Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine zusätzliche Form der Vergütung, die Mitarbeiter vom Unternehmen erhalten können. Anders als das Gehalt werden geldwerte Vorteile nicht ausgezahlt, sondern bestehen aus (Sach-)Leistungen, die dem Angestellten zur Verfügung gestellt werden. Von einem „geldwerten“ Vorteil wird gesprochen, weil die Vergütungsvariante nicht bar vorhanden ist, den Arbeitnehmer aber finanziell besser stellt.
Durch einen geldwerten Vorteil bleibt mehr Geld, weil Mitarbeiter nicht oder zumindest nicht so tief in die eigene Tasche greifen müssen. Beliebte Beispiele sind ein Firmenhandy, Firmenlaptop, Gutscheine für Waren und Dienstleistungen, Rabatte oder auch der klassische Firmenwagen. Solch eine Dienst- oder Sachleistung ist eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung sein. Der Grund: Beide Seiten können steuern sparen.
Zudem ist ein geldwerter Vorteil ein besonderes Zeichen der Wertschätzung und kann ein Instrument zur Mitarbeitermotivation sein.
Geldwerter Vorteil: Leistungen und Freibeträge
Im folgenden haben wir eine große Liste mit den beliebtesten und häufigsten geldwerten Vorteilen zusammengestellt, die von Arbeitgebern gewährt werden können. Zudem erklären wir, welchen Freibetrag Sie bei den einzelnen Leistungen nutzen können, damit der geldwerte Vorteil steuerfrei bleibt – oder wie dieser zu versteuern ist:
Geldwerter Vorteil Firmenwagen
Ein Firmenwagen ist ist ein besonders beliebter geldwerter Vorteil. Arbeitgeber können ein Fahrzeug auf Firmenkosten zur Verfügung stellen. Die Versteuerung hängt davon ab, ob der Wagen privat genutzt werden darf oder nur zur dienstlich Nutzung zur Verfügung steht. Bei der privaten Nutzung kann die Besteuerung des Firmenwagens durch die 1-Prozent-Regel erfolgen.
Bedeutet: Mitarbeiter versteuern monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens und weitere 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Diese Summe wird nicht ausgezahlt – aber auf Ihr Gehalt angerechnet und als zusätzliches Einkommen versteuert. Somit ist sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Geldwerter Vorteil: Beispiel Firmenwagen
Der Listenpreis des Firmenwagens beträgt 20.000 Euro und zwischen Arbeitsplatz und Wohnung liegen 20 Kilometer. Daraus wird die zusätzliche Steuerlast für den geldwerten Vorteil ermittelt:
- 1 Prozent des Bruttolistenpreises
0,01 multipliziert mit 20.000 Euro ergibt für den ersten Teil der Ein-Prozent-Regel einen Wert von 200 Euro. - 0,03 Prozent pro Kilometer
Der Rechenweg lautet hier: 0,0003 * 20.000 Euro * 20 Kilometer. Für das Beispiel müssen somit weitere 120 Euro versteuert werden.
Für den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens müsste dieser Mitarbeiter jeden Monat 320 Euro zusätzlich zum Gehalt versteuern. Statt bisher beispielsweise 2.800 Euro würde die Lohnabrechnung 3.120 Euro als Grundlage für die Besteuerung nutzen. Faustregel zum Firmenwagen: Je teurer der Dienstwagen und je weiter die Entfernung, umso höher fällt der geldwerte Vorteil und damit auch die Abzüge aus.
Als alternative Möglichkeit zur Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Sinnvoll ist dies, wenn der Dienstwagen überwiegend dienstlich genutzt wird. Hier werden alle Fahrten exakt verzeichnet. Je häufiger die dienstliche Nutzung des Wagens, desto mehr rentiert sich die Führung eines Fahrtenbuches.
Geldwerter Vorteil Rechner
Ein Firmenwagen als geldwerter Vorteil klingt verlockend, sollte aber vorher durchgerechnet werden. Ein teures Auto bei großer Distanz kann zu einer deutlich größeren Steuerlast führen. Je nach individueller Situation sind die Abgaben so hoch, dass die zusätzliche Leistung kein Vorteil, sondern unterm Strich ein finanzieller Nachteil ist. Genau ausrechnen, ob sich der Firmenwagen lohnt, können Sie mit unseren kostenlosen Rechner:
Laptop, Tablet und Handy
Technische Geräte wie Laptop, Tablet oder Smartphone können dem Mitarbeiter zur Privatnutzung überlassen werden. Das gilt beispielsweise auch für Drucker oder Software. Dies ist für beide Seiten komplett steuerfrei, wenn die Geräte offiziell Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Bei einer Kündigung müssen sie entsprechend zurückgegeben werden. Die Regelung gilt nicht, wenn ein Arbeitnehmer eines der genannten Beispiele kauft und anschließend dem Unternehmen in Rechnung stellt.
