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Firmenwagen privat nutzen: Richtig Steuern sparen + Rechner

Ein Firmenwagen wird in vielen Branchen immer noch als Statussymbol angesehen. Je teurer das Auto, desto höher das Ansehen des Mitarbeiters – und desto größer der Eindruck, der auch bei Kunden gemacht werden soll. Marken wie Mercedes, Audi und BMW stehen für Exklusivität. Ihr Prestige färbt auf den Fahrer und dessen Arbeitgeber ab.

Viele Unternehmen nutzen den Firmenwagen auch als Anreiz für ihre Mitarbeiter, denn noch immer ist er eine der beliebtesten Zusatzleistungen. Allerdings müssen zu einem Firmenwagen zahlreiche Fragen geklärt werden: Wer darf einen Firmenwagen fahren? Lohnt sich ein solcher finanziell überhaupt und worauf muss bei der Nutzung geachtet werden? Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Firmenwagen wissen müssen und erhalten Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Firmenwagen. Zusätzlich zeigen wir, welche Kosten damit für den Arbeitnehmer verbunden sein können…



Firmenwagen privat nutzen: Richtig Steuern sparen + Rechner

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Definition: Was ist ein Firmenwagen?

Wird von einem Firmenwagen gesprochen, freuen sich Mitarbeiter meist sehr. Viele denken sofort an ein Auto auf Firmenkosten von dem sie auch privat profitieren. So allgemein stimmt dies jedoch nicht und es muss differenzierter betrachtet werden, was ein Firmenwagen ist und ob Arbeitnehmer mit diesen tatsächlich Kosten sparen können. Zunächst einmal handelt es sich bei einem Firmenwagen um ein Automobil, dass vom Unternehmen für berufliche Zwecke angeschafft und einem Mitarbeiter dafür zur Verfügung gestellt wird.

Ein Firmenwagen dient in erster Linie dem Unternehmen. Er kann für Fahrten zu Kunden oder anderen Terminen genutzt werden und hat zudem oftmals eine repräsentative Funktion.

Da es keine eindeutige gesetzliche Definition gibt, kann sowohl vom Firmenwagen als auch vom Dienstwagen die Rede sein.

Für die steuerliche Einordnung ist dabei das Betriebsvermögen wichtig. Damit es sich wirklich um einen Firmenwagen handelt, muss dieser zum Betriebsvermögen gehören. Dieses Möglichkeit besteht, wenn der Nutzungsanteil zu mindestens 10 Prozent betrieblich ist. Beträgt die betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent, zählt der Firmenwagen in jedem Fall zum Betriebsvermögen.

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Privatnutzung vom Firmenwagen

Viele Mitarbeiter sind begeistert, wenn sie ihren eigenen Firmenwagen zu sehen bekommen. Ein meist teures Auto vom Arbeitgeber ist ein ausgezeichneter Bonus. Wie oben bereits angesprochen ist der Firmenwagen aber zunächst für die betriebliche Nutzung gedacht.

Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob eine Privatnutzung vom Firmenwagen überhaupt erlaubt ist. Dies sollte zwischen Unternehmen und Mitarbeiter im Arbeitsvertrag möglichst detailliert vereinbart werden.

Wie genau die Abmachung aussieht, liegt dabei in erster Linie beim Arbeitgeber. Gesetzliche Vorgaben gibt es dazu kaum. So kann vereinbart werden, dass der Mitarbeiter den Firmenwagen privat nutzen kann – aber auch Erweiterungen auf den Ehepartner sind möglich.

Nur wenn dies schriftlich fixiert ist, sollten der Partner sich wirklich ans Steuer des Firmenwagens setzen.

Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber die private Nutzung beschränken oder ganz untersagen. Urlaubsfahrten oder Fahrten ins Ausland sind häufige Ausnahmen für die Genehmigung der Privatnutzung beim Firmenwagen.

Im Übrigen gilt: Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einmal die Privatnutzung des Firmenwagens gestattet, kann er sie Ihnen nicht einfach wieder entziehen. Auch hier sollten Sie auf einschlägige Formulierungen im Arbeitsvertrag achten.

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Firmenwagen Steuern

Ist bei einem Firmenwagen die Privatnutzung gestattet, ist dies für Mitarbeiter zunächst ein Grund zur Freude. Allerdings darf dabei ein wichtiger Punkt nicht vergessen werden:

Wird bei einem Firmenwagen die Privatnutzung gestattet, werden beim Mitarbeiter dafür steuern fällig. Grund dafür ist, dass die private Nutzung des Firmenwagens vom Finanzamt als geldwerter Vorteil berechnet wird.

Als geldwerter Vorteil unterliegt der Firmenwagen dem Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherungspflicht. Dieser geldwerte Vorteil wird zur Versteuerung zum Bruttolohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet, danach jedoch von den Nettobezügen wieder abgezogen.

