Probezeit bestehen: Dauer, Kündigung, 11 bewährte Tipps

Die meisten Jobs beginnen mit der Probezeit von bis zu 6 Monaten (§ 622 BGB). Eine Verlängerung darüber hinaus ist gesetzlich unzulässig, auf eine Verkürzung besteht jedoch auch kein Anspruch. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten – insbesondere bei Dauer, Kündigung, Urlaub sowie Rechten und Pflichten in der Probezeit…

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Probezeit: Key Facts

  • Definition: Die Probezeit ist der erste Abschnitt eines neuen Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob sie fachlich und persönlich zueinanderpassen. Es ist eine Phase der Orientierung, in der die Zusammenarbeit getestet wird.
  • Dauer: Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Es kann auch ein kürzerer Zeitraum vereinbart werden. Eine Mindestdauer gibt es nicht.
  • Kündigungsfrist: Während der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von 2 Wochen und ohne Angabe von Gründen beenden.
  • Freiwilligkeit: Es besteht keine Pflicht zur Probezeit. Unternehmen können darauf verzichten. Für den Kündigungsschutz gilt dennoch eine Wartezeit von 6 Monaten (§ 1 KSchG).
  • Arbeitsvertrag: Wird eine Probezeit vereinbart, muss diese zwingend im Arbeitsvertrag geregelt sein. Sie gilt nicht automatisch, sondern nur mit entsprechender Klausel.
  • Rechte: Währen der Probezeit gelten die Arbeitnehmerrechte für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nach 4 Wochen), (anteiliger) Urlaub, Arbeitsschutz und Ruhepausen.

Rund jedes vierte Arbeitsverhältnis (20-25 %) endet noch in der Probezeit. Dabei kündigen nicht nur Unternehmen, sondern oft auch Arbeitnehmer. Häufige Gründe sind fehlende Wertschätzung (44 %), hohe Arbeitsbelastung (34 %) und unklare Erwartungen (21 %).

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Was ist die Probezeit genau?

Die Probezeit ist ein festgelegter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob die Zusammenarbeit passt und den Erwartungen entspricht. Sie dient der ersten Orientierung, in der sich beide Seiten besser kennenlernen. In dieser Phase greift noch kein Kündigungsschutz, beide Seiten können mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen die Zusammenarbeit beenden.

Gründe für die Probezeit

Die Probezeit ist keine Schikane, sondern eine Orientierungs- und Testphase für einen neu geschlossenen Arbeitsvertrag. In den ersten Wochen und Monaten finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer heraus, ob das Arbeitsverhältnis weiter Bestand haben soll.

Unterschied: Probezeit oder Probearbeiten?

Probezeit und Probearbeit klingen gleich, sind es aber nicht: Beim Probearbeiten (auch: Probearbeitstag) besteht noch kein Arbeitsverhältnis und es wurde kein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Als Bewerber und Kandidat lernen Sie Job, Team und Betriebsklima erst einmal kennen – es gibt dabei aber keine Pflichten oder Rechte, und Sie können jederzeit einfach gehen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Oft dauert die Probezeit 6 Monate – dies ist zugleich die gesetzliche Höchstdauer nach § 622 BGB. Bis zu diesem Maximum können Mitarbeiter und Arbeitgeber die Dauer der Probezeit individuell vereinbaren. Oft werden die vollen 6 Monate ausgenutzt, aber auch ein Zeitraum von 3 Monaten ist möglich und verbreitet. Eine Ausnahme gilt für die Ausbildung: Hier ist eine Probezeit zwischen 4 Wochen und 4 Monaten gesetzlich vorgeschrieben.

Kann man die Probezeit verlängern oder verkürzen?

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur zulässig, wenn die maximale Dauer von 6 Monaten noch nicht ausgeschöpft wurde. Eine anfängliche Probephase von 3 Monaten kann auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Dafür braucht es aber die Zustimmung des Mitarbeiters. Eine einseitige Probezeitverlängerung ist unzulässig. Umgekehrt ist eine Verkürzung der Probezeit jederzeit möglich: Sind sich beide Seiten darüber einig, kann eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Wichtig für Mitarbeiter: Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt trotzdem erst nach einer „Wartezeit“ von 6 Monaten! Auch wenn die Probezeit vorzeitig überstanden ist, kann der Arbeitgeber noch vereinfacht kündigen!

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Ist die Probezeit Pflicht?

Nein, eine Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Somit besteht keine Pflicht dazu. Unternehmen können theoretisch darauf verzichten. In der Praxis wird dies aber selten gemacht. Die Probezeit ist damit praktisch die dritte Phase der Bewerbung – nach schriftlicher Bewerbung und Bewerbungsgespräch. Anders in der Berufsausbildung: Hier ist nicht nur die Dauer der Probezeit genau geregelt. § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt zwingend eine Probezeit vor.

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Was gilt bei einer Kündigung in der Probezeit?

