Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die für Mitarbeiter angelegt werden. Monatlich können bis zu maximal 40 Euro gezahlt werden. Das Geld können die Arbeitnehmer langfristig sparen und so zum Vermögensaufbau nutzen. VL werden nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern fließen direkt vom Arbeitgeber in die vereinbarte Anlageform oder einen Sparvertrag.
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist unabhängig von der Höhe der sonstigen Bezahlung, der Position oder erbrachten Leistungen. Vor allem Geringverdiener profitieren von der staatlichen Förderung und Arbeitgeberzuschüssen. Haben Sie vom Arbeitgeber eine Bestätigung, dass er vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie sich von Ihrer Bank beraten lassen oder selbst informieren, wo Sie das VL-Geld anlegen möchten und verschiedene Angebote vergleichen.
Geregelt werden die vermögenswirksamen Leistungen im „5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (5. VermBG).
Habe ich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
VL können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten bekommen. Dabei handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – einen Anspruch darauf gibt es nicht, es sei denn dieser ist im Tarifvertrag festgeschrieben.
Darüber hinaus können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nachfragen, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.
VL-Sparen: Wie funktioniert das?
Ihre vermögenswirksamen Leistungen fließen direkt in einen neuen oder bestehenden Sparvertrag. Diesen schließen Sie idealerweise selber mit dem jeweiligen Anbieter ab. So können Sie sicher sein, dass Sie die besten Konditionen für Ihre jeweiligen Spar- und Vermögensziele bekommen.
Sobald Sie mit dem Anbieter den Vertrag über die Einzahlung der VL geschlossen haben, erhalten Sie ein Formular für Ihren Arbeitgeber, das dieser unterschreiben muss. Damit bestätigt der Chef, dass der zugesagte Betrag künftig vom Unternehmen mit diesem Verwendungszweck in Ihren Sparplan eingezahlt wird.
Laufzeit und Ruhejahr
Klassisch haben VL-Verträge eine Laufzeit von 7 Jahren. Davon wird 6 Jahre lang in den Sparplan eingezahlt, das siebte Jahr ist ein sogenanntes Ruhejahr. Nach Ablauf dieser Frist können Sie frei über das Geld verfügen. Wer länger bei seinem Arbeitgeber bleibt, kann und sollte daher im sechsten Jahr bereits einen neuen VL-Vertrag beginnen. So gibt es auch weiterhin Geld vom Chef.
In der Regel werden Sie von Ihrem Anbieter automatisch darüber informiert, dass der bestehende Vertrag abläuft. Die meisten bieten gleichzeitig an, einen neuen Vertrag abzuschließen. Einzige Ausnahme: der Bausparvertrag. Er hat eine längere Laufzeit und hier muss meist sieben Jahre lang (oder länger) Geld eingezahlt werden.
Staatliche Förderung macht VL attraktiver
Geld sparen lohnt sich zwar immer – erst recht, wenn der Arbeitgeber noch etwas dazu gibt. Was die VL aber so attraktiv macht, ist die zusätzliche Förderung vom Staat. Auch der beteiligt sich damit an Ihrer Vermögensbildung – wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten (siehe Tabelle unten). In dem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage.
Die Förderung vom Staat erhält zum Beispiel, wer das Geld in einen VL-Fondssparplan oder Bausparvertrag anlegt. Entscheidend hierfür ist aber nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Wo liegt der Unterschied? Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger. Das liegt an den vielen steuerlichen Freibeträgen.
Der Freibetrag pro Kind liegt bei einem gemeinsam veranlagten Paar zum Beispiel bei 8.952 Euro (Stand: 2023). Falls Ihr Bruttogehalt über den genannten Einkommensgrenzen liegt, sollten Sie trotzdem prüfen, ob Sie nicht doch noch die staatliche Förderung bekommen können. Ihr zu versteuerndes Einkommens finden Sie übrigens immer in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Vermögenswirksame Leistungen: Wo anlegen?
Es gibt verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen. Diese unterscheiden sich nach Zinsen und Rendite sowie bei der staatlichen Förderung. Wir empfehlen, sich vor der Entscheidung der Anlageform die eigene Risikobereitschaft und die Ziele bewusst zu machen – idealerweise durch eine professionellen Beratung.
