ALG Key Facts
- Voraussetzungen: Sie können Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie offiziell arbeitslos gemeldet sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten können und zuvor lang genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
- Anwartschaftszeit: Sie müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
- Antrag: Für die Zahlung müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen – dies ist direkt bei der Bundesagentur für Arbeit sowohl online als auch persönlich möglich.
- Höhe: Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kind) des pauschalen Nettoeinkommens.
- Dauer: Je nach vorheriger Versicherungszeit und Ihrem Alter liegt die Bezugsdauer zwischen 6 und maximal 24 Monaten (für Arbeitnehmer ab 58 Jahren).
Lesen Sie hierzu auch unsere Tipps für die Jobbörse der Arbeitsagentur.
Was ist Arbeitslosengeld genau?
Arbeitslosengeld ist eine befristete Lohnersatzleistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Verlieren Sie Ihren Job, ersetzen die Zahlungen teilweise das wegfallende Gehalt und geben finanzielle Sicherheit trotz Jobverlust.
Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Grundsicherung
Grundsicherung (seit 1. Juli 2026, ehemals „Bürgergeld“) ist eine Sozialleistung, die das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und Sozialgeld ersetzt. Es soll den Grundbedarf und das Existenzminimum sichern. Es wird gezahlt, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht reichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen?
Sie müssen einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, damit Sie die Leistung erhalten. Es gibt keine automatischen Zahlungen – es reicht nicht aus, wenn Sie sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden. Wollen Sie Arbeitslosengeld beantragen, sind insgesamt drei Schritte notwendig:
1. Arbeitssuchendmeldung (3-Monats-Frist)
Sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird – sei es durch eine Kündigung oder die Befristung Ihres Vertrags –, müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Hierbei gilt eine Frist von 3 Monaten vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie erst kurzfristig davon (z.B. bei einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen), müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen nach Bekanntwerden arbeitssuchend melden. Das geht unkompliziert telefonisch oder online über das Service-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
2. Arbeitslosmeldung
Sie können Arbeitslosengeld nur beantragen, wenn Sie offiziell arbeitslos gemeldet sind – dies ist nicht das Gleiche wie „arbeitssuchend“. Spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit, also dem Ende des Arbeitsverhältnisses, müssen Sie sich arbeitslos melden. Dies ist ebenso bis zu 3 Monate im Voraus möglich. Die Meldung ist persönlich in der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht vergessen!) möglich oder Sie nutzen das Online-Verfahren über den elektronischen Identitätsnachweis (eID) Ihres Personalausweises.
3. Antrag
Nach der Arbeitslosmeldung können Sie auch das Arbeitslosengeld beantragen. Den „Antrag auf Arbeitslosengeld“ können Sie online über die eServices der Arbeitsagentur oder vor Ort ausfüllen. Parallel müssen Sie Dokumente und Informationen einreichen:
- Arbeitsbescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers
- Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag
- Nachweise über den Bezug von Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld (falls zutreffend)
- Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung
Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, wird dieser geprüft und, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bewilligt. Die Zahlungen folgen dann zum Anfang des nächsten Monats rückwirkend – die Leistungen für den Monat Mai bekommen Sie also am 1. Juni.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen Sie erfüllen, um die Leistung zu beziehen:
- Sie sind arbeitslos und in der Lage, wöchentlich wenigstens 15 Stunden zu arbeiten.
- Über den digitalen Service oder persönlich haben Sie sich arbeitslos gemeldet.
- Sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle.
- Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt.
Zudem besteht die Pflicht zur Mitarbeit. Das umfasst Eigenbemühungen, einen neuen Job zu finden – beispielsweise durch Bewerbungen, Coaching und private Arbeitsvermittlung.

Was ist Anwartschaftszeit?
Die Anwartschaftszeit regelt, wie lange Sie für den Bezug von Arbeitslosengeld gearbeitet haben müssen. In den vergangenen 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate lang in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Angerechnet werden auch andere Zeiten:
- Bezug von Krankengeld
- Erziehungszeiten von Kindern unter 3 Jahren
- Freiwilligendienst oder Wehrdienst
Verkürzte Anwartschaftszeit
Eine verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten versicherungspflichtiger Zeit in den vergangenen 30 Monaten gilt für Arbeitnehmer, die befristet beschäftigt waren.
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgegangen sind. Grund: Dieses Arbeitsverhältnis ist nicht versicherungspflichtig. Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann auch nicht davon profitieren.
