Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in eine Sparanlage des Arbeitnehmers fließen.
- Höchstbetrag: Unternehmen können maximal 40 € pro Monat (480 Euro im Jahr) als vermögenswirksame Leistung steuer- und sozialversicherungspflichtig bezuschussen.
- Eigenbeteiligung: Zahlt der Chef nicht den vollen Betrag, können Sie die Differenz aus dem eigenen Nettogehalt aufstocken.
- Anspruch: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch, VL sind zunächst freiwillig. Oft werden sie aber durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den individuellen Arbeitsvertrag geregelt.
- Sparzulage: Der Staat fördert das VL-Sparen bei bestimmten Anlageformen mit einer jährlichen Zulage, sofern die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
- Laufzeit: VL-Verträge basieren in der Regel auf einer festen Laufzeit von 7 Jahren, aufgeteilt in 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Haltefrist.
- Steuern: Die vom Arbeitgeber gezahlten VL-Beträge gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen im Auszahlungsmonat den regulären Abzügen.
Laut Schätzungen haben bis zu 75 % aller Beschäftigten in Deutschland die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen zu bekommen – doch nur die Hälfte nutzt das Angebot. Besonders oft profitieren Angestellte bei Banken, in der Metall- und Elektroindustrie, in der Chemiebranche und im öffentlichen Dienst.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die für Mitarbeiter angelegt werden. Monatlich können bis zu maximal 40 Euro gezahlt werden. Das Geld können die Arbeitnehmer langfristig sparen und so zum Vermögensaufbau nutzen. VL werden nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern fließen direkt vom Arbeitgeber in die vereinbarte Anlageform oder einen Sparvertrag.
Habe ich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
VL können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten bekommen. Dabei handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – einen Anspruch darauf gibt es nicht, es sei denn, dieser ist im Tarifvertrag festgeschrieben. Möglich sind auch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nachfragen, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.
VL-Sparen: Wie funktioniert das?
Ihre vermögenswirksamen Leistungen fließen direkt in einen neuen oder bestehenden Sparvertrag. Diesen schließen Sie idealerweise selbst mit dem jeweiligen Anbieter ab. So können Sie sicher sein, dass Sie die besten Konditionen für Ihre Spar- und Vermögensziele bekommen. Sobald Sie mit dem Anbieter den Vertrag über die Einzahlung der VL geschlossen haben, erhalten Sie ein Formular für Ihren Arbeitgeber, das dieser unterschreiben muss. Damit bestätigt der Chef, dass der zugesagte Betrag künftig vom Unternehmen mit diesem Verwendungszweck in Ihren Sparplan eingezahlt wird.
Laufzeit und Ruhejahr
Klassisch haben VL-Verträge eine Laufzeit von 7 Jahren. Davon wird 6 Jahre lang in den Sparplan eingezahlt, das 7. Jahr ist ein sogenanntes Ruhejahr. Nach Ablauf dieser Frist können Sie frei über das Geld verfügen. Wer länger bei seinem Arbeitgeber bleibt, kann und sollte daher im 6. Jahr bereits einen neuen VL-Vertrag beginnen. So gibt es auch weiterhin Geld vom Chef. In der Regel werden Sie von Ihrem Anbieter automatisch darüber informiert, dass der bestehende Vertrag abläuft. Die meisten bieten gleichzeitig an, einen neuen Vertrag abzuschließen. Einzige Ausnahme: der Bausparvertrag. Er hat eine längere Laufzeit und hier muss meist 7 Jahre lang (oder länger) Geld eingezahlt werden.
Vermögenswirksame Leistungen: Wo anlegen?
Es gibt verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen. Diese unterscheiden sich nach Zinsen und Rendite sowie bei der staatlichen Förderung. In der folgenden Übersicht stellen wir die häufigsten Anlagen für vermögenswirksame Leistungen vor. Die beste Anlageform für Sie persönlich ist immer die, die am besten zu Ihrem zu versteuernden Einkommen, Ihrer Wohnsituation, Ihrer Risikobereitschaft und den individuellen Zielen passt:
1. VL-Banksparplan
Vermögenswirksame Leistungen können über einen Banksparplan sicher angelegt werden. Vorteil: Es gibt keine Mindestlaufzeit. Nachteil: Es gibt bei dieser Anlageform keine staatliche Förderung. Angespart wird nur das, was der Arbeitgeber einzahlt, plus Ihre zusätzliche Eigenleistung. Die Rendite hängt dann allein von den Zinsen ab. Zusätzlich bieten Banken oft einen Bonus nach Ablauf des Vertrages. Der ist ein wichtiger Teil der Gesamtrendite. Daher unbedingt informieren und Angebote vergleichen!
