Jobwechsel Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?

Mehr Gehalt, bessere Perspektiven, ein kürzerer Arbeitsweg – die Gründe für einen Jobwechsel sind so vielschichtig wie Erdsediment. Die berufliche Demission sollte dennoch gründlich durchdacht und vorbereitet sowie professionell durchgeführt werden. Mit unserer ausführlichen Jobwechsel Checkliste behalten Sie alle wichtigen Punkte dabei im Blick. Schritt für Schritt geben wir Ihnen darin Tipps für einen erfolgreichen Berufswechsel – inklusive kostenlosen Downloads…

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Jobwechsel Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?

Zu einem gelungenen beruflichen Neuanfang gehört ebenso der professionelle Abschluss. Jeder Jobwechsel folgt einer Prozedur. Neue Verträge müssen unterschrieben, bestehende gekündigt, Nachfolger eingearbeitet und der Überblick über Termine und Fristen behalten werden. Egal, ob Sie gerade einen Jobwechsel planen oder mittendrin stecken: Die folgende Jobwechsel Checkliste hilft Ihnen bei einem planvollen Abgang.

1. Entscheidung treffen

Vor jedem Jobwechsel steht erst einmal die Entscheidung: Wollen Sie das wirklich?

Die Kündigung beziehungsweise Eigenkündigung ist immer der finale Schritt. Eine formal korrekte Kündigung lässt sich nicht widerrufen. Deshalb sollten Sie sich wirklich sicher sein, dass der Wechsel der richtige Weg ist. Schließlich wollen Sie nicht nach drei Monaten im neuen Job feststellen, die falsche Wahl getroffen zu haben.

Bevor Sie die Kündigung vorbereiten, fragen Sie sich zuerst, ob Ihr Wunsch nach einer beruflichen Veränderung nur temporär ist und gar nicht mit einem neuen Arbeitgeber verbunden sein muss. Erst wenn Sie die eindeutige Entscheidung für einen Jobwechsel getroffen haben, sollten Sie sich auf die Umsetzung und die weiteren Schritte konzentrieren.

2. Stellen recherchieren

Für Ihren Jobwechsel benötigen Sie Alternativen zur derzeitigen Stelle. Informieren Sie sich also frühzeitig auf dem Arbeitsmarkt und in Jobbörsen, was derzeit angeboten wird. Idealerweise prüfen Sie nicht nur mögliche Stellenangebote, sondern auch aktuelle Anforderungen und Gehälter (zum Beispiel mit unserem kostenlosen Gehaltscheck).

Aktualisieren Sie daraufhin Ihre Bewerbungsunterlagen – und beginnen Sie mit dem Versand der Bewerbungen. Machen Sie das aber bitte stets von zu Hause aus – nicht im Büro. Ihr jetziger Arbeitgeber wird es nicht gerne sehen, wenn Sie Ihre (bezahlte) Arbeitszeit nutzen, um Ihren Ausstieg vorzubereiten. Das kann Ihnen im Extrem eine fristlose Kündigung einbringen.

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3. Arbeitsvertrag unterschreiben

Sobald Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie den neuen Arbeitgeber überzeugen konnten, sollten Sie den neuen Arbeitsvertrag aushandeln beziehungsweise unterschreiben. Oder zumindest eine schriftliche Zusage verlangen. Eine mündliche Jobzusage wäre – theoretisch – zwar auch bindend. Aber die Beweislast liegt bei Ihnen. Und das könnte schwer werden, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Erst wenn Sie mit Sicherheit einen neuen Job haben, sollten Sie den aktuellen kündigen. Nie vorher – es sei denn, Sie sind bereit, ins volle Risiko zu gehen. Nicht wenige Arbeitnehmer standen danach ganz ohne Job da. Und aus der Arbeitslosigkeit heraus, ist es deutlich schwieriger sich zu bewerben als aus ungekündigter Stellung.

4. Job kündigen

Nun ist es soweit. Die Weichen sind gestellt, der neue Job ist in der Tasche. Jetzt wird es Zeit für die formelle Kündigung – mit einem schriftlichen und professionellen Kündigungsschreiben. Achtung: Die Kündigung MUSS stets schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein. Mündliche Kündigungen oder solche per Mail sind unwirksam.

Beachten Sie zudem die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für Arbeitnehmer beträgt die „Grundkündigungsfrist“ immer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können aber längere Fristen vereinbart sein. Während der Probezeit gilt indes nur eine verkürzte Frist von zwei Wochen (siehe Grafik):

Kuendigungsfrist Arbeitnehmer Übersicht

Wenn Sie im Guten gehen, sollten Sie zudem das Gespräch mit dem Chef suchen. Schon aus Respekt und Höflichkeit. Sie müssen sich weder erklären noch rechtfertigen. Aber es wäre nett, wenn Sie sich zumindest für die bisherige Zusammenarbeit bedanken. Selbst wenn Sie aus Frust das Unternehmen verlassen, sollten Sie sich eine verbale Abrechnung verkneifen. Ab jetzt arbeiten Sie nicht mehr für Ihren Vorgesetzten, sondern für Ihre Reputation und den letzten Eindruck.

5. Kollegen informieren

Nachdem der Vorgesetzte weiß, dass Sie das Unternehmen verlassen wollen, sollten Sie auch Ihre Kollegen informieren. In der Regel müssen Aufgaben und Projekte neu verteilt werden. Abhängig davon, wie gut Sie sich mit den anderen verstehen und wie lange Sie für das Unternehmen gearbeitet haben, können und sollten Sie eine kleine Abschiedsfeier (vulgo: Ausstand) veranstalten. Optimalerweise laden Sie die anderen am Freitag nach Feierabend auf ein Bier ein oder bringen Sie ein paar Snacks mit.

