Firmenwagen: Privatnutzung, Versteuern + Vor- & Nachteile

Ein Firmenwagen ist in vielen Branchen noch immer ein wichtiges Statussymbol – und für Mitarbeiter eine beliebte Zusatzleistung. Kostenlos ist der Dienstwagen aber nicht, wenn dieser auch privat genutzt wird. Bei Privatnutzung eines Firmenwagens bleibt die Frage: Wie müssen Sie diese versteuern? Wir erklären, wann Privatnutzung erlaubt ist, wie Sie einen Firmenwagen versteuern und welche Vor- sowie Nachteile ein Auto vom Arbeitgeber hat…

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Definition: Was ist ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen (auch Dienstwagen) ist ein Fahrzeug, das vom Unternehmen gekauft und zugelassen wird, um von Mitarbeitern (beruflich und / oder privat) genutzt zu werden. Häufig wird ein solcher Firmenwagen einem einzelnen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, es kann aber auch als Auto für ein Team oder eine Abteilung bereitgestellt werden.

Will ein Unternehmen einen Firmenwagen zulassen, muss dieser zu mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt werden und zum Betriebsvermögen gehören. Bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 50 Prozent besteht eine Pflicht zur Zulassung als Firmenwagen.

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Firmenwagen Privatnutzung: Wann ist sie erlaubt?

Der Chef stellt einen Firmenwagen und Sie freuen sich über ein teures Auto auf Kosten des Arbeitgebers? Das gilt zunächst nur für betriebliche und geschäftliche Fahrten. Eine Privatnutzung mit dem Firmenwagen ist nur gestattet, wenn diese ausdrücklich erlaubt und über den Arbeitsvertrag vereinbart wird.

Gesetzliche Vorgaben zur Gestaltung der Abmachung gibt es kaum. Was erlaubt ist – ob beispielsweise auch Ehepartner den Wagen privat nutzen dürfen – kann der Arbeitgeber entscheiden. Grundsätzlich gilt: Nur was schriftlich fixiert ist, ist auch wirklich erlaubt. Unternehmen können also die Privatnutzung beschränken oder komplett verbieten. Auch gibt es Ausnahmen für die Privatnutzung bei Urlaubsfahrten oder Fahrten ins Ausland.

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Firmenwagen versteuern: 2 Methoden für Arbeitnehmer

Ist die Privatnutzung erlaubt, profitieren Sie als Arbeitnehmer von geringeren Kosten für ein eigenes Fahrzeug. Für das Finanzamt ist dies ein sogenannter geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen. Der ermittelte Betrag des geldwerten Vorteils unterliegt der Einkommenssteuer sowie Sozialversicherungspflicht.

Der Betrag wird zur Versteuerung Ihrem Bruttolohn hinzugerechnet. So werden vom Arbeitgeber entsprechend Lohnsteuer und Beiträge zu Sozialversicherungen abgeführt. Müssen Sie Ihren Firmenwagen versteuern, weil Sie das Auto privat nutzen, gibt es für die Berechnung zwei Möglichkeiten:

1-Prozent-Regelung

Bei der 1-Prozent-Regelung (auch 1-Prozent-Methode) wird monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil festgelegt. Dies gilt unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten – auch bei einem Gebrauchtwagen wird der Bruttolistenpreis angesetzt.

Beispiel für die 1-Prozent-Regel: Der Listenpreis für einen Firmenwagen beträgt 45.000 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht sich somit jeden Monat um 450 Euro. Je nach Steuersatz zahlen Sie monatlich zwischen 112,50 Euro und 202,50 Euro mehr Steuern.

Eine Sonderregelung gilt für reine Elektrofahrzeuge. Diese sind steuerlich gefördert und müssen nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Für Hybrid-Autos sind es 0,5 Prozent.

Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz versteuern

Zusätzlich gelten Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und dem Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil. Hierfür zahlen Sie pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens pro Kilometer. Der geldwerte Vorteil pro Monat ist somit noch höher. Beispiel: 0,03 Prozent von 45.000 Euro sind 13,50 Euro. Fahren Sie täglich 10 Kilometer zur Arbeit, müssen Sie zusätzlich 135 Euro im Monat versteuern.

Diese Regelung lohnt sich vor allem, wenn Sie die den Firmenwagen zwar beruflich, aber deutlich häufiger privat nutzen. Pendeln Sie nur unregelmäßig (höchstens an 15 Tagen pro Monat) mit dem Firmenwagen zur Arbeit, können Sie diese als Einzelfahrten versteuern. Dafür beträgt der geldwerte Vorteil 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer.

