Rufbereitschaft: Kurz und knapp
- Definition: Rufbereitschaft ist die Pflicht, außerhalb der regulären Arbeitszeit für einen eventuellen Arbeitseinsatz erreichbar und verfügbar zu sein. Arbeitnehmer werden bei Bedarf zur Arbeit gerufen.
- Aufenthaltsort: Während einer Rufbereitschaft darf der Arbeitnehmer seinen Aufenthalt frei wählen, muss aber jederzeit und schnell einsatzbereit sein. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum Bereitschaftsdienst, bei dem Mitarbeiter direkt vor Ort beim Arbeitgeber sein müssen.
- Arbeitszeit: Die reine Erreichbarkeit gilt rechtlich als Ruhezeit. Erst ein tatsächlicher Einsatz während der Rufbereitschaft wird zur Arbeitszeit.
- Vergütung: Das Gehalt für eine Rufbereitschaft richtet sich nach Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Oft wird die Bereitschaft pauschal vergütet.
- Branchen: Typisch ist das Modell der Rufbereitschaft im Gesundheitswesen (z.B. Pflegedienste oder Hebammen), in der IT-Branche (z.B. Systemadministratoren oder Software-Support), in Versorgungsbetrieben (Strom- oder Wasserversorgung) und in der Justiz (Richter oder Staatsanwälte für eilige Beschlüsse).
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) meldet Zahlen von rund 2,4 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten. Das entspricht etwa 6 % aller Beschäftigten. In Gesundheitsberufen ist der Anteil am höchsten, hier gehört Rufbereitschaft für bis zu 14 % der Arbeitnehmer dazu.
Was ist Rufbereitschaft?
Rufbereitschaft ist eine Form der Bereitschaft, bei der Mitarbeiter sich für einen möglichen Einsatz bereithalten, erreichbar sein müssen und bei Bedarf kurzfristig tätig werden können. Der Arbeitgeber legt dabei keinen Ort fest. Während einer Rufbereitschaft darf ein Arbeitnehmer zu Hause sein, fernsehen, essen oder schlafen. Er muss aber erreichbar sein und zeitnah seine Arbeit aufnehmen.
Unterschied zum Bereitschaftsdienst
Bei einem Bereitschaftsdienst legt der Arbeitgeber vorher einen Ort fest – meist direkt im Betrieb –, an dem der Mitarbeiter sich aufhalten muss. Das ist hauptsächlich dann wichtig, wenn es mutmaßlich auf jede Minute ankommt. Ärzte in Kliniken sind ein klassisches Beispiel.
Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?
Rufbereitschaften zählen nicht grundsätzlich als Arbeitszeit. Wenn Sie z.B. zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens in Bereitschaft zu Hause sind, zählt dies zunächst als Ruhezeit. Wichtig ist aber die klare Unterscheidung zwischen Erreichbarkeit und Einsatz.
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Zeit der Erreichbarkeit
Die reine Phase der Erreichbarkeit ist keine Arbeitszeit. Voraussetzung ist die freie Gestaltung durch den Arbeitnehmer. Es handelt sich um Ruhezeit, weil Sie selbst entscheiden können, wo und wie Sie diese Zeit verbringen.
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Einsatzzeit
Sobald das Telefon klingelt und Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, wird die Zeit zur echten Arbeitszeit. Das schließt bereits die Wegezeit zum Betrieb mit ein. Die gesamte Einsatzzeit wird immer als Arbeitszeit gewertet und muss entsprechend bezahlt werden.
Ein konkretes Beispiel: Ihre Rufbereitschaft dauert von 22 Uhr bis 6 Uhr. Sie erhalten nachts einen Anruf und fahren um 3 Uhr los zur Arbeitsstelle, dort werden Sie pünktlich um 6 Uhr abgelöst. Hier haben Sie insgesamt 5 Stunden Ruhezeit (22 Uhr bis 3 Uhr) und 3 Stunden Arbeitszeit (3 Uhr bis 6 Uhr).
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann die Zeit der Erreichbarkeit als Arbeitszeit zählen, wenn der Arbeitgeber zeitliche oder geografische Vorgaben macht, die Arbeitnehmer in der Freizeitgestaltung einschränken. Schreibt der Chef zum Beispiel vor, dass Mitarbeiter auf Abruf innerhalb von 5 Minuten im Betrieb sein müssen, kann der Aufenthaltsort nicht mehr frei gewählt werden.
Reaktionszeit: Wie schnell muss ich am Arbeitsplatz sein?
Wird die Leistung benötigt, sollen Arbeitnehmer möglichst schnell am Arbeitsplatz und einsatzbereit sein. Aber wie schnell ist das? Dazu macht das Arbeitsrecht keine eindeutigen Angaben. Richtlinien lassen sich jedoch aus den Urteilen der Arbeitsgerichte ableiten. So entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein Zeitraum von 20 Minuten zu knapp sein kann – allerdings handelte es sich dabei um einen Feuerwehrmann, bei dem schnelle Reaktion besonders wichtig ist. Das Bundesarbeitsgericht verkündete in einem Urteil, dass es für Arbeitgeber akzeptabel sei, wenn Mitarbeiter innerhalb von 45 Minuten am Arbeitsplatz sind.