Die private Nutzung eines Firmenwagens wird vom Finanzamt dabei grundsätzlich per Anscheinsbeweis angenommen. Nutzen Sie Ihren Firmenwagen nur beruflich, weil Sie privat mit dem Fahrrad oder einem eigenen Auto fahren, sollten Sie den Anscheinsbeweis widerlegen.

Nutzen Sie den Firmenwagen privat, darf das Finanzamt Sie aber zur Kasse bitten. Für die Berechnung und Versteuerung gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

Ein-Prozent-Regel

Grundsätzlich berechnet das Finanzamt hierbei monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil.

Ein Beispiel:

Beträgt der Listenpreis 45.000 Euro, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 450 Euro. Das macht 5.400 Euro pro Jahr. Diese werden zum Einkommen gerechnet und müssen versteuert werden.

Zusätzlich gelten die Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil. Hierfür zahlen Sie 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens pro Kilometer.

Diese Regelung lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die den Firmenwagen zwar beruflich, deutlich häufiger aber auch privat nutzen.

Durch diese Regel werden Kosten wie der Wertverlust des Firmenwagens, die Zinsen, Steuern, Versicherung, aber auch Wartungen und Reparaturen abgegolten. Der Arbeitnehmer sollte sicherstellen, dass der Arbeitgeber alle Fahrzeugkosten übernimmt.

Das Fahrtenbuch

Diese Alternative ist auch als „Nachweismethode“ bekannt, was bereits genau beschreibt, worauf es dabei ankommt. Bei dieser Variante werden die tatsächlichen Kosten versteuert, hierfür muss aber ein Fahrtenbuch akribisch genau geführt werden.

Darin listen Sie sowohl private als auch dienstliche Fahrten auf. Bei Privatfahrten muss nur die Kilometerzahl notiert werden. Bei dienstlichen Fahrten müssen Sie jedoch folgende Angaben festhalten: Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Reisezweck.

Wurde das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt oder fehlen Angaben, behält sich das Finanzamt vor, mehr Steuern zu berechnen. Das Fahrtenbuch kann aber gerade dann ein Vorteil sein, wenn der Firmenwagen kaum für den privaten Gebrauch genutzt wird. Dann können idealerweise geringere Kosten anfallen als bei der Ein-Prozent-Regel.

Wichtig: Haben Sie sich für eine der beiden Varianten entschieden, können Sie diese nur zum Jahreswechsel ändern.

So sparen Sie mit dem Fahrtenbuch Steuern

Einige hundert Euro Ersparnis sind für Sie unter Umständen drin, wenn Sie ein Fahrtenbuch nutzen. Sie sollten damit nachweisen können, dass Sie Ihren Firmenwagen nur in geringem Umfang privat nutzen, dann muss nämlich auch nur dieser Anteil versteuert werden.

Dies lohnt sich erst recht, wenn es ein hochpreisiges Fahrzeug ist, welches Sie kaum privat nutzen. Kaum heißt in diesem Zusammenhang: nicht mehr als 15 Tage im Monat beziehungsweise 180 Tage im Jahr. Allerdings: So ein Fahrtenbuch ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden, da zwei Forderungen des Finanzamtes erfüllt werden müssen:

  • Es muss zeitnah geführt werden.
  • Es muss ausgeschlossen sein, dass Eintragungen nachträglich geändert werden können.

Somit fallen Excel-Tabellen aus, auch nicht jede Smartphone-App ist tauglich. Sie sollten sich beim Hersteller unbedingt vergewissern, dass nachträgliche Manipulationen nicht möglich sind. Folgende Angaben sollte das Fahrtenbuch enthalten:

➠ Datum
➠ Kilometerstand (Beginn und Ende der Fahrt)
➠ Reiseziel
➠ Reiseroute (bei Umwegen)
➠ Reisezweck mit Angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
➠ Abfahrts- und Ankunftszeit (bei Verpflegungspauschale)
➠ Privatfahrten extra
➠ Elektronische Fahrtenbücher benötigen die europäische Zulassung E

Kostenpunkt elektronischer Fahrtenbücher: Teilweise zwischen 600 und 1200 Euro. Apps wie Vimcar sind da bereits wesentlich günstiger und schon für 15,90 Euro zu haben.

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Lohnt sich ein Firmenwagen?

Sollen Sie einen Firmenwagen bekommen, ist die Freude über den tollen Bonus groß. Vor den Jubelsprünge sollten aber die Frage stehen: Lohnt sich ein Firmenwagen überhaupt?

Orientiert man sich an der Ein-Prozent-Regel, sind dabei zwei Faktoren entscheidend:

➠ Die Kosten des Firmenwagens
➠ Der Arbeitsweg

Als Faustregel lässt sich festhalten:

Je teurer das Auto und je weiter der tägliche Weg zur Arbeit, desto höher ist der geldwerte Vorteil und desto größer sind die steuerlichen Belastungen, die damit einhergehen.