In der folgenden Übersicht stellen wir Ihnen die häufigsten Anlagen für vermögenswirksame Leistungen vor. Die beste Anlageform ist immer die, die am besten zu Ihrem zu versteuernden Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihrer Risikobereitschaft passt:
1. VL-Banksparplan
Vermögenswirksame Leistungen können über einen Banksparplan sicher angelegt werden. Vorteil: Es gibt keine Mindestlaufzeit. Nachteil: Dafür gibt es bei dieser Anlageform keine staatliche Förderung. Eingezahlt wird nur das, was der Arbeitgeber einzahlt plus Ihre zusätzliche Eigenleistung. Die Rendite hängt dann allein von den Zinsen ab.
Zusätzlich bieten Banken oft einen Bonus nach Ablauf des Vertrages. Der ist ein wichtiger Teil der Gesamtrendite. Daher unbedingt informieren und Angebote vergleichen! Allerdings weichen die Konditionen der Banken bei diesem VL-Produkt meist kaum voneinander ab. Große Unterschiede sind selten – ein Vergleich lohnt aber immer.
2. VL-Bausparvertrag
Sie planen, in der Zukunft ein Haus zu bauen oder zu kaufen? Dann können Sie das Geld in einem Bausparvertrag anlegen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind auch bei dieser Variante sicher angelegt und werden mit dem bei Abschluss des Vertrags festgelegten Zins sicher verzinst. Allzu große Renditen sollten Sie aber nicht erwarten. Der größte Vorteil liegt darin, sich den aktuell (niedrigen) Zinssatz für einen späteren Baukredit zu sichern.
Attraktiver wird der Bausparvertrag wieder durch die staatliche Förderung. Auf maximal 470 Euro im Jahr zahlt das Finanzamt noch einmal 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Voraussetzung für die staatliche Zuzahlung ist aber, dass Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800) liegt.
Tipp: Wer bei Abschluss des Bausparvertrags jünger als 25 Jahre ist, kann sich zusätzlich die Wohnungsbauprämie sichern. Wichtig ist dafür eine Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren. Dann können Sie das angesparte VL-Geld und Guthaben später auch für einen anderen Zweck nutzen.
3. VL-Fondssparplan (oder ETF)
Etwas mehr Risiko – dafür auch die Chance auf höhere Renditen – verspricht das VL-Sparen mit Aktienfonds. Die Leistungen des Arbeitgebers werden hierbei auf dem Aktienmarkt in Fonds investiert, wobei es unterschiedliche Fonds gibt, in die investiert werden kann. Informieren Sie sich wieder genau (mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Abschnitt VL-Sparen in EFTs) und prüfen Sie, ob Sie die VL in Ihrer Bankfiliale oder über Direktbanken anlegen wollen. Die Kosten unterscheiden sich teils deutlich.
Weiteres Plus dieser VL-Form: Auf bis zu 400 Euro im Jahr können Sie 20 Prozent – bis zu 80 Euro – als staatlichen Zuschuss erhalten. Diese Arbeitnehmersparzulage bekommen Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro. Bei Verheirateten sind es 40.000 Euro. Wenn Sie die Förderung erhalten, ist eine Laufzeit von 6 Jahren plus ein Ruhejahr das Minimum. Längere Laufzeiten sind immer möglich.
4. VL-Baukredittilgung
Auch damit können Sie VL anlegen: Sie haben schon ein Haus gekauft und zahlen einen Immobilienkredit ab? Dann können Sie die vermögenswirksamen Leistungen direkt in die Abzahlung des Kredits investieren und so die Rückzahlungsdauer verkürzen. Dazu werden die VL-Zahlungen einfach auf das Darlehenskonto überwiesen. Zusätzlicher Vorteil: Weil die Zinsen für einen Kredit meist höher liegen als bei den anderen Sparformen, steigt damit auch Ihre VL-Rendite. Das macht die Tilgung besonders attraktiv.
Die Tilgung eines Immobilienkredits lohnt sich besonders, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen erhalten und beide gemeinsam die VL in den Baukredit einzahlen. Dabei können Sie dann entweder die monatliche Tilgungsrate erhöhen oder mit dem Geld die Zinsen zahlen. Allerdings räumt nicht jede Bank diese Möglichkeit ein. Achten Sie daher schon bei Abschluss des Vertrags auf diese Option.
