Inkrafttreten passiert sind. Heißt: Haben Sie sich auf dem Weg zur Toilette am 17. Juni verletzt, ist dieser Unfall noch nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Passierte Ihnen der Unfall hingegen am 18. Juni, greift der Versicherungsschutz.


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Nicht versicherte Unfälle im Homeoffice

Nach der Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es weiterhin Unfälle im Homeoffice, für die Sie nicht regulär versichert sind. Das umfasst vor allem Tätigkeiten, die keinerlei Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit haben und auch nicht mit einer Tätigkeit am Arbeitsplatz im Unternehmen gleichgesetzt werden.

Wenn Sie während der Arbeitszeit etwas anderes machen, beispielsweise den Müll vor die Tür bringen oder ein Paket vom Postboten annehmen, und dabei einen Unfall haben, ist die Unfallversicherung nicht zuständig.

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Unfall im Homeoffice: Was ist zu tun?

Im Betrieb ist ein Arbeitsunfall meist eindeutig. Zudem können die Kollegen oftmals bezeugen, was passiert ist. Bei einem Unfall im Homeoffice ist das nicht ganz so leicht. Unsere Tipps helfen Ihnen beim Nachweis, dass Sie keiner privaten Tätigkeit nachgegangen sind, sondern der Unfall unter den Versicherungsschutz fällt:

  • Dokumentieren Sie schnellstmöglich

    Je unmittelbarer Sie den Unfall schriftlich detailliert festhalten und bekanntmachen, umso eher wird Ihnen die Berufsgenossenschaft glauben. Wenn Sie diesen erst nach mehreren Tagen melden, könnte es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu Problemen und Rückfragen kommen, die schwer zu erklären sind.

  • Dokumentieren Sie den Zeitpunkt

    Selbstverständlich sind nur Unfälle in der Arbeitszeit, die Sie mit Ihrem Chef vereinbart haben, abgesichert. Notieren Sie minutengenau, wann sich der Unfall ereignet hat. Hierbei können über das Telefonprotokoll nachgewiesene Anrufe helfen, die Sie mit Arzt oder Rettungsdienst geführt haben.

  • Dokumentieren Sie den Unfallort

    Es ist essenziell, dass der Unfallort in Bezug zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit steht. Wenn der Unfall an Ihrem heimischen Schreibtisch passiert, ist dies kein Problem – aber wann geschieht das schon. In den häufigsten Fällen handelt es sich um herabfallende Gegenstände oder Stürze außerhalb des Arbeitszimmers. Halten Sie fest, was Sie gerade getan haben: Waren Sie auf dem Weg zur Toilette? Hat ein Kunde angerufen und Sie sind auf dem Weg zum Telefon gestürzt?

Kein Versicherungsschutz: Was tun?

Falls es sich definitiv nicht um einen versicherten Unfall im Homeoffice, sondern im privaten Bereich handelt, regelt das nicht die Berufsgenossenschaft, sondern Ihre Krankenkasse. Sie können zusätzlich auch eine private Unfallversicherung abschließen, die einspringt, wenn Kosten von der Berufsgenossenschaft nicht übernommen werden.

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