Vergütung: Wie wird Rufbereitschaft bezahlt?
Da die reine Rufbereitschaft (die Zeit der Erreichbarkeit) keine Arbeitszeit ist, haben Sie hier keinen Anspruch auf volle Vergütung. Dennoch werden Sie in geringerem Umfang für Ihren Verzicht auf volle Freizeit finanziell entschädigt. Für das Gehalt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Bereitschaftspauschale
Üblich ist eine pauschale Abgeltung pro Tag, Wochenende oder Woche. Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es etwa feste Sätze für die Rufbereitschaft. In der freien Wirtschaft wird oft ein Prozentsatz des Stundenlohns für die Dauer der Bereitschaft gezahlt (z.B. 12,5 % bis 25 %).
2. Vergütung der Arbeitsleistung
Wird aus der Bereitschaft ein Einsatz, muss diese Zeit wie normale Arbeitszeit bezahlt werden. Oft kommen hier noch Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit hinzu. Viele Unternehmen garantieren zudem eine Mindestvergütung pro Einsatz (z.B. wird jeder Einsatz mit mindestens einer Stunde berechnet, auch wenn er nur 10 Minuten dauert).
Beispiel: Rufbereitschaft TVÖD
Wie die Vergütung in der Praxis geregelt sein kann, zeigt das Beispiel der Rufbereitschaft im TVÖD. Laut dem Tarifvertrag gilt: Bereitschaftszeiten von mehr als 12 Stunden werden nach einer pauschalen Rufbereitschaftsvergütung bezahlt. Dauert die Rufbereitschaft weniger als 12 Stunden, wird die Vergütung stundengenau abgerechnet und an Wochentagen mit 12,5 % des normalen Stundenlohns vergütet – höhere Vergütungen gibt es an einem Samstag (15 %) sowie an Sonn- und Feiertagen (25 %).
Darf ich die Bereitschaft ablehnen?
Gibt es eine klare Regelung – in einem Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder einer gültigen Betriebsvereinbarung –, sind Mitarbeiter zur Rufbereitschaft verpflichtet. Auch wenn dieser Teil des Jobs Ihnen wenig Spaß macht, können Sie dann nicht ablehnen oder die Bereitschaft verweigern. Der Arbeitgeber könnte dann sogar aufgrund einer Arbeitsverweigerung eine Abmahnung oder bei Wiederholung eine Kündigung aussprechen.
Rufbereitschaft Altersgrenze
Oft wird die Frage nach einer Altersgrenze für die Rufbereitschaft gestellt. Klare Antwort: Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für die Arbeit in Rufbereitschaft. Das Arbeitsmodell kann somit altersunabhängig eingesetzt werden, wenn es ein Arbeitgeber für sinnvoll erachtet oder eine Aufgabe es erforderlich macht. Es gibt aber eine Altersgrenze für Jugendliche: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erlaubt für Jugendliche nur Arbeitszeiten zwischen 6 Uhr und 20 Uhr (§ 14 JArbSchG) – Arbeit in der Nachtruhe, zu der Rufbereitschaft meist zählt, ist verboten.
Wo ist Rufbereitschaft verbreitet?
Besonders häufig kommt Rufbereitschaft in diesen Branchen vor:
- Sicherheitsberufe
- Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe
- Bau- und Ausbauberufe
- IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe
- Fertigungstechnische Berufe
- Land- , Forst- und Gartenbauberufe
- Verkehrs- und Logistikberufe
- Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe
Zudem betrifft Rufbereitschaft in erster Linie Vollzeitbeschäftigte. Minijobber und Teilzeitkräfte werden selten in Bereitschaft eingesetzt. Unterschiede gibt es auch bei den Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2.000 Mitarbeitern setzen viel häufiger Rufbereitschaft ein als etwa Kleinbetriebe. Hintergrund: Große Unternehmen stellen dadurch eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sicher. Das gilt für Versorgungsunternehmen genauso wie für Krankenhäuser.
Rufbereitschaft: Wie oft ist sie erlaubt?
Es gibt keine klaren Vorgaben aus dem Arbeitsrecht, wie häufig ein Mitarbeiter für die Bereitschaft eingeteilt werden kann. Grundsätzlich sollte eine möglichst faire Verteilung gefunden werden, bei der kein Mitarbeiter benachteiligt wird. So kann es für Arbeitgeber schwierig sein, wenn immer nur ein und derselbe Mitarbeiter in Rufbereitschaft ist, obwohl andere Kollegen die gleichen Qualifikationen mitbringen und bei einem Notfall in der Nacht einspringen könnten.
Allerdings sollten auch individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Wohnt ein Mitarbeiter beispielsweise mehr als eine Stunde weit weg, die anderen sind hingegen nur 10 Minuten vom Arbeitsplatz entfernt, sollte dies in die Planung einfließen. Unternehmen beschließen aber durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung teilweise ein generelles System für die Einteilung der Bereitschaft.
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