5. Umwandlung in betriebliche Altersvorsorge
Überdies können Sie die VL in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) investieren. Vorteil: Ihr Nettoeinkommen bleibt gleich, innerhalb der geltenden Grenzen fallen auch keine Steuern und Sozialabgaben an. Nachteile: Die Steuern und Sozialabgaben werden dafür später im Alter fällig. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung sogar in voller Beitragshöhe. Zudem fällt die staatliche Förderung weg und es fallen – wie bei jeder Altersvorsorge mit Versicherungen – Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten an.
VL für Beamte und den öffentlichen Dienst
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Richter oder Soldaten erhalten ebenfalls vermögenswirksame Leistungen – vorausgesetzt, sie arbeiten schon mindestens 6 Monate in dem Dienstverhältnis. Wer in Vollzeit arbeitet und mehr als 971,45 Euro pro Monat inklusive Familienzuschlag (Stufe 1) verdient, bekommt meist VL in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Verdienen Sie weniger – etwa in der Ausbildung – zahlt der Dienstherr 13,29 Euro zu Ihrem Vermögensaufbau dazu. In Teilzeit richten sich die VL anteilig nach der Arbeitszeit.
Übersicht über staatliche Förderung von VL
Je nach Anlageform gibt es eine andere Förderung vom Staat und teilweise auch Grenzen bei der Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie Anspruch auf die Förderung haben, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Vielverdiener werden nicht gefördert. Ausnahme ist der Banksparplan – hier gibt es generell keine staatliche Förderung.
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Geld vom Staat Sie bei den jeweiligen VL-Anlagen bekommen können:
Anlage | Einkommen* | Höhe |
Bauspar-Vertrag | 17.900€ / 35.800€ | 9%, max. 43€ |
Aktien-Fonds | 20.000€ / 40.000€ | 10%, max. 70€ |
Bau-Kredit | 17.900€ / 35.800€ | 20%, max. 80€ |
*Der Wert bezieht sich auf das maximal zu versteuernde Einkommen für Alleinstehende bzw. Ehepaare.
Tipp: Arbeitnehmende können von den vermögenswirsamen Leistungen doppelt profitieren, indem Sie beide Fördersätze gleichzeitig in Anspruch nehmen. Dazu zahlen Sie zum Beispiel in einen VL-Fondssparplan (20 Prozent) und in einen VL-Bausparvertrag (9 Prozent) ein. Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt dann maximal 122,30 Euro pro Jahr.
Vermögenswirksame Leistungen sparen mit ETF?
Anbieter von Sparplänen für Aktienfonds bieten in erster Linie aktiv gemanagte Aktienfonds. Bedeutet: Ein Fondsmanager sorgt für die bestmögliche Rendite der eingezahlten Gelder. Klingt gut, hat hat seinen Preis: Teilweise müssen Anleger dafür bis zu drei Prozent pro Jahr an Gebühren zahlen. Trotzdem werden ETF als Alternative für die vermögenswirksamen Leistungen immer beliebter.
Was sind ETF?
ETF ist die Abkürzung für Exchange Traded Funds – auf Deutsch: börsengehandelte Indexfonds. Die Fonds bilden einen zuvor gewählten Index ab. Sie können zum Beispiel damit in einen ETF auf den DAX, den größten deutschen Aktienindex, investieren. Welche Aktien mit welcher Gewichtung im ETF enthalten sind, wird von dem Index bestimmt. Sie investieren also nicht in einzelne Aktien, sondern legen mit der Wahl des ETF den Markt, die Unternehmensgruppen oder sogar einen Durchschnitt der Weltwirtschaft fest. Beliebte ETF-Optionen sind:
- MSCI World ETF
- FTSE All World ETF
- MSCI Emerging Markets ETF
- DAX ETF
Die verschiedenen ETF sind eine attraktive Option für Ihre VwL. Die Kosten liegen oft bei nur bei 0,2 Prozent pro Jahr, hinzu kommen vergleichsweise geringe Depotführungsgebühren. Nachteile: Es gibt nur wenige Anbieter für das VL-Sparen in ETF. Zur Wahl stehen etwa Finvesto oder Oskar.
Sollte ich vermögenswirksame Leistungen aufstocken?