Sollen Laptop oder Smartphone an Mitarbeiter geschenkt werden, muss der Arbeitgeber 25 Prozent als pauschale Steuer übernehmen.
Arbeitskleidung
Steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse sind durch den Arbeitgeber möglich: Allerdings nur für klar definierte Arbeitskleidung, die nicht in der Freizeit getragen werden kann – zum Beispiel Kleidung für Krankenschwestern, Sicherheitsschuhe. Nicht absetzbar: der Businessdress eines Bankers.
Sachbezüge
Sachbezüge können beispielsweise Jobtickets, Tankgutscheine, Restaurantgutscheine, Eintrittskarten oder Warengutscheine sein. Jeden Monat sind diese vom Arbeitgeber bis zu einer Freigrenze von 50 Euro steuer- und abgabenfrei. Wird die Freigrenze von 50 Euro überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Wichtig ist zudem, dass der Sachbezug klar von einer Geldleistung abgegrenzt wird.
Essensmarken
Es gibt für die Verpflegung und Unterkunft festgelegte Sachbezugswerte. Arbeitgeber können das Mittagessen mit täglich 3,57 Euro (Stand 2022) unterstützen – als geldwerten Vorteil müssen Sie diese Summe versteuern. Ihr Arbeitgeber kann weitere 3,10 Euro auf diesen Scheck drauflegen – diese 3,10 Euro müssen nicht versteuert werden. Die Verpflegung kann so mit insgesamt 6,67 Euro unterstützt werden.
Wenn Ihr Arbeitgeber den Scheck pauschal besteuert, bekommen Sie brutto wie netto denselben Betrag heraus und müssen keine Abgaben zahlen. Wie Tankkarten sind auch diese Gutscheine klar weckgebunden. Heißt: Nur Lebensmittel, Alkohol und Tabak sind ausgeschlossen.
Gesundheitsförderung
Unternehmen können Beiträge für die Gesundheitsförderung der eigenen Mitarbeiter übernehmen. Jedes Jahr steht dazu ein Freibetrag von 500 Euro zur Verfügung, der zusätzlich zum Gehalt steuerfrei ist. So können beispielsweise Kurse zur Rückstärkung, Stressbewältigung oder Entspannung finanziert werden. Auch Massagen oder andere Leistungen sind möglich. Bedingung: Nur Fitnessstudios oder andere Anbieter mit einer Krankenkassenzulassung dürfen diese Gesundheitsförderung übernehmen.
Betriebliche Altersvorsorge
Durch eine betriebliche Altersvorsorge kann ein Teil des Gehalts beispielsweise in eine Direktversicherung, Pensionskassen oder einen Pensionsfonds investiert werden. So können Sie Ihre späteren Rentenzahlungen erhöhen und sich für das Alter besser absichern. Auch dies kann eine Form des geldwerten Vorteils sein.
Kinderbetreuung
Zuschüsse für Kindergarten oder andere Betreuungseinrichtungen bei nichtschulpflichtigen Kindern sind für Eltern abgabenfrei. Der Chef kann sich steuerfrei an der regelmäßigen Betreuung für Kinder der Mitarbeiter beteiligen. Theoretisch kann das Unternehmen sogar die gesamten Kosten übernehmen, ohne dass Arbeitnehmer Steuern oder Sozialabgaben dafür zahlen.
Weitere 600 Euro können abgabenfrei erstattet werden, wenn es um eine kurzfristige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren geht. Diese Regelung greift für Notfälle zum Beispiel bei Teilzeitkräften, die übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum Hilfe bei der Betreuung brauchen. Die Altersbegrenzung von 14 Jahren gilt nicht für Kinder mit einer Behinderung.
Parkplätze
Bekommen Sie während der Arbeitszeit einen Parkplatz gestellt oder günstiger überlassen, sind keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Parkplatz extra anmietet.
Vermögensbeteiligung
Arbeitgeber können Angestellten unentgeltlich oder verbilligt Vermögensbeteiligungen überlassen. Dies wird steuerlich gefördert: Bis zu einem Wert von 1.440 Euro sind solche Vermögensbeteiligungen steuerfrei. Konzerne können den eigenen Mitarbeitern also Aktien am eigenen Unternehmen von bis zu 1.440 Euro überlassen – für Arbeitnehmer bleibt dies kostenfrei.
Personalrabatt
Viele Mitarbeiter erhalten Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers vergünstigt oder sogar kostenfrei. Ein solcher Personalrabatt stellt einen geldwerten Vorteil dar. Durch den Rabattfreibetrag von 1.080 Euro im Jahr müssen Sie jedoch nur versteuern, was darüber hinaus geht. Das Gesetz gibt zudem einen Wertabschlag von vier Prozent bei der Berechnung vor.
