Was ist eine Nebenbeschäftigung?
Eine Nebenbeschäftigung ist jede Tätigkeit außerhalb Ihres Hauptjobs, für die Sie von einem anderen Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt werden (siehe: Nebenverdienst). Der Umfang ist für die Einordnung unwichtig: Sie können einen Minijob annehmen oder nur wenige Stunden nebenbei arbeiten.
Nebenbeschäftigungen können ein Angestelltenverhältnis oder selbstständige Tätigkeiten sein – als Freelancer oder mit einem eigenen Unternehmen (siehe: nebenberuflich selbstständig machen).
Nebenbeschäftigungen in Deutschland
Laut Statistischem Bundesamt übten im vergangenen Jahr mehr als 1,9 Millionen Erwerbstätige in Deutschland einen Zweitjob aus. Die größte Gruppe sind Beschäftigte zwischen 25 und 44 Jahren.
Der Hauptgrund ist eindeutig Geld: Viele wollen die eigenen Finanzen aufbessern und ein zusätzliches Gehalt verdienen. Eine Nebenbeschäftigung ist für einige aber auch die Möglichkeit, eine berufliche Veränderung anzustoßen und vorzubereiten. Oder Sie gehen neben dem Job einer Leidenschaft nach, die sich (noch) nicht zum Hauptberuf eignet.
Darf ich eine Nebenbeschäftigung aufnehmen?
Arbeitnehmer dürfen eine Nebentätigkeit aufnehmen. Generelle Verbote (beispielsweise im Arbeitsvertrag) sind unzulässig. Dahinter steht die Berufsfreiheit und die Freiheit, selbst über Ihre freie Zeit zu entscheiden.
Informationspflicht über eine Nebenbeschäftigung
Allgemeine Verbote sind nicht erlaubt, die meisten Arbeitsverträge enthalten aber eine sogenannte Informationspflicht über die Aufnahme eines Nebenjobs – und diese ist rechtens. Heißt für Sie: Mit einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag müssen Sie Ihren Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung über die Tätigkeit informieren.
Die Informationspflicht umfasst die Tätigkeit, den Umfang, die Arbeitszeit und den Arbeitgeber. Sie müssen allerdings keinerlei Angaben zu Ihrem Verdienst machen.
Nebenbeschäftigung Erlaubnis: Antrag auf Genehmigung
Die Informationspflicht ist ausdrücklich KEINE Genehmigungspflicht. Sie brauchen keine Erlaubnis oder Zustimmung vom Arbeitgeber, wenn Sie ihn informiert haben. Trotzdem wird meist von einer Erlaubnis für die Nebenbeschäftigung gesprochen.
Muster und Vorlage für eine Nebenbeschäftigung Erlaubnis
Für die Information des Arbeitgebers sollte dieser Inhalt in Ihrem Schreiben enthalten sein:
- Name, Anschrift, Position des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Datum
- Beschreibung der Nebentätigkeit
- Ausübungsbeginn oder -zeitraum
- Zeitlicher Umfang
- Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
Unser kostenloses Muster zeigt, wie eine solche Nebentätigkeitsvereinbarung aussieht. Sie können es gleich hier online im Browser editieren und individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken:
Nebentätigkeitsvereinbarung
Max Muster
Kannweg 12
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Musterstr. 89
12345 Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (DATUM, Alternativ: von…bis…) beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:
Art der Nebentätigkeit
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Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf 556-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma XY aus.
Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)
- Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: __ Stunden
- Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): __ Stunden
Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag bestehen fort.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
GENEHMIGT durch
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Firmenstempel
Download: Genehmigung Muster (Word)
Disclaimer: Das vorliegende Muster ist nur als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Es ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu der wir im Zweifel immer raten. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Ausnahmen: Wann ist die Nebenbeschäftigung verboten?
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber einem Nebenjob zustimmen – es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit untersagt werden kann. Hier gibt es mehrere Gründe, die ein Verbot der Nebenbeschäftigung ermöglichen:
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Auswirkungen auf den Hauptjob
Die Nebenbeschäftigung darf keine negativen Auswirkungen auf Ihren Hauptjob und die arbeitsrechtlichen Regelungen haben. Leidet beispielsweise Ihre Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit deutlich, kann das Unternehmen die Zustimmung verweigern oder zurückziehen.
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Konkurrenztätigkeit zum Hauptjob
Sie dürfen mit der Nebenbeschäftigung nicht in Konkurrenz zu Ihrem ersten Arbeitgeber treten. Im Falle einer Beschäftigung für direkte oder indirekte Wettbewerber darf der Arbeitgeber einschreiten. Auch mit einer Selbstständigkeit dürfen Sie dem Unternehmen keine Konkurrenz machen.
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Überschreitung der Arbeitszeit
Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden (6 Tage zu je 8 Stunden). Dabei werden Hauptjob und Nebenbeschäftigung addiert. Diese Grenzen müssen Sie einhalten, sonst kann die Tätigkeit verboten werden.
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Ruhetage und Ruhezeiten
Arbeitnehmer müssen Ruhetage und Ruhezeiten einhalten. Arbeiten Sie in der Nebenbeschäftigung zum Beispiel sonntags, braucht es einen Ersatzruhetag. Gibt es diesen nicht, ist der zweite Job möglicherweise unzulässig. Zudem muss zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Sie dürfen nicht bis nachts in der Nebenbeschäftigung arbeiten und morgens zum Hauptjob fahren.
