Kündigung in der Probezeit: Was muss ich beachten?
Laut Statistik scheitern bis zu 25 Prozent der Arbeitsverhältnisse noch innerhalb der Probezeit. Die Kündigung in der Probezeit ist für Betroffene trotzdem ein Schock. Gerade erst hat das Arbeitsverhältnis begonnen, vielleicht ist es sogar der Traumjob. Da endet es auch schon wieder. Mitten in der Kennenlernphase. Meist ohne Begründung, ohne einen Kündigungsgrund.
Das wirft Fragen auf. Die wichtigsten zur Probezeitkündigung haben wir hier beantwortet:
Kündigung in der Probezeit: Welche Fristen?
Während der Bewährungsfrist kann die Kündigung zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von zwei Wochen erfolgen (§ 622 Abs. 3 BGB). Nicht erst zum Anfang oder zum 15. des Monats. Das Arbeitsverhältnis endet dann exakt zwei Wochen nach der Kündigung. Eine kürzere Kündigungsfrist ist nur durch Tarifvertrag oder bei einer vorübergehenden Aushilfstätigkeit möglich.
Probezeit oder Wartezeit: Es gibt einen Unterschied! Steht im Arbeitsvertrag eine Probezeit von nur drei Monaten, freuen Sie sich bitte nicht zu früh. Für den gesetzlichen Kündigungsschutz ist die sogenannte „Wartezeit“ ausschlaggebend. Nicht die vereinbarte Probezeit! Die Wartezeit dauert immer sechs Monate. Bedeutet: Arbeitnehmer, die eine kürzere Probezeit schon bestanden haben, können immer noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – bis zum Ende der Wartezeit.
Kann ich selbst kündigen in der Probezeit?
Das Recht, innerhalb der Probezeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, gilt für beide Parteien: für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein einfaches Kündigungsschreiben reicht. Es ist schließlich eine „Testphase“. Achtung: Die Kündigung ist auch noch am letzten Tag der Probezeit möglich. Auch für den Arbeitgeber.
Ist die Kündigung auch bei befristetem Vertrag möglich?
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird für eine vorher festgelegte Zeit geschlossen. In der Regel für ein oder zwei Jahre. Dafür gibt es meist sogenannte Sachgründe (Schwangerschaftsvertretung, Urlaubsvertretung, etc.).
Durch die Befristung entfällt die Probezeit, und der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Das ist nur „außerordentlich“, also fristlos aus triftigen Gründen möglich. Werden im Arbeitsvertrag keine Regelungen für eine Kündigung getroffen, gibt es KEINE Möglichkeit für eine Arbeitnehmerkündigung.
Gibt es eine fristlose Kündigung in der Probezeit?
Auch eine fristlose Kündigung ist nach § 626 BGB während der Probezeit möglich. Sogar durch den Arbeitnehmer. Die außerordentliche Kündigung benötigt aber in beiden Fällen einen „wichtigen Grund“, der auch immer genannt werden muss.
Nicht selten muss der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. In dem Fall müssen auch Arbeitnehmer ihren Chef zuerst abmahnen, damit der die Chance hat, die Missstände zu beseitigen.
Kündigungsgründe bei fristloser Kündigung
Kündigt der Arbeitgeber fristlos, kann er das nur bei besonders schwerem Vertrauensbruch oder Fehlverhalten wie Diebstahl, Beleidigung, Spesen- oder Arbeitszeitbetrug. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit sofortiger Wirkung.
Im Falle der fristlosen Eigenkündigung können Arbeitnehmer bei folgenden Härtefällen fristlos kündigen:
- Das Gehalt wird wiederholt zu spät oder gar nicht gezahlt (siehe aber Zurückbehaltungsrecht).
- Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber.
- Gewichtige Arbeitsvertragsbrüche – zum Beispiel eine unberechtigte Suspendierung.
- Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber beleidigt oder körperlich bedroht.
