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Arbeitslosengeld: Anspruch, Rechner, Höhe + Tipps

Wer nach einer Beschäftigung arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Es tritt an die Stelle des Gehalts und hilft, die Phase der Erwerbslosigkeit zu überbrücken. Dafür müssen Berechtigte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es kommt sowohl auf die Dauer der Beschäftigung als auch das Alter des Arbeitssuchenden an. Wie lange Sie die staatliche Unterstützungsleistung erhalten, welchen Höchstsatz es gibt (plus Rechner), Tipps zum Arbeitslosengeld sowie ein Muster zum Widerspruch im Falle einer Arbeitsgeldsperre…



Arbeitslosengeld: Anspruch, Rechner, Höhe + Tipps

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Definition: Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2 oder Bürgergeld?

Arbeitslosengeld I (auch: ALG I oder Arbeitslosengeld 1) ist eine Leistung aus der deutschen Arbeitslosenversicherung. Fällt der Job weg, dient es der finanziellen Absicherung. Zu unterscheiden ist es von Bürgergeld. Das ist eine staatliche Grundsicherung, die anstelle des ALG I treten kann.

Die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2 (auch: ALG II) ist Hartz 4. Das wurde durch das Bürgergeld abgelöst. Das reformiert die Grundsicherung und erhöht die Regelbedarfe. 53 Euro mehr steht Empfängern nun im Vergleich zum alten Arbeitslosengeld 2 zu.

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Anspruch auf Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind arbeitslos und in der Lage, wöchentlich wenigstens 15 Stunden zu arbeiten.
  • Über den Digitalen Service oder persönlich haben Sie sich arbeitslos gemeldet.
  • Sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle.
  • Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt.

Zudem besteht die Pflicht zur Mitarbeit. Das umfasst Eigenbemühungen, einen neuen Job zu finden – beispielsweise durch Bewerbungen, Coaching und private Arbeitsvermittlung.

Anwartschaftszeit: Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Die Anwartschaftszeit regelt, wie lange Sie für den Bezug von Arbeitslosengeld gearbeitet haben müssen. In den letzten 30 Monaten vorher müssen Sie mindestens 12 Monate lang in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben (Regelanwartschaftszeit). Das schließt neben Arbeitnehmern auch Selbstständige ein, die freiwillig in der Arbeits­losen­versicherung sind.

Anspruchsberechtigt sind ebenfalls Arbeitssuchende, die während der Arbeitslosigkeit Krankengeld beziehen oder ein Kind von unter drei Jahren erziehen und bisher versicherungspflichtig beschäftigt waren. Ebenfalls kann der Freiwilligendienst die Anwartschaftszeit abdecken, sofern Sie ihn mindestens 12 Monate geleistet haben.

Verkürzte Anwartschaftszeit

Eine verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten gilt für Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen. Das gilt beispielsweise auch für Kulturschaffende, deren Beschäftigungsverhältnisse von vornherein auf nicht mehr als 14 Wochen befristet waren.

Arbeitslosengeld Anspruch Anspruchsdauer Bei Kündigung Tabelle über 50 Nach 12 Monaten Nach Krankengeld Rechner Höchstsatz

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Arbeitslosengeld Höhe + Rechner: Das bekommen Sie

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem letzten Nettoeinkommen ab. Gezahlt wird keineswegs in Höhe des letzten Bruttogehalts, sondern 60 Prozent des errechneten Leistungsentgelts. Ein erhöhter Betrag von 67 Prozent gilt für Arbeitslose mit mindestens einem Kind.

Es gibt verschiedene Arbeitslosengeld-Rechner im Netz, mithilfe derer Sie sich einen ersten Überblick von der zu erwartenden Höhe des Arbeitslosengeldes machen können. So exakt die Rechner auch arbeiten: Die Ergebnisse können von der realen Höhe der bewilligten Leistung abweichen und sind keine Garantie. Folgende Rechner bieten den Service:

Aufstocken des Arbeitslosengeldes

Können Sie mit dem Arbeitslosengeld nicht Ihren Lebensunterhalt sichern, kann es aufgestockt werden. In dem Fall springt das Jobcenter ein und Sie können im Rahmen der Grundsicherung zusätzlich Bürgergeld beziehen. Diese müssen Sie zusätzlich beim Jobcenter beantragen.

