Was sind vermögenswirksame Leistungen? Einfach erklärt!
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die für einen Mitarbeiter angelegt werden. Monatlich können bis zu 40 Euro gezahlt werden. So kann dieser langfristig Kapital aufbauen und sparen. Die regelmäßigen Zahlungen ermöglichen langfristigen Kapitalaufbau über die Jahre der Beschäftigungsdauer. VL werden nicht mit dem Gehalt ausbezahlt, sondern fließen direkt vom Arbeitgeber in eine vereinbarte Anlageform.
Jeden Monat können Sie bis zu 40 Euro erhalten. Unabhängig von der Höhe Ihrer sonstigen Bezahlung, Ihrer Position oder erbrachten Leistungen. Haben Sie vom Arbeitgeber die Bestätigung, dass er vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie sich bei Ihrer Bank beraten lassen, sich selbst informieren und verschiedene Angebote vergleichen.
Wann besteht ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch oder ein allgemeines Recht auf vermögenswirksame Leistungen. Die Zahlung kommt grundsätzlich für Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten infrage, es ist jedoch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Für viele Branchen und Berufe ist aber ein Anspruch im Tarifvertrag festgehalten. Ebenso können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden.
Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich beim Betriebsrat Ihres Unternehmens informieren oder in der Personalabteilung nachfragen, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen.
Vermögenswirksame Leistungen: Wo anlegen?
Es gibt verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen. Diese unterscheiden sich in Zinsen und Rendite, aber auch bei der Möglichkeit zur staatlichen Förderung. Vor der Entscheidung sollten Sie sich Ihre Risikobereitschaft sowie die Ziele bewusst machen. Gründliche Information und professionelle Beratung können bei der Wahl helfen.
In der folgenden Übersicht stellen wir Ihnen die vier Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen vor:
1. Banksparplan
Vermögenswirksame Leistungen können über einen Banksparplan sicher angelegt werden. Der Nachteil: Eine staatliche Förderung gibt es bei dieser Form der Anlage nicht. Eingezahlt wird nur das, Ihrem Arbeitgeber kommt plus mögliche Eigenleistungen von Ihnen selbst. Die Rendite hängt von den Zinsen ab – diese sind aktuell eher gering. Zusätzlich bieten Banken einen Bonus nach Ablauf des Vertrages an. Dieser ist ein wichtiger Teil der Gesamtrendite. Die Angebote verschiedener Banken sind ähnlich, einzelne Konditionen variieren aber und weichen in Details voneinander ab.
Wer sich für das erstbeste Angebot entscheidet, vergibt möglicherweise die Chance, bessere Bedingungen zu finden. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Banken und lassen Sie sich vor Ort beraten. Eine Mindestlaufzeit gibt es für diese Anlageform der VL nicht, da keine staatliche Förderung gezahlt wird.
2. Bausparvertrag
Sie planen für die Zukunft, wollen ein Haus bauen oder kaufen? Dann kann ein Bausparvertrag die richtige Wahl für Ihre vermögenswirksamen Leistungen sein. Zu den Vorteilen zählt, dass auch diese Variante für vermögenswirksame Leistungen sicher ist – allzu große Renditen und Zinsen auf die Anlage sind hingegen nicht zu erwarten.
Attraktiver wird der Bausparvertrag durch staatliche Förderung. Auf maximal 470 Euro zahlt das Finanzamt noch einmal 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Voraussetzung für die Zuzahlung ist, dass Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800) liegt.
3. Aktienfonds
Etwas mehr Risiko, dafür die Chance auf höhere Renditen verspricht das VL-Sparen in Aktienfonds. Die Leistungen des Arbeitgebers werden auf dem Aktienmarkt in Fonds investiert – wobei es unterschiedliche Fonds gibt, in die investiert werden kann. Informieren Sie sich genau – mehr erfahren Sie weiter unten im Abschnitt zu VL-Sparen in EFTs. Auch sollten Sie prüfen, ob Sie in Ihrer Bankfiliale oder über Direktbanken anlegen wollen. Die Kosten unterscheiden sich teils deutlich.
