Unterschiedliche Formen der Bereitschaft
Allgemein bedeutet Bereitschaft, dass ein Mitarbeiter für einen gewissen Zeitraum erreichbar und einsatzbereit sein müssen. Ein wichtiger Unterschied besteht in der konkreten Form. Welche Variante zum Einsatz kommt, wird vom Arbeitgeber durch die Anforderungen im Betrieb festgelegt. Die zwei wichtigsten Formen der Bereitschaft werden teilweise synonym verwendet, haben aber entscheidende Unterschiede:
Was ist eine Rufbereitschaft?
Bei der Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer abrufbereit sein. Er ist dafür verantwortlich, für ständige Erreichbarkeit während der Rufbereitschaft zu sorgen. Wo er sich während dieser Form der Bereitschaft aufhält, ist jedoch Entscheidung des Mitarbeiters. Die Rufbereitschaft muss nicht am Arbeitsplatz verbracht werden. Auch entscheidet der Mitarbeiter selbst, was er in der Zeit der Rufbereitschaft macht.
Seine Pflicht ist es, kurzfristig erreichbar zu sein und sich schnell auf den Weg zur Arbeit zu machen, wenn ein Anruf vom Arbeitgeber kommt. Hier kommt häufig die freie Wahl des Ortes an ihre Grenzen, denn man muss nah genug am Arbeitsplatz bleiben, um bei Bedarf dorthin fahren zu können.
Was ist ein Bereitschaftsdienst?
Der Bereitschaftsdienst liefert eine klare Vorgabe, wo sich ein Mitarbeiter in der Zeit seiner Bereitschaft aufhält. Arbeitgeber schreiben üblicherweise vor, dass sie am Arbeitsplatz verbracht wird. Möglich ist aber auch ein anderer Ort, der in der Nähe liegt.
Im Bereitschaftsdienst hat der Mitarbeiter die Zeit zur freien Verfügung – muss also nicht die ganze Zeit beruflichen Aufgaben erledigen. Es gilt jedoch der Grundgedanke der Bereitschaft: Wenn seine Leistung erforderlich wird, muss er sich sofort an die Arbeit machen.
Sonderform: Was ist Arbeitsbereitschaft?
Eine besondere Form ist die sogenannte Arbeitsbereitschaft. Diese findet während der normalen Arbeitszeit statt. Es handelt sich um einen Zeitraum, in dem Arbeitnehmer zwar bereit zur Arbeit und aufmerksam sind, gerade aber keine Arbeitsleistung erbringen. Ein Beispiel sind Mitarbeiter im Callcenter, die für kurze Zeit keinen Anruf erhalten. Sie sind bereit, jederzeit ans Telefon zu gehen, können sich aber in der Zwischenzeit für einige Minuten erholen.
Wie muss Bereitschaft bezahlt werden?
Die Bezahlung der Bereitschaft ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln. Für Mitarbeiter zunächst die wichtigste Information: Natürlich muss eine Bereitschaft vom Arbeitgeber grundsätzlich vergütet werden. Dies gilt unabhängig von der Form der Bereitschaft und ist auch nicht davon abhängig, ob Sie wirklich arbeiten oder keine Aufgaben anfallen.
Wie genau die Bereitschaft bezahlt wird, wird maßgeblich von der Art bestimmt. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Ruhe- und Arbeitszeit.
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Bezahlung bei Rufbereitschaft
Die Zeit in einer Rufbereitschaft, über die ein Mitarbeiter frei verfügen kann, wird als Ruhezeit angesehen. Arbeitszeit ist nur die Zeit, die tatsächlich für die Arbeit innerhalb der Bereitschaft benötigt wurde. Oft entscheiden Arbeitgeber sich dazu, die Rufbereitschaft mit einer Pauschale zu vergüten. Genaue Regelungen über die Höhe der Bezahlung ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag.
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Bezahlung bei Bereitschaftsdienst
Der Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich als Arbeitszeit. Grund: Vom Arbeitgeber wird vorgegeben, an welchem Ort der Mitarbeiter sich ein Mitarbeiter für einen möglichen Arbeitseinsatz aufzuhalten hat. Die Zeit steht nicht zur freien Verfügung.
Es wird angenommen, dass die tatsächliche Arbeitsbelastung geringer ist. Da nicht dauerhaft gearbeitet wird, sondern nur nach Bedarf, wird die Bezahlung angepasst. Dies erfolgt durch den Heranziehungsanteil. Diese Größe beschreibt den Anteil der Vollarbeit während der Bereitschaft – wie viel der Zeit wird also wirklich für Arbeit aufgebracht. Liegt dieser Anteil beispielsweise bei 50 Prozent, beträgt die Bezahlung im Bereitschaftsdienst auch 50 Prozent des normalen Gehalts. Hinzu können Zuschläge für Nachtarbeit oder Feiertage kommen.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgericht bestätigte aber, dass Bereitschaftszeiten, in denen ein Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält, mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Unabhängig vom Heranziehungsanteil und der Höhe der Bezahlung verdienen Sie während der Bereitschaft also immer mindestens den Mindestlohn.
Muss ich eine Bereitschaft übernehmen?
In einigen Berufen und Branchen ist Bereitschaft ein normaler Teil des Arbeitsalltags. Bei Ärzten und Medizinern im Krankenhaus, bei Rettungsdiensten, der Polizei oder bei Energieversorgern muss im Notfall schnell jemand vor Ort sein. Ob Sie zur Bereitschaft verpflichtet sind, hängt dabei von Ihrem Arbeitsvertrag oder einem gültigen Tarifvertrag ab. Hier muss eindeutig geregelt sein, dass die Möglichkeit einer Bereitschaft besteht und dass der Mitarbeiter sich dazu verpflichtet, diese zu übernehmen.
Fehlt eine solche Vereinbarung im Vertrag, kann der Arbeitgeber nicht einseitig eine Bereitschaft ins Arbeitsverhältnis einführen. Es besteht aber die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Unternehmen müssen den Betriebsrat informieren und anhören, wenn die Einführung einer Bereitschaft geplant ist.
Welche Ruhezeit gilt bei Bereitschaft?
Das Arbeitszeitgesetz schützt Mitarbeiter, um deren Gesundheit nicht zu gefährden. Durch Bereitschaft können bestimmte Punkte aus dem Gesetz geändert werden. So gilt üblicherweise eine tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden – bei einer Bereitschaft darf diese überschritten werden. Nicht überschritten werden darf jedoch die Vollarbeitszeit von zehn Stunden. Ein Mitarbeiter darf nach einer 8-Stunden-Schicht eine Bereitschaft übernehmen, nicht aber eine weitere Schicht von mehr als 2 Stunden, da diese zur Vollarbeitszeit zählt.
Arbeitgeber müssen auch die Ruhezeiten einhalten. Diese betragen in der Regel elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. In bestimmten Branchen – beispielsweise im Krankenhaus – kann die Ruhezeit auf zehn Stunden reduziert werden, wenn ein Ausgleich an anderer Stelle stattfindet.
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