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Arbeitslosengeld Anspruchsdauer: Wie lange bekommt man ALG 1?

Für die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld gibt es zwei Kriterien: Einerseits hängt sie davon ab, wie lange Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Richtwert sind hier die letzten fünf Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung. Andererseits spielt Ihr Alter zum Zeitpunkt des Anspruchs eine Rolle. Der längste Bezug von Arbeitslosengeld für unter 50-Jährige liegt bei 12 Monaten.

Arbeitslosengeld Anspruch über 50

Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine längere Zahlung des Arbeitslosengeldes von 15 Monaten, sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung mindestens zweieinhalb Jahre – also 30 Monate – beschäftigt waren. Der Höchstanspruch von zwei Jahren Arbeitslosengeld gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre alt sind und mindestens 48 Monate Versicherungspflichtzeit nachweisen können.

Arbeitslosengeld 1 Tabelle: Übersicht Höchstanspruch

Versicherungspflicht
(letzte 5 Jahre)
Alter Höchstanspruch
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate
30 Monate 50. 15 Monate
36 Monate 55. 18 Monate
48 Monate 58. 24 Monate
[Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales]

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie übrigens, wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgegangen sind. Grund: Dieses Arbeitsverhältnis ist nicht versicherungspflichtig. Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann also auch nicht davon profitieren.

Arbeitslosengeld Anspruch bei Kündigung

Angenommen, Sie wollen den Job wechseln und kündigen zum 31. Januar. Die neue Stelle können Sie am 1. März antreten. Haben Sie für diesen Übergangsmonat Anspruch auf Arbeitslosengeld? Die kurze Antwort: wahrscheinlich nein. Durch die Eigenkündigung haben Sie Ihre vorübergehende Arbeitslosigkeit selbst verursacht.

In dem Fall verhängt die Agentur für Arbeit eine sogenannte Sperrzeit für das Arbeitslosengeld von drei Monaten. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes reduziert sich dadurch, sodass Sie insgesamt weniger Geld erhalten. Eine Sperre ist zudem in folgenden Fällen möglich:

Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitssuchendmeldung

Wer erfährt, dass der Job in weniger als drei Monaten endet, muss sich binnen drei Tagen arbeitssuchend melden. Wissen Sie mehr als drei Monate vor Ablauf ihres Arbeitsverhältnisses von dessen Ende Bescheid, müssen Sie spätestens drei Monate vorher sich arbeitssuchend melden. Diese Mitteilung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

Die Arbeitslosmeldung hingegen darf nur persönlich vor Ort oder über den Digitalen Service erfolgen. Das sollte drei Monate vorher bis spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit geschehen. Geschieht das nicht, bekommen Sie das Arbeitslosengeld erst ab dem Zeitpunkt der Meldung gezahlt.

Ausnahmen von der Sperrzeit

Bis zum nächsten Job stellt das Arbeitslosengeld für viele eine wichtige Einkommensquelle dar. Daher gilt es eine Sperrfrist zu vermeiden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die zwölfwöchige Sperrzeit lässt sich dann auf drei oder sechs Wochen reduzieren oder sogar komplett verhindern:

  • Berufliche Veränderung oder Verbesserung nach der möglichen Sperrzeit: Sie gehen nachweislich ein neues Beschäftigungsverhältnis ein oder haben Aussicht auf eine neue Stelle.
  • Eigene Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.
  • Gemeinsamer Umzug mit/zu Ihrem Ehepartner/Lebensgefährten in eine andere Stadt.
  • Bestimmungen zum Arbeitsschutz werden nicht eingehalten.
  • Unzumutbare Verhältnisse auf der Arbeitsstelle wie Mobbing oder sexuelle Belästigung.
  • Keine oder nur verzögerte Lohnzahlungen.

Allgemein ist die Arbeitsagentur nicht dafür bekannt, Sperrzeiten leichtfertig außer Kraft zu setzen. Es gibt auch sogenannte Ermessensentscheidungen. Diese finden zwar innerhalb gewisser Rahmenvorgaben statt, jedoch kann der jeweils zuständige Sachbearbeiter sie anders treffen. Für die letztgenannten Fälle gilt es außerdem immer entsprechende Nachweise zu erbringen, beispielsweise in Form eines ärztlichen Attests.