Sie können 20 Prozent auf bis zu 400 Euro – also bis zu 80 Euro im Jahr – als staatlichen Zuschuss erhalten. Diese Arbeitnehmersparzulage bekommen Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro. Für Verheiratete sind es 40.000 Euro. Wenn Sie die Förderung erhalten, ist eine Laufzeit von sechs Jahren plus ein Ruhejahr das Minimum. Längere Laufzeiten sind ohne Probleme möglich.
4. Immobilienkredit
Sie haben bereits ein Haus gekauft und zahlen einen Immobilienkredit ab? Dann können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen direkt in die Abzahlung dieses Kredits investieren. Sie können so die Rückzahlungsdauer verkürzen und müssen die VL-Zahlungen einfach auf das Darlehenskonto überweisen lassen. Der Vorteil: Die Zinsen für den Kredit sind oft höher als die erwartete Rendite anderer Sparformen – das macht die Tilgung besonders attraktiv.
Die Tilgung eines Immobilienkredits lohnt sich besonders, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen erhalten. Sie können Ihre monatliche Tilgungsrate erhöhen, statt überwiegend Geld für Zinsen zu zahlen. Allerdings räumt nicht jede Bank diese Möglichkeit ein, weshalb Sie dies vorab klären sollten.
Übersicht über staatliche Förderung von VL
Je nach Anlageform gibt es unterschiedliche Förderungen und teilweise auch Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie Anspruch auf die Förderung haben, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Vielverdiener werden nicht gefördert. Ausnahme ist der Banksparplan – hier gibt es generell keine staatliche Förderung. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Sie bei anderen VL-Anlagen bekommen können:
Anlage | Einkommen* | Höhe |
Bauspar-Vertrag | 17.900€ / 35.800€ | 9%, max. 43 € |
Aktien-Fonds | 20.000€ / 40.000€ | 10 %, max. 70 € |
Bau-Kredit | 17.900€ / 35.800€ | 20 %, max. 80 € |
*Dieser Wert bezieht sich auf das maximal zu versteuernde Einkommen für Alleinstehende beziehungsweise Ehepaare.
Vermögenswirksame Leistungen: ETF
Anbieter von Sparplänen für Aktienfonds bieten in erster Linie aktiv gemanagte Aktienfonds an. Heißt: Ein Fondmanager soll für die bestmögliche Performance und hohe Rendite sorgen. Klingt gut, hat hat seinen Preis. Teilweise müssen Anleger bis zu drei Prozent pro Jahr an Gebühren zahlen. Wachsender Beliebtheit erfreut sich eine Alternative: Vermögenswirksame Leistungen in ETF investieren.
Diese Exchange Traded Funds (zu deutsch börsengehandelte Indexfonds) bilden einen gewählten Index ab. Sie können etwa in einen ETF auf den DAX, den größten deutschen Index, investieren. Welche Aktien in welcher Gewichtung enthalten sind, werden vom zugrundeliegenden Index bestimmt. Sie investieren so nicht nur in einzelne Aktien, sondern können mit einem einzelnen ETF ganze Märkte oder sogar die Weltwirtschaft abdecken. Beliebte Optionen sind:
- MSCI World ETF
- FTSE All World ETF
- MSCI Emerging Markets ETF
- DAX ETF
Verschiedene ETF von iShares, Vanguard, Xtrackers oder Lyxor bieten eine Vielzahl an geeigneten Optionen für Ihre VwL an. Die Kosten liegen teilweise nur bei 0,2 Prozent pro Jahr, hinzu kommen vergleichsweise geringe Depotführungsgebühren. Einziger Nachteil: Es gibt nur wenige Anbieter für das VL-Sparen in ETF. Zur Wahl stehen Finvesto oder Oskar.
