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Krankengeld berechnen: Wie lange? Höhe & Dauer

Das Krankengeld ist eine finanzielle Absicherung für Ernstfälle: Fallen Sie nicht nur Tage oder Wochen, sondern mehrere Monate im Job aus, endet die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – und beginnt die Leistung der Krankenversicherung. Sie haben weniger Geldsorgen und können sich auf Gesundheit und Genesung konzentrieren. Wir erklären, wie lange das Krankengeld gezahlt wird, welche Höhe es hat und wie Sie das Krankengeld berechnen…



Krankengeld berechnen: Wie lange? Höhe & Dauer

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Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ziel dieser Zahlung ist die finanzielle Absicherung der Versicherten, wenn diese über einen längeren Zeitraum erkranken und im Job ausfallen.

Wer länger als sechs Wochen infolge derselben Krankheit nicht arbeiten kann, erhält Krankengeld. Es schließt an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitgebers an und sollte nicht mit dieser verwechselt werden. In den ersten sechs Wochen eines krankheitsbedingten Ausfalls ist das Unternehmen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Erst im Anschluss wird der finanzielle Ausgleich von der Krankenversicherung gezahlt.

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Krankengeld: Wie lange bekomme ich es?

Krankengeld erhalten Sie maximal 78 Wochen lang für die gleiche Krankheit innerhalb von drei Jahren. Sie müssen allerdings nicht 78 Wochen durchgehend krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden addiert. Ausschlaggebend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit entsteht, die aus medizinischer Sicht noch nicht ausgeheilt ist. Kommt in dieser Zeit eine weitere Krankheit dazu, verlängert sich die Bezugsdauer nicht.

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Auf die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen werden alle Zeiten angerechnet, in denen Ihr Krankengeld ruht. Das ist der Fall, wenn Sie noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen oder während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten. Aus diesem Grund beziehen Beschäftigte in der Regel nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung noch maximal für 72 Wochen (also 18 Monate beziehungsweise anderthalb Jahre) die Zahlung der Krankenkasse.

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Höhe: Wie viel Krankengeld gibt es?

Im Gegensatz zur Lohnfortzahlung kompensiert die Ersatzleistung nicht den vollständigen Verdienstausfall. Die Höhe wird gesetzlich in § 47 SGB V geregelt. Demnach gilt: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts. Höchstens beträgt es jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.

Für die Berechnung wird der niedrigere Betrag zugrunde gelegt. Von diesem werden zusätzlich die Anteile der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, bevor die letztliche Höhe ausgezahlt wird. Wie Sie das Krankengeld berechnen können, zeigt das folgende Beispiel mit fiktiven Zahlen:

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Krankengeld berechnen: Ein Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit einem Kind hat ein regelmäßiges Bruttoeinkommen von 3.500 Euro. Sein Nettogehalt beträgt 2.300 Euro. 70 Prozent des Bruttogehalts sind demnach 2.450 Euro, 90 Prozent des Nettogehalts ergeben 2.070 Euro. Das Brutto-Krankengeld liegt beim geringeren Wert von 2.070 Euro.

Durch weitere Abzüge von insgesamt 248,92 Euro für die Rentenversicherung (9,3 Prozent = 192,51 Euro), Arbeitslosenversicherung (1,2 Prozent = 24,84 Euro) und Pflegeversicherung (1,525 Prozent = 31,57 Euro). bleibt ein monatlicher Nettobetrag von 1.821,08 Euro. Das ergibt ein tägliches Krankengeld von 60,70 Euro. Im Vergleich zum üblichen Verdienst beträgt die Lücke 479 Euro.

Grundlage Summe
Bruttogehalt 3.500 Euro
Nettogehalt 2.300 Euro
70% vom Bruttogehalt 2.450 Euro
90% vom Nettogehalt 2.070 Euro
Krankengeld (brutto) = 2.070 Euro
Rentenversicherung (9,3%) – 192,51 Euro
Arbeitslosenversicherung (1,2%) – 24,84 Euro
Pflegeversicherung (1,525%) – 31,57 Euro
Krankengeld (netto) = 1.821,08 Euro
Tägliches Krankengeld 60,70 Euro
Gehaltslücke zum Nettogehalt 479 Euro

Maximale Höhe des Krankengeldes

Urlaubs– und Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt – sofern Sie es in den vergangenen zwölf Monaten erhalten haben. Das kann zu einem höheren Krankengeld führen.

Es gibt es jedoch einen Höchstwert, der sich auf das tägliche Krankengeld bezieht. Dieser beträgt 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und liegt aktuell bei 112,88 Euro pro Tag (Stand 2022). Das macht bei einem vollen Kalendermonat ein Brutto-Krankengeld von 3.386 Euro, von denen die Sozialversicherungen noch abzogen werden müssen. Netto ist die maximale Summe deshalb knapp unter 3.000 Euro.

Vielverdiener haben dadurch eine besonders große Gehaltslücke. Wer 4.500 Euro netto verdient, bekommt jeden Monat rund 1.500 Euro weniger ausgezahlt. Einige Arbeitnehmer genießen den Vorteil, dass der Arbeitgeber den Differenzbetrag zum Nettogehalt ausgleicht. Eine andere Möglichkeit sind Krankentagegeldversicherungen, mit denen Sie sich absichern und die Lücke zwischen Nettogehalt und Ersatzleistung schließen können.

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Muss ich Krankengeld beantragen?

Ein Antrag ist in der Regel nicht notwendig. Die Krankenkasse kümmert sich selbst darum, die nötigen Unterlagen zu erhalten. Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, informiert der Arbeitgeber Ihre Krankenkasse darüber, dass die Entgeltforzahlung endet. Daraufhin werden Sie von Ihrer Krankenkasse kontaktiert. Auch schickt sie die notwendigen Formulare an Ihren Arbeitgeber, der sie ausgefüllt wieder zurücksendet.