- Der Arbeitnehmer wird diskriminiert oder sexuell belästigt.
- Der Arbeitnehmer wird regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
- Der Arbeitgeber missachtet die Arbeitsschutzvorschriften.
- Der Arbeitgeber gefährdet die Gesundheit der Angestellten.
- Der Arbeitgeber verlangt von den Arbeitnehmern strafbare Handlungen (Bilanzfälschung, Bestechung, Betrug).
- Der Arbeitgeber weigert sich wiederholt, den zustehenden Urlaub zu genehmigen.
- Anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers (siehe: Berufsunfähigkeit)
Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit?
Die Kündigung in der Probezeit ist auch wegen einer Krankheit möglich. Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung ist vor allem eine „negative Gesundheitsprognose“. Heißt: Zum Zeitpunkt der Kündigung ist nicht damit zu rechnen, dass der Mitarbeiter in Zukunft seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Zum Beispiel wegen eines schweren Unfalls.
Weil aber während der Probezeit der Kündigungsschutz entfällt, müssen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung gar nicht mit einer Krankheit begründen. Sie ist vielleicht nur der Anlass.
Muss der Betriebsrat vorher angehört werden?
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit muss laut § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – falls vorhanden – der Betriebsrat angehört werden. Insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen und einer Sozialauswahl trifft es die Mitarbeiter in der Probezeit meist zuerst. Ausnahme: Schwangere. Sie genießen selbst in der Probezeit nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonderen Kündigungsschutz.
Was passiert mit dem Resturlaub nach der Kündigung?
In der Probezeit erwerben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und beträgt im Jahr mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Wie viel Resturlaub Ihnen zusteht, ist abhängig vom Kündigungszeitpunkt: Kündigen Sie vor dem 30. Juni haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit. Erst ab 1. Juli haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der Arbeitgeber muss Sie übrigens von sich aus auf den Resturlaub hinweisen. Er verfällt nie automatisch.
Der Arbeitgeber kann Ihren Urlaubsantrag für die letzten Tage aus betrieblichen Gründen ablehnen. Etwa weil da schon andere Kollegen Urlaub haben oder krankheitsbedingt fehlen. In dem Fall haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Urlaubsabgeltung. Festgehalten ist dies in § 7 Absatz 4 BUrlG. Dort heißt es: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ Kurz: Sie bekommen den Resturlaub ausgezahlt.
Gibt es Arbeitslosengeld nach der Kündigung?
Um nach einer Kündigung in der Probezeit Arbeitslosengeld (ALG 1) zu erhalten, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen bei der Arbeitsagentur als „arbeitslos“ gemeldet sein.
- In den vergangenen zwei Jahren waren Sie wenigstens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
- Sie haben den Arbeitsvertrag nicht selbst gekündigt.
- Ihnen wurde nicht fristlos gekündigt.
Wer schon vor dieser Stelle längere Zeit arbeitslos war, erhält ALG 2 (umgangssprachlich: „Hartz IV“) und fällt in die Zuständigkeit des Jobcenters.
Gibt es eine Arbeitsamt Sperre, wenn man in der Probezeit kündigt?
Wenn Sie selber gekündigt haben: in der Regel – ja. Wer kündigt, hat formal seine Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Folge: eine bis zu 3-monatige Arbeitsamt Sperre.
Diese Sperrfrist kann jedoch entfallen, wenn es schwerwiegende Gründe für die Kündigung gab. Zum Beispiel Mobbing oder sexuelle Belästigung. Wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber während der Probezeit gekündigt, droht keine Sperre. Sobald Sie sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, haben Sie Anspruch auf ALG 1.
Gibt es eine Abfindung bei der vorzeitigen Kündigung?
Nein. Es gibt ohnehin keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Diese ist immer freiwillig. Ausnahmen kann es höchstens geben, wenn der Arbeitgeber Fehler bei der Kündigung gemacht hat und der Arbeitnehmer glaubhaft mit einer Kündigungsschutzklage droht.
