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Arbeitsplatzwechsel: Was ist zu beachten – auch intern?

Eine berufliche Veränderung oder Neuorientierung ist mit Herausforderungen verbunden. Die Gründe für einen Arbeitsplatzwechsel können vielfältig sein – ganz gleich, ob Ihnen gekündigt wurde oder Sie einen attraktiven Job angeboten bekommen haben. Was ist beim Arbeitsplatzwechsel zu beachten – innerhalb einer Firma oder extern? Was passiert mit Ihrem Resturlaub nach der Kündigung? Und was sind überhaupt gute Gründe für einen Arbeitsplatzwechsel? Alle wichtigen Tipps und Antworten zum professionellen Jobwechsel…



Arbeitsplatzwechsel: Was ist zu beachten - auch intern?

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Arbeitsplatzwechsel Gründe: Diese sprechen dafür

Auch wenn die Zeiten vorbei sind, in denen Arbeitnehmer von der Wiege bis zur Bahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind: Zu viele und häufige Arbeitsplatzwechsel machen sich im Lebenslauf immer noch nicht gut. Sogenanntes Jobhopping gilt Personalern als Indiz für Sprunghaftigkeit, fehlende berufliche Ziele und Loyalität.

Für einen Arbeitsplatzwechsel sollten Sie daher stets gute Gründe haben. Diese helfen Ihnen nicht zuletzt später bei der Bewerbung, um den Jobwechsel begründen zu können (siehe auch: Wechselmotivation). Die folgenden Gründe sind ebenso legitim wie überzeugend bei einem Arbeitsplatzwechsel:

1. Berufliche Weiterentwicklung

Der aktuelle Job ist ausgereizt. Sie haben in der Position alles erreicht, nennenswerte Erfolge erzielt, Spuren hinterlassen. Doch jetzt kann Ihnen auch der Arbeitgeber aktuell keine neuen Perspektiven bieten. Intern geht nichts, Sie kleben unter der sprichwörtlichen gläsernen Decke. Nach 3-5 Jahren in einem Unternehmen ist das völlig unkritisch. Erst recht, wenn Sie mit dem neuen Job mehr (Personal-)Verantwortung anstreben oder Ihr Kompetenzprofil erweitern und Fertigkeiten ausbauen. Damit das später keine leere Floskel bleibt, sollten Sie aber stets erklären können, WOHIN Sie sich weiterentwickeln wollen.

2. Neue Herausforderungen

Der Grund steht zwar gefühlt in jeder zweiten Bewerbung und hat daher hohes Phrasen-Potenzial. Er bleibt aber ein legitimes Wechselmotiv. Allerdings nur, wenn Sie diese Herausforderungen konkret benennen können: Größere Projekte stemmen, größere Teams managen, Menschen führen, einen neuen Markt erschließen, ein Produkt revolutionieren, … Formulieren Sie genau, was Sie an der neuen Stelle reizt und herausfordert.

3. Familiäre Veränderung

Absolut nachvollziehbar: Ihr Partner hat gerade den Job gewechselt und die ganze Familie zieht deshalb um. Folglich brauchen auch Sie eine neue Arbeitsstelle. Dasselbe gilt, falls Sie sich getrennt haben und deshalb den Standort wechseln oder weil Sie Nachwuchs bekommen haben und währende der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen oder flexibler… Theoretisch geht das den neuen Arbeitgeber zwar nichts an. Sie müssen es auch nicht sagen. Aber etwas Überzeugungsarbeit hilft bei jedem externen und internen Arbeitsplatzwechsel.

4. Gesundheitliche Gründe

Wenn der Job krank macht oder Sie Ihren bisherigen Beruf aufgrund einer Krankheit nicht länger ausüben können, ist das ebenfalls ein veritabler Grund für einen Arbeitsplatzwechsel. Permastress, Überforderung, ein mobbender Chef, unmenschliche Arbeitsbedingungen – so etwas muss niemand ertragen. Ihre Gesundheit ist wichtiger. Allerdings sind das Gründe, die sie tendenziell nicht nennen sollten mit Ausnahmen von relevanten, körperlichen Einschränkungen. Ansonsten geht das künftige Arbeitgeber nichts an und wirkt auch latent nach Opferhaltung. Ansonsten müssen Sie glaubhaft versichern, dass Sie der neue Arbeitsplatz problemlos passt und Sie nicht wegen Krankheit ständig ausfallen.

