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Probezeit bestehen: Dauer, Rechte, Kündigung, 11 Tipps

Der Job startet in der Regel mit der Probezeit. Das „Pro­be­ar­beits­verhält­nis“ wird im Arbeitsvertrag genau geregelt und dauert maximal sechs Monate. In dieser Zeit besteht kein Kündigungsschutz. Bedeutet: Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – können ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen kündigen. Der gelockerte Kündigungsschutz ist aber nur eine Besonderheit der Probezeit. Wir zeigen, was Sie in der Probezeit alles beachten müssen…



Probezeit bestehen: Dauer, Rechte, Kündigung, 11 Tipps

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Gründe: Warum eine Probezeit im Arbeitsvertrag?

Die Probezeit ist der Zeitraum, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen geschlossenen Arbeitsvertrag unter deutlich vereinfachten Bedingungen wieder beenden können. Eine solche Testphase wird vereinbart, damit sich beide Seiten besser kennenlernen können. In den ersten Wochen und Monaten der Zusammenarbeit sollen sie herausfinden, ob das Arbeitsverhältnis weiter Bestand haben soll. Eine typische Formulierung im Arbeitsvertrag dazu lautet:

Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Sie beginnt mit dem Arbeitsvertrag und endet mit Ab­lauf des TT.MM.JJJJ. Während der Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Bis zu 25 Prozent der Arbeitsverhältnisse enden in der Probezeit. Ausschlaggebender Grund: In der Probezeit herrscht noch kein Kündigungsschutz. Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, müssen nicht einmal Gründe angegeben werden. Ein schriftlicher Zweizeiler genügt zur Kündigung. Zudem gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Zusammenarbeit auf Probe

Arbeitnehmer sollten diese Zeit der Erprobung nicht nur als Test der eigenen Fähigkeiten, sondern als Chance sehen. Die Zusammenarbeit muss auch für den Mitarbeiter passen. In dieser Phase sollten Sie daher für sich diese probezeitrelevanten Fragen beantworten:

  • Ist dies hier wirklich mein Traumjob und Traumarbeitsplatz?
  • Komme ich mit dem sozialen Umfeld – den Kollegen und dem Chef – zurecht?
  • Fühle ich mich insgesamt wohl und wertgeschätzt?
  • Gefallen mir der Job, die Arbeitsinhalte und Herausforderungen?
  • Beherrsche ich das, was ich mache – oder kann ich es in schnell lernen?
  • Gibt es mittel- bis langfristig Zukunftsperspektiven und Entwicklungschancen?

Keine Pflicht zur Probezeit

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber übrigens nicht. Dies wird zwar häufig angenommen, da es in der Praxis die Regel ist. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Wurde im Vertrag keine Probephase vereinbart, gelten auch nicht deren Regelungen.

Ausnahme ist die Berufsausbildung. Hier wird durch § 20 des Berufsbildungsgesetzes zwingend eine Probezeit vorgeschrieben.

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Dauer: Wie lange ist die Probezeit?

Die Dauer der Probezeit können beide Parteien – Unternehmen und Arbeitnehmer – im Rahmen gesetzlicher Vorschriften frei wählen. Die Höchstdauer beträgt sechs Monate. Bis zu diesem Maximum kann individuell vereinbart werden, wie lange die Probezeit dauert. Im Arbeitsvertrag muss dabei immer die genaue Dauer der Probezeit festgehalten werden.

Oft werden die vollen sechs Monate ausgenutzt, auch ein Zeitraum von drei Monaten ist verbreitet. Für die Ausbildung existiert auch hierbei eine Ausnahme: Die gesetzliche Ausbildungs-Probezeit beträgt zwingend zwischen einem und vier Monaten.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Dauer von sechs Monaten noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Eine anfängliche Probephase von beispielsweise drei Monaten kann dann auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Dafür braucht es aber die Zustimmung des Mitarbeiters, Arbeitgeber können nicht einseitig eine Probezeitverlängerung vornehmen.

Für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, der Verlängerung zuzustimmen. Wer ablehnt, riskiert die vorzeitige Kündigung in der Probezeit. Im verlängerten Zeitraum haben Sie noch einmal die Chance, sich zu beweisen.

Kann die Probezeit verkürzt werden?