Arbeitslosengeld Höhe + Rechner
Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt 60 % des errechneten Leistungsentgelts. Arbeitslose mit mindestens einem Kind erhalten einen erhöhten Betrag von 67 %. Grundlage für die Berechnung ist Ihr Gehalt in den vergangenen 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Ermittelt wird die Höhe über das durchschnittliche tägliche Brutto-Arbeitsentgelt des vergangenen Jahres (Bemessungsentgelt). Von diesem Betrag werden Lohnsteuer und pauschal 20 % für die Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist das tägliche Netto-Arbeitsentgelt (Leistungsentgelt) – 60 % dieses Betrages erhalten Sie als Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner helfen bei der Ermittlung und schaffen einen Überblick über die zu erwartende Höhe der Leistung. Trotzdem kann es bei der Berechnung zu Abweichungen kommen. Folgende Rechner bieten den Service:
Aufstocken des Arbeitslosengeldes
Können Sie mit dem Arbeitslosengeld allein nicht Ihren Lebensunterhalt sichern, kann es aufgestockt werden. In dem Fall springt das Jobcenter ein, und Sie beziehen zusätzliche Grundsicherung. Diese müssen Sie ebenfalls beim Jobcenter beantragen.
Wie lange bekomme ich ALG?
Für die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld gibt es zwei Kriterien: Einerseits hängt sie davon ab, wie lange Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Richtwert sind hierbei die 5 Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung. Andererseits spielt Ihr Alter zum Zeitpunkt des Anspruchs eine Rolle. Der längste Bezug von Arbeitslosengeld für unter 50-Jährige liegt bei 12 Monaten.
Arbeitslosengeld-Anspruch über 50
Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine längere Zahlung des Arbeitslosengeldes von 15 Monaten, sofern Sie in den vergangenen 5 Jahren vor Arbeitslosmeldung mindestens 2,5 Jahre (30 Monate) beschäftigt waren. Der Höchstanspruch von 2 Jahren Arbeitslosengeld gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind und mindestens 48 Monate Versicherungspflichtzeit nachweisen können.
Arbeitslosengeld-Tabelle: Übersicht Höchstanspruch
| Versicherungspflicht (letzte 5 Jahre) |
Alter | Max. Anspruch |
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 | 24 Monate |
Was passiert nach Ende des Arbeitslosengeldes?
Das Arbeitslosengeld ist eine befristete Leistung. Sie erhalten es nur für die Dauer, die Ihnen nach den obigen Vorgaben zusteht. Nach dieser Zeit ist Ihr Anspruch verbraucht. Benötigen Sie weiterhin finanzielle Unterstützung, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung oder andere Sozialleistungen.
Arbeitslosengeld: Darf ich trotzdem arbeiten?
Sie dürfen arbeiten gehen und einen Nebenjob ausüben, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Dies wird von der Agentur für Arbeit sogar gefördert, weil Sie mit der Nebentätigkeit den ersten Schritt zurück in eine Vollzeitanstellung schaffen. Wollen Sie im Bezug von ALG arbeiten gehen, müssen Sie aber zwei wichtige Bedingungen beachten:
-
Arbeitsagentur informieren
Sie müssen spätestens am ersten Tag die Bundesagentur für Arbeit über die Aufnahme der Tätigkeit informieren.
-
Arbeitszeit einhalten
Sie dürfen maximal 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Bei einer längeren Arbeitszeit gelten Sie nicht mehr als „arbeitslos“ und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wie viel darf ich zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Durch Ihren Nebenverdienst haben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein Einkommen. Für dieses Gehalt gilt ein Freibetrag von 165 € pro Monat – bis zu diesem Betrag wird der Verdienst nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet und die Bezüge bleiben gleich. Übersteigt Ihr Gehalt den Freibetrag von 165 €, wird es angerechnet und Ihr ALG gekürzt. Je höher Ihr monatliches Einkommen ist, desto geringer die Zahlung der Arbeitsagentur – am Ende bleibt Ihnen aber trotzdem mehr Geld als ohne Job.
Wie wird Einkommen angerechnet?