In solchen Fällen wird oft eine Abfindung gezahlt, um einen teuren Rechtsstreit zu verhindern und den Mitarbeiter früher loszuwerden.
Sonderregelungen: KEINE Kündigung in der Probezeit
Tatsächlich gibt es Ausnahmen von dem Recht zur „jederzeitigen“ Kündigung während der Probezeit. Damit Arbeitnehmer nicht völliger Willkür ausgesetzt sind, müssen sich Arbeitgeber an diese Regeln halten:
- Unzeiten
Eine Kündigung in der Probezeit zu sogenannten „Unzeiten“ ist nicht erlaubt und unwirksam. Dazu zählen Zeitpunkte, in denen Mitarbeiter besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Zum Beispiel nach einem Todesfall in der Familie. - Diskriminierung
Mitarbeiter dürfen nicht aufgrund einer gewerkschaftlichen oder politischen Tätigkeit während der Probezeit gekündigt werden. Die Gründe dürfen generell nicht diskriminierend sein. Zum Beispiel wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Religion. - Personengruppen
Schwangere, Auszubildende und Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz. So gilt das Kündigungsschutzgesetz für Schwangere bereits während der Probezeit. Bei Auszubildenden ist laut Berufsbildungsgesetz eine vollständige Probezeit vorgeschrieben. Sie kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Kündigung während der Probezeit: Muster & Tipps
Falls Sie das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden wollen, können Sie zur Kündigung die folgenden Kündigungsschreiben Muster nutzen. Achten Sie nur bitte darauf, die für Sie zutreffenden Fristen anzupassen:
- Kündigungsschreiben Muster für Arbeitnehmer: Word, PDF
- Kündigungsschreiben Muster für Arbeitgeber: Word, PDF
Tipp: Immer um ein Arbeitszeugnis bitten!
Sobald das Arbeitsverhältnis endet, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bitten Sie daher mit der Kündigung IMMER um ein…
- einfaches Arbeitszeugnis (falls Sie nur 4 Wochen beschäftigt waren).
- qualifiziertes Arbeitszeugnis (falls Sie länger beschäftigt waren).
Sie brauchen das Zeugnis für künftige Bewerbungen, um Beschäftigung und gesammelte Erfahrungen nachweisen.
Reaktion: Was tun bei vorzeitiger Kündigung?
Falls Sie von der Kündigung in der Probezeit überrascht werden, sollten Sie richtig und professionell reagieren:
- Kündigung prüfen
Prüfen Sie, ob die Kündigung formal korrekt und damit wirksam ist. Eventuell muss auch zunächst eine Abmahnung erfolgen. Falls Sie Fehler entdecken, können Sie der Kündigung binnen drei Wochen widersprechen. Das wird das Beschäftigungsverhältnis zwar nur etwas verlängern. Ein paar Tage mehr Gehalt können aber manchmal nützlich sein. - Souverän bleiben
Auch wenn Sie wütend oder traurig sind: Bleiben Sie Profi! Lästern Sie nicht. Machen Sie nicht blau, sondern erledigen Sie Ihren Job regulär noch zwei Wochen lang. Ab jetzt arbeiten Sie für Ihren guten Ruf und einen tadellosen Lebenslauf. - Gespräch suchen
Auch wenn es offiziell keine Begründung gibt: Suchen Sie das 4-Augen-Gespräch mit dem Chef und bitten Sie ihn um Feedback. Falls er sich darauf einlässt, können Sie daraus nur lernen. - Gründe analysieren
Gehen Sie die Probezeit Schritt für Schritt durch, selbst wenn es unbequem wird: Haben Sie Fehler gemacht? Welche? Was können Sie künftig besser machen? Umso besser gelingt der nächste Jobwechsel.
Bewerbung nach Kündigung: Muster für ein Anschreiben
Eine Kündigung in der Bewährungszeit muss im Anschreiben nicht erwähnt werden. Wichtiger bei der Bewerbung danach ist die sogenannte Hin-zu-Motivation. Also der Grund, warum Sie die neue Stelle wollen.