Muster: Gegen eine Sperrfrist Widerspruch einlegen

Sollte die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängen, müssen Sie das nicht widerspruchslos akzeptieren. Wichtig ist hierbei zweierlei: Reagieren Sie schnell – innerhalb eines Monats müssen Sie widersprechen. Außerdem sollten Sie postalisch Widerspruch einlegen – am besten per Einschreiben. So haben Sie für den Fall aller Fälle einen Nachweis. Erfolgt eine Ablehnung des Widerspruchs, können Sie zudem beim Sozialgericht klagen.

Eine Mustervorlage für einen Widerspruch gegen Verhängung der Sperrfrist finden Sie bei uns als kostenlosen Download. Sie finden ihn HIER als PDF-Dokument zur Inspiration oder durch den Klick auf den Button als Word-Datei. Diese können Sie individuell anpassen.

Arbeitslosengeld Sperrfrist Widerspruch (Word-Datei)


Was passiert, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?

Da das Arbeitslosengeld eine befristete Leistung darstellt, erhalten die meisten es nur für die Dauer von zwölf Monaten (Ausnahmen: siehe Tabelle). Danach ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld verbraucht. Um den Lebensunterhalt dennoch zu sichern, zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen das Bürgergeld (früher ALG 2 oder Hartz 4 genannt).

Ruhezeit von Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bezieht jemand während seiner Arbeitslosigkeit bestimmte Sozialleistungen, kann zudem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz oder teilweise ruhen. Das ist beispielsweise in folgenden Fällen möglich:

Wie können Sie einen Vorschuss beantragen?

Während Behörden die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen und die Leistungen überweisen, vergehen oft einige Wochen: Zeit, die manche in finanzielle Bedrängnis bringt. Geringqualifizierte, saisonale Arbeiter oder Arbeitnehmer ohne Festanstellung können oftmals keine finanziellen Polster aufbauen.

Sie können bei der örtlichen Arbeitsagentur (ohne zusätzlichen Antrag) direkt mit dem Leistungsantrag einen Vorschuss beantragen. Ergibt die abschließende Prüfung jedoch, dass Ihnen kein Arbeitslosengeld (oder weniger) zusteht, müssen Sie die Differenz oder den kompletten Vorschuss wieder zurückzahlen.

Tipps für Arbeitnehmer beim Jobwechsel

Hier im Überblick die wichtigsten Punkte, die Sie bei einem Jobwechsel beachten sollten. Diese Tipps können Ihnen dabei helfen, das Beste aus der Situation zu machen, einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht aufs Spiel zu setzen und sich auf die kommende Zeit vorzubereiten:

  • Kurzschlussreaktionen vermeiden
    Kündigen Sie nur, wenn Sie schon eine neue Stelle gefunden haben. Ausnahme: Ihr aktueller Job ist sittenwidrig oder für Sie absolut unerträglich.
  • Überblick verschaffen
    Rechnen Sie durch, ob und wie viele Monate Sie mit Hilfe Ihrer Ersparnisse durchhalten könnten, falls gegen Sie tatsächlich eine Sperrzeit verhängt wird.
  • Übergangszeiten beachten
    Achten Sie darauf, einen möglichst nahtlosen zeitlichen Übergang von dem einen in den anderen Job zu gewährleisten.
  • Fristen beachten
    Melden Sie sich nach Ihrer Kündigung umgehend bei der Agentur für Arbeit.
  • Arbeitslosengeld beantragen
    Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Reicht die zu erwartende Leistung nicht aus, setzen Sie sich mit dem Jobcenter in Verbindung.
  • Sperrfrist widersprechen
    Legen Sie zeitnah gegen eine mögliche Sperrzeit Einspruch bei der Arbeitsagentur ein.
  • Aufhebungsvertrag vermeiden
    Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers, da auch dieser eine Sperrzeit nach sich ziehen kann.
  • Kündigung aussprechen lassen
    Bitten Sie alternativ Ihren Arbeitgeber darum, dass er Ihnen die Kündigung ausspricht, sofern das gegenseitige Verhältnis dies zulässt.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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