Fahrtenbuch

Alternativ können Sie Ihren Firmenwagen über ein Fahrtenbuch versteuern (sogenannte Nachweismethode). Sie führen akribisch genau Fahrtenbuch und halten genau fest, welche Fahrten betrieblich beziehungsweise privat veranlasst sind. Für die Privatnutzung müssen Sie die Kilometerzahl notieren, zum Nachweis Ihrer dienstlichen Fahrten braucht es mehr Informationen:

  • Datum
  • Kilometerstand
  • Reiseziel und -route
  • Reisezweck (Firma / Kunde / Geschäftspartner)

Bei seltener Privatnutzung kann das Fahrtenbuch vorteilhaft sein. Aber: Falsch geführte Fahrtenbücher oder fehlende Angaben werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Berechnung erfolgt über den prozentualen Anteil der privaten Nutzung sowie die tatsächlichen Fahrzeugkosten (Abschreibungen, Wartung, Versicherung…)

Beispiel für das Fahrtenbuch: Die monatlichen Kosten für den Firmenwagen liegen bei 1.000 Euro. Über das Fahrtenbuch wird eine Privatnutzung von 20 Prozent ermittelt. Somit wird ein geldwerter Vorteil von 200 Euro im Monat angesetzt, den Sie zusätzlich versteuern müssen.

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Rechner: Lohnt sich ein Firmenwagen?

Durch die anfallenden Steuern müssen Sie sich die Frage stellen: Lohnt sich ein Firmenwagen überhaupt oder zahlen Sie letztlich drauf? Entscheidend sind zwei Faktoren, wenn Sie nach der 1-Prozent-Regel versteuern.

  1. Kosten des Firmenwagens
  2. Länge des Arbeitswegs

Die Faustregel lautet: Je teurer das Auto und je weiter der Weg zur Arbeit, desto höher der geldwerte Vorteil und die steuerlichen Belastungen. Ein teures und luxuriöses Modell macht einen tollen Eindruck, ist aber auch mit großen steuerlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Firmenwagen für 80.000 Euro bringt Ihnen jeden Monat einen geldwerten Vorteil von 800 Euro, den Sie versteuern müssen.

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Firmenwagen: Vor- und Nachteile

Der Firmenwagen zählt zu den beliebtesten Corporate Benefits und gilt weiterhin als Statussymbol. Ob sich der Dienstwagen wirklich lohnt, muss aber im Einzelfall entschieden werden. Dazu sollten Sie die Vor- und Nachteile kennen und abwägen:

Vorteile

  • Ersparnisse durch geldwerten Vorteil
  • Arbeitgeber trägt Kosten für Anschaffung, Wartung, Versicherungen
  • Firmenwagen steigert Motivation und Mitarbeiterbindung
  • Modelle sind oft luxuriös und repräsentativ

Nachteile

  • Versteuerung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil
  • Nettoeinkommen sinkt durch Steuerlast
  • Einschränkung der Privatnutzung möglich
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Wer bekommt einen Firmenwagen?

Firmenwagen gibt es nicht nur für Top-Manager. Neben der Position spielt vor allem die Branche eine Rolle – doch auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Diese Aspekte entscheiden, wer einen Firmenwagen bekommt:

  • Branche
    In manchen Branchen gehört der Firmenwagen dazu: Die höchste Quote gibt es im Großhandel (25 Prozent) sowie im Baugewerbe.
  • Unternehmensbereich
    Mitarbeiter im Vertrieb, ebenso ITler und Führungskräfte erhalten am häufigsten einen Dienstwagen.
  • Größe
    Je größer das Unternehmen, desto Firmenwagen: Mit steigender Anzahl der Mitarbeiter steigt der prozentuale Anteil von Dienstfahrzeugen.
  • Geschlecht
    Männer (50%) in Führungspositionen fahren deutlich häufiger einen Firmenwagen als Frauen (29%). Ähnlich bei den Fachkräften: Männer (12%), Frauen 3,5%).
  • Gehalt
    Mit dem Gehalt steigt der Wert des Firmenwagens. Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von 90.000 Euro fahren meist einen Wagen im Wert ab 50.000 Euro.
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Was sind die beliebtesten Firmenwagen?

Für viele Unternehmen müssen Firmenwagen vor allem repräsentativ sein. Der Wagen soll zur Corporate Identity passen und nach außen hin ein seriöses und ansprechendes Bild des Unternehmens verkörpern. Zu protzig sollte er aber auch nicht sein. Neben den Kosten achten Unternehmen heute ebenso auf die CO₂-Werte, den Kraftstoffverbrauch und die Zuverlässigkeit des Firmenwagens. Auch ein Trend zu Elektrofahrzeugen ist in den vergangenen Jahren zu erkennen.

Welche Marken für Firmenwagen besonders gefragt sind, zeigen regelmäßige Umfragen. Die Top 3 Firmen sind:

  1. Volkswagen (28 Prozent)
  2. Audi (18,7 Prozent)
  3. BMW (13 Prozent)

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