Vermögenswirksame Leistungen aufstocken
Falls Ihr Arbeitgeber nichts oder nur einen Teil des Höchstbetrages für vermögenswirksame Leistungen zahlt, haben Sie die Möglichkeit, selbst den vollen Betrag zu zahlen oder entsprechend aufzustocken. Das hat gleich zwei Vorteile:
-
Langfristiges Sparen
Mit jedem Monat, in dem Sie einen höheren Betrag sparen und zurücklegen, sparen Sie langfristig eine beträchtliche Summe. Oft wird unterschätzt, was sich über mehrere Jahre ansammelt. Gerade durch Zinsen und den Zinseszinseffekt profitieren Sie bei langer Spardauer – eine höhere monatliche Rate wird mit der Zeit immer mehr wert.
-
Staatliche Förderung
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Grenzen liegt und für Ihre Anlageform eine staatliche Förderung möglich ist, erhalten Sie diese – unabhängig davon, welchen Anteil der Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen beiträgt. So können Sie die Höchstbeträge der Förderung bekommen, selbst wenn das Unternehmen sich nicht oder nur sehr gering daran beteiligt.
Vermögenswirksame Leistungen auszahlen
Grundsätzlich haben VL keine feste Laufzeit. Sie können sich jederzeit Ihre vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen. Allerdings gibt es verschiedene Bedingungen, und es kann sich finanziell lohnen, den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen.
Sieben Jahre ist der übliche Anlagezeitraum, wenn die Leistungen staatlich gefördert werden. Dabei zahlt der Arbeitgeber sechs Jahre ein. Das letzte Jahr ist ein sogenanntes Ruhejahr. Wer diese Laufzeit und Sperrfrist nicht einhält, muss die Prämien vom Staat zurückzahlen. Der Zeitraum ist eine feste Voraussetzung für die Förderung.
Es gibt allerdings nach § 4 Abs. 4 des 5. Vermögensbildungsgesetzes einige Ausnahmen, unter denen Sie verlustfrei den Vertrag zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen kündigen können:
- Arbeitslosigkeit
Sind Sie länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos, können Sie sich Ihr Erspartes nebst Zulagen verlustfrei auszahlen lassen. - Selbständigkeit
Gleiches gilt, wenn Sie sich selbstständig machen und das Ersparte als Startkapital nutzen wollen. - Weiterbildung
Sie dürfen die Zuschüsse bei vorzeitiger Auszahlung behalten, wenn Sie den Erlös innerhalb von drei Monaten für eine Weiterbildung nutzen. - Hochzeit
Wer geheiratet hat und sich seine vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen will, darf seine Zulagen trotz vorzeitiger Kündigung ebenfalls behalten, wenn seit Abschluss des VL-Vertrages mindestens zwei Jahre vergangen sind. - Todesfall
Stirbt der Arbeitnehmer oder der Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner, ist eine vorzeitigen Kündigung ebenfalls unter Beibehalt der Zulagen möglich. - Erwerbsunfähigkeit
Wer zu mindestens 95 Prozent erwerbsunfähig ist, kann sich die vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig verlustfrei auszahlen lassen. - Altersarmut: Vermeiden, Strategien, Vorsorge
- Rentenvorsorge: Tipps für sinnvolle Altersvorsorge
- Entgeltumwandlung: Definition, Vor- & Nachteile, Höchstbetrag
- Hinzuverdienst Rente: Regeln und Änderungen
- Reichtum: Definition, Arten, Ursachen & Tipps
Vermögenswirksame Leistungen Beispiel
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 25 Euro pro Monat. Sie entscheiden sich dazu, diese in einen Bausparvertrag anzulegen. Nun können Sie aus eigener Tasche den Betrag auf 40 Euro monatlich aufstocken, um die volle staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage auszuschöpfen.
In beiden Fällen gilt: Der Arbeitgeber muss den Betrag direkt an die Bausparkasse überweisen und kann diesen nicht an sie auszahlen. Wichtig ist außerdem: Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die monatlichen 25 Euro werden entsprechende Abgaben fällig.
Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung
Anders als der Zuschuss vom Arbeitgeber ist die Arbeitnehmersparzulage steuerfrei. Diese müssen Sie jedoch jedes Jahr aufs Neue über Ihre Steuererklärung beantragen. Dies geschieht über die Anlage N in Ihrer Steuererklärung. Wenn Sie diese von einem Steuerberater machen lassen, übernimmt dieser den Antrag für Sie. Zusätzlich brauchen Sie eine Bestätigung über den Vertrag von Ihrer Bank oder dem Anbieter, bei dem Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen.
Die genauen Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Daraus wird die Höhe Ihrer Arbeitnehmersparzulage ermittelt.
Häufige Fragen zu VL
Zum Schluss beantworten wir noch einmal übersichtlich im FAQ die häufigsten Fragen rund um vermögenswirksame Leistungen:
Die Investition durch vermögenswirksame Leistungen lohnt sich, doch einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Entscheidend sind Tarif- und Arbeitsvertrag oder die Freiwilligkeit des Arbeitgebers. Sieht Ihr Vertrag keine VL vor, können Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und nachfragen. Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberimage sind zwei wichtige Faktoren, Ihr Chef könnte also durchaus gewillt sein, Ihnen entgegenzukommen.
Voraussetzung für die vermögenswirksamen Leistungen ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und dass dem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherren die erforderlichen Angaben gemacht werden. Mit diesen Summen ist kein kurzfristiges Vermögen möglich, weshalb vermögenswirksame Leistungen über einen langen Zeitraum angelegt werden. Der Vertrag läuft normalerweise über eine Dauer von sieben Jahren.
Die ersten sechs Jahre zahlt der Arbeitgeber monatlich den Betrag ein, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie frei über das so entstandene Vermögen verfügen. Wie groß dieses dann ist, hängt von der Höhe der Zahlungen, aber auch von der Art der Anlage ab. Wer sich den Betrag früher auszahlen lasen will, kann den Vertrag kündigen, verliert dabei aber mögliche staatliche Förderungen (außer die oben genannten Gründe liegen vor).
Wollen Sie vorzeitig Ihre vermögenswirksamen Leistungen kündigen, sollten Sie mit Ihrer Bank ein Gespräch vereinbaren und die Details der Kündigung klären. Wollen Sie die Zuschüsse behalten, müssen Sie die Ausnahmen in der Regel schriftlich durch entsprechende Dokumente bestätigen. Außerdem müssen Sie schriftlich die Kündigung Ihres VL-Kontos beantragen.
Dazu reicht ein formloses Schreiben, das Ihre Kontaktdaten, den Grund der vorzeitigen Kündigung sowie entsprechende Belege enthält. Wenngleich Sie Ihre staatlichen Zulagen behalten dürfen, kann es trotzdem sein, dass die Bank oder der Bausparverein eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels müssen Sie übrigens Ihren VL-Vertrag nicht kündigen, falls der neue Chef keine vermögenswirksamen Leistungen anbietet. Sie können den Vertrag dann einfach ruhen lassen.
Auch wenn alle Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen beantragen können – insbesondere sollen sie Geringverdiener ansprechen. Wer ohnehin genügend Geld übrig hat, kann jederzeit etwas zur Seite legen und braucht dafür nicht zwangsläufig Zuschüsse vom Arbeitgeber oder vom Staat. Ist das Geld jedoch eher knapp, sind vermögenswirksame Leistungen eine Chance, trotzdem Kapital aufbauen zu können.
Über die gesamte Laufzeit können mehrere 1000 Euro zusammenkommen. Wenn es finanziell möglich ist und Sie selbst noch eine Eigenleistung beitragen können, sogar noch mehr. Um in den Genuss der staatlichen Unterstützung zu kommen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung in der Anlage N die Zulage beantragen. Zusätzlich müssen Sie mit einer Bescheinigung Ihrer Bank den VL-Vertrag belegen.
Was andere Leser dazu gelesen haben