Um Ihnen die Bewerbung nach einer Kündigung zu erleichtern, haben wir ein Muster-Anschreiben vorbereitet, dass Sie privat nutzen und direkt online im Browser umschreiben können. Zum Editieren der Vorlage einfach auf den Kasten klicken.
Max Mustermann
Beispielstraße 1
12345 Musterhausen
Mobil: 0170/12 34 56 78
Mail: mm@mustermann.de
Arbeitgeber GmbH
z.Hd. Peter Personaler
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TT.MM.JJJJ
Bewerbung auf Ihre Stelle als Mechatroniker
Sehr geehrter Herr Personaler,
ich habe mich sehr gefreut, als ich Ihre Stellenanzeige auf Karrierebibel.de las: Ihre Beschreibung eines erfahrenen Mitarbeiters im Bereich Entwicklung in der Automobil-Branche passt hervorragend zu meinem Profil. In den vergangenen Jahren habe ich bei zwei renommierten Automobil-Zulieferern nicht nur Steuermodule entwickelt und entworfen, sondern auch Teams und Projekte erfolgreich geleitet.
Ein Auszug meiner wichtigsten Projekte:
- Entwicklung einer neuen Steuereinheit vom Prototypen-Stadium bis zur Serienreife.
- Optimierung bestehender Steuerungseinheiten und Steigerung der Effizienz des Produktionsprozesses.
- Maßgebliche Mitwirkung bei Entwurf und Konzept innovativer Steuerungsmodelle für die nächste Automobil-Generation.
Ihr Unternehmen, meine Chance
Diese Berufserfahrungen sowie mein umfassendes Know-how möchte ich nun gewinnbringend in Ihrem Unternehmen einsetzen. Vor allem die enorme Bandbreite Ihrer Abteilungen und Arbeitsfelder reizen mich sehr: Ich bin davon überzeugt, nicht nur mich und meine Talente hier weiterentwickeln zu können, sondern so auch in den kommenden Jahren einen großen Mehrwert zu schaffen.
Mit mir erhalten Sie einen Mitarbeiter, der nicht nur hoch motiviert, selbstständig und kreativ nach neuen Lösungen sucht, sondern auch Probleme schnell identifiziert und teamorientiert angeht. Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch und freue mich auf die Einladung.
Da mein Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ endet, stehe ich ab dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
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Vorstellungsgespräch: Die Kündigung erklären
Manchmal passt es einfach nicht. Das wissen auch Personaler. Umso entscheidender ist die richtige innere Haltung. Wir empfehlen, dass Sie im Bewerbungsgespräch die Karten offen auf den Tisch legen. Werden Sie nach den Kündigungsgründen gefragt, gehen Sie konstruktiv damit um – ohne sich zu rechtfertigen. Schuldzuweisungen und schlecht über bisherige Arbeitgeber reden, ist tabu. Räumen Sie eigene Fehler ein und sagen Sie lieber, was Sie daraus gelernt haben. Anschließend richten Sie den Blick wieder auf die neue Stelle, Ihre Qualifikationen und Motivation.
Gute Begründungen können auch sein
Lernwille und konstruktive Reflexionsfähigkeit sind wesentliche Soft Skills und gefragte Eigenschaften bei der Bewerbung. Wer diese beweist, wird eher eingestellt, als jemand, der vorgibt fehlerlos zu sein.
- Die Aufgaben haben sich in der Probezeit – entgegen Ihrer Erwartung – stark verändert.
- Die Unternehmenskultur und die Werte des Unternehmens haben nicht gepasst.
- Ihre Vorstellung und die Stellenbeschreibung entsprachen nicht der Realität.
- Es gab Veränderungen im Unternehmen, die die Arbeit nachhaltig beeinflusst haben.
- Berufliche Perspektiven haben sich als unattraktiv herausgestellt.
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