Meint der Arbeitgeber es besonders gut mit Ihnen und stellt ein luxuriöses Modell aus dem hohen Preissegment zur Verfügung, sollte man sich bereits im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass eine deutlich höhere Steuer fällig wird als in den vorherigen Jahren.

Auch sollte man sich nicht von Gebrauchtwagen täuschen lassen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass die Grundlage der Ein-Prozent-Regelung immer der Neupreis des Firmenwagens ist – auch dann, wenn der Wert des gebrauchten Fahrzeugs deutlich darunter liegt.

Im konkreten Fall erhielt ein Mitarbeiter einen gebrauchten BWM im Wert von 32.000 Euro. Da das Auto jedoch einen Neuwert von 81.400 Euro hatte, ermittelte das Finanzamt einen geldwerten Vorteil von 814 Euro – und der Bundesfinanzhof gab dieser Ermittlung recht.

Informieren Sie sich deshalb unbedingt, welche Kosten ein Firmenwagen am Ende verursacht – und ob Sie sich diese zusätzlichen Zahlungen im Zweifelsfall leisten können.

Firmenwagen Rechner

Genau ausrechnen können Sie das auch mit dem folgenden kostenlosen Firmenwagen Rechner:



Firmenwagen Kosten

Aber es gibt noch ein Modell, bei dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dem Fiskus ein Schnippchen schlagen: Dafür müsste der der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle steuerfrei erstatten. Stattdessen erhält das Finanzamt pauschal 15 Prozent Lohnsteuer von ihm.

Der geldwerte Vorteil des Dienstwagens, der versteuert werden müsste, fällt weg und das Bruttogehalt geringer aus. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch Ihr Chef Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Eine Alternative zur Fahrtkostenerstattung wären Tankgutscheine oder Tankkarten, die bis zu einem Betrag von 44 Euro monatlich steuerfrei sind und Ihnen andere Formalitäten ersparen.

Unfall mit dem Firmenwagen

Der schöne neue Firmenwagen! Sie sind privat damit unterwegs und bauen einen Unfall. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann Sie als Arbeitnehmer unter Umständen teuer kommen – sogar dann, wenn Ihr Chef die Kosten übernimmt. Dann nämlich erachtet das Finanzamt das Zuvorkommen Ihres Chefs als zusätzlichen Arbeitslohn Ihrerseits und damit erneut als geldwerten Vorteil. Also wird darauf einmalig Lohnsteuer erhoben.

Anders sieht es aus, wenn Sie infolge des Unfalls den Firmenwagen nicht nutzen können. Bei einem ärztlichen Fahrverbot entfällt der geldwerte Vorteil in den vollen Monaten des Fahrverbots. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht von einem anderen Familienmitglied genutzt wird.

Entschieden hat dies das Finanzgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer infolge eines Hirnschlags für mehr als fünf Monate fahruntüchtig war. Nachdem er in einer Fahrschule seine wiedergewonnene Fahrtüchtigkeit belegen konnte, wurde der geldwerte Vorteil erneut besteuert (Urteil vom 24. Januar 2017, Aktenzeichen 10 K 1932/16 E).

Wer bekommt einen Firmenwagen?

Bei Firmenwagen denken die meisten zunächst an Top-Manager. Doch nicht nur die Position im Unternehmen, sondern auch die eigene Branche spielt eine große Rolle bei der Vergabe eines Firmenwagens als Zusatzleistung. Der „Firmenwagenmonitor“ von Compensation Partner zeigt, in welchen Bereichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Auto stellen, welche Marken besonders beliebt sind und was sich die Unternehmen die Fahrzeuge kosten lassen.