Die Verkürzung der Probezeit kommt eher selten vor, ist aber grundsätzlich möglich und erlaubt. Sind sich Mitarbeiter und Arbeitgeber einig, dass beide eine langfristige Zusammenarbeit anstreben, kann eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Auch hier bedarf es der Zustimmung beider Seiten.

Wichtig für Mitarbeiter: Auch bei einer verkürzten Probezeit gilt der allgemeine Kündigungsschutz erst nach einer sogenannten „Wartezeit“ von sechs Monaten. Selbst wenn die Probezeit vorzeitig überstanden ist, kann der Arbeitgeber noch kündigen. Erst nach einem halben Jahr beginnt automatisch der reguläre Kündigungsschutz. Das Unternehmen kann dann nicht mehr grundlos kündigen und muss die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten.

Vorsicht: Be­fris­te­tes Pro­be­ar­beits­verhält­nis

Manchmal kommt es im Arbeitsvertrag nur auf Nuancen an. So gibt es ein sogenanntes be­fris­te­tes Pro­be­ar­beits­verhält­nis. In dem Fall liegt ein be­fris­te­tes Ar­beits­verhält­nis vor – mit dem sach­li­chen Befristungsgrund der gegenseitigen Er­pro­bung. Das ist rechtlich zulässig. In dem Fall endet das Ar­beits­verhält­nis au­to­ma­tisch nach Ablauf der Pro­be­zeit. Damit es danach mit dem Job weitergeht und Sie nicht arbeitslos werden, benötigen Sie dann einen neuen Arbeitsvertrag.

Eine verräterische Formulierung hierfür könnte zum Beispiel lauten:

Das Ar­beits­verhält­nis ist zum Zwe­cke der Er­pro­bung bis zum TT.MM.JJJJ be­fris­tet und en­det, oh­ne dass es ei­ner Kündi­gung be­darf, mit dem Ab­lauf des TT.MM.JJJJ. Das Ar­beits­verhält­nis kann vor Ab­lauf die­ser Frist von bei­den Par­tei­en mit ei­ner Frist von 2 Wo­chen or­dent­lich gekündigt wer­den.


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Probezeit Kündigung: Welche Regelungen gelten?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können innerhalb der vereinbarten Probezeit jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen. Das ist selbst am letzten Tag der Erprobung noch möglich. Allerdings müssen beide eine mindestens 2-wöchige Kündigungsfrist wahren. Wenn Sie bereits nach einem Monat feststellen, dass der Job nicht Ihren Erwartungen entspricht, müssen Sie also nicht die volle Zeit aussitzen.

Ausnahmen können sich aus einem Tarifvertrag ergeben. Hier sind oft längere Kündigungsfristen vereinbart. Auch wenn die Kündigungsgründe nicht aus- und angesprochen werden müssen, sind es in der Probezeit oft dieselben:

  • Mangelhafte Arbeitsleistungen
  • Wiederholte Unpünktlichkeit und Fehlzeiten
  • Fehlende oder schlechte Fachkenntnisse
  • Unzureichende Integration ins Team
  • Unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammenarbeit

Sind die sechs Monate hingegen vorbei und dem Arbeitnehmer wurde bis dahin nicht gekündigt, tritt automatisch der gesetzliche Kündigungsschutz in Kraft – und damit die im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfristen. Im Allgemeinen sind das nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines jeden Monats.

Fristlose Kündigung in der Probezeit

Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung besteht auch während der Bewährungsfrist – für beide Seiten. Wer als Arbeitnehmer stiehlt oder seinen Arbeitgeber beziehungsweise Chef im Internet öffentlich beleidigt und denunziert, ruiniert das Vertrauensverhältnis unrettbar. Das Festhalten am Arbeitsvertrag ist dann nicht mehr zumutbar, Folge: fristlose Kündigung noch am gleichen Tag.

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Urlaub in der Probezeit

Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach dem sechsten Monat Betriebszugehörigkeit. Doch schon während der Erprobung können Mitarbeiter Urlaub nehmen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt in der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Mit jedem Monat erwerben Sie ein Zwölftel Ihres Gesamtanspruches.

Heißt im Beispiel: Bei einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr erwirbt der Arbeitnehmer alle vier Wochen Anspruch auf 1,67 Tage (20 Tage im Jahr geteilt durch 12 Monate). Nach drei Monaten hätte der Probezeitler demnach Anspruch auf 5 Urlaubstage. Einige Chefs zeigen sich auch kulant und gewähren bereits größere Anteile des Urlaubs.