2. VL-Bausparvertrag
Sie planen, in der Zukunft ein Haus zu bauen oder zu kaufen? Dann können Sie das Geld in einem Bausparvertrag anlegen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind bei dieser Variante sicher angelegt und werden mit dem bei Abschluss des Vertrags festgelegten Zinssatz sicher verzinst. Allzu große Renditen sollten Sie aber nicht erwarten. Der größte Vorteil liegt darin, sich den (niedrigen) Zinssatz für einen späteren Baukredit zu sichern. Attraktiver wird der Bausparvertrag durch die staatliche Förderung. Auf maximal 470 Euro im Jahr zahlt das Finanzamt noch einmal 9 % Arbeitnehmersparzulage auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen.
Karrierebibel-Tipp: Wer bei Abschluss des Bausparvertrags jünger als 25 Jahre ist, kann sich zusätzlich die Wohnungsbauprämie sichern. Wichtig ist dafür eine Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren. Dann können Sie das angesparte VL-Geld und Guthaben später auch für einen anderen Zweck nutzen.
3. VL-Fondssparplan (oder ETF)
Etwas mehr Risiko – dafür auch die Chance auf höhere Renditen – verspricht das VL-Sparen mit Aktienfonds. Die Leistungen des Arbeitgebers werden auf dem Aktienmarkt in Fonds investiert, wobei es unterschiedliche Fonds gibt, in die investiert werden kann. Informieren Sie sich wieder genau (mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Abschnitt VL-Sparen in ETF) und prüfen Sie, ob Sie die VL in Ihrer Bankfiliale oder über Direktbanken anlegen wollen. Weiteres Plus dieser VL-Form: Auf bis zu 400 Euro im Jahr können Sie 20 % – bis zu 80 Euro – als staatlichen Zuschuss erhalten.
4. VL-Baukredittilgung
Sie haben schon ein Haus gekauft und zahlen einen Immobilienkredit ab? Dann können Sie die vermögenswirksamen Leistungen direkt in die Abzahlung des Kredits investieren und so die Rückzahlungsdauer verkürzen. Dazu werden die VL-Zahlungen einfach auf das Darlehenskonto überwiesen. Zusätzlicher Vorteil: Weil die Zinsen für einen Kredit meist höher liegen als bei den anderen Sparformen, steigt damit auch Ihre VL-Rendite. Die Tilgung eines Immobilienkredits lohnt sich besonders, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen erhalten und gemeinsam die VL in den Baukredit einzahlen. Dabei können Sie entweder die monatliche Tilgungsrate erhöhen oder mit dem Geld die Zinsen zahlen. Allerdings räumt nicht jede Bank diese Möglichkeit ein. Achten Sie daher schon bei Abschluss des Vertrags auf diese Option.
5. Umwandlung in betriebliche Altersvorsorge
Sie können die VL in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) investieren. Vorteil: Ihr Nettoeinkommen bleibt gleich, innerhalb der geltenden Grenzen fallen auch keine Steuern und Sozialabgaben an. Nachteile: Die Steuern und Sozialabgaben werden dafür später im Alter fällig. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung sogar in voller Beitragshöhe. Zudem fällt die staatliche Förderung weg und es fallen – wie bei jeder Altersvorsorge mit Versicherungen – Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten an.
VL für Beamte und den öffentlichen Dienst
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Richter oder Soldaten erhalten ebenfalls vermögenswirksame Leistungen – vorausgesetzt, sie arbeiten schon mindestens 6 Monate in dem Dienstverhältnis. Wer in Vollzeit arbeitet und mehr als 971,45 Euro pro Monat inklusive Familienzuschlag (Stufe 1) verdient, bekommt meist VL in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Verdienen Sie weniger – etwa in der Ausbildung – zahlt der Dienstherr 13,29 Euro zu Ihrem Vermögensaufbau dazu. In Teilzeit richten sich die VL anteilig nach der Arbeitszeit.
Staatliche Förderung macht VL attraktiver
Geld sparen lohnt sich zwar immer – erst recht, wenn der Arbeitgeber noch etwas dazu gibt. Was die VL besonders attraktiv macht, ist die zusätzliche Förderung vom Staat. So können Sie zum Beispiel die sogenannte Arbeitnehmersparzulage bekommen, wenn Sie das Geld in einen VL-Fondssparplan oder Bausparvertrag anlegen.
