Kündigungsschreiben: Kostenlose Vorlage + Muster

Sie wollen Ihren Job kündigen und brauchen ein Kündigungsschreiben? Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für Arbeitnehmer – direkt zum Bearbeiten sowie als Word- und PDF-Download. Wir zeigen, wie Sie das Kündigungsschreiben richtig formulieren, aufbauen und rechtswirksam abgeben…

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Kündigungsschreiben: Kostenlose Vorlage für Arbeitnehmer

Für ein rechtswirksames Kündigungsschreiben reichen schon 2-3 Sätze. Nutzen Sie dafür gerne unser kostenloses Muster. Sie können das Kündigungsschreiben gleich online bearbeiten: Einfach auf den folgenden Text klicken, persönliche Angaben eintragen und das fertige Schreiben kopieren. Anschließend müssen Sie es nur noch ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.

Bea Beispiel
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Hauptstraße 2
45678 Musterstadt

Datum [TT.MM.JJJJ]

Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 1234

Sehr geehrter Herr Muster,

hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bedanke mich für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.

Ebenso bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das Zeugnis zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]

Kündigungsschreiben als Word und PDF herunterladen

Sie möchten die Vorlage lieber herunterladen? Hier finden Sie drei kostenlose Muster für unterschiedliche Situationen. Alle Vorlagen können Sie individuell anpassen.

Kündigungsschreiben

Download

Ordentliche Kündigung
Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen
Word | PDF
Kündigung in der Probezeit
Arbeitsvertrag mit kürzerer Frist kündigen
Word | PDF
Fristlose Kündigung
Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund beenden
Word | PDF

Sie möchten stattdessen Ihre Wohnung, Versicherung, Ihren Handyvertrag oder das Fitnessstudio kündigen? Dafür finden Sie weitere kostenlose Kündigungsvorlagen zum Download.

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Kündigungsschreiben Aufbau: Was muss rein?

Ein Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer muss vor allem eine eindeutige Kündigungserklärung enthalten und eigenhändig unterschrieben sein. Für eine wirksame Kündigung des Arbeitsvertrages schreibt § 623 BGB die Schriftform vor. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist unwirksam. Nicht alle Angaben eines klassischen Geschäftsbriefs sind gesetzlich vorgeschrieben. Der folgende Aufbau ist jedoch empfehlenswert:

Bestandteil

Bedeutung

Absender Ihr Vorname, Nachname und Ihre Anschrift
Empfänger Name und Anschrift des Arbeitgebers
Datum Datum des Schreibens; für die Frist zählt der Zugang
Betreff „Kündigung meines Arbeitsvertrages“ (empfohlen)
Anrede Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Nachname] (empfohlen)
Kündigungserklärung „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Kündigungsbestätigung Bitte um Bestätigung des Zugangs und Beendigungsdatums (optional)
Arbeitszeugnis Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (optional)
Grußformel & Unterschrift Mit freundlichen Grüßen (üblich) + eigenhändige Unterschrift (erforderlich)

Eine Begründung Ihrer ordentlichen Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Auch Danksagung, Arbeitszeugnis und Kündigungsbestätigung sind freiwillige Ergänzungen. Wichtig ist, dass aus dem Schreiben unmissverständlich hervorgeht, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Kündigungsschreiben: Die wichtigsten Regeln

Grundsätzlich reicht für die Kündigung ein einfaches Schreiben. Die Tücken stecken jedoch in den Details. Vor allem Form, Kündigungsfrist und Zugang entscheiden darüber, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag wirksam und zum gewünschten Termin beenden.

1. Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschreiben

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages muss auf Papier erfolgen und Ihre eigenhändige Originalunterschrift tragen. Eine eingescannte Unterschrift reicht ebenso wenig wie eine E‑Mail. Die Kündigungserklärung selbst sollte klar und eindeutig sein. Dafür eignet sich die Formulierung „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag“. Das Wort „Kündigung“ ist nicht zwingend vorgeschrieben, vermeidet aber Missverständnisse.

2. Kündigungsfrist richtig berechnen

Nach § 622 BGB gilt für Arbeitnehmer grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können andere wirksame Fristen stehen. Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die gesetzliche Frist in den ersten 6 Monaten grundsätzlich 2 Wochen. Prüfen Sie deshalb Ihre Kündigungsfrist, bevor Sie ein Beendigungsdatum in die Vorlage eintragen.

Sind Sie sich beim Termin unsicher, können Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreiben. Noch besser ist die Angabe eines berechneten Datums mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. So erklären Sie vorsorglich, dass Ihre Kündigung auch dann zum rechtlich zutreffenden Termin gelten soll, wenn Sie die Frist falsch berechnet haben.

3. Kündigung rechtzeitig und nachweisbar abgeben

Darüber, wann Ihre Kündigung gilt, entscheidet der sogenannte Zugang. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben, gilt es als zugegangen, sobald es den Arbeitgeber erreicht. Wird die Kündigung per Post verschickt, gilt sie als zugegangen, sobald sie im „Machtbereich“ des Empfängers liegt – etwa im Briefkasten oder in der Poststelle, sofern unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Um sicherzugehen, empfehlen Anwälte beim Versand per Post ein Einwurf-Einschreiben. Das dokumentiert die Zustellung, beweist aber für sich genommen nicht, welches Schreiben im Umschlag lag. Noch besser ist die persönliche Übergabe mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung. Alternativ kann ein zuverlässiger Bote den Inhalt des Kündigungsschreibens kennen und dessen Einwurf oder Übergabe bezeugen.

Kann ich ein Kündigungsschreiben widerrufen?

Eine wirksam zugegangene Kündigung lässt sich grundsätzlich nicht einseitig zurücknehmen. Sie können Ihren Arbeitgeber aber um eine einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bitten. Eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung ist wegen der fehlenden Schriftform dagegen unwirksam. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rücknahme einer Kündigung.

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Besondere Fälle beim Kündigungsschreiben

Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine ordentliche Kündigung vor diesem Zeitpunkt ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Kann ich einen Job kündigen, den ich noch nicht angetreten habe?

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist grundsätzlich möglich, sofern sie vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. Prüfen Sie deshalb Ihren Arbeitsvertrag. Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt wirksam ausgeschlossen, kommt beispielsweise eine einvernehmliche Aufhebung infrage. Andernfalls müssen Sie die vereinbarten Kündigungsfristen beachten.

Kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nach § 626 BGB muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar sein. Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erfolgen. Der Kündigungsgrund ist auf Verlangen der Gegenseite unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Wer seinen Job selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die in der Regel 12 Wochen beträgt. Das gilt auch bei einem Aufhebungsvertrag, wenn dadurch Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird. Ausnahmen bestehen, wenn ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt, beispielsweise eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Solche Gründe müssen Sie gegenüber der Arbeitsagentur darlegen und gegebenenfalls nachweisen.

Wichtig: Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend! Wissen Sie, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfahren Sie erst weniger als 3 Monate vor dem Ende davon, haben Sie dafür 3 Tage Zeit. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die gesonderte Arbeitslosmeldung. Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann eine zusätzliche Sperrzeit von einer Woche auslösen.


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