Unterschriebene Kündigung widerrufen: Geht das?
Eine Kündigung ist eigentlich immer endgültig und lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen oder zurückziehen. Das liegt daran, dass die Kündigung (im Arbeitsrecht) eine einseitige Willenserklärung ist – mit dem Ziel das Arbeitsverhältnis oder einen Vertrag zu beenden. Um wirksam zu werden, benötigt sie also nicht die Zustimmung der Gegenseite. Es braucht nur ein formal gültiges Kündigungsschreiben. Bedeutet im Umkehrschluss: Mit dem Empfang der schriftlichen Eigenkündigung gilt sie uneingeschränkt und lässt sich nicht zurücknehmen.
Kann eine Kündigung einseitig zurückgenommen werden?
Nur die Kündigung ist eine „einseitige“ Willenserklärung. Das gilt nicht für deren Rücknahme. Die benötigt zwingend die Zustimmung der Gegenseite. Wer eine empfangene Kündigung widerrufen will, braucht daher die Zustimmung des anderen: In dem Fall betrachten beide Parteien die Kündigung als unwirksam (oder nie abgegeben). Eine einseitige Rücknahme der Kündigung bleibt aber rechtlich wirkungslos, wenn der Gekündigte die Kündigung annimmt und mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist. Ein „versehentlich“ gekündigt gibt es in der Rechtsprechung nicht.
Kann man einen Widerruf rückgängig machen?
Sozusagen doch wieder kündigen? Auch das ist rechtlich unwirksam. Grund: Durch die Kündigung ist der Vertrag nichtig. Ein nichtiger Vertrag kann aber nur neu geschlossen werden. Damit lässt sich der Widerruf nicht widerrufen.
Kündigung widerrufen: Diese 3 Optionen bleiben
Keine Regel ohne Ausnahmen. Tatsächlich bleiben Ihnen ein paar juristische Finessen und Schlupflöcher, wie Sie die Kündigung doch noch widerrufen oder zurückziehen können. Das sind Ihre Optionen und Chancen:
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Zeitgleicher Widerruf
Die Kündigung ist auch eine „empfangsbedürftige“ Willenserklärung. Bedeutet: Kommt Sie nie an (zum Beispiel weil Sie den Überbringer stoppen können), gilt sie nicht. Mehr noch: Laut § 130, Abs. 1 BGB wird die Willenserklärung nicht wirksam, wenn sie zeitgleich mit dem Widerruf empfangen wird. Schicken Sie Ihrem Kündigungsbrief beispielsweise (per Express) die Rücknahme hinterher und kommen beide Schreiben gleichzeitig an, bleibt die Kündigung unwirksam. Der Widerruf benötigt nicht mal die Schriftform! E-Mail oder Telefon gehen schneller und reichen theoretisch auch. Allerdings sollten Sie sich den Widerruf und Zeitpunkt anschließend schriftlich bestätigen lassen.
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Kündigung anfechten
Statt die Kündigung zu widerrufen, können Sie Ihre eigene Willenserklärung nach § 119 Abs. 1 BGB auch anfechten. Zwei Gründe sind dafür zulässig: Sie waren bei der Abgabe über den Inhalt komplett im „Irrtum“ (geistig oder emotional verwirrt) – oder haben „voreilig“ gekündigt, wegen falscher Einschätzung der Sachlage. Die Beweisführung hierbei ist allerdings extrem schwer und gelingt allenfalls mit einem cleveren Rechtsanwalt.
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Einvernehmliche Einigung
Die letzte und zugleich sicherste Variante ist die einvernehmliche Übereinkunft mit dem Vertragspartner. Der kann die Kündigung zum Beispiel zerreißen und ignorieren. Oder mit Ihnen einen sogenannten Fortsetzungsvertrag schließen. Eventuell nutzt er aber die Chance, um neue Konditionen auszuhandeln. Nach § 625 BGB ist auch eine „stillschweigende Verlängerung“ des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf der sicheren Seite sind Sie aber nur mit einer schriftlichen Bestätigung des Widerrufs. Dazu gleich mehr.
Kündigung zurückziehen im beiderseitigen Einvernehmen
Die beste Chance, eine schriftliche Kündigung zurückzuziehen, besteht darin, dass die andere Seite den Rückzieher annimmt. Suchen Sie also umgehend den Kontakt zum Arbeitgeber oder Vertragspartner, erklären Sie glaubhaft Ihren Fehler, entschuldigen Sie sich und bitten Sie darum, die Kündigung widerrufen zu dürfen.