Die Arbeitsagentur ermittelt aus dem monatlichen Einkommen und dem Freibetrag den sogenannten Anrechnungsbetrag. Hier ein einfaches Beispiel mit fiktiven Zahlen: Sie bekommen jeden Monat 1.400 € Arbeitslosengeld. In einem angemeldeten Nebenjob verdienen Sie auf Minijob-Basis 603 € monatlich. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
- Anrechnungsbetrag: 438 € (603 € – 165 €)
- Neues ALG: 962 € (1.400 € – 438 €)
Sie bekommen weniger Arbeitslosengeld, weil Sie den Freibetrag überschreiten – insgesamt haben Sie durch Ihr Gehalt und die Zahlungen der Arbeitsagentur aber einen höheren Betrag zur Verfügung. Ohne Job hatten Sie 1.400 €, mit reduziertem ALG und Nebenverdienst kommen Sie auf 1.565 €.
Sonderfall: Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeit
Haben Sie in den vergangenen 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit für mindestens 12 Monate bereits einen Nebenjob ausgeübt, bleibt dieses Nebeneinkommen auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld anrechnungsfrei. Beispiel: Sie haben seit über einem Jahr einen Nebenjob und verdienen 250 € monatlich. Bekommen Sie dann Arbeitslosengeld, können Sie diese 250 € weiterhin ohne Kürzung der Bezüge verdienen – zusätzlich zum Freibetrag von 165 €. Hier prüft das Arbeitsamt aber genau und individuell.
Arbeitslosengeld: Freibetrag erhöhen
Sie können den Freibetrag für das Arbeitslosengeld erhöhen, auch wenn Sie vor dem Bezug noch keinem Nebenjob nachgegangen sind. Dazu müssen Sie der Arbeitsagentur Werbungskosten melden. Dazu zählen verschiedene Ausgaben, die Ihnen durch die Ausübung Ihrer Nebenbeschäftigung entstehen. Typische Beispiele für Werbungskosten, mit denen Sie Ihren Freibetrag zum Arbeitslosengeld erhöhen, sind:
- Fahrkosten zur Arbeit
- Reinigungskosten für Arbeitskleidung
- Ausgaben für benötigte Arbeitsmaterialien
Die Werbungskosten steigern direkt Ihren Freibetrag. Haben Sie etwa Fahrtkosten von 40 € im Monat und zahlen zusätzlich monatlich 15 € für Arbeitsmaterialien, erhöht sich der Freibetrag von 165 € auf 220 €. Bei einem Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld von 603 € liegt der Anrechnungsbetrag somit nur noch bei 383 € (statt 438 €), Ihnen bleiben monatlich 55 € mehr vom ALG.
Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung
Sie kündigen selbst Ihren Job? Bei einer Eigenkündigung haben Sie zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil Sie die Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in dem Fall meist eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld von bis zu 3 Monaten. Die Bezugsdauer des ALG reduziert sich dadurch, sodass Sie insgesamt weniger Geld erhalten. Eine Sperre ist zudem in folgenden Fällen möglich:
- Fristlose Kündigung (durch den Arbeitgeber)
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Aufhebungsvertrag nebst Abfindung
- Verweigerung einer vermittelten Arbeit
- Verweigerte Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
- Nicht erbrachte Eigenbemühungen um einen neuen Job
- Keine Arbeitssuchendmeldung
Ausnahmen von der Sperrzeit
Für die Sperrfrist gibt es einige Ausnahmen. Durch diese können Sie die Phase auf 6 oder 3 Wochen reduzieren – und im besten Fall ganz verhindern:
- Berufliche Verbesserung nach Sperrzeit: Sie haben Aussicht auf eine neue Stelle.
- Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen.
- Gemeinsamer Umzug mit/zu Ihrem Ehepartner/Lebensgefährten in eine andere Stadt.
- Bestimmungen zum Arbeitsschutz wurden nicht eingehalten.
- Unzumutbare Verhältnisse auf der Arbeitsstelle wie Mobbing oder sexuelle Belästigung.
- Keine oder nur verzögerte Lohnzahlungen.
Die Entscheidung trifft stets der zuständige Sachbearbeiter. Für eine Chance auf eine Ausnahme brauchen Sie Nachweise über die entsprechenden Gründe (z.B. ein ärztliches Attest).
Muster: Widerspruch gegen Sperrfrist
Sollte die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängen, müssen Sie das nicht akzeptieren. Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Erfolgt eine Ablehnung des Widerspruchs, können Sie beim Sozialgericht klagen. Eine Mustervorlage für einen Widerspruch gegen Verhängung der Sperrfrist finden Sie hier als kostenlosen Download:
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