Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Key Facts
- Anspruch: Arbeitnehmer haben in Deutschland laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall.
- Dauer: Pro Krankheit wird das volle Gehalt (100 %) maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) weitergezahlt, basierend auf der regulären Arbeitszeit.
- Krankengeld: Nach 6 Wochen endet die Pflicht des Arbeitgebers. Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse, meist 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts.
- Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 4 Wochen ohne Unterbrechung bestehen und die Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein (z.B. grobe Fahrlässigkeit).
- Meldepflicht: Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist erst ab dem 3. Kalendertag erforderlich, kann vom Arbeitgeber aber schon am 1. Tag verlangt werden.
- Sonderfälle: Bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder während der Probezeit gelten spezifische Regelungen zur Entgeltfortzahlung.
Arbeitsunfähigkeit Definition
Arbeitsunfähigkeit (AU) bedeutet, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben können oder sich dadurch der Gesundheitszustand weiter verschlechtern würde. Sie wird in der Regel von einem Arzt festgestellt und durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bestätigt.
Definition: Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (offiziell: Entgeltfortzahlung) bedeutet, dass Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen weiterhin das volle Gehalt zahlen müssen, wenn Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen ausfallen. Sind Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, bleiben Sie so finanziell abgesichert. Geregelt ist die Lohnfortzahlung im Entgeltfortzahlungsgesetz. Dadurch können sich Arbeitnehmer ganz auf die Genesung konzentrieren.
Laut Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlen Unternehmen in Deutschland inzwischen rund 62 Milliarden Euro pro Jahr für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies liegt auch an den aktuell hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten von 19-23 Tagen.
Anspruch: Wer bekommt Lohnfortzahlung?
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Zahlung ist nicht an den Umfang der Arbeitszeit gebunden. Lohnfortzahlungen bekommen somit:
- Vollzeitbeschäftigte
- Teilzeitarbeitende
- Auszubildende
- Minijobber
- Saisonarbeiter
- Beschäftigte Studenten
- Angestellte mit befristeten Arbeitsvertrag
Ausnahme: Mitarbeiter in Elternzeit haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da ihr Arbeitsverhältnis ruht.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Lohnfortzahlung?
Trotz des gesetzlichen Anspruchs ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, bekommen Sie weiterhin Ihr volles Gehalt:
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Arbeitsunfähigkeit
Grundvoraussetzung für Lohnfortzahlung ist eine Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung. Bedeutet: Sie können Ihre täglichen Aufgaben nicht erledigen oder die Tätigkeit würde Ihren Gesundheitszustand verschlechtern.
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Beschäftigungsdauer
Sie müssen mindestens seit 4 Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sein, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Wer sich gleich in der ersten Woche krankmeldet, bekommt noch keine finanzielle Absicherung.
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Keine Schuld
Der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts besteht nur, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Davon wird in den meisten Fällen ausgegangen – es gibt jedoch Ausnahmen (siehe Kasten unten).
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Keine Fortsetzungskrankheit
Ein Anspruch erhöht sich nicht, wenn Sie wegen derselben Krankheit wieder krankgeschrieben werden. Eine erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung innerhalb von 6 Monaten (sogenannte Fortsetzungskrankheit) bringt keine weiteren 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Quelle: Techniker Krankenkasse
Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?
Das Recht auf Lohnfortzahlung ist für Arbeitnehmer mit einige Pflichten verbunden. So wird das Gehalt nur fortgezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt offiziell bescheinigt und nachgewiesen ist:
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Anzeige- oder Meldepflicht
Als Arbeitnehmer müssen Sie sich am ersten Tag der Krankheit – möglichst noch vor Arbeitsbeginn – beim Arbeitgeber krankmelden – per Telefon oder E-Mail. Informieren Sie Chef oder Personalabteilung, dass Sie arbeitsunfähig sind und nicht zur Arbeit kommen. Über die Art der Krankheit müssen Sie nichts sagen.
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Nachweispflicht
Spätestens am 4. Tag müssen Sie ein ärztliches Attest nachweisen. Arbeitgeber können es jedoch schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen – entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht.
Können Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
Grundsätzlich müssen Unternehmen eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Ausnahme: Bei Selbstverschulden der Arbeitsunfähigkeit kann die Zahlungspflicht entfallen. Wer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, hat keinen Anspruch. Die Kriterien hierfür sind jedoch streng. Beispiele für kritisches Arbeitnehmer-Verhalten:
- Betrunken mit dem Auto einen Unfall verursachen.
- Mutwillig eine Schlägerei herbeiführen und verletzt werden.
- Die falsche Ausrüstung bei gefährlichen Sportarten wählen oder Vorsichtsmaßnahmen missachten.
- Gefährliche Nebentätigkeit ausüben.
- Nicht notwendige Schönheitsoperationen (Tattoos, Piercings) durchführen, die zu Arbeitsunfähigkeit führen.
Dauer: Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt für bis zu 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage. Das gilt für jede neue Krankheit, wenn Sie in der Zwischenzeit zur Arbeit zurückgekehrt sind. Wenn Sie länger krank sind, ist das Unternehmen zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet. Bei längerfristigen Erkrankungen über 6 Wochen hinaus zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Dies ist jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden:. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wer erstmalig aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben wird, erhält in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Netto-Gehalts.
Fallbeispiele zur Dauer
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Beispiel: Kurze Beschäftigung
Ein Arbeitnehmer hat vor 2 Wochen eine neue Stelle angetreten und erkrankt an einer Grippe. Er wird vom Arzt für 2 Wochen krankgeschrieben. Da er erst ab der 5. Woche Lohnfortzahlung erhält, muss er Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
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Beispiel: Längere Arbeitsunfähigkeit
Ein Restaurantfachmann ist langjährig im Betrieb tätig und bricht sich einen Arm. Er ist für 5 Wochen krankgeschrieben und erhält Lohnfortzahlung. Verzögert sich die Genesung um 2 weitere Wochen, endet die Zahlung nach der 6. Woche. Anschließend übernimmt die Krankenkasse.