5. Internationale Arbeit

Auch das ist ein gern gesehener Grund beim Jobwechsel – natürlich nur bei einem entsprechend international agierenden Unternehmen. Wenn der bisherige Arbeitgeber diese Option nicht bieten kann oder nur sehr eingeschränkt (weil es nur weniger interne und internationale Stellen gibt), dann ist der externe Wechsel eine naheliegende Option. Die Motivation („Ich möchte im Ausland arbeiten.“) ist damit auch schon erklärt.

6. Andere Arbeitsumgebung

Dieser Grund wird oft genannt, wenn Arbeitnehmer von einem Konzern in den Mittelstand wechseln (oder umgekehrt). Oder wenn sie zu einem Startup-Unternehmen gehen. Die Organisationsstrukturen und Entscheidungswege, nicht zuletzt die Geschwindigkeiten sind hier komplett unterschiedlich. Hierin liegt aber auch eine Gefahr: Insbesondere, wenn Sie als Grund eine Struktur beschreiben, die der neue Arbeitgeber gar nicht bieten kann. Wenn Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel diese Wechselmotivation nennen, bitte unbedingt vorher recherchieren, ob der Arbeitgeber in spe Ihre Wünsche erfüllen kann.

7. Privatleben

Je nach Lebensphase oder Familienplanung kann es sein, dass Sie andere Prioritäten setzen und sich insgesamt eine andere Work-Life-Balance wünschen. Das kann bedeuten, dass Sie die Arbeitszeit reduzieren möchten oder generell Abschied vom Aufstieg nehmen (siehe: Downshifting). Auch das lässt sich heute gut begründen und wird von vielen Unternehmen akzeptiert.

Bitte nie Gehalt beim Arbeitsplatzwechsel nennen

Natürlich wissen wir, dass viele mit dem Jobwechsel zugleich eine Gehaltserhöhung anstreben. Auch das ist völlig legitim, nur sagen und in den Vordergrund stellen dürfen Sie das nicht. Sie outen sich sonst als Söldner. Und wer für Geld kommt, geht auch für (mehr) Geld wieder. Zwar sollten Sie Ihre konkreten Gehaltsvorstellungen immer nennen, die Hauptrolle und -motivation ist aber bitte immer der Job und die neue Position.


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Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma

Der Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Unternehmens kann dieselben Gründe haben. Er hat im Gegensatz zum externen Jobwechsel aber noch ein paar Heimvorteile im Gepäck: Sie kennen das Unternehmen, und das Unternehmen kennt Sie. Bei der internen Bewerbung müssen Sie den bisherigen Lebenslauf weniger erklären. Überdies behalten Sie Ihre internen Netzwerke und können diese weiterhin nutzen – etwa als Fürsprecher oder Informanten für neue interne Stellen.

Die zweite interne Variante ist die Versetzung. Diese muss nicht zwangsläufig eine Degradierung darstellen. Ebenso kann damit eine Beförderung verbunden sein. Bei diesem internen Stellenwechsel besteht das Arbeitsverhältnis in einem anderen Bereich fort. Die Probezeit entfällt, die Betriebszugehörigkeit geht weiter.

Kann ich gegen meinen Willen versetzt werden?

Arbeitgeber können im Rahmen ihres Direktionsrechts (auch Weisungsrecht) bestimmen, auf welcher Position ein Mitarbeiter arbeitet. Innerhalb der gleichen Abteilung ist ein solcher Arbeitsplatzwechsel kein Problem, und Mitarbeiter können sich nur schwer dagegen wehren. Bei weiterreichenden Versetzungen kommt es auf die Klauseln im Arbeitsvertrag an und das, was § 106 der Gewerbeordnung und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt.

Nach § 95 Absatz 3 BetrVG handelt es sich erst um eine Versetzung, wenn der Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsbereich für länger als einen Monat wechselt. Dabei muss der Arbeitgeber aber die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigen. Ist im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag beispielsweise der Arbeitsort genau festgelegt, dürfen Sie nicht an einen anderen Standort versetzt werden.