Wichtig sind vor allem zwei Dokumente, die der Krankenversicherung vorliegen müssen, um das Krankengeld berechnen und auszahlen zu können. Diese werden von der Kasse geprüft. Sind alle Angaben korrekt, erhalten Sie rückwirkend die Zahlungen.

Verdienstbescheinigung für das Krankengeld

Die Krankenkasse setzt sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, um von diesem eine Verdienstbescheinigung zu erhalten. Dieser macht alle Angaben, die für die Berechnung Ihres Krankengeldes notwendig sind und schickt das ausgefüllte Formular zurück an die Krankenkasse.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für das Krankengeld

Ihre Aufgabe liegt vor allem daran, sicherzustellen, dass Sie der Krankenkasse möglichst schnell die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Arbeitnehmer benötigen dafür ein ärztliches Attest. Eine Ausführung bekommt der Arbeitgeber, die andere die Krankenkasse. Dies soll elektronisch direkt vom Arzt übernommen werden, gehen Sie aber sicher, dass dies auch der Fall ist.

Je nach Krankenkasse können Sie diese auch online hochladen. Zukünftig soll die Bescheinigung auf digitalem Weg vom Arzt an die Krankenkasse geschickt werden.

Anspruch: Wer bekommt Krankengeld?

Wenn Sie krank und arbeitsunfähig sind, übernimmt zunächst der Arbeitgeber weiterhin für sechs Wochen Ihr Gehalt. In dieser Zeit erhalten Sie trotz Krankheit Ihre Bezahlung, beziehen aber noch kein Krankengeld. Sind Sie nach Ablauf der sechs Wochen immer noch krank, können Sie ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben.

Voraussetzung: Sie sind Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt für Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I. Ob ein Anspruch besteht, hängt zudem von der jeweiligen Situation ab:

  • Langfristige Erkrankung

    Sind Sie wegen derselben Erkrankung für mehr als sechs Wochen krankgeschrieben, entsteht Anspruch auf Krankengeld. Entscheidend ist, dass es sich um dieselbe Krankheit handelt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I zahlt in den ersten sechs Wochen die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld, bevor ab der siebten Woche Anspruch an die Krankenkasse besteht.

  • Stationäre Behandlung

    Wer in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist, erhält Krankengeld, wenn er in dieser Zeit kein Gehalt vom Arbeitgeber erhält.

  • Neue Position

    Der Arbeitgeber muss in den ersten 28 Tagen einer Anstellung noch keine Lohnfortzahlung leisten. Wird ein neuer Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen krank, zahlt somit nicht das Unternehmen, sondern die Krankenkasse über das Krankengeld. Nach Ablauf der ersten 28 Tage besteht dann der Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch das Unternehmen.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Bestimmte Personenkreise sind vom Krankengeld ausgeschlossen. Das gilt für Familienversicherte, Rentner, Studenten, Praktikanten und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Auch Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen sich eigenständig absichern, entweder über eine private Krankenversicherung oder einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, um Krankengeldschutz zu erhalten.

Das Krankengeld wird außerdem nicht gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht der Krankenkasse gemeldet wurde oder Sie andere Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld erhalten.

Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

Sind Sie auch nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig, endet das Krankengeld. Man spricht von Aussteuerung. Bei einem so lang anhaltenden Leiden kann es zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen, wobei Sie unter Umständen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Vor Ende des Anspruchs werden Sie von Ihrer Krankenkasse kontaktiert, um einen Antrag auf eine Reha zu stellen. Dabei wird überprüft, ob durch medizinische Reha-Maßnahmen eine Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten möglich ist. Ist dies der Fall, können Sie an einer Reha teilnehmen – falls nicht, reichen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ein.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte die Auszahlung beim Versicherungsträger frühzeitig – noch vor Ablauf des Krankengeldes – beantragen. Anderenfalls kann es passieren, dass über Ihre Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden, Ihr Krankengeld aber bereits eingestellt wird.

Krankengeld im Urlaub?

Sie erhalten Krankengeld, wollen aber verreisen – ist das erlaubt? Reisen innerhalb Deutschlands sind kein Problem, sofern Sie an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Wollen Sie ins Ausland, benötigen Sie die Zustimmung der Krankenkasse. Da im EU-Ausland der Geldleistungsexport gilt, bekommen Sie dort Ihr Krankengeld weiterhin ausgezahlt.

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse und legen Sie ein Attest Ihres Arztes vor. Der muss Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und versichern, dass die Reise Ihrem Genesungsprozess nicht im Wege steht.

Ohne Zustimmung der Kasse sollten Sie nicht in Urlaub fahren. Das könnte sich negativ auf ihren Krankengeldanspruch – und sogar auf ihren Versicherungsschutz auswirken. Auch sind die Krankenkassen nicht zur Zahlung von Krankengeld außerhalb des EU-Auslands verpflichtet.

Wer hilft bei Problemen mit dem Krankengeld?

In den meisten Fällen gibt es beim Krankengeld keine Probleme zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen. Wie überall kann es aber auch hier Ausnahmen geben. Das gilt etwa, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät oder gar nicht bei der Krankenkasse eingegangen ist. Ebenso kann es zu Diskussionen kommen, ob der Versicherte wirklich noch arbeitsunfähig ist. Für solche Fälle darf die Krankenkasse beim behandelnden Arzt nachfragen und recherchieren.

Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale wenden. Zudem gibt es Patientenberatungen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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