Auf der anderen Seite muss der Chef nicht jedem Urlaubsantrag zustimmen. So kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zu dem gewählten Termin verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dagegen sprechen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Was passiert bei einer Krankheit in der Probezeit?

Mitarbeiter haben häufig ein schlechtes Gewissen, wenn sie sich während der Probezeit krankmelden. Hier gilt: Es ist generell möglich, in der Probezeit krankheitsbedingt der Arbeit fernzubleiben, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt einreichen. Bei Krankheit in der Probezeit müssen Sie allerdings beachten:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gibt es während der Probezeit erst nach vier Wochen. Wer schon vorher aus gesundheitlichen Gründen fehlt, verdient daher nichts. Hier greift in der Regel das Krankengeld. Erst ab der fünften Woche setzt die Lohnfortzahlung ein – auch, wenn die Krankheit vorher begonnen hat.

Die Probezeit verlängert sich übrigens nicht um die krankheitsbedingten Fehltage. Wer beispielsweise in der fünften Woche krankgeschrieben wird und für fünf Monate ausfällt, übersteht die Probezeit – rein rechnerisch – im Krankenbett. Der Chef kann allerdings vorher und mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ohne Angabe von Gründen. Die Krankheit ist also kein Kündigungsschutz.

Schwangerschaft in der Probezeit

Wer in der Probezeit schwanger wird, muss das dem Betrieb nicht sofort mitteilen – sollten Sie auch! Denn sobald der Chef informiert ist, muss der Arbeitgeber die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes einhalten. Überstunden, schweres Heben oder andere Aufgaben dürfen Sie dann nicht mehr übernehmen.

Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft. Auch in der Probezeit. Für die Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung dürfen Mitarbeiterinnen nicht gekündigt werden. Sollte eine Kündigung erfolgen, bevor der Arbeitgeber informiert wurde, können Sie den Chef innerhalb von zwei Wochen nachträglich über die Schwangerschaft aufklären. Die Kündigung wird dann unwirksam.


Die genannten Arbeitsrecht-Regeln zur Probezeit und zum Arbeitsvertrag können Sie sich hier noch als kostenloses PDF herunterladen.


Probezeit: 11 Tipps zum Berufseinstieg

Ein verpatzter Einstieg verbaut nicht selten den späteren Aufstieg. Wie der Name andeutet, stehen Sie während der Probezeit auf dem Prüfstand. Der Arbeitgeber schaut sich genau an: War die Einstellung die richtige Entscheidung? Kann der neue Mitarbeiter die Erwartungen erfüllen? Passt er oder sie ins Team und fügt sich gut ein?

Die ersten Monate im Job sind deshalb eine besondere Herausforderung. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir 11 Tipps zur Probezeit für Sie zusammengefasst:

1. Beachten Sie die Grundlagen

Der Vertrag ist unterschrieben, die Erfolgsparty mit den Freunden überstanden und das Powermüsli von heute morgen treibt Sie zur Hochform. Jetzt heißt es: Ran an den neuen Job! Bevor Sie allerdings Ihren Triumphzug durchs Firmament beginnen, sollten Sie unbedingt die folgenden drei Grundregeln beherzigen:

  1. Pünktlich sein
    Die sprichwörtliche Pünktlichkeit gilt nicht nur für Maurer. Klären Sie schon vor dem ersten Arbeitstag, wann Sie erscheinen sollen. Falls es Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit gibt, nutzen Sie das bitte nicht gleich aus. Stau oder Verspätungen sind außerdem keine Erklärungen für Verspätungen – prüfen Sie Ihre Anfahrt im Vorfeld.
  2. Richtig angezogen sein
    Achten Sie genau die Kleiderordnung bei Ihrem neuen Arbeitgeber. Eventuell hilft hier auch die Personalabteilung. Bei konservativen Unternehmen kommen sie im dunkelgrauen oder marineblauen Dreiteiler gut an. Auch für den Fall, dass die neuen Kollegen ein legeres Jeans-Outfit präferieren, empfiehlt sich für den ersten Tag eher die sportliche Kombi. Faustregel: In den ersten Tagen lieber over- als underdressed.
  3. Höflich sein
    Bereits der erste Eindruck zählt. Für die Betriebsführung heißt das im Klartext: Bitte immer lächeln! Erfolgreiche Einsteiger sind offene, freundliche Zeitgenossen, die sich aktiv vorstellen und begrüßen – mit Namen und Handschlag. Das darf dann gerne auch humorvoll sein.

