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Doping und Drogen im Job: Schneller, höher, weiter

Die einen nennen es Hirndoping, andere sprechen von Neuro-Enhancement. Beide Begriffe beschreiben die Idee, mithilfe von Medikamenten bei gesunden Menschen die Konzentration zu verbessern, das Kurz- oder Langzeitgedächtnis zu festigen oder einfach die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Eingenommen werden leistungssteigernde und stimmungsaufhellende Präparate, um im Job mithalten zu können, das Pensum in vielen Branchen ist enorm. Die Rede ist von Doping und Drogen im Job. Immer mehr Arbeitnehmer kämpfen mit steigenden Anforderungen an Leistung, Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit. Der Druck wächst und oft erscheint der Griff zur Pille der einzige Ausweg. Aber wie sieht dieser Ausweg wirklich aus?



Doping und Drogen im Job: Schneller, höher, weiter

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Doping im Job:Was uns dazu bringt, Pillen zu schlucken?

Jeder von uns kennt sie: Tage, an denen einfach alles schief läuft.

  • Am frühen Nachmittag findet ein wichtiges Meeting mit Ihrem Team statt, bei dem Sie den aktuellen Stand des Projekts sowie erste Ergebnisse liefern sollen. Dann stellen Sie fest, dass wichtige Informationen fehlen und Sie noch auf Rückmeldung von Dienstleistern warten. Gleichzeitig stapeln sich bereits neue Aufgaben und Anfragen auf Ihrem Schreibtisch. Doch Ihnen fallen die Augen zu, weil sich Ihre beste Freundin von ihrem langjährigen Freund getrennt hat und Sie sie die ganze Nacht getröstet haben. Was nun?
  • Sie sind Student, befinden sich gerade mitten in der Klausurphase, lernen seit Wochen ununterbrochen. Sie sind erschöpft und ausgelaugt, doch die eine Klausur muss noch bestanden werden. Eigentlich müssten Sie eine Nachtschicht einlegen, um den ganzen Stoff zu lernen. Doch es will einfach nichts mehr in den Kopf, Sie können sich einfach nicht konzentrieren. Was nun?

Wenn Kaffee, Traubenzucker und Energydrinks uns keinen Auftrieb mehr verschaffen, suchen wir automatisch nach neuen Mitteln und Wegen. Oftmals ist es nicht einmal die Arbeitssituation an sich, die uns so stresst, sondern der Anspruch an uns selbst und das Gefühl, diesem nicht gerecht zu werden. Die einen greifen dann zum beruhigenden Johanniskraut, die anderen zum konzentrationssteigernden Ritalin. Hauptsache die Hilfe lässt nicht lange auf sich warten.

Der Wunsch nach einem Zaubermittel, nach einer Pille, die alle unsere Probleme löst, ist schon uralt. Ebenso das Angebot. Hinzu kommt, dass die Einnahme von solchen Helfer-Pillen in den vergangenen Jahren zunehmend akzeptiert und toleriert wird, ob das nun Vitaminpräparate oder Tabletten gegen Haarausfall sind. Hauptsache, wir funktionieren wie wir sollen und wollen.

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Doping im Job: Welche Mittel werden eingenommen?

Bei den leistungssteigernden Präparaten handelt es sich jedoch meist um Arzneimittel, zugelassen zur Anwendung bei Krankheiten und Symptomen, die mit Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten verbunden sind. Das sind die gängigsten Mittel…

Verschiedene Gruppen von Arzneien

  • Methylphenidat: Das Mittel wird bei der Therapie des Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) sowie der Schlafkrankheit eingesetzt. Den meisten ist das Mittel unter dem Namen Ritalin besser bekannt. In Deutschland ist es verschreibungspflichtig. Es wird eingenommen, um die Konzentration zu steigern. Gleichzeitig wird das Bedürfnis nach Schlaf und Nahrung gehemmt.
  • Modafinil: Dient zur Therapie der Schlafkrankheit, beziehungsweise gegen den Sekundenschlaf. Dieser Arzneistoff ist in Deutschland unter dem Namen Vigil bekannt und auch nur verschreibungspflichtig erhältlich. Weil es sich dabei um einen Wachmacher handelt, wird er beispielsweise auf Geschäftsreisen verwendet, um dem Jetlag entgegenzuwirken.
  • Betablocker: Betablocker wie Metoprolol werden bei Patienten mit Bluthochdruck verwendet. Sie haben eine beruhigende Wirkung, indem sie die Wirkung des Stresshormons Adrenalin hemmen. Von gesunden Menschen wird das Präparat eingenommen, um Prüfungsangst zu lindern.
  • Antidepressiva: Sie kommen bei Menschen mit Depressionen, aber auch Zwangsstörungen und Panikattacken, zum Einsatz. Präparate wie Fluoxetin oder Citalopram erhöhen den Serotoninspielgel und wirken stimmungsaufhellend.
  • Antidementiva: Mittel wie Domepezil werden zur Therapie von Demenz und der Alzheimer-Krankheit verwendet. Diese Mittel steigern aber auch die Gedächtnisleistung. Anwender haben das Gefühl, sich Sachen besser einprägen und lernen zu können.
  • Amphetamine und amphetaminähnliche Substanzen: Hierzu gehören illegale Drogen wie Crystal Meth, Ecstasy und Speed. Sie können Reserven mobilisieren, das Schlafbedürfnis verringern und sogar das Selbstbewusstsein steigern. Doch sie machen auch hochgradig abhängig und können Psychosen verursachen.

