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Nachtdienst: Rechte und Tipps

Wer Nachtdienst macht, weiß, was es heißt, die Nacht zum Tage zu machen. Während Arztserien irgendwelche romantischen Techtelmechtel vorgaukeln, sieht der harte Krankenhausalltag ganz anders aus. Der findet nämlich nicht nur tagsüber statt, sondern geht nachts weiter und macht vor vielen Berufsgruppen keinen Halt. Indes ist Nachtdienst längst nicht auf bestimmte Branchen beschränkt. Spätestens seit der flexiblen Arbeitseinteilung in vielen Berufen gibt es immer mehr Menschen, die jenseits der klassischen Nine-to-five-Arbeitszeiten Nachtschichten einlegen. Was es bedeutet, Nachtdienst zu machen und welche Rechte Sie haben…



Nachtdienst: Rechte und Tipps

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Nachtdienst Definition: Was fällt unter den Begriff?

Nachtdienst bezeichnet ursprünglich die Nachtarbeit im öffentlichen Dienst. Typischerweise betrifft dies Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Pflegekräfte und Ärzte.

Da es allerdings genügend private Kranken- und Pflegeeinrichtungen gibt und auch andere Berufsgruppen nachts arbeiten, lässt sich diese strikte Trennung kaum mehr aufrecht erhalten, zumal die Eigenheiten dieser Arbeit vergleichbar sind.

Reglementiert wird der Nachtdienst im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gemäß § 2 und § 6.

Mit Nachtarbeit ist in Deutschland üblicherweise eine Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr gemeint, in Krankenhäusern kann die Schicht allerdings auch deutlich früher beginnen. Als Nachtdienst wird jeder Dienst bezeichnet, der in dieser Zeit mindestens zwei Stunden Arbeitszeit umfasst. In Bäckereien und Konditoreien gelten Arbeitszeiten von 22 bis 5 Uhr.

Der Nachtdienst soll acht Stunden nicht überschreiten, allerdings kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, sofern innerhalb eines Kalendermonats beziehungsweise innerhalb von vier Wochen durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

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Welche Berufsgruppen sind betroffen?

Wer an Nachtdienst denkt, der hat sofort bestimmte klassische Berufsgruppen vor seinem inneren Auge. Die frisch gebackenen Brötchen am frühen Morgen sind eine Sache. Unvorstellbar jedoch, dass Beamte wie beispielsweise Polizisten grundsätzlich nachts frei haben: Das Verbrechen schläft nie.

Ebenso wenig machen Krankheiten und Notfälle Halt vor der Nacht. Folgende Arbeitnehmer machen Nachtdienst in Organisationen und Unternehmen, die Dienste rund um die Uhr eingerichtet haben:

  • Angestellte bei Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Justizvollzug und Rettungsdienst
  • Personal in Krankenhäusern, Apotheken und wichtigen Pflegediensten
  • Angestellte von Energieversorgern und wichtigen Entsorgungs-Betrieben
  • Personal im Verkehrswesen, beispielsweise in Bussen, Bahnen oder Flugzeugen
  • Angestellte von Industriebetrieben (vor allem aus dem Bereich Stahl, Papier, Chemie)
  • Angestellte in Funk- und Zeitdiensten, meteorologischen Wetterdiensten
  • Angestellte im Securitybereich, Hotellerie, Gastronomie (ebenso Nachtclubs, Diskotheken)

Daneben gibt es einige Dienstleister, beispielsweise Mitarbeiter in Callcentern, die ebenfalls Nachtdienst oder Bereitschaftsdienst haben. Immer stärker werden Serviceleistungen erwartet, die 24 Stunden am Tag verfügbar sind.

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Arbeitsrecht Nachtdienst: Unterschiedliche Vereinbarungen

Prinzipiell könnte in Deutschland jedes Unternehmen Nachtarbeit und damit Nachtdienste einrichten. Einschränkungen sind hier einzig durch folgende Bestimmungen möglich:

In diesen Verträgen werden arbeits- und betriebsrechtliche Regelungen und die jeweilige Entlohnung festgehalten. Für die Pausenzeiten gilt gemäß Arbeitsrecht, dass ab sechs Stunden 30 Minuten Pause, über neun Stunden 45 Minuten Pause gemacht werden sollten.

In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass gerade im Krankenhaus und in der Pflege diese Pausen kaum einzuhalten sind: Oft ist der Nachtdienst viel zu schwach besetzt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer arbeiten allein und haben eher Arbeitsbereitschaft statt Pause.

Ebenso wie die Übergabezeiten eigentlich als Arbeitszeit gelten und als solche auch vom Arbeitgeber angerechnet und eingeplant werden sollten – in der Realität wird angesichts des Personalnotstands und teilweise ausbeuterischen Umgangs mit dem Personal teilweise darauf verzichtet.

Sofern ein Arbeitsvertrag ausdrücklich den Nachtdienst festhält, kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht einfach in den Tagdienst versetzen. Dies wäre eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag eine Klausel enthält, die eine Änderung der Arbeitszeiten beinhaltet, dann ist eine Versetzung in den Tagdienst möglich.

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Nachtdienst: Besonderer Schutz in Ausnahmefällen

Ausnahmen im Nachtdienst gibt es für schwangere Frauen, hier greift § 5 Mutterschutzgesetz, der es Arbeitgebern verbietet, Schwangere zwischen 20 und 6 Uhr zu beschäftigen.