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Vor- und Nachteile beim internen Arbeitsplatzwechsel

Der internen Arbeitsplatzwechsel ist ein Heimspiel. Sie können und sollten sich im Vorfeld über die interne Stellenausschreibung und neue Stelle genau informieren – in der Personalabteilung, beim Betriebsrat und zukünftigen Chef. Meist überwiegen die Vorteile, aber es gibt auch Nachteile.

Vorteile

  • Beide Seiten kennen sich.
  • Die generellen Arbeitsbedingungen passen.
  • Die Einarbeitung ist kurz oder entfällt.
  • Der Job bleibt spannend und herausfordernd.
  • Der Wechsel stellt eine Weiterentwicklung dar.
  • Und ist mit einem höheren Gehalt verbunden.
  • Loyalität und Vertrauen werden gefördert.

Nachteile

  • Der bisherige Chef mauert oder sabotiert.
  • Der Mitarbeiter wird de facto „weggelobt“.
  • Der Wechsel ist keine echte Neuorientierung.
  • Die neue Stelle ist ein Schleudersitz.
  • Die Anforderungen sind unrealistisch hoch.
  • Erforderliche Schulungen finden nicht statt.
  • Leitende Angestellte sind leichter zu kündigen.

Unglücklich im Job und ohne klares Ziel?

Sie stecken in im aktuellen Job fest und fühlen sich unglücklich? Dabei kann ein erfolgreicher Jobwechsel ganz einfach sein: Alles, was Sie dafür brauchen, lernen Sie im Jobwechsel-Coaching der Karrierebibel. Dank unserer einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung finden auch Sie Ihren neuen Wunschjob mit Leichtigkeit:

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Tipps für die interne Bewerbung

Wenn Sie sich für einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma interessieren, sollten Sie die Bewerbung dennoch nie auf die leichte Schulter nehmen. Auch intern gilt es größte Sorgfalt und Professionalität zu beweisen. Bedeutet: Ihre Bewerbungsunterlagen bereiten Sie genauso gründlich vor wie bei einer externen Bewerbung. Manchmal reicht auch eine formlose Bewerbung. Aber das klären Sie bitte stets vorab.

Beziehen Sie überdies rechtzeitig den aktuellen Vorgesetzten mit ein. Das ist nur fair, wenn Sie hier transparent agieren. Erfährt der erst über Umwege von Ihrer Bewerbung, könnte er versuchen, den Arbeitsplatzwechsel zu sabotieren. Damit Sie der jetzige Chef bedenkenlos ziehen lässt, sollten Sie konstruktive Vorschläge machen: Bieten Sie an, für eine Übergangszeit in Spitzenzeiten zur Verfügung zu stehen und den oder die Nachfolgerin gründlich einzuarbeiten. Dokumentieren Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren Aufgaben, Abläufen, Ansprechpartnern, sodass ein reibungsloser Übergang sichergestellt ist. Falls es mit dem Wechsel nicht klappt, müssen Sie weiterhin zusammenarbeiten.

Wechselmotivation: Die richtige Begründung

Egal, wie Sie den Arbeitsplatz begründen: Achten Sie dabei auf die richtige Motivation. Begründen Sie den Jobwechsel, aber rechtfertigen Sie sich nie! Das klingt verdächtig nach schlechtem Gewissen oder einer frisierten Begründung. Ebenfalls tabu: Niemals schlecht über bisherige Arbeitgeber reden. Ihre Wechselmotivation ist allein ein positiver Blick in die Zukunft.

Profis unterscheiden hierbei zwischen zwei grundsätzlichen Motivationen und Richtungen:

  1. Weg-von-Motivation

    Bei der Weg-von-Motivation wollen wir „weg von etwas“, weg von einem unerwünschten Zustand, einem miesen Job oder miesen Chef. Dahinter steckt meist ein Fluchtreflex. Das „Reißaus nehmen“ kann ein bequemes Ausweichen sein oder ein unstrategisches Vorgehen verraten. Hauptsache weg – keine gute Begründung!

  2. Hin-zu-Motivation

    Wer sich dagegen irgendwo „hin“ orientiert, verfolgt einen Plan oder eine Strategie – und sieht prompt zielstrebig aus. Bei der Hin-zu Motivation wollen wir etwas erreichen, uns zu einem gesteckten Ziel hin entwickeln und haben klare Vorstellungen davon, wohin der Weg uns führen soll. Den Jobwechsel sollten Sie IMMER so begründen (siehe Video)!