Freibeträge senken das zu versteuernde Einkommen
Die Förderung gilt innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen: 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 € für Verheiratete. Dabei geht es nicht um das Bruttogehalt, sondern um das zu versteuernde Einkommen. Gerade bei Familien mit Kindern ist dieses durch steuerliche Freibeträge deutlich niedriger: Pro Kind bleiben bei einem gemeinsam veranlagten Paar zum Beispiel 9.756 Euro steuerfrei (Stand: 2026). Falls Ihr Bruttogehalt über den Einkommensgrenzen liegt, sollten Sie trotzdem prüfen, ob Sie nicht doch noch die staatliche Förderung bekommen können. Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Übersicht über staatliche Förderung von VL
Je nach Anlageform gibt es eine andere Förderung vom Staat und teilweise auch Grenzen bei der Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie Anspruch auf die Förderung haben, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Vielverdiener werden nicht gefördert. Ausnahme ist der Banksparplan – hier gibt es generell keine staatliche Förderung. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Geld vom Staat Sie bei den jeweiligen VL-Anlagen bekommen können:
Anlage |
Höhe |
| Bauspar-Vertrag | 9% auf bis zu 470 €, max. 43 € |
| Aktien-Fonds | 20% auf bis zu 400 €, max. 80 € |
| Bau-Kredit | 9% auf bis zu 470 €, max. 43 € |
Karrierebibel-Tipp: Arbeitnehmer können von den vermögenswirksamen Leistungen doppelt profitieren, indem sie beide Fördersätze gleichzeitig in Anspruch nehmen. Dazu zahlen Sie zum Beispiel in einen VL-Fondssparplan (20 %) und in einen VL-Bausparvertrag (9 %) ein. Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt dann maximal 123 Euro pro Jahr.
Vermögenswirksame Leistungen sparen mit ETF?
Anbieter von Sparplänen für Aktienfonds bieten in erster Linie aktiv gemanagte Aktienfonds. Ein Fondsmanager soll für die bestmögliche Rendite der eingezahlten Gelder sorgen. Klingt gut, hat aber seinen Preis: Teilweise müssen Anleger dafür bis zu 3 % pro Jahr an Gebühren zahlen. In den vergangenen Jahren werden ETFs als Alternative für die vermögenswirksamen Leistungen deshalb immer beliebter.
Was sind ETF?
ETF ist die Abkürzung für „Exchange Traded Funds“ – auf Deutsch: börsengehandelte Indexfonds. Die Fonds bilden einen zuvor gewählten Index ab. Sie können zum Beispiel damit in einen ETF auf den DAX, den größten deutschen Aktienindex, investieren. Welche Aktien mit welcher Gewichtung im ETF enthalten sind, wird von dem Index bestimmt. Sie investieren also nicht in einzelne Aktien, sondern legen mit der Wahl des ETF den Markt, die Unternehmensgruppen oder sogar einen Durchschnitt der Weltwirtschaft fest. Beliebte ETF-Optionen sind:
- MSCI World ETF
- FTSE All World ETF
- MSCI Emerging Markets ETF
- DAX ETF
Die verschiedenen ETFs sind eine attraktive Option für Ihre VwL. Die Kosten liegen oft bei nur 0,2 % pro Jahr, hinzu kommen vergleichsweise geringe Depotführungsgebühren. Nachteile: Es gibt nur wenige Anbieter für das VL-Sparen in ETF. Zur Wahl stehen etwa Finvesto oder Oskar.
Sollte ich vermögenswirksame Leistungen aufstocken?
Falls Ihr Arbeitgeber nichts oder nur einen Teil des Höchstbetrages für vermögenswirksame Leistungen zahlt, haben Sie die Möglichkeit, selbst den vollen Betrag zu zahlen oder entsprechend aufzustocken. Das wiederum hat zwei Vorteile:
-
Langfristiges Sparen
Mit jedem Monat, in dem Sie einen höheren Betrag sparen und zurücklegen, sparen Sie langfristig eine beträchtliche Summe. Viele unterschätzen, was sich über mehrere Jahre ansammeln kann. Gerade durch Zinsen und den Zinseszinseffekt profitieren Sie bei langer Spardauer. Eine höhere monatliche Rate wird mit der Zeit immer mehr wert.