Eine Kündigung in der Probezeit ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich (§ 622 Abs. 3 BGB). Dieses Recht gilt für beide Seiten gleichermaßen und ist selbst am letzten Tag der Erprobung noch möglich. Hierfür benötigen Arbeitgeber also keinen expliziten Kündigungsgrund, wie etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung oder verhaltensbedingten Kündigung.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Für beide Seiten gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Nach der Kündigung müssen Arbeitnehmer also nicht die gesamte Probezeit abwarten, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Nach 2 Wochen (oder mit Urlaub auch eher), ist Schluss.

Probezeit-Kündigung: Ausnahmen

Zum Schutz vor Willkür gibt es jedoch Ausnahmen für die Kündigung in der Probezeit:

  • Unzeiten

    Unzeiten sind Zeitpunkte, in denen Mitarbeiter besonderen Belastungen ausgesetzt sind – etwa nach einem Todesfall in der Familie. Eine Kündigung ist dann nicht erlaubt und unwirksam.

  • Diskriminierung

    Diskriminierende Gründe dürfen nicht zu einer Kündigung führen. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der Religion entlassen werden. Auch politische oder gewerkschaftliche Tätigkeiten dürfen keine Rolle spielen. Der Nachweis ist in der Praxis aber schwer, da keine Kündigungsgründe genannt werden müssen.

  • Personengruppen

    Für Schwangere gilt der Kündigungsschutz bereits in der Probezeit. Sobald sie dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen, darf er bis zu 4 Monate nach der Geburt nicht kündigen. Bei Mitarbeitern mit Schwerbehinderung müssen Betriebsrat sowie Gleichstellungsbeauftragter angehört werden. Soll ein Datenschutzbeauftragter in der Probezeit gekündigt werden, braucht es dafür ebenfalls einen wichtigen Grund.

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach dem 6. Monat der Betriebszugehörigkeit. Sie können aber schon vorher Urlaub nehmen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt in der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch: Für jeden Monat haben Sie ein Zwölftel Ihres Jahresanspruchs.

Beispiel: Bei einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr erwerben Sie alle 4 Wochen Anspruch auf 1,67 Tage (20 Tage im Jahr geteilt durch 12 Monate). Nach 3 Monaten Probezeit besteht demnach Anspruch auf 5 Urlaubstage. Einige Chefs zeigen sich kulant und gewähren auch längeren Urlaub.

Was passiert bei Krankheit in der Probezeit?

Sie dürfen sich in der Probezeit ganz normal krankmelden (siehe: krank in der Probezeit) und aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben. Es gelten zunächst die gleichen Rechte und Pflichten wie nach der Probephase. Beachten Sie aber:

  • Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber krank.
  • Teilen Sie die voraussichtliche Dauer Ihres Ausfalls mit.
  • Reichen Sie rechtzeitig ein ärztliches Attest ein.

Hinweis: Erst nach 4 Wochen im Job greift der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber! Dann bekommen Sie weiterhin Ihr Gehalt gezahlt. Fallen Sie schon vorher gesundheitlich aus, bekommen Sie Krankengeld von der Krankenkasse.

Keine längere Probezeit bei Krankheit

Die Probezeit verlängert sich nicht um die krankheitsbedingten Fehltage! Fallen Sie gesundheitlich für 4 Wochen aus, endet die Probezeit trotzdem zum ursprünglichen Zeitpunkt. Der Chef kann allerdings vorher mit einer Frist von 2 Wochen kündigen – ohne Angabe von Gründen. Die Krankheit ist also kein Kündigungsschutz.

Was sind finanzielle Folgen der Probezeit?

Weil das Arbeitsverhältnis noch unsicher ist, sollten Sie auf große Anschaffungen oder langfristige Kredite in dieser Phase verzichten bzw. diese verschieben. Auch gewähren viele Unternehmen zusätzliche Leistungen (z.B. Zuschüsse zur Kinderbetreuung, vermögenswirksame Leistungen) erst nach bestandener Probezeit. Zwar haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls der Arbeitgeber vorzeitig kündigt. Bei einer Eigenkündigung ohne triftigen Grund droht Ihnen jedoch eine Sperrzeit von bis zu 3 Monaten.

11 Tipps für eine erfolgreiche Probezeit

In der Probezeit stehen Sie auf dem Prüfstand. Der Arbeitgeber schaut sich genau an: War die Einstellung richtig? Erfüllen Sie als neue(r) Mitarbeiter(in) die Erwartungen? Passen Sie ins Team und fügen Sie sich gut ein?

Die ersten Monate im Job sind deshalb eine besondere Herausforderung. Diese 11 erprobten Tipps helfen Ihnen, die Probezeit erfolgreich zu überstehen:

  • Nutzen Sie die Probezeit

    Nutzen Sie die Probezeit selbst als Phase zur Orientierung. Lernen Sie Aufgaben, Unternehmen und Team genau kennen. Hinterfragen Sie dabei ehrlich, ob alles Ihren Erwartungen entspricht. Passt etwas nicht, sollten Sie das jetzt feststellen – und evtl. Konsequenzen daraus ziehen.