Falls Ihr Arbeitgeber nichts oder nur einen Teil des Höchstbetrages für vermögenswirksame Leistungen zahlt, haben Sie die Möglichkeit, selbst den vollen Betrag zu zahlen oder entsprechend aufzustocken. Das wiederum hat zwei Vorteile:
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Langfristiges Sparen
Mit jedem Monat, in dem Sie einen höheren Betrag sparen und zurücklegen, sparen Sie langfristig eine beträchtliche Summe. Viele unterschätzen, was sich über mehrere Jahre ansammeln kann. Gerade durch Zinsen und den Zinseszinseffekt profitieren Sie bei langer Spardauer. Eine höhere monatliche Rate wird mit der Zeit immer mehr wert.
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Staatliche Förderung
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Grenzen liegt und Sie für Ihre Anlageform eine staatliche Förderung bekommen, erhalten Sie Geld vom Staat – unabhängig davon, wieviel der Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen beiträgt. Indem Sie die VL-Höchstbeträge einzahlen oder aufstocken, erhalten Sie auch die maximale Förderung vom Staat. Auch dann, wenn sich das Unternehmen nur wenig oder gar nicht daran beteiligt.
TIPP: VL-Sparen ohne Zuschuss vom Chef!
Selbst wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt, können Sie von den VL profitieren – und zwar dann, wenn Sie die Voraussetzungen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erfüllen. In dem Fall zahlen Sie selber den maximalen VL-Betrag in Ihren Vertrag ein und bitten den Chef lediglich, diesen Betrag von Ihrem Nettolohn einzubehalten und direkt an die jeweilige VL-Anlageform zu überweisen.
Vermögenswirksame Leistungen Beispiel
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 25 Euro pro Monat. Sie legen diese in einen Bausparvertrag an und stocken den Betrag aus eigener Tasche auf 40 Euro monatlich auf, um die volle staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage auszuschöpfen. Gerade bei geringen VL-Beträgen kann sich die Strategie lohnen, den Sparplan selber aufzustocken: Einige Anbieter von VL-Produkten starten erst bei einer VL-Rate von 25 Euro.
Bedenken Sie aber: Die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die monatlichen 25 Euro vom Chef müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, weil diese Ihr Bruttoeinkommen erhöhen.
Vermögenswirksame Leistungen auszahlen
Grundsätzlich haben VL keine feste Laufzeit. Sie können sich die vermögenswirksamen Leistungen theoretisch jederzeit auszahlen lassen. Allerdings hat das meist finanzielle Nachteile, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Wer zum Beispiel die Laufzeit und Sperrfrist von 6 Jahren plus Ruhejahr nicht einhält, muss die Prämien vom Staat oft zurückzahlen. Dieser Zeitraum von 7 Jahren ist eine feste Voraussetzung für die Förderung.
Immerhin: Es existieren ein paar Schlupflöcher. Nach § 4 Abs. 4 des 5. Vermögensbildungsgesetzes gibt es Ausnahmen, unter denen Sie verlustfrei den Vertrag zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen kündigen können:
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Arbeitslosigkeit
Sind Sie länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos, können Sie sich Ihr Erspartes plus Zulagen verlustfrei auszahlen lassen.
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Selbständigkeit
Gleiches gilt, wenn Sie sich selbstständig machen und das Ersparte als Startkapital nutzen wollen.
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Weiterbildung
Sie dürfen die Zuschüsse bei vorzeitiger Auszahlung behalten, wenn Sie den Erlös innerhalb von drei Monaten für eine Weiterbildung nutzen.
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Hochzeit
Wer geheiratet hat und sich seine vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen will, darf seine Zulagen trotz vorzeitiger Kündigung ebenfalls behalten, wenn seit Abschluss des VL-Vertrages mindestens zwei Jahre vergangen sind.
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Todesfall
Stirbt der Arbeitnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, ist eine vorzeitigen Kündigung ebenfalls unter Beibehalt der Zulagen möglich.
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Erwerbsunfähigkeit
Wer zu mindestens 95 Prozent erwerbsunfähig wird, kann sich die vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig und verlustfrei auszahlen lassen.
Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung
Die VL vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig, der Zuschuss vom Staat (Arbeitnehmersparzulage) dagegen ist steuerfrei. Diese müssen Sie jedoch jedes Jahr aufs Neue über Ihre Steuererklärung beantragen. Dies geschieht über die Anlage N in der Steuererklärung. Wenn Sie diese von einem Steuerberater machen lassen, übernimmt der den Antrag für Sie.
Zusätzlich brauchen Sie eine Bestätigung über den Vertrag von Ihrer Bank oder dem Anbieter, bei dem Sie die vermögenswirksamen Leistungen anlegen. Die genauen Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Daraus wird die Höhe Ihrer Arbeitnehmersparzulage berechnet.
Steuern und Sozialabgaben
Wer mit seinen VL Gewinne macht, muss diese versteuern. Es handelt sich dabei um steuerpflichtige Kapitalerträge. Allerdings können Sie bei Ihrem VL-Anbieter einen Freistellungsauftrag einrichten lassen. Allerdings dürfen alle Ihre Kapitalerträge die erlaubte Höchstsumme von 1000 Euro pro Jahr (Stand 2023) nicht überschreiten.
Häufige Fragen zu VL
Zum Schluss beantworten wir die häufigsten Fragen rund um vermögenswirksame Leistungen:
Die Investition durch vermögenswirksame Leistungen lohnt sich, doch einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Entscheidend sind Tarif- und Arbeitsvertrag oder die Freiwilligkeit des Arbeitgebers. Sieht Ihr Vertrag keine VL vor, können Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und nachfragen. Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberimage sind zwei wichtige Faktoren, Ihr Chef könnte also durchaus gewillt sein, Ihnen entgegenzukommen.
Voraussetzung für die vermögenswirksamen Leistungen ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und dass dem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherren die erforderlichen Angaben gemacht werden. Mit diesen Summen ist kein kurzfristiges Vermögen möglich, weshalb vermögenswirksame Leistungen über einen langen Zeitraum angelegt werden. Der Vertrag läuft normalerweise über eine Dauer von sieben Jahren.
Die ersten sechs Jahre zahlt der Arbeitgeber monatlich den Betrag ein, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie frei über das so entstandene Vermögen verfügen. Wie groß dieses dann ist, hängt von der Höhe der Zahlungen, aber auch von der Art der Anlage ab. Wer sich den Betrag früher auszahlen lasen will, kann den Vertrag kündigen, verliert dabei aber mögliche staatliche Förderungen (außer die oben genannten Gründe liegen vor).
Wollen Sie vorzeitig Ihre vermögenswirksamen Leistungen kündigen, sollten Sie mit Ihrer Bank ein Gespräch vereinbaren und die Details der Kündigung klären. Wollen Sie die Zuschüsse behalten, müssen Sie die Ausnahmen in der Regel schriftlich durch entsprechende Dokumente bestätigen. Außerdem müssen Sie schriftlich die Kündigung Ihres VL-Kontos beantragen.
Dazu reicht ein formloses Schreiben, das Ihre Kontaktdaten, den Grund der vorzeitigen Kündigung sowie entsprechende Belege enthält. Wenngleich Sie Ihre staatlichen Zulagen behalten dürfen, kann es trotzdem sein, dass die Bank oder der Bausparverein eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels müssen Sie übrigens Ihren VL-Vertrag nicht kündigen, falls der neue Chef keine vermögenswirksamen Leistungen anbietet. Sie können den Vertrag dann einfach ruhen lassen.
Auch wenn alle Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen beantragen können – insbesondere sollen sie Geringverdiener ansprechen. Wer ohnehin genügend Geld übrig hat, kann jederzeit etwas zur Seite legen und braucht dafür nicht zwangsläufig Zuschüsse vom Arbeitgeber oder vom Staat. Ist das Geld jedoch eher knapp, sind vermögenswirksame Leistungen eine Chance, trotzdem Kapital aufbauen zu können.
Über die gesamte Laufzeit können mehrere 1000 Euro zusammenkommen. Wenn es finanziell möglich ist und Sie selbst noch eine Eigenleistung beitragen können, sogar noch mehr. Um in den Genuss der staatlichen Unterstützung zu kommen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung in der Anlage N die Zulage beantragen. Zusätzlich müssen Sie mit einer Bescheinigung Ihrer Bank den VL-Vertrag belegen.
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