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Krankschreibung + Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wer krank und arbeitsunfähig ist, muss sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden. Dauert die Erkrankung länger, brauchen Arbeitnehmer eine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – auch „Gelber Schein“ genannt. Aber wie funktioniert das jetzt mit der Krankschreibung online beim Arbeitgeber? Hier die Antworten…



Krankschreibung + Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Wie funktioniert die Krankschreibung online?

Den „Gelben Schein“ gibt es seit Januar 2023 in dieser Form nicht mehr. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es deutschlandweit nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese müssen Sie auch nicht mehr beim Arbeitgeber einreichen: Wenn Sie vom Arzt krangeschrieben werden, informiert die Arztpraxis Ihre Krankenkasse über die Krankmeldung, anschließend leitet die Krankenkasse die AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber weiter. Alles automatisch und digital.

Privatversicherte und Beilhilfeberechtigte erhalten die Krankschreibung allerdings weiterhin auf Papier und müssen die Krankmeldung beim Arbeitgeber und der Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einreichen. Auch für Eltern kranker Kinder und Minijobber hat sich nichts geändert.

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Wann muss ich mich krankmelden beim Arbeitgeber?

Wichtig ist, dass Sie den Unterschied zwischen „Krankmeldung“ und „Krankschreibung“ beachten. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, sind es aber nicht:

1. Krankmelden

Wer krank und arbeitsunfähig ist, muss sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden – auch ohne ärztliches Attest. Idealerweise direkt am Morgen und spätestens zum erwarteten Arbeitsbeginn. Die Krankmeldung geht informell und per Telefon, per E-Mail, persönlich oder über eine dritte Person. Idealerweise teilen Sie dem Arbeitgeber dabei gleich die voraussichtliche Krankheitsdauer mit.

2. Krankschreibung

Die offizielle Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt muss spätestens nach dem dritten Tag beim Arbeitgeber vorliegen (Anzeige- und Nachweispflicht). Achtung: Zur sogenannten Drei-Tages-Frist zählen ebenso Feiertage und das Wochenende! Der Arbeitgeber darf die Krankschreibung allerdings auch schon am ersten Tag verlangen. Das muss jedoch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Mit der offiziellen Krankschreibung nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG), bekommen Arbeitnehmer für 6 Wochen weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Dauert die Krankheit länger, übernimmt danach die Krankenkasse die Bezahlung in Form von Krankengeld. Das sind in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts.

Was ist eine Folgebescheinigung?

Weil sich Dauer und Verlauf einer Erkrankung nicht vorhersehen lassen, kann es vorkommen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet – Sie aber immer noch nicht gesund sind. In dem Fall benötigen Sie ein neues ärztliches Attest – die sogenannte Folgebescheinigung.

Die Folgebescheinigung muss lückenlos an die vorherige Krankschreibung anschließen. Gehen Sie deshalb rechtzeitig zum Arzt, damit dieser einen neuen Krankenschein (AU) ausstellen kann.


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Kann ich 3 Tage ohne Krankschreibung zu Hause bleiben?

In vielen Unternehmen können Arbeitnehmer 3 Tage ohne Krankschreibung zu Hause bleiben. Das kann in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung aber anders geregelt sein. Dagegen verstoßen sollten Arbeitnehmer auf keinen Fall, sonst drohen ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Was passiert wenn man nach 3 Tagen keine Krankmeldung abgibt?

Falls Sie sich zu spät krankmelden oder zu spät zum Arzt gehen, darf der Arbeitgeber für diesen Zeitraum die Lohnfortzahlung verweigern. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung wegen Blaumachens bzw. Krankfeiern. Im Wiederholungsfall kann es sogar zu einer Kündigung kommen.

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Kann ich mich rückwirkend krankmelden?

Arbeitnehmer können sich nur rückwirkend krankschreiben lassen, aber nicht rückwirkend krankmelden! Die rückwirkende Krankschreibung ist im Krankheitsfall nur ausnahmsweise und nur für maximal 3 Kalendertage möglich – Wochenende und Feiertage zählen hierbei wieder mit.

Dazu müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arzt muss „gewissenhaft prüfen“ und nachvollziehen können, ob der Patient tatsächlich schon vorher arbeitsunfähig war. Und Sie brauchen einen glaubhaften Grund, warum Sie nicht schon früher in die Praxis kommen konnten – zum Beispiel, weil diese am Wochenende geschlossen war.

Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Im Krankheitsfall und bei akuter Arbeitsunfähigkeit sollten Sie folgende Schritte einhalten:

  1. Arbeitgeber informieren
    Zuerst müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen. Sie können sich krankmelden per E-Mail oder per Telefon.
  2. Krankschreibung besorgen
    Spätestens am dritten Fehltag sollten Sie zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird automatisch übermittelt. Mitteilen sollten Sie aber trotzdem, wie lange Sie voraussichtlich krankgeschrieben sind.
  3. Um Folgebescheinigung kümmern
    Wer sich nur 3 Tage hat krankschreiben lassen und danach dennoch krank fühlt, braucht eine Folgebescheinigung. Denken Sie daran, sich diese rechtzeitig ausstellen zu lassen.

Checkliste zur Arbeitsunfähigkeit

Was muss ich dem Chef im Krankheitsfall sagen?

Welche Erkrankung hinter der Krankschreibung steht, geht den Chef nichts an. Das ärztliche Attest für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Einzige Ausnahme: Wenn Sie an einer hochgradig ansteckenden Krankheit leiden, muss der Arbeitgeber informiert werden, um notwendige Schutzmaßnahmen für die restliche Belegschaft zu treffen.

Sollte Ihr Chef Zweifel an der Krankschreibung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) um Auskunft bitten. Auch hier werden keine Details mitgeteilt, es kann aber ein Gutachten erstellt werden. Wer nur simuliert, begeht Arbeitszeitbetrug. Das kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Muss ich bei einer Krankschreibung im Bett bleiben?

Es ist ein häufiger Irrtum, dass Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung zuhause und im Bett bleiben müssen. Tatsächlich dürfen Sie alles tun, was der Genesung nicht im Weg steht oder diese fördert. Also zum Beispiel auch Spazieren an der frischen Luft, einkaufen oder zur Apotheke gehen. Selbst ein Besuch im Restaurant ist erlaubt, wenn der Ihrer Gesundheit nicht schadet.

Was Sie vermeiden sollten, sind dagegen Aktivitäten, die Ihren Genesungsprozess behindern oder Ihrer Glaubwürdigkeit schaden. Dazu zählen Partys und ausgiebige Kneipengänge oder schwere körperliche Arbeiten im Haushalt. Auch das könnte wieder zur Abmahnung oder einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

Häufige Fragen zur Krankschreibung

Wann muss ich mich krankmelden?

Laut Gesetz müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen. Heißt konkret: Wenn Sie nicht arbeiten können, müssen Sie dem Chef am besten noch vor dem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Sie für den Tag ausfallen.

Muss ich sofort ein Attest vorlegen?

Der Chef kann verlangen, dass bereits am dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Eine entsprechende Regelung findet sich häufig im Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest einreichen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – spätestens also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Mail krankmelden?

Grundsätzlich gilt: Ja, Sie können sich per Mail krankmelden. In der Regel werden keine genaueren Vorgaben über die Form der Krankmeldung gemacht. Wer ganz sicher sein will, dass der Chef rechtzeitig informiert ist, kann zum Telefon greifen – oder den Chef um eine kurze Bestätigung der Krankmeldung per Mail bitten.

Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?

Die wichtigsten Informationen sind: Teilen Sie dem Chef mit, dass Sie heute nicht arbeiten und versuchen Sie abzuschätzen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Auch können Sie den Vorgesetzten informieren, dass Sie zum Arzt gehen und sich im Anschluss noch einmal melden. Dann haben Sie auch die tatsächliche Dauer der Krankschreibung.

Muss ich meine Erkrankung nennen?

Nein, der Arbeitgeber muss nicht darüber informiert werden, welche Erkrankung hinter Ihrer Arbeitsunfähigkeit steckt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen oder eine Erklärung abzugeben. Ausnahme: Wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben, müssen Sie den Chef informieren. Nur so kann dieser Kollege oder Kunden schützen, mit denen Sie Kontakt hatten.

Kann mich jemand anders krankmelden?

Ja, es ist durchaus möglich, dass jemand anders sich bei Ihrem Arbeitgeber meldet und Sie krankmeldet. Möglicherweise geht es Ihnen so schlecht, dass Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall kann beispielsweise Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin in Ihrem Auftrag die Krankmeldung übernehmen.

Muss ich mit Krankschreibung zuhause bleiben?

Nein, in der Regel können Sie sich während einer Krankschreibung frei bewegen und müssen nicht das Bett hüten oder zuhause bleiben. Es wird lediglich erwartet, dass Sie nichts tun, das Ihrer Genesung schaden könnte.

Darf der Chef meine Krankmeldung kontrollieren?

Ihr Chef kann Ihnen während der Krankschreibung einen Besuch abstatten. Wenn Sie vom Arzt krankgeschrieben sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr Chef anderer Meinung ist, hat die Diagnose des Arztes größeres Gewicht. In extremen Fällen kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen lassen.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen angestellt, haben sich sofort krankgemeldet und fristgerecht ein Attest vorgelegt. Nach Ablauf der 6 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr. Dann übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.


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