  • Beachten Sie die Grundlagen

    Vorgesetzte schauen in der Probezeit genau hin, wie Sie sich verhalten und ob Sie gut ins Team passen. Besonders wichtig sind dabei die Grundlagen: Kommen Sie pünktlich? Tragen Sie den richtigen Dresscode? Bleiben Sie zuverlässig – auch unter Druck? Achten Sie darauf, dass Verhalten und Leistungen stimmen.

  • Merken Sie sich Namen

    Gerade am Anfang lernen Sie viele neue Kollegen kennen. Es macht einen besonders guten Eindruck, wenn Sie sich gleich deren Namen merken und diese damit ansprechen. Im Zweifel helfen Notizen mit Name, Rolle im Team und wichtigen Informationen zum Kollegen.

  • Feiern Sie Ihren Einstand

    Feiern Sie Ihren Einstand – frühestens nach 4 Wochen im Betrieb, besser nach 3 Monaten. Dazu reichen ein zweites Frühstück oder Kaffee und selbst gebackener Kuchen. Der Trick: Dabei erfahren Sie mehr über das Team, mögliche Spannungen und heimliche Spielregeln.

  • Zeigen Sie Zugehörigkeit

    Finden Sie möglichst schnell Anschluss und integrieren Sie sich ins Team ein. Das gelingt am besten, indem Sie gezielt Kontakt suchen – zum Beispiel in der Mittagspause: Die anderen gehen etwas essen? Gesellen Sie sich dazu! Alle machen Pause? Machen Sie mit!

  • Glänzen Sie durch Sorgfalt und Engagement

    In der Probezeit müssen Sie noch nicht alles perfekt können. Wichtiger ist, dass Sie jede Aufgabe ernst nehmen und gewissenhaft arbeiten. Durch Sorgfalt und großes Engagement zeigen Sie, dass der Chef den oder die Richtige eingestellt hat.

  • Halten Sie sich aus Lästereien raus

    Klatsch und Tratsch sowie Gerüchte gehören zu jedem Arbeitsplatz. In der Probezeit und darüber hinaus gilt aber: Halten Sie sich heraus! Bilden Sie sich selbst eine Meinung und teilen Sie keine Erzählungen über andere weiter. Das fällt immer negativ auf Sie zurück.

  • Bringen Sie Vorschläge richtig ein

    Ideen und Vorschläge in der Probezeit zeigen Ihren Einsatz, benötigen aber Fingerspitzengefühl. Kollegen fühlen sich sonst schnell angegriffen. Krempeln Sie nicht gleich alle Abläufe um, sondern bringen Sie Ihren „Geistesblitz“ nur ein, wenn Lösungen gesucht werden.

  • Gestehen Sie Fehler ein

    Fehler gehören zur Probezeit dazu. Sie lernen Aufgaben und Prozesse ja erst kennen. Leugnen und vertuschen Sie diese nicht, sondern stehen Sie dazu! Mehr noch: Sprechen Sie einen Fehler offen an und übernehmen Sie die Verantwortung dafür. Das ist professionell und Sie lernen daraus.

  • Betreiben Sie Eigenmarketing

    Schon in der Probezeit sollten Sie Selbstmarketing betreiben. Zeigen Sie, dass Sie Anforderungen erfüllen, Ergebnisse liefern und sich einbringen. Fertigen Sie Protokolle an, vereinbaren Sie Feedbackgespräche mit dem Chef und besprechen Sie, was Sie erreicht haben.

  • Fragen Sie aktiv nach Feedback

    Nicht nur den Chef! Bitten Sie in der Probezeit regelmäßig um Feedback von den Kollegen. Durch die Rückmeldung werden Sie besser und wissen, worauf Sie achten müssen und wie Sie ankommen. Unterschätzen Sie nie die Macht des Teams! Wenn die Sie akzeptieren und respektieren, ist das die halbe Miete!

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Was folgt nach der Probezeit?

Wer die Probezeit erfolgreich überstanden hat, wird in ein festes und reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. Wenn niemand kündigt, läuft der Vertrag einfach weiter. Nach 6 Monaten greift zudem der Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Deutschland mit längeren Kündigungsfristen und der Pflicht zu einem sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund für Arbeitgeber.

Das Bestehen der Bewährungsprobe sollten Arbeitnehmer jedoch unbedingt nutzen: Es ist eine gute Gelegenheit, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen und sogar eine erste Gehaltserhöhung zu verhandeln. Teils ist jetzt schon ein Aufschlag von 5-10 Prozent drin. Wir empfehlen deshalb, dass Sie schon mit Beginn der Probezeit eine Leistungsmappe anlegen, in der Sie Ihre Leistungen, Erfolge, Lob und Feedback dokumentieren. So haben Sie für sich und den Chef die besten Argumente schwarz auf weiß, um ein Gehaltsplus herauszuhandeln.

Kostenloser Download: Tipps zur Probezeit

Die genannten Arbeitsrecht-Regeln zur Probezeit und zum Arbeitsvertrag können Sie sich hier zusätzlich kostenlos als PDF herunterladen.


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