Nebenwirkungen

Achtung: Alle Präparate können Herz-Rhythmus-Störungen, Unruhe, Schlafstörungen, Impotenz oder sogar Selbstmordgedanken verursachen.

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Drogen im Job: Wer ist betroffen?

Tatsächlich neigen bestimmte Berufsgruppen eher zur Einnahme von derlei Präparaten. Ihnen geht es vor allem darum, ihre kognitiven Fähigkeiten zu steigern.

Generell geht man davon aus, dass Menschen in einer deregulierten Arbeitssituation, in der sie in verschiedenen Schichten arbeiten, viele Überstunden machen oder einer starken Belastung ausgesetzt sind, eher zu pharmakologischer Hilfe neigen. Zu den typischen Betroffenen gehören aber auch Manager, Börsenmakler und Ärzte.

Doch auch Studenten schmeißen gerne mal ein paar Pillen ein, um lange Klausurphasen zu überstehen. Ebenso Fernfahrer, um auf langen Fahrten wach zu bleiben oder Krankenschwestern, um Nachtschichten zu überstehen.

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Doping: Nutzen versus Risiken

Menschen, die Medikamente einnehmen, um ihren Arbeitsalltag meistern zu können, versprechen sich in der Regel mehr Aufmerksamkeit, bessere Konzentrationsfähigkeit, bessere Lernfähigkeit, weniger Angst, Nervosität und Aufregung – kurzum eine bessere Performance im Job.

Einmal auf den Geschmack gekommen, ist die Gefahr groß, einem regelmäßigen Konsum zu erliegen. Doch auch wenn wir uns wünschen das hohe Leistungslevel dauerhaft zu halten, ist die Wirksamkeit der Mittel bei einer längerfristigen Einnahme nicht belegt.

Fakt ist: Die künstliche Steigerung der Leistungsfähigkeit funktioniert nicht nach dem Motto „Je mehr Pillen ich einnehme, desto größer die Wirkung“. Vielmehr muss man sich die Leistungskurve als Glocke vorstellen, bei der ab einer gewissen Dosierung, die Leistungsfähigkeit eher wieder abnimmt.

Zudem sind die Bedürfnisse für alle Gedächtnisleistungen unterschiedlich, sodass die Verbesserung einer Fähigkeit meist auf Kosten einer anderen geht. Beispielsweise könnten Sie sich zwar besser konzentrieren, bekommen aber Schwierigkeiten, sich etwas längerfristig zu merken.

Kurzfristig mögen uns einige dieser Mittel wacher und aufmerksamer machen, doch das bedeutet nicht, dass wir automatisch schlauer werden. Und der kurzfristige Nutzen wiegt keinesfalls die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken auf.

De facto behandeln Anweder nur die Symptome, nicht aber die Ursache: einen Job, der sie überfordert, nicht ausgeglichen ist, krank macht. Dagegen gibt es sowieso keine Pille.

Arbeitsrecht: Was droht beim Konsum legaler Drogen im Büro?

Immer häufiger wird im Job zu leistungssteigernden Substanzen gegriffen – auch legalen. Aber was sagt das Arbeitsrecht zu deren Konsum? Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt, beantwortet die wichtigsten Fragen im Interview:

Herr Groll, wenn die Drogen legal sind, sind sie dann auch im Job erlaubt?