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Arbeit im Urlaub
Ihr Urlaub vom Hauptjob dient in erster Linie der Erholung. Sie dürfen in dieser Zeit weiterhin der Nebenbeschäftigung nachgehen, aber nur in dem Umfang, wie Sie es zuvor auch getan haben. Es ist nicht erlaubt, im Erholungsurlaub Vollzeit einer anderen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen.
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Arbeit bei Krankheit
Werden Sie vom Arzt für den Hauptjob krankgeschrieben und sind arbeitsunfähig, sollten Sie auch Ihrer Nebenbeschäftigung nicht nachgehen. Tun Sie es doch, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen von Abmahnung bis Kündigung. Ob diese zulässig sind, hängt letztlich davon ab, ob Sie genesungswidrig handeln.
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Überschneidungen mit dem Hauptjob
Wichtig ist außerdem, dass es nie zu Überschneidungen zwischen Haupt- und Nebenjob kommen darf. Während der Arbeitszeit für Ihren ersten Job dürfen Sie nichts tun, was mit der Nebenbeschäftigung zusammenhängt. Keine Telefonate, keine E-Mails und erst recht keine Vorbereitungen oder die Erledigung von Aufgaben am Arbeitsplatz des Hauptarbeitgebers.
Nebenbeschäftigung Verdienst: Wie viel darf ich verdienen?
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Obergrenze für den Verdienst in einer Nebenbeschäftigung. Sie dürfen unbegrenzt nebenbei Geld verdienen. Es macht für das Arbeitsrecht keinen Unterschied, ob Sie 100 Euro oder 2.500 Euro durch eine zusätzliche Beschäftigung verdienen.
Begrenzt wird das Einkommen aber durch die verfügbare Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche im Hauptjob bleiben nur noch 8 Stunden pro Woche für den Zweitjob. In dieser kurzen Zeit bessern Sie Ihre Finanzen auf, werden aber nicht reich.
Steuern für die Nebenbeschäftigung
Ihr Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei gilt: Ein Nebenjob wird nach Steuerklasse 6 versteuert. Hier gibt es keine Freibeträge, die Abgaben sind entsprechend groß. Vom zusätzlichen Einkommen bleibt möglicherweise deutlich weniger übrig, als Sie hoffen.
Sie zahlen für Ihren Hauptjob weiterhin Steuern und Sozialversicherungen nach Ihrer üblichen Steuerklasse – nur das Einkommen aus der zusätzlichen Beschäftigung wird nach Steuerklasse 6 versteuert.
Minijob als Nebenbeschäftigung
Handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen Minijob, müssen Sie keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Das gilt bei einem Verdienst von bis zu maximal 556 Euro im Monat. Nur für die Rentenversicherung zahlen Sie Beiträge. Auf eigenen Wunsch können Sie sich davon befreien lassen. Das bedeutet aktuell ein höheres Nettogehalt, später aber weniger Geld im Ruhestand.
Ab einem Gehalt von 556,01 Euro bis 2.000 Euro gilt die Tätigkeit als Midijob. Hier zahlen Sie Steuern – bei einem Midijob als Nebenbeschäftigung gelten aber nicht die reduzierten Beiträge zur Sozialversicherung. Rechnen Sie genau nach, ob sich eine Bezahlung knapp über der Verdienstgrenze lohnt.
Nebenbeschäftigung zum Arbeitslosengeld
Beziehen Sie Arbeitslosengeld, dürfen Sie trotzdem einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Der Freibetrag liegt bei 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Summe wird das Gehalt nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Bezug gekürzt oder kann ganz entfallen.
Achten Sie zudem auf die Arbeitszeit. Während Sie arbeitslos gemeldet sind, dürfen Sie höchstens 15 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Arbeiten Sie wöchentlich mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden und haben keinen Anspruch mehr auf die Sozialleistung.
Gibt es eine Nebenbeschäftigung von zuhause?
Besonders beliebt: Zuhause arbeiten und neben dem Hauptjob Geld verdienen. Das spart Zeit für lange Fahrten, ist flexibel und leicht mit dem Alltag vereinbar. Die gute Nachricht: Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie zuhause einer Nebentätigkeit nachgehen. Unsere Übersicht zeigt die besten Jobs und Aufgaben:
- Virtuelle Assistenz
Klassische Büroaufgaben wie Telefonate, E-Mails und Terminvereinbarung. - Texter
Newsletter, Artikel, Werbeanzeigen oder andere Texte erstellen. - Affiliate Marketing
Produkte oder Dienstleistungen empfehlen und eine Provision erhalten. - Umfragen
Meinung in Umfragen von Instituten angeben und Bewertungen ausfüllen. - Produkttester
Produkte auf deren Funktionen testen, mögliche Fehler finden und bewerten. - Nachhilfe
Wissen vermitteln und Schülern beim Lernen helfen. - Online-Handel
Eigene Produkte verkaufen oder Dropshipping betreiben. - Workshops
Kurse erstellen und Workshops durchführen oder Webinare hochladen.
Achten Sie bei diesen Nebenbeschäftigungen auf seriöse Anbieter. Gerade im Internet und bei Arbeit von zuhause gibt es schwarze Schafe, die unrealistische Versprechungen machen.
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