Ganz wichtig: Falls Sie eine Abschiedsrede halten, sollte diese unbedingt Dankbarkeit und Wertschätzung ausdrücken. Inhalt der Rede sind stets wohlwollende Erinnerungen und ein Resümee. Tabu sind ein Rundumschlag, eine Abrechnung oder negative Worte.

6. Nachfolger einarbeiten

Sobald ein Nachfolger feststeht, sollten Sie diesen einarbeiten und eine professionelle Übergabe ermöglichen (Fachbegriff: Debriefing). Haben Sie dabei organisatorische Dokumente im Auge und beantworten Sie wichtige Fragen. Dazu hier die Checkliste in der Jobwechsel Checkliste:

Organisatorisches

  • Arbeitsplatzbeschreibung
  • Aufgabenbeschreibung
  • Arbeitsabläufe
  • Prozessbeschreibungen
  • Bedienungsanleitungen
  • Werkzeuge & Hilfsmittel
  • Vorlagen & Formulare
  • Ablagefächer & Checklisten
  • Passwörter
  • Ansprechpartner & Telefonlisten

Fragen

  • Was sollte der Nachfolger unbedingt wissen?
  • Welche Aufgaben wurden bereits in welchem Umfang erledigt?
  • Welche Aufgaben müssen umgehend erledigt werden?
  • Was sind die größten Herausforderungen des Jobs?
  • Wo lauern aktuell die größten Probleme?
  • Erfahrungen: Was funktioniert, was nicht?
  • Mit wem wird zusammengearbeitet?
  • Wem muss wann was berichtet werden?
  • Welche Verbesserungspotenziale gibt es?

Eine weitere Checkliste für die letzten Arbeitstage im alten Job können Sie sich HIER kostenlos als PDF herunterladen.

7. Arbeitsmaterialien zurückgeben

Laptop, Diensthandy, Dienstwagen oder Werkzeuge – viele Unternehmen statten Ihre Mitarbeiter mit Arbeitsmaterialien aus. Wann Sie diese zurückgeben müssen, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab. Nur vergessen sollten Sie es nicht. Besser: frühzeitig klären! Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick darüber, was noch in Ihrem Besitz ist und zurückgegeben werden muss. Umgekehrt: Vergessen Sie auch Ihre Sachen oder Unterlagen nicht. Privateigentum sollten Sie rechtzeitig und diskret nach Hause schaffen. Das gilt noch mehr für Daten auf dem Rechner, die man gegen Sie verwenden könnte.

Grundsätzlich gilt: Nehmen Sie nichts mit, was Ihnen nicht gehört. Nicht einmal Büroklammern! Das ist Diebstahl und kann Ihnen ebenfalls eine fristlose Kündigung einhandeln oder die Abfindung kosten. Das gilt auch für den Zugang zu Betriebsgeheimnissen. Versuchen Sie sich so schnell wie möglich davon zu distanzieren. Dann kann Ihnen keiner später daraus einen Strick drehen.

8. Arbeitszeugnis verlangen

Wenn Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheiden, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Achtung: Der Arbeitgeber ist zunächst nur gehalten, Ihnen ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Für spätere Bewerbungen benötigen Sie aber ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis„. Darin enthalten sind Leistungsbeurteilung und Bewertung des Sozialverhaltens. Dieses Zeugnis müssen Sie explizit verlangen – am besten schon im Kündigungsschreiben. Die Formulierungen und Noten darin, müssen laut einschlägigen Urteilen mindestens „befriedigend“ (Note: 3) ausfallen. Wollen Sie ein besseres Zeugnis, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Eine schlechtere Leistung als 3 muss der Arbeitgeber beweisen.

Arbeitszeugnis Anspruch Aufbau Qualifiziert

Vergessen Sie bei der Gelegenheit auch nicht, was mit Ihrem Resturlaub passiert. Viele nehmen die restlichen Urlaubstage so, um früher aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Der Arbeitgeber darf einen solchen Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen aber auch ablehnen. In dem Fall muss er zumindest den Resturlaub beziehungsweise das Urlaubsentgeld (nicht zu verwechseln mit „Urlaubsgeld„) auszahlen.

9. Abschied nehmen

Irgendwann ist er da – der letzte Arbeitstag. Der Jobwechsel steht also unmittelbar bevor. Idealerweise drehen Sie an diesem Tag im Unternehmen nochmal eine kleine Runde: Verabschieden Sie sich persönlich von Kollegen und Vorgesetzten. Danken Sie im Abschiedsgespräch (auch „Exit-Gespräch“ genannt) für die Zeit und Zusammenarbeit. Von Kunden und Weggefährten können Sie sich zudem mit einer Abschiedsmail verabschieden.

Grundregel: Soweit möglich versuchen Sie sich immer im Guten zu trennen und keine Brücken zu verbrennen, über die Sie später vielleicht noch einmal gehen müssen. Das Sprichwort stimmt: Man begegnet sich immer zweimal im Leben. So manche Arbeitgeber sind in der Branche untereinander gut vernetzt. Ihr wertvollstes Kapital ist jetzt Ihr guter Ruf.

Außerdem: Jobwechsel gelingen besser, wenn Sie ohne negative Gefühle durchstarten!

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Der Jobwechsel bringt immer nachhaltige Veränderungen mit sich. Diese haben in der Regel auch Auswirkungen auf das Privatleben und andere Lebensbereiche. Die folgende Jobwechsel-Checkliste mit mehr als 50 beachtenswerten Punkten für den nächsten Karriereschritt kann hierbei eine nützliche Orientierung geben. Wie immer können Sie sich die Checkliste hier als kostenloses PDF herunterladen:

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