Es besteht kein umfassendes gesetzliches Alkohol- oder Drogenverbot. Allerdings kann im Arbeitsvertrag ein solches Verbot vereinbart werden oder eine Betriebsvereinbarung hierzu Regelungen treffen. Erscheint der Arbeitnehmer dann trotzdem mit Restalkohol im Blut zur Arbeit, kann dies eine Abmahnung oder gar die Kündigung nach sich ziehen. Aber auch wenn es kein ausdrückliches Verbot gibt: Drogen sind während der Arbeit tabu. Schließlich kann schon ein geringfügiger Konsum die Reaktionsfähigkeit und damit die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Und wer illegale Drogen nimmt, kann nicht nur ein Problem mit seinem Chef bekommen, er macht sich in der Regel auch strafbar.

Wie aber sieht es mit dem aktuellen Brain-Doping aus?

Das Thema ist arbeitsrechtlich relativ neu. Nicht wenige greifen derzeit zu Aufputschmitteln wie Amphetaminen oder zweckentfremden Ritalin, mit dem eigentlich ADHS behandelt werden soll. Ihrem Körper tun sie damit sicher keinen Gefallen. Dafür, ob das auch arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, dürfte entscheidend sein, wie sich dies bemerkbar macht: Legale Drogen oder Alkoholkonsum als solcher sind aber zunächst kein Kündigungsgrund. Sollten die Mittel aber ähnliche Auswirkungen wie Alkohol haben, etwa die Verminderung der Reaktionsfähigkeit und Arbeitsleistung, dürften Arbeitgeber zur Abmahnung und unter Umständen zur Kündigung berechtigt sein. Ebenso könnte der Chef per Weisungsrecht die Einnahme solcher Mittel generell untersagen. Hat der Arbeitgeber ein solches ausdrückliches Verbot erteilt und wird dagegen verstoßen, droht ebenfalls mindestens eine Abmahnung. Das wird er aber in der Praxis nicht tun, weil er in den meisten Fällen gar nicht weiß, dass sich die Mitarbeiter dopen.

Dürfte der Chef denn Drogentests durchführen?

Wenn kein konkreter Verdacht oder keine entsprechende Regelung vorliegen: nein. Artikel 2 des Grundgesetzes schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, gegen das derartige Tests verstoßen. Ein Alkohol- oder Drogentest kann grundsätzlich nur auf freiwilliger Entscheidung des Arbeitnehmers beruhen. Unterschieden werden muss hier aber nach einzelnen Berufsbildern und der damit zusammenhängenden Aufgaben. Es gibt Jobs – etwa im öffentlichen Dienst oder bei Führungskräften – bei denen schon aufgrund der Vorbildfunktion Drogen generell tabu sind. Dann braucht der Arbeitgeber nicht mal eine Abmahnung, sondern kann im Zweifel direkt kündigen. Das gilt auch für Jobs, in denen der Betreffende Verantwortung für andere hat und diese gefährdet, zum Beispiel als Busfahrer, Arzt oder Pilot.

Angenommen der Mitarbeiter sitzt offensichtlich bekifft am Schreibtisch. Was dann?

Der Arbeitgeber kann einen Verstoß gegen die Arbeitssicherheit begehen, wenn er einen berauschten Mitarbeiter wissentlich weiter arbeiten lässt. Bei konkreten Ausfallerscheinungen kann der Chef den Kollegen deshalb sofort nach Hause schicken – unbezahlt natürlich – und abmahnen. Sind die Drogen oder deren Besitz zudem illegal, liegt auch noch eine Straftat vor.

Was passiert, wenn Mitarbeiter wegen Drogenproblemen länger ausfallen?

Drogensucht kann ein Kündigungsgrund sein. Etwa, wenn der Betrieb des Arbeitgebers hierdurch beeinträchtigt wird, sich die Erkrankung auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers auswirkt oder andere Mitarbeiter gefährdet. Die Gerichte behandeln das wie eine Krankheit und überprüfen, ob mit Besserung zu rechnen ist. Kündigungsgründe sind aber auch das genannte Langzeitfehlen oder falls der Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit aufgrund der Sucht nicht mehr ausüben kann. All das berechtigt den Chef im Einzelfall und nach einiger Zeit – und bei negativer Prognose der Erkrankung – eine Kündigung auszusprechen.

Im Zweifel muss dem Betroffenen aber doch erst eine Chance zu einem Entzug oder zu einer Kur gegeben werden?

Ja. Eine gesetzlich normierte Pflicht, sich um Süchtige zu kümmern, gibt es zwar nicht. Aber der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Fürsorgepflicht. Heißt: Das Unternehmen darf Betroffene nicht einfach direkt kündigen, sondern muss Ihnen die Chance zur Besserung geben – etwa durch eine Therapie.

[Bildnachweis: hvostik by Shutterstock.com]

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