-
Staatliche Förderung
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Grenzen liegt und Sie für Ihre Anlageform eine staatliche Förderung bekommen, erhalten Sie Geld vom Staat – unabhängig davon, wie viel der Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen beiträgt. Indem Sie die VL-Höchstbeträge einzahlen oder aufstocken, erhalten Sie auch die maximale Förderung vom Staat. Auch dann, wenn sich das Unternehmen nur wenig oder gar nicht daran beteiligt.
VL-Sparen ohne Zuschuss vom Chef?
Selbst wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt, können Sie von den VL profitieren – und zwar dann, wenn Sie die Voraussetzungen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erfüllen. In dem Fall zahlen Sie selbst den maximalen VL-Betrag in Ihren Vertrag ein und bitten den Chef lediglich, diesen Betrag von Ihrem Nettolohn einzubehalten und direkt an die jeweilige VL-Anlageform zu überweisen.
Vermögenswirksame Leistungen Beispiel
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 25 Euro pro Monat. Sie legen diese in einen Bausparvertrag an und stocken den Betrag aus eigener Tasche auf 40 Euro monatlich auf, um die volle staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage auszuschöpfen. Gerade bei geringen VL-Beträgen kann sich die Strategie lohnen, den Sparplan selbst aufzustocken: Einige Anbieter von VL-Produkten starten erst bei einer VL-Rate von 25 Euro. Bedenken Sie aber: Die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die monatlichen 25 Euro vom Chef müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, weil diese Ihr Bruttoeinkommen erhöhen.
Vermögenswirksame Leistungen auszahlen
Grundsätzlich haben VL keine feste Laufzeit. Sie können sich die vermögenswirksamen Leistungen theoretisch jederzeit auszahlen lassen. Allerdings hat das meist finanzielle Nachteile, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Wer etwa die Laufzeit und Sperrfrist von 6 Jahren plus Ruhejahr nicht einhält, muss die Prämien vom Staat oft zurückzahlen. Dieser Zeitraum von 7 Jahren ist eine feste Voraussetzung für die Förderung. Immerhin: Es existieren ein paar Schlupflöcher. Nach § 4 Abs. 4 des 5. Vermögensbildungsgesetzes gibt es Ausnahmen, unter denen Sie verlustfrei den Vertrag zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen kündigen können:
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Arbeitslosigkeit
Sind Sie länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos, können Sie sich Ihr Erspartes plus Zulagen verlustfrei auszahlen lassen.
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Selbständigkeit
Gleiches gilt, wenn Sie sich selbstständig machen und das Ersparte als Startkapital nutzen wollen.
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Weiterbildung
Sie dürfen die Zuschüsse bei vorzeitiger Auszahlung behalten, wenn Sie den Erlös innerhalb von drei Monaten für eine Weiterbildung nutzen.
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Hochzeit
Wer geheiratet hat und sich seine vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen will, darf seine Zulagen trotz vorzeitiger Kündigung ebenfalls behalten, wenn seit Abschluss des VL-Vertrages mindestens zwei Jahre vergangen sind.
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Todesfall
Stirbt der Arbeitnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, ist eine vorzeitige Kündigung ebenfalls unter Beibehaltung der Zulagen möglich.
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Erwerbsunfähigkeit
Wer zu mindestens 95 Prozent erwerbsunfähig wird, kann sich die vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig und verlustfrei auszahlen lassen.
Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung
Die VL vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig, der Zuschuss vom Staat (Arbeitnehmersparzulage) dagegen ist steuerfrei. Diese müssen Sie jedoch jedes Jahr aufs Neue über Ihre Steuererklärung beantragen. Dies geschieht über die Anlage N in der Steuererklärung. Wenn Sie diesen von einem Steuerberater machen lassen, übernimmt der den Antrag für Sie. Zusätzlich brauchen Sie eine Bestätigung über den Vertrag von Ihrer Bank oder dem Anbieter, bei dem Sie die vermögenswirksamen Leistungen anlegen. Die genauen Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Daraus wird die Höhe Ihrer Arbeitnehmersparzulage berechnet.
Steuern und Sozialabgaben
Wer mit seinen VL Gewinne macht, muss diese versteuern. Es handelt sich dabei um steuerpflichtige Kapitalerträge. Allerdings können Sie bei Ihrem VL-Anbieter einen Freistellungsauftrag einrichten lassen. Das ist bis zu einer Höchstsumme von 1.000 Euro pro Jahr möglich.
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