2. Merken Sie sich Namen

Namen sind für Sie kein Problem? Dann haben Sie einen großen Vorteil, doch längst nicht jeder hat solch ein gutes Namensgedächtnis. In der Probezeit lernen Sie sehr viele neue Kollegen kennen und bekommen zahlreiche Namen genannt. Schön, dass sich alle Kollegen vorstellen – nicht so schön, wenn Sie keinen Namen behalten. Wer Schwierigkeiten hat, kann sich Notizen für eine persönliche Kollegen-Kartei machen: Name, Funktion, Durchwahl, private Informationen.

Das erleichtert hinterher nicht nur, den geeigneten Ansprechpartner zu finden, sondern hilft zugleich Fettnäpfen auszuweichen oder ein lockeres Flurgespräch anzuzetteln. Mit der Zeit werden Sie Ihre Notizen nicht mehr brauchen, den Anfang erleichtern sie aber ungemein.

3. Feiern Sie Ihren Einstand

Nach der Zusage für Ihren Traumjob haben Sie allen Grund zur Freude. Diese wollen und sollten Sie mit Ihren Kollegen teilen – mit einem Einstand. Dies macht einen guten Eindruck, gibt Ihnen die Möglichkeit, sich offiziell vorzustellen und für das herzliche Willkommen im Team zu bedanken.

Bevor Sie die Pappnase aufsetzen und in die Tute tüten, sollten Sie zuerst Informationen über die Gepflogenheiten des Hauses einholen. In manchen Betrieben gehört zu einer gelungenen Premiere lediglich ein zweites Frühstück oder eine kurze Kaffeepause mit Kuchen. Stimmen Sie zudem einen Zeitpunkt mit dem Chef ab. Absolutes tabu: Alkohol während der Dienstzeit.

4. Dokumentieren Sie Ihre Zugehörigkeit

In der Probezeit ist es besonders wichtig, schnell Anschluss zu finden und sich in das Team einzufügen. Das gelingt am besten, wenn Sie sich eben nicht aus allem raushalten und nur Ihr eigenes Ding machen, sondern gezielt den Kontakt suchen. Die anderen gehen etwas essen? Gesellen Sie sich dazu, statt alleine in der Mittagspause zu bleiben.

Alle machen um 13 Uhr Pause, dann schließen Sie sich an und arbeiten Sie nicht alleine noch eine halbe Stunde weiter, bevor Sie in Ihre Auszeit gehen. Passen Sie sich den Gewohnheiten, Abläufen und Umgangsformen am neuen Arbeitsplatz an und zeigen Sie so, dass Sie wirklich dazugehören.

5. Glänzen Sie durch Sorgfalt und Engagement

Nehmen Sie alle Ihnen übertragenen Aufgaben ernst und erfüllen Sie diese gewissenhaft. Je höher die Position, in der ambitionierte Newcomer einsteigen, desto höher auch die Anforderungen, die man an Sie stellt. Denken Sie daran: Gerade in der Probezeit stehen Sie unter besonderer Beobachtung. Überzeugen Sie mit Arbeitsweise und Ergebnissen.

Treten vereinzelt Probleme auf, ist es ratsam, den Vorgesetzten rechtzeitig Feedback zu geben. Und in Zeiten des Leerlaufs? Bloß keine Däumchen drehen! Womöglich ist dies ein Test. Zeigen Sie Interesse und bieten Sie Ihre Hilfe an, wo es geht. Wer anderen zuarbeitet, sammelt wichtige Pluspunkte, gilt als kollegial und bekommt später selber Hilfe.

6. Halten Sie sich aus Lästereien raus

Wo Menschen zusammenkommen, entsteht Kommunikation. Und damit auch Klatsch und Tratsch. Bevor Sie sich jedoch ein Urteil über die Kollegen bilden, lassen Sie ruhig ein paar Wochen ins Land gehen. Es dauert einige Zeit, bis Sie sich durch das kollegiale Beziehungsgestrüpp geackert haben und es entwirren können.