  • Branche
    Schon die Branche entscheidet, wie groß Ihre Chancen auf einen Firmenwagen sind. Die höchste Quote gibt es im Großhandel, hier freut sich mit mehr als 25 Prozent jeder Vierte über einen Firmenwagen. Knapp dahinter sind die Konsum- und Gebrauchsgüter sowie das Baugewerbe. Schlechte Karten hingegen in Krankenhäusern. Hier sind es gerade einmal 1,2 Prozent. Auch in der öffentlichen Verwaltung (1,7 Prozent) und im Kulturbereich (2,2 Prozent) sollte man sich keine große Hoffnung auf einen Firmenwagen machen.
  • Unternehmensbereich
    Mit deutlichem Abstand sind Firmenwagen im Vertrieb besonders häufig anzutreffen. Unter den Fachkräften sind es hier mehr als 20 Prozent, bei den Führungskräften sogar über 63 Prozent. Bei Fachkräften folgen der Technik und IT Bereich, während Führungskräfte im Marketing mit mehr als 50 Prozent den zweiten Platz bei Firmenwagen belegen.
  • Größe
    Wenig überraschend: Je größer das Unternehmen, desto verbreiteter sind Firmenwagen. Mit steigender Anzahl der Mitarbeiter steigt auch der prozentuale Anteil von Firmenwagen. Anders ausgedrückt: Bei einem Konzern stehen Ihre Chancen auf einen Firmenwagen besser als bei einem kleinen Unternehmen.
  • Geschlecht
    Tatsächlich lässt sich auch ein Zusammenhang zwischen Geschlecht und Firmenwagen beobachten. Der Firmenwagenmonitor zeigt, dass Männer deutlich häufiger einen Firmenwagen fahren als Frauen. So sind es fast 50 Prozent der männlichen Führungskräfte, aber nur knapp 29 Prozent der weiblichen. Und bei 12 Prozent der männlichen Fachkräfte mit einem Firmenwagen, sind es von den weiblichen Fachkräften lediglich 3,5 Prozent.
  • Gehalt
    Mit dem Gehalt steigt auch der Wert des Firmenwagens. Besserverdiener fahren im Schnitt auch einen Firmenwagen aus der gehobenen Preiskategorie. Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von 90.000 Euro fahren einen Firmenwagen, der im Schnitt rund 50.000 Euro wert ist. Bei einem Jahresgehalt von 50.000 Euro ist der durchschnittliche Listenpreis eines Firmenwagens nur knapp über 30.000 Euro.

Welcher Firmenwagen bei welchem Gehalt?

Es gibt keinen Anspruch auf einen Firmenwagen und schon gar nicht darauf, ab einem bestimmten Gehalt einen speziellen Firmenwagen zu bekommen. Oft steht für Unternehmen die repräsentative Wirkung im Vordergrund, weshalb Manager und Führungskräfte mit teuren Firmenwagen ausgestattet werden. Als Orientierung lässt sich laut Studie festhalten: Der Listenpreis des Firmenwagens beträgt ungefähr 50 Prozent des Bruttojahresgehalts.


Worauf achten Unternehmen beim Firmenwagen?

Für viele Unternehmen müssen Firmenwagen vor allem eins sein: repräsentativ. Es wird Wert darauf gelegt, dass der ausgewählte Wagen zur Corporate Identity passt und nach außen hin ein seriöses und ansprechendes Bild des Unternehmens verkörpert. Dahinter steckt die Annahme, man könne den Erfolg und den Status eines Unternehmens am Firmenwagen ablesen.

Doch Vorsicht: Luxus ist in vielen Bereichen ebenso wenig angebracht und gilt nur als protzig – sicherlich nicht das Bild, dass ein Unternehmen vermitteln möchte. Die Kosten sind aber nicht das einzige Kriterium.

Immer mehr Unternehmen achten bei der Auswahl auch auf die CO2-Werte, den Kraftstoffverbrauch und die Zuverlässigkeit des Firmenwagens. So wird es in naher Zukunft vermutlich mehr Elektrofahrzeuge auch als Firmenwagen auf Deutschlands Straßen geben.

Was sind die beliebtesten Firmenwagen?

Bereits in einem vergangenen Firmenwagenmonitor wurde der Frage nachgegangen, welche Marken von Autos beim Firmenwagen besonders hoch im Kurs stehen und häufig zur Verfügung gestellt werden. Die Antwort: Aus dem Hause Volkswagen stammen die meisten Firmenwagen hierzulande.

Sie machen mehr als 28 Prozent aller Firmenwagen aus. Ebenfalls oben im Ranking stehen Audi (18,7 Prozent) und BMW (13 Prozent).

Das heißt aber keineswegs, dass diese Marken auch die beliebtesten sind. Gar nicht in der Liste taucht etwa der Name Tesla auf. Dabei zählen das Model S und das Model X laut Praxistest zu den beliebtesten Firmenwagen in der Oberklasse.

Bei den Kleinwagen punktet der Toyota Yaris Hybrid, beliebt in der Mittelklasse ist der VW Passat.

Firmenwagen kaufen oder leasen?

Diese Entscheidung müssen Unternehmen treffen, die einen Firmenwagen anschaffen wollen. Allgemein lässt sich dabei nicht sagen, welche der Alternativen besser ist. Vielmehr sollten die Optionen abgewogen, Vorteile verglichen und je nach individueller Situation entschieden werden.

So ist der Vorteil beim Leasing, dass aktuell weniger Kosten anfallen und kein großer Betrag auf einmal gezahlt werden muss. Die Leasingrate lässt sich dabei von der Steuer absetzen.

Wird der Firmenwagen gekauft, können die Betriebsausgaben über mehrere Jahre steuerlich geltend machen und es fallen fortlaufend keine monatlichen Kosten mehr an, die Summe muss aber sofort gestemmt werden.

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