Stimmt der Vertragspartner dem Widerruf zu, sollten Sie schriftlich festhalten, dass die Kündigung nichtig ist. In dem Widerruf-Schreiben sollten Datum und alle Absprachen zwischen den Vertragsparteien dokumentiert sein – mit beiden Unterschriften (siehe Muster).
Kündigung zurückziehen Muster und kostenlose Vorlage
Das kostenlose Musterschreiben (immer per Einschreiben verschicken!) können Sie gleich online im Browser editieren und individuell anpassen bevor Sie es kopieren und ausdrucken. Dazu einfach auf den Kasten klicken.
Max Muster
Beispielweg 1
12345 Musterstadt
Anna Arbeitgeber
Fantasiestr. 99
12345 Musterstadt
Widerruf meiner Kündigung
Sehr geehrte Frau Arbeitgeber,
hiermit möchte ich meine am TT.MM.JJJJ ausgesprochene Kündigung zum Vertrag vom TT.MM.JJJJ widerrufen. Die Kündigung erfolgte vorschnell und im Irrtum über die tatsächliche Sachlage. Ich ziehe meine Kündigung daher zurück und bitte die Verwirrung zu entschuldigen.
Ich würde mich freuen, wenn wir das Arbeitsverhältnis wie bisher fortsetzen können und hoffe auf Ihr Verständnis und Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
(Eigenhändige Unterschrift)
Hiermit bestätige ich den Widerruf der Kündigung
________________________________________
(Ort, Datum + eigenhändige Unterschrift)
Kündigung widerrufen: Warum überhaupt?
Die Kündigung sollte eine durchdachte Entscheidung sein. Nichts aus dem Affekt, sondern eine Wahl, die man sich gründlich überlegt und abgewogen hat. Am besten noch eine Nacht darüber geschlafen hat. Trotzdem kann es passieren, dass Sie kurz danach einen Fehler feststellen. Zum Beispiel aus diesen Gründen:
- Jobangebot wird zurückgezogen
Manche Arbeitnehmer kündigen Ihren aktuellen Job, sobald Sie das neue Jobangebot vorliegen haben. Auch um schneller aus dem alten Arbeitsvertrag zu kommen und Zeit bei der Kündigungsfrist zu sparen. Voreilig! Solange beide Parteien den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, haben Sie de facto neues Arbeitsverhältnis. Blöd, wenn der Arbeitgeber in spe die Stelle kurzfristig streicht. - Falsche Informationen
Auch den umgekehrten Fall gibt es: Der Vorgesetzte hat falsche Informationen über ein schweres Fehlverhalten seines Mitarbeiters und spricht eine verhaltensbedingte Kündigung aus. Die kann der Arbeitnehmer zwar mittels Kündigungsschutzklage anfechten. Tut er das aber nicht, ist die Stelle bald wieder unbesetzt. - Kündigung im Affekt
Manchmal kochen die Emotionen hoch. Ein Wort gibt sich das andere – bis zum impulsiven: „Ich kündige!“ Solange es nur bei der mündlichen Kündigung bleibt, besteht kein Grund zur Sorge. Rechtswirksam ist nur das schriftliche, unterschriebene Kündigungsschreiben. Schieben Sie das aber nach, gilt der Rücktritt.
Arbeitgeber zieht Kündigung zurück: Wie reagieren?
Manchmal zieht auch der Arbeitgeber seine Kündigung zurück. Zum Beispiel weil er erkennt, dass diese vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg hat und die Kündigungsgründe für eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung nicht ausreichen. Das bringt Sie in eine starke Verhandlungsposition: Nicht selten wird in solchen Fällen ein Aufhebungsvertrag und eine attraktive Abfindung angeboten.
Aber auch wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchte, sollten Sie das Angebot gründlich prüfen:
- Will ich überhaupt zurück?
Eine Kündigung – erst recht ohne berechtigten Grund – kann das Vertrauen in den Arbeitgeber erheblich beschädigen. Fragen Sie sich deshalb, ob Sie sich an diesem Arbeitsplatz weiterhin wohlfühlen würden, wenn Sie die widerrufene Kündigung akzeptieren. - Kann so etwas noch einmal passieren?
Hatten Sie schon öfter das Gefühl, Ihr Chef sei ein Choleriker, der sich in manchen Situationen kaum beherrschen kann? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie sich einem ähnlichen Szenario erneut aussetzen wollen. - Wie reagieren die Kollegen?
Auch Ihre Kollegen bekommen vielleicht mit, dass Ihnen gekündigt wurde. Überlegen Sie sich, wie diese reagieren, wenn Sie plötzlich wieder im Team auftauchen. Könnte das Betriebsklima darunter leiden?
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