Beispiel:

In den vergangenen Jahren konnte ich Projekte mit einem Budget von ____ Euro erfolgreich umsetzen und so zum Erfolg meines aktuellen Arbeitgebers entscheidend beitragen. Er ist heute Marktführer. Die Entwicklungsperspektiven sind dadurch allerdings mittelfristig begrenzt. Daher suche ich eine neue Herausforderung und möchte meine Leidenschaft und mein Know-how nun bei Ihnen einbringen, um einen vergleichbaren Erfolg zu realisieren – zum Beispiel 10 Prozent mehr Umsatz im kommenden Jahr.

Was passiert beim Arbeitsplatzwechsel mit dem Resturlaub?

Wenn Sie innerhalb eines Jahres eine neue Stelle antreten, können Sie den ausstehenden Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Allerdings ist Folgendes dabei zu beachten: Als Arbeitnehmer müssen Sie hierfür den Nachweis erbringen, dass der Urlaub noch nicht genommen wurde. Auf eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber haben Sie einen Anspruch. Sie muss folgende Angaben enthalten: Dauer des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr; Urlaubstage pro Jahr insgesamt; davon wie viele schon genommen oder abgegolten. Ein „doppelter“ Urlaub ist unzulässig.

Der konkrete Urlaubsanspruch wird bei einem Arbeitsplatzwechsel so berechnet: Bei einem Arbeitsplatzwechsel im ersten Halbjahr können Sie alle noch nicht genommenen Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber beanspruchen. Im zweiten Halbjahr machen Sie den vollen Urlaubsanspruch zunächst beim alten Arbeitgeber geltend. Der neue Arbeitgeber muss Ihnen nur anteilig, entsprechend der Beschäftigungsdauer im zweiten Halbjahr, Urlaub gewähren.

Ändert sich beim Arbeitsplatzwechsel meine Krankenkasse?

Die Krankenkassenbescheinigung ist der Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet, informiert der Arbeitgeber die Krankenkasse des ausscheidenden Arbeitnehmers darüber. In der Regel erkundigt sich die Krankenkasse daraufhin bei Ihnen, wie es weitergeht: Sollten Sie arbeitslos sein, übernimmt das Arbeitsamt alles weitere. Steht ein neuer Arbeitgeber schon fest, sendet die Krankenkasse an diesen die entsprechenden Unterlagen. Geregelt ist das in § 183 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB).

Grundsätzlich gilt: Sie müssen bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht auch die Krankenkasse wechseln. Bei einem internen Wechsel entfällt die Ab- und Anmeldung sogar ganz. Auch bei größeren Arbeitgebern mit mehreren Filialen oder Betriebsnummern muss nichts gemeldet werden. Anders sieht es unter Umständen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns aus: Das hängt aber davon ab, ob es sich um eigenständige Firmen und Arbeitgeber handelt.

Was passiert mit meinen Bildern im Internet?

Viele Unternehmen unterhalten heute mehrere Webseiten und Accounts in Social Media. Dabei werden mitunter auch die eigenen Mitarbeiter gezeigt – erst recht, wenn es sich dabei um sogenannte Corporate Influencer handelt. Was aber passiert bei einem Arbeitsplatzwechsel mit Ihren Fotos beziehungsweise den Rechten daran?

Grundsätzlich gilt: Sie haben vielleicht nicht das Urheberrecht an dem Foto, aber immer das „Recht am eigenen Bild“. Das zählt zu den unveräußerlichen Persönlichkeitsrechten. Bedeutet: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, muss dieser von Ihnen eine Erlaubnis einholen, dass er das Bild weiterhin verwenden darf (was allerdings schon im Arbeitsvertrag geregelt sein kann). Eine bereits erteilte Erlaubnis erlischt wiederum NICHT mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall müssen Sie extra widerrufen. Der Widerruf muss zudem plausibel und verhältnismäßig sein: Wer nur wenige Sekunden in einem Imagefilm des ehemaligen Arbeitnehmers erscheint und weder eine tragende Rolle darin spielt, noch namentlich erwähnt wird, dürfte damit Schwierigkeiten haben.


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