Krankschreibung per Telefon: Seit 1. Juni nicht mehr!
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss dem Chef Bescheid geben und braucht zeitnah eine Krankschreibung vom Arzt. In Teilen der Corona-Pandemie galt: Je nach Symptomen mussten Sie nicht unbedingt persönlich in die Praxis. Bei leichten Atemwegserkrankungen war eine Krankschreibung per Telefon möglich. So sollten überfüllte Wartezimmer und Ansteckungen vermieden werden. Diese Sonderregelung gilt seit dem 1. Juni nicht mehr!
Heißt für Sie: Sie müssen für eine Krankschreibung persönlich zum Arzt. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin, um zumindest für eine kurze Untersuchung in die Praxis zu gehen. Nur so erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Telefonisch ist das – zumindest aktuell – nicht erlaubt. Zukünftige Änderungen sind je nach Verlauf der Pandemie möglich. Alternativ können Sie eine Videosprechstunde nutzen, um persönlich mit dem Arzt zu sprechen. Voraussetzung: Für die Diagnose ist keine körperliche Untersuchung notwendig.
Neuerung: Digitale Übermittlung der Krankschreibung
Ab Januar 2023 gilt eine wichtige Änderung zur Krankschreibung: Sie selbst müssen nicht mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Übermittlung erfolgt nun in Form einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und erfolgt digital. Werden Sie krank geschrieben, informiert der Arzt direkt Ihre Krankenkasse – diese wiederum leitet die Bescheinigung an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie müssen aber weiterhin den Chef schnellstmöglich über Ihren Ausfall informieren.
Wann muss ich eine Krankschreibung vorlegen?
Sie müssen Ihren Chef unverzüglich informieren, wenn Sie nicht arbeiten können. Am besten noch vor Arbeitsbeginn des Tages müssen Sie sich krankmelden – mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail. So fehlen Sie nicht unentschuldigt und der Chef kann Aufgaben oder Projekte neu verteilen.
Eine Krankschreibung vom Arzt müssen Sie laut Entgeltfortzahlungsgesetz beim Arbeitgeber vorlegen, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Anders ausgedrückt: Spätestens am vierten Tag muss ein Attest vom Arzt zu Ihrem Chef. Nur so wahren Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Im Arbeitsvertrag kann aber vereinbart werden, dass Mitarbeiter sich bereits am ersten Tag offiziell krankschreiben lassen müssen. Dazu braucht es keine weitere Begründung – ist die Klausel im Vertrag, müssen Sie sich daran halten.
Kann ich eine rückwirkende Krankschreibung bekommen?
Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht vorgesehen. Ihr Arzt kann schließlich nicht einschätzen, ob Sie vor einem oder zwei Tagen tatsächlich krank und damit arbeitsunfähig waren. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Rückdatierung der Krankschreibung für höchstens drei Tage möglich ist. Darauf haben Sie jedoch keinen Anspruch und der Arzt muss Sie nicht rückwirkend krankschreiben, wenn Sie zu spät einen Termin vereinbart haben.
Checkliste zur Krankschreibung
In unserer Checkliste haben wir noch einmal einen kurzen Überblick der wichtigsten Schritte erstellt, die Sie beachten müssen, wenn Sie nicht arbeiten können und eine Krankschreibung benötigen:
-
Arbeitgeber benachrichtigen
Zuerst müssen Sie Ihren Arbeitgeber – am besten persönlich am Telefon – darüber in Kenntnis setzen, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen.
-
Krankschreibung besorgen
Lassen Sie sich am selben Tag vom Arzt untersuchen, seit Januar 2023 wird die Krankschreibung direkt vom Arzt digital an die Krankenkasse und von dort an den Arbeitgeber weitergeleitet. Selbst wenn Sie erst am vierten Tag dazu verpflichtet sind – auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits vorher zum Arzt gehen.
-
Krankheitsdauer mitteilen
Rufen Sie erneut auf der Arbeit an, um Ihren Chef wissen zu lassen, wie lange Sie ausfallen werden und wann wieder mit Ihrer Rückkehr zu rechnen ist.
-
Bedingungen ermitteln
Vergewissern Sie sich, dass Sie rechtzeitig die Krankschreibung vorlegen – wer direkt am ersten Tag einen Attest braucht, ist am dritten Tag bei längerem Ausfall definitiv zu spät: Das ist ein Kündigungsgrund!
-
Daten kontrollieren
Wer sich nur drei Tage hat krankschreiben lassen und dennoch danach krank fühlt, braucht eine Folgebescheinigung. Denken Sie auch hier daran, diese rechtzeitig ausstellen zu lassen und einzureichen.
Was muss ich dem Chef im Krankheitsfall sagen?