Bonusmeilen
Ein Sonderfall, denn hier kommt der geldwerte Vorteil nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern steht lediglich in Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit. Als Vielflieger können Sie Bonusmeilen sammeln. Diese können Sie steuerfrei privat nutzen. Voraussetzung: Wie beim Personalrabatt darf der Wert der gesammelten Bonusmeilen 1.080 Euro im Jahr nicht übersteigen. Da die Bonusmeilen durch Dienstflüge zustande gekommen sind, kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass diese auch für weitere Dienstflüge eingesetzt werden.
Werkzeuggeld
Sie brauchen für die Ausübung Ihrer Arbeit Werkzeug – egal ob Hammer, Zangen oder Schraubenzieher? Dann werden diese oftmals vom Arbeitgeber gestellt, es sind aber auch Abmachungen möglich, nach denen Mitarbeiter selbst für ihr Werkzeug sorgen. In diesem Fall können Sie vom Arbeitgeber steuerfrei ein Werkzeuggeld erhalten, um Sie für die privaten Ausgaben zu entschädigen.
Weiterbildung
Steht die Fortbildung im erkennbaren Zusammenhang mit der Arbeit, kann der Betrieb die Kosten übernehmen. Das ist für Arbeitnehmer dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber den Vertrag abschließt oder zumindest eine schriftliche Zusage vorliegt, dass die Kosten vom Unternehmen getragen werden. Sollte dies nicht erfolgen, kann der Mitarbeiter die Kosten für einen Kurs als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese Möglichkeit fällt allerdings weg, wenn der Kurs vom Arbeitgeber übernommen wird.
Arbeitgeberdarlehen
Pro Jahr darf ein Arbeitgeber seinem Angestellten ein Darlehen von bis zu 2.600 Euro gewähren, welches für den Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei ist. Bei einem höheren Darlehen muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Anschließend wird von dem marktüblichen Zinssatz noch vier Prozent bei der Berechnung abgezogen. Für Bankmitarbeiter gilt ein Personalrabattfreibetrag von 1.080 Euro.
Geldwerter Vorteil versteuern: Die wichtigsten Regeln
Als Faustregel gilt: Geldwerte Vorteile sind steuerpflichtig. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Ob ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und selbst wenn die Leistung versteuert werden muss, kann sie sich dennoch lohnen.
Für einen ersten Überblick haben wir die wichtigsten Regeln zur Versteuerung geldwerter Vorteile aufgelistet:
- Monatliche Freigrenze für Sachbezüge
Damit Sachzuwendungen als geldwerter Vorteil steuerfrei bleiben, dürfen diese eine Grenze von 50 Euro pro Monat nicht übersteigen. Wird dieser Wert überschritten, muss der gesamte Betrag voll versteuert werden (Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag). - 1-Prozent-Regel bei Dienstwagen
Ein Dienstwagen wird häufig nach der 1-Prozent-Regel versteuert, wenn er auch privat genutzt werden darf. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden. - Jährlicher Rabattfreibetrag
Bietet ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eigene Leistungen oder Produkte vergünstigt an, bleibt dies bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Bei der Berechnung wird dabei vom Originalpreis zusätzlich ein um vier Prozent verminderter Wert angesetzt.
Beispiel: Mitarbeiter eines Elektronik-Herstellers bekommen auf die eigenen Produkte 20 Prozent Rabatt. Bei einem Kauf im Wert von 5.500 Euro beträgt der berichtigte Wert (minus 4 Prozent) 5.280 Euro. Der geldwerte Vorteil beträgt 1.056 Euro (20 Prozent von 5.280). Er muss nicht versteuert werden, weil er innerhalb des Freibetrags liegt.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum geldwerten Vorteil haben wir in unserem FAQ zum geldwerten Vorteil für Sie zusammengefasst.
Geldwerter Vorteil berechnen: Wann lohnt es sich?
Die Möglichkeiten eines geldwerten Vorteil sind umfangreich und Mitarbeiter sind froh, wenn das eigene Portemonnaie entlastet wird. Dabei gilt jedoch unbedingt: Sie müssen Ihren geldwerten Vorteil berechnen und darauf achten, ob sich dieser wirklich rentiert. Berücksichtigen Sie Freibeträge und die Steuern, die Sie auf den Wert zahlen müssen. Gerade bei größeren Leistungen wie einem Dienstwagen sollten Sie genau informiert sein.
Rechnen Sie die individuelle Situation genau durch und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei einem Steuerberater. Im Regelfall sind geldwerte Vorteile besonders für Minijobber und Teilzeitkräfte ein Zugewinn, denn für sie gelten die gleichen Sätze wie für andere Arbeitnehmer. In vielen Fällen profitieren Arbeitnehmer aber auch dann vom geldwerten Vorteil, wenn dieser nicht komplett steuerfrei bleibt.
Eine Gehaltserhöhung bringt auf der anderen Seite nicht nur ein besseres Gehalt, sondern zusätzliche Beiträge für die Rentenkasse. Ein geldwerter Vorteil wirkt sich darauf nicht aus.
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