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Beispiel: Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Ein Verkäufer ist zu Beginn des Jahres wegen einer Erkrankung für eine Woche krankgeschrieben. Er erhält für die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung. Zum Jahresende wird er erneut wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig. Da in diesem Fall mehr als 6 Monate zwischen ein- und derselben Erkrankung liegen, erhält er erneut Lohnfortzahlung.
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Beispiel: Mehrmalige Krankmeldung
Ein Handwerker ist wegen Rückenschmerzen 2 Wochen krankgeschrieben. Eine Woche nach seiner Rückkehr fällt er aufgrund derselben Rückenschmerzen erneut für 3 Wochen aus. 2 Monate später sind es dieselben Rückenschmerzen, die ihn zu 2 Wochen Auszeit zwingen. Die Dauer summiert sich bei gleicher Krankheit, da keine 6 Monate dazwischen liegen. Effekt: Für die letzte 7. Woche gibt es keine Lohnfortzahlung.
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Beispiel: Mehrere Arbeitsunfähigkeiten gleichzeitig
Ein Mitarbeiter ist durch eine schwere Grippe 2 Wochen arbeitsunfähig. In dieser Zeit verletzt er sich den Fuß – dafür wird er ebenfalls für 2 Wochen krankgeschrieben. Es bleibt bei einer gesamten Lohnfortzahlung von 6 Wochen, ab dem Zeitpunkt der ersten Krankmeldung.
Begrenzt ist die Lohnfortzahlung auf 6 Wochen also auch, wenn während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein weiterer, neuer Grund hinzukommt. Der Arbeitgeber ist nur weiterhin zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie zwischenzeitlich wieder arbeiten waren.
Berechnung: Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgeld (§ 4 EFZG). Sie erhalten in voller Höhe den Betrag, der Ihnen für Ihre regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Provisionen oder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit müssen dabei berücksichtigt werden. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Bei einem wechselnden Gehalt – etwa bei Arbeit auf Stundenbasis oder nach Stückzahlen – erfolgt die Berechnung über den Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Beispiel: Berechnung der Lohnfortzahlung
Sie erhalten im Juni 2.000 Euro, im Juli verdienen Sie 2.700 Euro und im August 2.100 Euro. Für den gesamten September müssen Sie sich krankmelden. Die Berechnung zur Höhe der Entgeltfortzahlung: (2.000 Euro + 2.700 Euro + 2.100 Euro) / 3 = 2.266,67 Euro.
Sonderfälle: Was gilt für Minijobber und Probezeit?
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kennt allerdings auch einige Sonderfälle – hier unser Überblick:
Minijobber und Teilzeitkräfte
Minijobber und Teilzeitbeschäftigte haben zunächst dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte. Auch für Sie gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz uneingeschränkt. Allerdings haben Minijobber erst nach 4-wöchiger Beschäftigungsdauer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Abs. 3 EFZG). Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich wiederum nach den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen und -stunden. Fortgezahlt wird nur das, was sie ohne Krankheit verdient hätten.
Krankheit in der Probezeit
In der Probezeit gilt die 4-Wochen-Frist: In den ersten 4 Wochen im neuen Job haben Sie noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wer in dieser Zeit krank wird, bekommt also für die Fehltage kein Gehalt. Stattdessen müssen Sie bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Der volle Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht erst ab dem 29. Kalendertag eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses.
Kündigung
Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, behalten Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, auch wenn sie kurz danach oder bis zum letzten Arbeitstag krank werden.
FAQ – Häufige Fragen zur Entgeltfortzahlung
Gilt eine Krankmeldung auch im Homeoffice?
Auch im Homeoffice müssen Sie sich krankmelden, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein bisschen arbeiten trotz Krankheit ist rechtlich problematisch. Entweder Sie sind voll arbeitsfähig oder nicht. Krank ist krank.
Darf der Arbeitgeber meine Krankheit anzweifeln?
In begründeten Fällen – zum Beispiel bei häufigen Kurzerkrankungen, Krankheit immer montags oder freitags oder widersprüchlichem Verhalten – kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, der die Erkrankung prüft. Wer betrügerisch krankfeiert, riskiert eine Abmahnung oder gar Kündigung.
Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?
Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung! Allerdings darf der Kündigungsgrund nicht die Krankheit selbst sein, sondern nur andere rechtlich zulässige Kündigungsgründe. Ausnahme: Bei einer krankheitsbedingten Kündigung die die Zukunftsprognose negativ. Bedeutet: Sie können den Beruf dadurch nicht mehr ausüben – etwa nach einem schweren Unfall mit Amputation oder chronischen Erkrankungen.
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
Krankheit ist nicht planbar. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist aber nur bei medizinischer Notwendigkeit erlaubt – also, wenn Sie sich schlagartig schlecht fühlen oder plötzlich Schmerzen haben. Eine reguläre (Vorsorge-)Untersuchungen oder Behandlungen ist Privatsache.
Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
Erkranken Sie im Urlaub und legen ein ärztliches Attest vor, werden die Urlaubstage nicht angerechnet. Wichtig ist auch hierbei, dass Sie sich unverzüglich krankmelden und ein Attest vorlegen. Mehr dazu: Krank im Urlaub – was tun? Ansonsten gilt die Faustregel: Früh melden, ehrlich bleiben, gesund werden.
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