Welche Erkrankung hinter Ihrer Krankschreibung steht, geht den Chef nichts an. Die Bescheinigung, die an den Arbeitgeber übermittelt wird, enthält keine Diagnose – anders bei der Krankenkasse. Ausnahme: Wenn Sie an einer hochgradig ansteckenden Krankheit leiden, muss der Arbeitgeber informiert werden. Nur so können die notwendigen Schutzmaßnahmen für die restliche Belegschaft getroffen werden.
Sollte Ihr Chef Zweifel an der Krankschreibung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) um Auskunft bitten. Hier werden zwar keine exakten Details mitgeteilt, aber es kann ein Gutachten erstellt werden. Im Falle einer Simulation liegt ein Betrug am Arbeitgeber vor – der kann mit einer fristlosen Kündigung reagieren.
Krankschreibung: Muss ich zuhause bleiben?
Sie haben eine Krankschreibung vom Arzt und gehen für ein paar Tage nicht arbeiten. Müssen Sie dann die ganze Zeit zuhause bleiben? Einige Arbeitnehmer tun genau das, schon aus Angst, während einer Krankschreibung den Kollegen oder gar dem Chef selbst über den Weg zu laufen. Niemand möchte sich rechtfertigen oder auf die Anschuldigung „Ich dachte, Sie seien krank?!“ reagieren müssen.
Klare Antwort: Sie müssen nicht zuhause bleiben. Während einer Krankschreibung ist weiterhin alles erlaubt, was Ihrer Genesung nicht im Weg steht. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Auch ein Wocheneinkauf ist erlaubt, wenn Sie sich dabei nicht komplett verausgaben oder schwere Tüten tragen, obwohl Sie mit Rückenschmerzen krankfeiern.
Was Sie vermeiden sollten, sind Aktivitäten, die Ihren Genesungsprozess behindern oder herauszögern. Auch Partys und ausgiebige Kneipengänge machen keinen guten Eindruck. Ein Besuch im Restaurant hingegen ist durchaus erlaubt, wenn es Ihrer Gesundheit nicht schadet. Offensichtliches Fehlverhalten während der Krankschreibung kann zur Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung führen.
Besteht Kündigungsschutz während der Krankschreibung?
Eine Krankschreibung ist kein genereller Kündigungsschutz. Es bestehen während Ihres krankheitsbedingten Arbeitsausfalls dieselben Bedingungen wie zuvor. Heißt: Greift das Kündigungsschutzgesetz, kann ihr Arbeitgeber mit einem triftigen Grund kündigen. Wird das Gesetz für Ihr Arbeitsverhältnis nicht angewendet, braucht der Chef nicht einmal den Grund dafür nennen.
Sie brauchen aber nicht gleich befürchten, aufgrund einer Krankheit gefeuert zu werden. Gesundheitsbedingte Ausfälle gehören für Arbeitgeber zum Alltag. In Ausnahmefällen kann jedoch eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein. Sie ist ein Sonderfall der personenbedingten Kündigung,
Die Voraussetzungen für diese Art der Kündigung sind jedoch hoch. Führt eine Erkrankung zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie aber mit einer Kündigung rechnen.
Krankschreibung im Urlaub
Wenn Sie in Ihrem Erholungsurlaub krank werden, können Sie sich die so verlorenen Urlaubstage zurückholen. Die freie Zeit soll der Erholung dienen, was im Krankheitsfall nicht gegeben ist. Heißt für Sie: Melden Sie sich auch im Urlaub umgehend bei Ihrem Chef krank. Rufen Sie an oder schicken Sie eine Mail, um Ihre Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.
Im Urlaub benötigen Sie ab dem ersten Tag eine Krankschreibung. Gehen Sie deshalb sofort zum Arzt (auch im Ausland) und lassen Sie sich ein Attest ausstellen, dass Sie dem Chef vorlegen. Um allen Pflichten nachzukommen, müssen Sie dem Chef zudem noch eine Kontaktmöglichkeit geben, um Sie am Urlaubsort zu erreichen.
Bei sofortiger Krankmeldung und Krankschreibung vom Arzt ab dem ersten Tag werden Ihnen Ihre verlorenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Haben Sie beispielsweise zehn Tage Urlaub genommen, waren davon vier Tage krankgeschrieben, werden vom Urlaubsanspruch nur sechs Tage abgezogen. Die vier Krankentage können Sie später im Jahr noch einmal als Urlaub nehmen.
Was andere Leser dazu gelesen haben
- Lohnfortzahlung: Anspruch, Voraussetzungen, Pflichten & Berechnung
- Krank am Brückentag? Was jetzt zu tun ist
- Präsentismus: Wie Sie sich und anderen schaden
- Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Und jetzt?
- Krankmelden am Montag? So bleiben Sie glaubwürdig