Besondere Vorsicht ist bei Lästereien geboten, die es fast an jedem Arbeitsplatz gibt. Manchmal ist was Wahres dran, manchmal ist es rein erfunden. Ist aber am Ende auch egal: Sie sollten sich nie an Lästereien beteiligten, sondern sich selbst eine fundierte Meinung über alle Kollegen bilden.

7. Bringen Sie Vorschläge richtig ein

Zu Beginn der Probezeit kann es ein riskantes Unterfangen sein, gleich zahlreiche Verbesserungsvorschläge einzubringen. Das vermittelt schnell den Eindruck: Endlich bin ich hier, weiß alles besser und kann euch sagen, wie es richtig gemacht wird. Fingerspitzengefühl ist angebracht und auch etwas Geduld, um Abläufe wirklich kennenzulernen. Kollegen fühlen sich sonst schnell vom Neuen angegriffen.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sehr positiv aufgefasst werden, wenn Sie Ihre Ideen einbringen. Vor allem wenn eine Lösung gesucht wird und Sie den passenden Geistesblitz haben, sollten Sie Ihren Vorschlag unterbreiten, um Ihre Eigeninitiative unter Beweis zu stellen.

8. Gestehen Sie Fehler ein

Nobody is perfect. In der Probezeit unterlaufen immer kleine oder auch größere Fehler. Das mag Ihnen peinlich sein, leugnen macht alles aber nur noch schlimmer.

Es ist ein regelrechter Jobkiller, Fehler nicht zugeben zu können. Klüger ist: Das Malheur aktiv melden, Verantwortung übernehmen und am besten gleich eine Lösung oder Wiedergutmachung anbieten. Bonuspunkte gibt es, wer beweist, was er daraus gelernt hat und den Fehler deshalb kein zweites Mal begeht.

9. Betreiben Sie Eigenmarketing

Alle Rädchen greifen reibungslos ineinander. Mit der Arbeit und den Kollegen klappt alles prima – nur der Chef kriegt davon nichts mit. Schade eigentlich. Das hilft nur: Werden Sie aktiv, betreiben Sie Selbstmarketing und legen Sie gemeinsam mit dem Boss die kommenden Arbeitsziele fest.

Wer zeigen will, dass er hohe Anforderungen erfüllen kann, muss seine Leistung nachweisen. Fertigen Sie schriftliche Protokolle an, um Ihre Arbeit zu dokumentieren. Je konkreter die Ansprache, desto offener die Ohren. Machen Sie Termine und präsentieren Sie kurz Ihre Protokolle: „Das war mein Projekt. Bisher habe ich das erreicht, hier bin ich noch dran und da bräuchten wir eine neue Strategie, die so und so aussehen könnte…“

10. Sprechen Sie Konflikte offen an

Als Neuer sind Sie nicht automatisch „Everybody’s Darling“. Vielleicht hat der Boss gerade Sie geholt, um wieder Schwung in die Bude zu bringen. Oder Sie werden einem anderen Mitarbeiter vor die Nase gesetzt, der selbst gerne auf dem Schreibtischstuhl Platz genommen hätte.

Statt prima Klima herrscht dann dicke Luft im Büro: Die Kollegen lassen Sie auflaufen, Informationen werden zurückgehalten, zwischen Ihren Beinen wirbeln die Knüppel. Da hilft nur noch eins: ein offenes Wort. Wenn die Zusammenarbeit partout nicht klappt, sollten Sie ein klärendes Gespräch mit den betreffenden Kollegen suchen. Also nicht gleich beim Chef petzen gehen, sondern offen die Situation schildern und um eine Aussprache bitten.

11. Fragen Sie aktiv nach Feedback

Wer fragt, der führt – und in diesem Fall sogar sich selbst. Solange Sie in der Probezeit sind, sollten Sie – im Abstand von zwei Monaten – Ihren Vorgesetzten immer wieder um ein Feedbackgespräch bitten: Entspricht Ihre Arbeit seinen Erwartungen? Was können Sie anders, besser machen? Wie beurteilt er Ihre Leistung und Entwicklung?

Danach zu fragen ist keine Schande, im Gegenteil: Die Rückmeldung gibt Ihnen die Chance, rechtzeitig wichtige Korrekturen vorzunehmen und die Probezeit zu bestehen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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