Einzige Ausnahme: auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin darf sie bis 22 Uhr arbeiten. Ausnahmen gelten auch für eine weitere Gruppe von Arbeitnehmern, die einem besonderen Schutz unterliegen, den Jugendlichen. Hier greifen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JArbSchG).

Demnach dürfen Jugendliche eigentlich nur von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Mit steigendem Alter mehren sich allerdings die Ausnahmen, so dürfen Jugendliche über 16 Jahre…

  • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
  • in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
  • in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr und
  • in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden, 17-Jährige sogar ab 4 Uhr.

Besonderer Schutz gilt auch für Arbeitnehmer über 50 Jahren, die Anspruch auf eine jährliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung haben. Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen vom Nachtdienst, können aber eine Befreiung beantragen, sofern sie die erforderliche Arbeit nicht erbringen können.

Als Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenstatus können sie außerdem verlangen, dass Sie nicht länger als acht Stunden beschäftigt werden, womit der Nachtdienst häufig obsolet wird.

Nachtdienst birgt vielfältige Belastungen

Die körperlichen Belastungen durch den Nachtdienst sind nicht ohne:

  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Diabetes
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Rückenprobleme
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen

Auch die Gefahr von Unfällen und Verletzungen durch Nadeln gehören zum Berufsrisiko. Wer im Nachtdienst arbeitet, hat eine um 25 Prozent höhere Gefahr an Lungenkrebs zu erkranken.

Neben den körperlichen Belastungen setzt der Nachtdienst vielen Menschen auch psychisch zu, so dass Depression und Suchterkrankungen neben Burnout und Angststörungen zunehmen.

Daneben wirkt sich der Nachtdienst auf das soziale Leben aus: Wechselnde Schichten bergen die Gefahr einer sozialen Isolation, da die gesellschaftliche Teilhabe zu festen Zeiten erschwert wird.

Gerade Berufe im sozialen Bereich sind oftmals für die Arbeitnehmer sehr belastend, so dass der Arbeitsalltag nicht an der Tür hinter sich gelassen, sondern in die Familien mit hineingetragen wird.

Werden Hobbys und Freunde dann vernachlässigt, fehlt oft der nötige Ausgleich. Umso wichtiger ist es dann, durch eine gesunde Ernährung den Körper zu stützen.

Nachtdienst Tipps: Das können Sie für gesunden Schlaf tun

Wer einige Nächte hintereinander im Nachtdienst gearbeitet hat, hat sich gewissermaßen einen neuen Rhythmus erworben und Schwierigkeiten, ohne weiteres an den freien Tagen abends frühzeitig einzuschlafen.

Auch der Schlaf nach der Nachtschicht ist tagsüber oft nicht derselbe wie nachts: Meist ist in der Umgebung jeder wach, je nach Wohnlage dringt Verkehrslärm von draußen nach innen. Es gibt dennoch einiges, das Sie für gesunden und erholsamen Schlaf tun können:

  • Vermeiden Sie Lärm und Störungen, indem Sie mögliche Lärmquellen wie Radio und Fernsehen ausschalten beziehungsweise aus dem Schlafzimmer verbannen. Reicht das nicht, greifen Sie auf Ohrstöpsel zurück.
  • Dunkeln Sie das Zimmer ab. Wer nicht für ausreichend Abdunklung sorgen kann, kann eine Schlafmaske tragen.
  • Das Schlafzimmer sollte generell kühler als die restliche Wohnung sein. Ideal ist dafür eine Zimmertemperatur von 14 bis 18 Grad.
  • Sorgen Sie für Frischluftzufuhr, indem Sie entweder vor dem Schlafengehen lüften oder bei gekippten Fenster schlafen.
  • Um nach einem aufwühlendem Nachtdienst wieder „herunterzukommen“, können Einschlafrituale helfen. Dazu können Entspannungsübungen wie progressive Muskelentspannung oder Meditationen zählen, ebenso auch Routinen wie zehn Minuten vor dem Schlafen ein Buch zu lesen – nach Möglichkeit keinen spannenden Krimi.
  • Versuchen Sie, während der Nachtdienste tagsüber mindestens sieben bis acht Stunden Schlaf zu bekommen. Nach dem letzten Nachtdienst sollten Sie sich möglichst schnell wieder an reguläre Zeiten anpassen.

Arbeitszeitgesetz: Ruhezeit nach Nachtdienst wichtig

Angesichts der Vielzahl der Belastungen ist es offensichtlich, dass Ruhezeiten nach dem Nachtdienst für Arbeitnehmer von enormer Wichtigkeit sind.

Waren früher bis zu 60 Stunden wöchentliche Arbeitszeit möglich, gibt es seit 1994 immerhin eine Begrenzung auf 48 Stunden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, empfiehlt nicht mehr als vier Nachtdienste hintereinander, Arbeitswissenschaftler sogar eher nur drei.

Grundsätzlich ist eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben, das heißt Zeit, die in der weder gearbeitet wird noch Bereitschaft besteht.

Diese Ruhezeit kann allerdings in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen um eine Stunde gekürzt werden auf eine Ruhezeit von zehn Stunden. Innerhalb eines Monats beziehungsweise von vier Wochen muss dann ein Ausgleich durch Verlängerung der Ruhezeit auf zwölf Stunden stattfinden.

Diese Bestimmungen resultieren aus den Erkenntnissen der Arbeitsmedizin der letzten Jahrzehnte. Demnach ist ein Dauer-Nachtdienst nicht zu empfehlen, auch sollte die Ruhephase nach dem Nachtdienst mindestens 24 Stunden, am besten sogar 48 Stunden betragen.

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